EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Emmaly
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#76

Beitrag von Emmaly »

Mit den 8 Bewerbungen kenne ich auch bei Leuten, die Vollzeit in Weiterbildung sind. 2 die Woche.

Mir dreht sich jedesmal der Magen, wenn ich Bewerbungen mache, wo ich von vorn herein weiß, dass ich die nicht machen kann.
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kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#77

Beitrag von kleinchaos »

Die Bewerbungszahlen im Angesicht der Wirtschaftskrise so drastisch zu erhöhen ist einfach schikanös. Selbst ZAF stellen kaum noch ein.
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Emmaly
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#78

Beitrag von Emmaly »

Warum waren vorher "nur 8" im halben Jahr. Und warum jetzt das 6fache nach AV-Wechsel.

Das klingt sehr nach Schikane.
Bei mir wurde die Bewerbungszahl auch verdoppelt (auf 2), und das im März.
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Günter
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#79

Beitrag von Günter »

Weil sie während der Fortbildung eine reduzierte Anzahl an Bewerbungen hatte, wenn ich mich richtig erinnere.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#80

Beitrag von kleinchaos »

Wer wird denn jetzt noch einstellen? Die Papierwerke wegen der vielen unnützen Bewerbungen? Die Druckerpatronenhersteller? Die Druckerhersteller? PC-Hersteller? Achja, Siemens hat ja mal wieder eine Produktion ausgelagert. Die anderen schieben Kurzarbeit
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Emmaly
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#81

Beitrag von Emmaly »

Die Fortbildung beendet?
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angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#82

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Weil sie während der Fortbildung eine reduzierte Anzahl an Bewerbungen hatte, wenn ich mich richtig erinnere.
Nee, das hatte mit der Fortbildung nichts zu tun - die tauchte ja nicht mal in der EGV auf, auch nicht in beiden bisherigen VAs, obwohl sie noch fast zwei Monate dauert. Das war ein Fehler im Text, er hatte das "monatlich" vergessen.
Ich habe ganz einfach noch nie eine EGV abgeschlossen, war also noch nie einer festen Anzahl Bewerbungen ausgeliefert.
Mein Problem - und das kennt der SB, habe ich schon immer angesprochen - ist, dass ich seit 2006 entweder Aufstockerin oder Erwerbslose war, und in diesen fast dreieinhalb Jahren habe ich natürlich sämtliche AGs längst abgegrast. Ich wohne in einer Kleinstadt in der Pampa und bin zeitlich nur sehr eingeschränkt vermittelbar.
Bei durchschnittlich 2-3 Bewerbungen im Monat waren das jetzt schon über hundert Firmen - Ende Gelände. Mehr gibts hier nicht.

Deshalb sind 8 Bewerbungen pro Monat wirklich reine Schikane.
Der SB weiß, dass das Sinnlosbewerbungen in Orten sein müssen, die ich nie erreichen kann.
Mit sowas habe ich enorme Schwierigkeiten. Riesige. Ultimativ erschlagende.
Ich hasse Sinnlosigkeiten, für sowas hab ich keine Zeit! Ich arbeite wie eine Blöde, da passt nix Überflüssiges mehr rein.
Ich kann das nur schlecht erklären - aber mich macht das rasend!
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#83

Beitrag von Emmaly »

bei uns wird dann gesagt, dass man von vorn wieder anfangen soll.
Ich empfinde dies auch als Schikane, denn wo keine Arbeitsplätze sind und werden ist das rausgeschmissenes Geld und Zeit.
Meine Schwägerin hat damit keine Problem, wenn die es so haben wollen? :gunni:
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kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#84

Beitrag von kleinchaos »

Ich kann das schon verstehen. Es ist sinnlos, kostet unnötig unser aller Geld. Der Steuerzahler (und wir auch) sind unnütz belastet. Es nervt die Untenehmen, es frustriert uns.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#85

Beitrag von schlaraffenland »

@angel:

Folgende Bedingungen müssen mir zu Folge erfüllt sein, damit Du eine neue EGV akzeptieren müsstest (unter der Voraussetzung, dass der Inhalt der neuen EGV rechtskonform ist):

1. Dein Widerspruch gegen den VA der zuletzt veordneten EGV muss abgelehnt worden sein.

2. Danach muss ein umfassendes Profiling durchgeführt worden sein, und zwar, bevor der SB Dir eine neue EGV vorlegt:
Ohne ein umfassendes und systematisches Profiling, das dem Abschluss der EinV im Rahmen einer Beratung vorausgeht, kann die passende [Eingliederungs-] Strategie nicht bestimmt werden.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung. SGB II, § 15 SGB II, Stand 09.09.2008, S. 4 auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... inV-15.pdf
Der EinV hat ein umfassendes und systematisches Profiling im Rahmen einer Beratung vorauszugehen.
Quelle: Geschäftsanweisung Nr. 28 / 2006. Anforderungen an die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II, Stand 15.09.2006, S. 1 auf
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Dein SB hat das ja genau andersrum gemacht: zuerst hat er Dir die neue EGV gegeben (wahrscheinlich zur Prüfung zum mit nach Hause nehmen), und dann bzw. gleichzeitig hat er Dir den Fragebogen gegeben, mit dem das Profiling gemacht werden soll

