Schwammige EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
schimmy
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Re: Schwammige EGV

#26

Beitrag von schimmy »

Ich würde die EGV nicht unterschreiben und auch keine Gegenvorschläge unterbreiten,da den meisten SB Gegenvorschläge nicht interessieren und sie ihre Form der EGV durchdrücken wollen.

VA abwarten und dann Widerspruch einlegen, zeitgleich die aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht beantragen.
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Günter
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Re: Schwammige EGV

#27

Beitrag von Günter »

so isset.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Schwammige EGV

#28

Beitrag von kleinchaos »

Ich bevorzuge auch die vorherige Verhandlung. Sicher sollte man nicht alle Munition sofort verballern aber Gründe, die man jetzt nicht anführt sind später im Verfahren schwer nachzuschieben. JC wird sich eh auf nichts einlassen davon, also ruhig gleich volles Rohr.

Und den Scheiß in der Rechtsfolgenbelehrung hebt man sich dann für den Richter auf, damit der auch noch ein Erfolgserlebnis hat.

Ganz wichtig ist, zur Maßnahme zu erscheinen. Also Anwesenheit zu zeigen. Damit ist eine Sanktion von vornherein ausgeschlossen.
Vertrag unterzeichnen braucht es nicht, weil Zuweisung sanktionsbewehrt vorliegt.
Soll in dieser Maßnahme irgendeine Tätigkeit ausgeführt werden, die einer regulären Arbeit gleicht (Praktikum) dafür direkt beim JC den Tariflohn einklagen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
rasie1
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Re: Schwammige EGV

#29

Beitrag von rasie1 »

Hallo Leute, danke abermals für Euer reges Interesse und die Kommentere zu meiner Angelegenheit um die EGV.

Im Moment neige ich dazu erstmal meine Änderungswünsche einzureichen. Wenn das Jobcenter dass 1:1 übernehmen würde und Anzahl der Stunden nicht zu hoch ist könnte ich ein Maßnahme akzeptieren. Falls dann ein VA ohne Änderungen käme würde ich Widerspruch einlegen, mit dem gleichen schönen Text von marsipulani als Begründung, und gleichzeitig aufschiebende Wirkung beantragen. Eine Zwangszuweisung zur Maßnahme würde ich antreten, aber dort nichts unterschreiben, wobei ich nicht genau weiß für was die aufschiebende Wirkung gut ist. Vorläufige Befreiung von der Maßnahme oder von Sanktionen ?

Es gibt so viele Apekte zu beachten. Genau deswegen werde ich nächste Woche noch ein Beratungsangebot bei Tacheles wahrnehmen. Ich war Ende 2016 schonmal dort wegen einer EGV. Damals hat mich der bekannte Harald Thome beraten und mir ein Schreiben an das Jobcenter verfasst. Es kam dann auch keine neue EGV mehr und auch kein VA. Und 6 Monate später hatte ich sowieso wieder Arbeit.

Was den "Arsch in der Hose angeht", ich würde durchaus auch vor das Sozialgericht gehen, auch mit eigenem Anwalt, finanziell (noch) machbar. Ich denke gerade am Anfang ist es wichtig möglichst viel Widerstand zu leisten.
Olivia
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Re: Schwammige EGV

#30

Beitrag von Olivia »

kleinchaos hat geschrieben: Sa 6. Jan 2018, 14:59Ganz wichtig ist, zur Maßnahme zu erscheinen. Also Anwesenheit zu zeigen. Damit ist eine Sanktion von vornherein ausgeschlossen.
Als ich damals zugewiesen wurde, gab es zu Beginn der Massnahme einen grossen Gruppenempfang. Da sassen ca. 40 bis 50 Massnahmeteilnehmer da und der Massnahmeleiter erschien zusammen mit einer Abgeordneten des Jobcenters. Diese brachte Stempelkissen und mehrere Stempel mit und quittierte auf Wunsch die Anwesenheit auf der Massnahmezuweisung.
Vertrag unterzeichnen braucht es nicht, weil Zuweisung sanktionsbewehrt vorliegt.
Der Massnahmeträger könnte sich darauf berufen, dass zusätzliche Dinge geregelt werden müssten. Daher den Vertragsentwurf mitnehmen und hier mal hochladen, sollte es dazu kommen.
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#31

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe kein Problem darin, so vorzugehen. Das hat für meinen Begriffe sogar den Vorteil, dass Du dann immer darauf hinweisen kannst: "Ich hab ja im Vorfeld versucht, eine vernünftige EGV zu bekommen, JC aber wollte nicht." Das kommt im Zweifel beim SG gut an.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#32

Beitrag von marsupilami »

Ich denke, rasie1 hat erstmal genügend Infos und Tips und wenn er/sie sich auch noch bei Tacheles beraten läßt, sollte er/sie das Kind schon geschaukelt bekommen.
:Daumen:
Signatur?
Muss das sein?
rasie1
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Re: Schwammige EGV

#33

Beitrag von rasie1 »

Ich werde Euch hier natürlich über den weiteren Werdegang berichten.
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#34

Beitrag von Koelsch »

Das wäre schön
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Schwammige EGV

#35

Beitrag von Olivia »

Das wäre prima
schimmy
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Re: Schwammige EGV

#36

Beitrag von schimmy »

Alles gute erst einmal.
rasie1
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Re: Schwammige EGV

#37

Beitrag von rasie1 »

Hallo Leute,

ich war gestern wegen meiner EGV zur Beratung bei Tacheles in Wuppertal und habe mich danach entschieden meine EGV mit den Änderungswünschen nicht abzugeben. Laut Beratungsgespräch habe ich keinen schriftlichen Termin zur Abgabe erhalten (nur mündlicher Termin zur Abgabe heute) und außerdem liegt mir noch kein Bewilligungsbescheid über meinen Antrag auf ALG II vor. Ich werde also abwarten was passiert und dann entsprechend handeln.

