Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
kann die Dateien nicht öffnen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Zip-Dateien öffnen:
https://www.scdb.info/de/entpacken/
oder 7-zip bei heise downloaden und dann entpacken.
https://www.heise.de/download/product/7-zip-13139
https://www.scdb.info/de/entpacken/
oder 7-zip bei heise downloaden und dann entpacken.
https://www.heise.de/download/product/7-zip-13139
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Ich weiß, du bist NVA-Werkzeug gewöhnt
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
wobei 7-zip auch ideal ist, um ratz-fatz die Passworte von z.B. MS-Excel-Dateien zu knacken
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Das gab es in der NVA als Feldbesteck.
Der kleine Dosenöffner war auch dabei, wurde aber auch oft bei GST, Camping usw verwendet. Beim Pfingsttreffen 79 hatte ich jeden Tag einen davon im Fressbeutel
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Na, da gab es ja vor der Wiedervereinigung auch schon gesamtdeutsche Gemeinsamkeiten: Ich kenne dieses Feldbesteck aus Bundeswehrzeiten!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
ich habe eben folgende E-Mail eines Kumpels erhalten zwecks Teilhabenchancengesetz!
Hatte heute den Termin.
Fazit: Der neue SB, von dem ich ab sofort weiterbetreut werde, möchte mich mittels Teilhabechancengesetz in Arbeit bringen.
Da er offenbar selbst keine geeigneten Stellen zur Verfügung hat, meinte er, ich soll nochmal die Arbeitgeber kontaktieren, bei denen ich mich früher mal beworben habe.
Außerdem soll ich für das neue Teilhabechancengesetz mit Hilfe der Info-Flyer Werbung machen, damit mich ein Arbeitgeber nimmt.
Wäre es nicht Aufgabe des SB, Firmenkontakte herzustellen und mich zu empfehlen?
Da kann ich ja gleich das Branchenbuch zur Hand nehmen und alle Firmen alphabetisch durchrufen, ob sie nicht eine Gratis-Arbeitskraft wollen.
Ich hatte angenommen, nachdem das Gesetz ja schon seit Januar in Kraft ist, dass die intern schon eine Liste von interessierten Arbeitgebern haben, die Interesse an solchen Mitarbeitern zeigen.
Offenbar ist es aber nicht so, dass sich die Arbeitgeber gierig um solche Bewerber reißen ...
Habe demnächst wieder einen Termin, auch zur Abklärung meines Gesundheitszustandes (für welche Bereiche ich überhaupt infrage komme).
Hatte heute den Termin.
Fazit: Der neue SB, von dem ich ab sofort weiterbetreut werde, möchte mich mittels Teilhabechancengesetz in Arbeit bringen.
Da er offenbar selbst keine geeigneten Stellen zur Verfügung hat, meinte er, ich soll nochmal die Arbeitgeber kontaktieren, bei denen ich mich früher mal beworben habe.
Außerdem soll ich für das neue Teilhabechancengesetz mit Hilfe der Info-Flyer Werbung machen, damit mich ein Arbeitgeber nimmt.
Wäre es nicht Aufgabe des SB, Firmenkontakte herzustellen und mich zu empfehlen?
Da kann ich ja gleich das Branchenbuch zur Hand nehmen und alle Firmen alphabetisch durchrufen, ob sie nicht eine Gratis-Arbeitskraft wollen.
Ich hatte angenommen, nachdem das Gesetz ja schon seit Januar in Kraft ist, dass die intern schon eine Liste von interessierten Arbeitgebern haben, die Interesse an solchen Mitarbeitern zeigen.
Offenbar ist es aber nicht so, dass sich die Arbeitgeber gierig um solche Bewerber reißen ...
Habe demnächst wieder einen Termin, auch zur Abklärung meines Gesundheitszustandes (für welche Bereiche ich überhaupt infrage komme).
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Na klar, das ist enorm förderlich, dem AG sofort auf's Auge zu drücken, dass man Langzeitarbeitsloser ist.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, das JC soll gefälligst Stellen anbieten.
Ich stehe auch auf dem Standpunkt, das JC soll gefälligst Stellen anbieten.
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- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Da fällt mir doch glatt wieder ein, dass ich ja laut Rentenversicherung vollschichtig ensetzbar bin. Und die Bedingungen für den Einsatz über das Teilhabegesetz erfülle.
Ich werd mal 2 oder 3 Arbeitgeber damit locken, dass ich zumindest 2 Jahre nix koste...
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Der Job sollte dann aber schon passen.
- marsupilami
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Am besten bei denen, von denen man bereits schriftliche Absagen hat und dann zusammen mit der neuen Absage den SB zumüllen.