3. Sind Bedingung 1 und 2 erfüllt, muss, nehme ich an, in der neuen EGV ein Passus darüber drinstehen, dass die neue EGV eine Abänderung der alten EGV ist, und zwar im Sinne des folgenden Passus, der in der alten drinsteht:
Sollte aufgrund von Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse eine Anpassung der vereinbarten Maßnahmen und Pflichten erforderlich sein, sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass eine Abänderung dieser EGV erfolgen wird. Das gleiche gilt, wenn sich herausstellt, dass das Ziel Ihrer Integration in den Arbeitsmarkt nur aufgrund von Anpassungen und Änderungen der Vereinbarung erreicht bzw. beschleunigt werden kann.
Ohne dass die neue EGV auf die alte verweist, nehme ich mal an, wäre eine neue EGV während der Laufzeit der alten EGV rechtswidrig. Aber Deine alte EGV "läuft" ja noch gar nicht ;-)
Zuletzt geändert von schlaraffenland am Do 14. Mai 2009, 07:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#86

Beitrag von schlaraffenland »

@angel:

PS: Vom ausgefüllten Fragebogen eine Kopie machen, aber das weißt Du ja schon wahrscheinlich ;-).

Weil vielleicht stellt er Dir eine EGV aus (falls er überhaupt eine neue ausstellt) oder bezieht sich auf die bereits neue, Dir ausgehändigte EGV, die Dein Profiling nicht berücksichtigt. Eine EGV muss sich aber auf das erstellte Profiling beziehen, denn:
Die zum Zweck der Verbesserung der Eingliederungschancen vereinbarten Leistungen benötigen deshalb einen nachvollziehbaren Bezug zum Profiling.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit. Arbeitshilfe Eingliederungsvereinbarung. SGB II, § 15 SGB II, Stand 09.09.2008, S. 4/5 auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... inV-15.pdf
Die vereinbarten Leistungen müssen einen Bezug zum Profiling erkennen lassen.
Quelle: Geschäftsanweisung Nr. 28 / 2006. Anforderungen an die Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II, Stand 15.09.2006, S. 1 auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... barung.pdf

Außerdem: ein Fragebogen ist keine Beratung. Die Beratung hat vielleicht gar nicht stattgefunden.
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angel6364
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#87

Beitrag von angel6364 »

Nach langer Zeit der Nachschlag:
Einem Widerspruch gegen eine EGV per VA kann entweder mit einem Widerspruchsbescheid oder mit einer neuen EGV abgeholfen werden.

Nebenbei bemerkt hebelt das meiner persönlichen Meinung nach die Rechte der Alg II-Bezieher aus, aber seis drum.

Nun ging ja mein Widerspruch raus, eine geänderte EGV kam, aber mir reicht das nicht. Die Änderungen sind bei weitem nicht so, wie ich das wollte.
Mir ist das Ganze nun zu blöd. Ich will gar keine EGV mehr unterschreiben. Ich komme mir in Bezug auf das Grundgesetz und meine darauf basierenden Bürgerrechte vor wie ein Schaf, dass dem Schlachter auch noch das Messer rüberreicht.

Seit diesem Jahr ist die Weigerung, eine EGV abzuschließen, ja auch sanktionsfrei. Kann ja schnell mit einem VA "geheilt" werden.
http://www.die-keas.org/node/255
Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a – kein Sanktionstatbestand vor.
Ich persönlich würde lieber gegen einen aufoktroyierten VA kämpfen als per Unterschrift mein Einverständnis zur Entrechtung zu geben und danach zu sagen, so wäre das ja nicht gemeint gewesen.

Nun war ich letzte Woche nicht erreichbar für Telefonate und Mails - für Briefe natürlich schon ... - und finde eine Mail meines Verdianwalts vor: schleunigst die EGV unterschreiben und schleunigst der Arge zustellen, sie drohen mit Sanktion aufgrund meiner Weigerung, überhaupt eine abzuschließen.
Und sie käme flott, die Sanktion.

Hat denn schon jemand hier Erfahrung mit dieser neuen Regelung?
Kann sich so eine bexxxxxxx Wald- und Wiesenarge wie Landkreis Nürnberger Land einfach über die Durchführungsbestimmungen hinwegsetzen?
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Günter
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#88

Beitrag von Günter »

Was für ein Schwachsinn.

Die haben ihre Weisungen nicht aus Jux und Dollerei geändert sondern weil sie permanent auf die Nase bekommen haben.
Rz. 31.6a: LSG BW bezweifelt Zulässigkeit einer Sanktion bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, da Regelungen mittels Verwaltungsakt erfolgen können (Beschluss vom 22.1.2007 L 13 AS 4160/06 ER-B). Sanktionsbescheid ist da-her vor dem Verwaltungsakt zu erlassen.