Das Schreiben mit den Änderungswünschen zur EGV habe ich nochmal geändert. Ich habe den letzten Absatz von marsipulani - "Um es deutlich zu sagen: ich will meine Zeit für eigene, qualifizierte Bewerbungsbemühungen nicht mit der Teilnahme an einer sinnentleerten und ziellosen Maßnahme vergeuden." - wieder rausgenommen und werde mir stattdessen eine Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme suchen, welche ich in der EGV dem Jobcenter unterbreiten werde. Das neue Schreiben geht dann entweder als Änderungswunsch zur EGV oder als Widerspruch zum VA.

Heute habe ich ja auch meinen Antrag auf ALG II abgegeben und da hat mich dann der nächste Hammer getroffen. Dazu habe ich aber einen neuen Thred eröffnet: http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=3&t=21427
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#38

Beitrag von Koelsch »

Bei Tacheles wirst Du in aller Regel gut und kompetent beraten, die gehören schon zu den Guten :zwinker:
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rasie1
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Re: Schwammige EGV

#39

Beitrag von rasie1 »

Hallo Leute,

ich möchte Euch über Neuigkeiten in meiner Angelegenheit berichten.

Gestern kam ein Einladungsschreiben vom JC zum 30.01., wo mit mir über die Teilnahme an dem Angebot "Chance 50plus" gesprochen werden soll. Dazu soll ich einen Lebenslauf und ein Bewerbungsanschreiben mitbringen. Interessant ist, es ist ein neuer SB und eine neue Adresse (u.a. als Maßnahmebetrieb benannt). Wahrscheinlich handelt es sich bei der neuen Adresse um den Ort der in der EGV beschriebenen Maßnahme. Die neue Adresse ist nur mit dem ÖPNV zu erreichen und entsprechenden Fahrtkosten. Ein VA kam bis jetzt nicht (sehr wichtige Erfahrung für mich).

Die wichtigste Neuigkeit ist jedoch, dass ich seit dem 16.01. wieder in Arbeit bin und mich gestern beim JC abgemeldet habe.

Dennoch bitte ich Euch um Kommentare zu der geplanten Vorgehensweise des JC, danke.
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#40

Beitrag von Koelsch »

Erst mal Glückwunsch zum "Abmeldejob".

Das Einladungsschreiben enthält doch bestimmt ein "und bist Du nicht willig, so brauch ich Sanktion", also eine Pflicht, dort zu erscheinen.

Wenn nicht, dann ist das tatsächlich nur eine Einladung, anderenfalls fehlt die Aussage: Fahrtkosten werden übernommen.
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Re: Schwammige EGV

#41

Beitrag von Olivia »

Ist es denn nicht so, dass ab dem Antritt eines auskömmlichen Jobs die Verpflichtungen beim Jobcenter automatisch erlöschen? Oder gilt das erst ab der ersten Gehaltszahlung?

Etwas anderes gilt natürlich bei Aufstockern, wo der Job nicht reicht, die Lebenshaltungskosten vollständig abzudecken.
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Re: Schwammige EGV

#42

Beitrag von rasie1 »

Ja, auf der Rückseite Rechtsfolgebelehrung zur Meldepflicht unter Sanktionsandrohung. Widerspruch innerhalb eines Monats möglich, aber ohne aufschiebende Wirkung. Fahrtkosten "Können unter bestimmten Vorraussetzungen erstattet werden", also später unter Vorlage des Fahrschein.

Muss ich jetzt noch irgendwie reagieren, wo ich wieder in Arbeit bin ?
Olivia
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Re: Schwammige EGV

#43

Beitrag von Olivia »

Reicht das Gehalt aus oder muss das Jobcenter "zuzahlen"?
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#44

Beitrag von Koelsch »

Eigentlich musst Du nicht reagieren, JC weiß, dass Du "raus" bist.
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Re: Schwammige EGV

#45

Beitrag von rasie1 »

Das Gehalt reicht, ich bin auch kein Aufstocker.
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Günter
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Re: Schwammige EGV

#46

Beitrag von Günter »

Kurzes Schreiben, habe Volltimejob, erst die Arbeit, dann das Vergnügen, aber leider überschneiden sich ihre Volksbelustigung und meine Arbeitszeit. Daher muss ich zu meinem Bedauern auf den Spaß verzichten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Schwammige EGV

#47

Beitrag von rasie1 »

Ich habe mir ein Schreiben abstempeln lassen wo drinsteht: "Sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung aufgenommen" und "Benötige keinerlei Leistungen mehr".
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Koelsch
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Re: Schwammige EGV

#48

Beitrag von Koelsch »

Das sollte reichen, Günter's Vorschlag ist aber netter.
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marsupilami
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Re: Schwammige EGV

#49

Beitrag von marsupilami »

Es steht nirgendwo geschrieben, dass eLB "nett" sein muss oder gar für deren Belustigung á la Günter zu sorgen hat.
Er hat - nachweislich - gemeldet und gut ist.
Signatur?
Muss das sein?
schimmy
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Re: Schwammige EGV

#50

Beitrag von schimmy »

Glückwunsch zum neuen Job und alles gute.
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