Deswegen - unter anderem - meldet man sich ja arbeitslos:
Meine Bemühungen haben nix gebracht, jetzt ist das Geld alle.
Ich brauche also a) finanzielle Unterstützung und b) Stellenangebote.
Es ist nicht Aufgabe des eLB, für die Maßnahmen und Projekte vom Mysterium für Abbeit und Soziales Werbung zu machen.
Schon gar nicht auf eigene Kosten Werbeflyer zu verteilen.
Ich versuche gerade, mir das Gesicht eines Personalers oder Chefs vorzustellen, wenn der den Umschlag mit Bewerbungsunterlagen öffnet und da liegt so'n Flyer bei.
Gilt das für Dich oder Deinen Bekannten?
Unabhängig davon würde ich dann keinen großen Aufriß machen bis das nicht geklärt ist.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Und dann bekommt man einen Arbeitsvertrag, den man sonst nicht bekommen hätte.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Es geht hier nicht um meine Person sondern um meinen Kumpel.
Bezüglich das er die Arbeitgeber kontaktieren soll und die Flyer Aktion wird er nichts weiter unternehmen,das beruhte alles nur auf mündliche Aussagen des SB.
Bezüglich das er die Arbeitgeber kontaktieren soll und die Flyer Aktion wird er nichts weiter unternehmen,das beruhte alles nur auf mündliche Aussagen des SB.
- marsupilami
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Auch gut.
Signatur?
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Es liegen weitere Erfahrungen zum Teilhabechancengesetz vor. Die Arbeitslosen werden wöchentlich und manche täglich gecoacht.
Jobcenter können ihre frisch vermittelten Kunden weiter durch einen Coach unterstützen - ganz egal, ob das einmal in der Woche ist oder Tag für Tag. "Wir vor Ort wissen besser, wie viel Coaching jemand braucht", unterstreicht die Leiterin des Jobcenters.
Da gibt es beispielsweise den Fall eines Mannes, der nach jahrelanger Arbeitslosigkeit endlich wieder einen Job bekommen hat. Und nach wenigen Tagen wieder hinschmeißt, weil er es drei Mal nicht geschafft hat, mit Hilfe eines 20-teiligen Schlüsselbundes eine Tür zu öffnen. Oder ein anderer, der direkt wieder kündigte, weil er einen Kunden im Gespräch missverstanden hatte und statt eines 50-Euro-Rabattes zum allgemeinen Amüsement 50 Koffer in den Verkaufsraum brachte.
https://www.sueddeutsche.de/muenchen/fu ... -1.4497431
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
10 Stunden täglich? Selbst wenn man 15 Minuten Frühstückspause und 30 Minuten Mittagspause abzieht, bleiben 9,25 Arbeitsstunden am Tag.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Guten Morgen zusammen,
Hatte vor ein paar Tagen einen erneuten Termin im Jobcenter zwecks 16i.
Die neue SB Tante ist der Meinung 16i würde in meinem Fall passen,da ich ja schon so lange ohne Arbeit bin, aber sofern ich die Möglichkeit hätte anhand meiner gesundheitlichen Einschränkungen auf den ersten Arbeitsmarkt einen Job zu finden,was ich in den letzten Jahren ja auch versucht habe, nur eben bisher ohne Erfolg außer ein paar Vorstellungsgesprächen kam nichts dabei herum. In dem Gespräch ging es munter hin und her, worauf ich ihr sämtliche Nachteile was 16i so mit sich bringt erzählte, man rackert sich für einen mickrigen Lohn ab und wird später wieder entsorgt, keine AV Ansprüche und gleich wieder im Jobcenter vorstellig werden, die meisten Arbeitsverträge werden auf zwei Jahre befristet abgeschlossen solange gibt es die 100% Gehaltsförderung, sofern der Arbeitgeber Zuzahlungen leisten muss ist das Arbeitsverhältnis beendet. Das Ende vom Lied bezüglich meiner Person, ich habe einen Nachweis darüber das ich von Oktober bis Dezember Förderungsfähig bin und ich dieses ja auch in meinen Bewerbungen mit erwähnen könnte,was ich natürlich nicht tue, anhand gab es noch vier Adressen von Firmen wo ich mich ja bewerben könnte, natürlich alles freiwillig, die nach 16 i einstellen würden sofern die Rahmenbedingungen passen, natürlich müsste ich mich ganz normal darauf bewerben.
Die Angebote reichen vom Hausmeister, Helfer in einer Kfz Werkstatt, Fahrer für Autovermietungen bis zu einem Lagerjob bei einem Träger wo ich schon einmal für zwei Jahre eine fav Maßnahme gemacht habe,dieses widerum für mich nicht in Frage käme.