(2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsver-einbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Da-durch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungs-akt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ALGeld.pdf

Ich vermute der gute Verdi Anwalt kennt sich mit dem Arbeitsrecht exzellent aus, aber mit dem Sozialrecht ........

Egal, hat er das schriftlich mit der Sanktionsdrohung? Dann Strafanzeige wegen Nötigung, oder von ihm eine eidesstattliche Versicherung über die mündliche Drohung verlangen und ditto.

Unter uns gesagt, ich glaube dem Anwalt kein Wort. So dumm ist kein SB.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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kleinchaos
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#89

Beitrag von kleinchaos »

Schon erstaunlich, dass sich die ARGE NB-L so dicht unter den Augen der BA so extrem gesetzesbrecherisch verhält. Wenns auf Sylt gewesen wär, ist weit weg. Aber vor der Haustür? Schon ziemlich frech. Nochzumal es ja ein kurzer Weg bis NB ist zur BA. Ganz direkt und persönlich.

Und warum versucht dein Anwalt, dich zur Unterschrift zu bewegen? Kennt er die neuen Anweisungen nicht?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#90

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Was für ein Schwachsinn.

Die haben ihre Weisungen nicht aus Jux und Dollerei geändert sondern weil sie permanent auf die Nase bekommen haben.
Rz. 31.6a: LSG BW bezweifelt Zulässigkeit einer Sanktion bei Weigerung, eine Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, da Regelungen mittels Verwaltungsakt erfolgen können (Beschluss vom 22.1.2007 L 13 AS 4160/06 ER-B). Sanktionsbescheid ist da-her vor dem Verwaltungsakt zu erlassen.

(2) Bei Weigerung des Hilfebedürftigen, eine Eingliederungsver-einbarung abzuschließen, liegt – unabhängig vom Wortlaut des § 31 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a - kein Sanktionstatbestand vor. Da-durch wird einer gesetzlichen Regelung vorgegriffen, die aufgrund verschiedener sozialgerichtlicher Entscheidungen vorgesehen ist. Bei Nichtzustandekommen einer Eingliederungsvereinbarung sind die zu bestimmenden Rechte und Pflichten in einem Verwaltungs-akt nach § 15 Abs. 1 Satz 6 verbindlich zu regeln.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... ALGeld.pdf
Ich vermute der gute Verdi Anwalt kennt sich mit dem Arbeitsrecht exzellent aus, aber mit dem Sozialrecht ........

Stimmt schon, ist nicht sein Favoritengebiet.
Aber eigentlich sag ich schon selber, was ich will, und er setzt halt letztendlich seinen Namen drunter. Kenn ich seit Jahren nicht anders, und der Verdianwalt ist einfach billiger - und in anderen Dingen zu empfehlen, der nimmt einen auch mal im Auto in die nächste Stadt zum Termin mit, und es kostet garnix.
Egal, hat er das schriftlich mit der Sanktionsdrohung? Dann Strafanzeige wegen Nötigung, oder von ihm eine eidesstattliche Versicherung über die mündliche Drohung verlangen und ditto.


Ich hab ihn noch nicht erreicht, nur seine Mail liegt halt auf meinem PC rum.
Das war mit Sicherheit ein Telefonat zwischen meinem neuen SB und ihm, während ich nur schriftlich erreichbar war.

Unter uns gesagt, ich glaube dem Anwalt kein Wort. So dumm ist kein SB.
Die ARGE Landkreis Nürnberger Land hält sich generell nicht an Gesetze, die machen sie selber. Zumindest für das Klientel, dass aufgrund eines Anfangsbuchstaben oder einer Adresse eine bestimmte Sozialgerichtsrichterin hat.
Da brauchen sie sich nicht an Gesetze zu halten, sie tuts ja auch nicht ...


Meint Ihr, ich könne mal getrost abwarten, was da schriftlich kommt?
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#91

Beitrag von Günter »

Ich weiß nicht wie gut dein Nervengerüst nach all dem Stress der Vergangenheit ist, ich würde mich nicht verrückt machen lassen.

Die Weisungen der BA sind behördenintern bindend.
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#92

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:Ich weiß nicht wie gut dein Nervengerüst nach all dem Stress der Vergangenheit ist, ich würde mich nicht verrückt machen lassen.

Die Weisungen der BA sind behördenintern bindend.
Na gut, dann bin ich ja mal beruhigt. Ich schick dem Anwalt den ganzen Durchführungs- und Gesetzeskrempl, nach mir die Sintflut ...

Und was meine Nerven betrifft: nach einer Woche Mail-, Telefon-, Internetpause bin ich wieder fit! Sach ich jetz mal so. Solange, bis ichs glaube. :totlach:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#93

Beitrag von Günter »

Wenn du jetzt sagst eine Woche Günter-Pause hat dir gut getan, bin ich .......



...... beruhigt.


........ Dann weiß ich du bist ehrlich :gunni:
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Re: EGV-Gegenvorschlag eingereicht: Sanktion

#94

Beitrag von angel6364 »

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Doofkopf.
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