Das mal eben zu dem Ablauf meines Termins, ich kann zweigleisig fahren, muss es aber nicht.
Hatte vor ein paar Tagen einen erneuten Termin im Jobcenter zwecks 16i.
Die neue SB Tante ist der Meinung 16i würde in meinem Fall passen,da ich ja schon so lange ohne Arbeit bin, aber sofern ich die Möglichkeit hätte anhand meiner gesundheitlichen Einschränkungen auf den ersten Arbeitsmarkt einen Job zu finden,was ich in den letzten Jahren ja auch versucht habe, nur eben bisher ohne Erfolg außer ein paar Vorstellungsgesprächen kam nichts dabei herum. In dem Gespräch ging es munter hin und her, worauf ich ihr sämtliche Nachteile was 16i so mit sich bringt erzählte, man rackert sich für einen mickrigen Lohn ab und wird später wieder entsorgt, keine AV Ansprüche und gleich wieder im Jobcenter vorstellig werden, die meisten Arbeitsverträge werden auf zwei Jahre befristet abgeschlossen solange gibt es die 100% Gehaltsförderung, sofern der Arbeitgeber Zuzahlungen leisten muss ist das Arbeitsverhältnis beendet. Das Ende vom Lied bezüglich meiner Person, ich habe einen Nachweis darüber das ich von Oktober bis Dezember Förderungsfähig bin und ich dieses ja auch in meinen Bewerbungen mit erwähnen könnte,was ich natürlich nicht tue, anhand gab es noch vier Adressen von Firmen wo ich mich ja bewerben könnte, natürlich alles freiwillig, die nach 16 i einstellen würden sofern die Rahmenbedingungen passen, natürlich müsste ich mich ganz normal darauf bewerben.
Die Angebote reichen vom Hausmeister, Helfer in einer Kfz Werkstatt, Fahrer für Autovermietungen bis zu einem Lagerjob bei einem Träger wo ich schon einmal für zwei Jahre eine fav Maßnahme gemacht habe,dieses widerum für mich nicht in Frage käme.
Das mal eben zu dem Ablauf meines Termins, ich kann zweigleisig fahren, muss es aber nicht.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Kannst Du nicht einen Antrag stellen auf Übergang in die Grundsicherung wegen Depressionen? Dann hast Du Deine Ruhe.
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Liebe Oli, wie stellst Du Dir das vor?
Antrag ans JC:
Antrag an die DRV auf volle EM-Rente wg. Depri.
Die schicken erst mal - wenn überhaupt - zu einer Reha-Maßnahme (nebenbei: Eine solche Maßnahme würde ich durchaus "mitnehmen", sie kann viel bewirken!).
Erst wenn die Reha-Maßnahe erfolglos bleibt, ist dann Möglichkeit der Rente.
Oder aber sie schicken den Antragsteller sofort zu einem Gutachter. Und wenn der keine volle EM befürwortet, gibt es einen entsprechenden Ablehnungsbescheid, gegen den muss man dann klagen.
Und erst wenn dies Frage rechtskräftig positiv entschieden ist, dann ist man "weg vom JC"!
Antrag ans JC:
So geht das nicht!Ich habe Depri, bitte schiebt mich ans Sozialamt rüber!
Antrag an die DRV auf volle EM-Rente wg. Depri.
Die schicken erst mal - wenn überhaupt - zu einer Reha-Maßnahme (nebenbei: Eine solche Maßnahme würde ich durchaus "mitnehmen", sie kann viel bewirken!).
Erst wenn die Reha-Maßnahe erfolglos bleibt, ist dann Möglichkeit der Rente.
Oder aber sie schicken den Antragsteller sofort zu einem Gutachter. Und wenn der keine volle EM befürwortet, gibt es einen entsprechenden Ablehnungsbescheid, gegen den muss man dann klagen.
Und erst wenn dies Frage rechtskräftig positiv entschieden ist, dann ist man "weg vom JC"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Wäre das eine ambulante Reha, also z.B. Gespräche beim Therapeuten?
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Kommt auf den Einbzelfall an
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Aber wie wäre denn die Vorgehensweise, wenn überhaupt keine Rentenanwartschaft besteht, d.h. überhaupt kein Antrag auf eine noch so kleine EM-Rente gestellt werden könnte? Dann würde die DRV doch sagen, sie sind nicht zuständig, da nichts bewilligt werden kann.
- kleinchaos
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Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Muss man trotzdem bei der DRV den Antrag stellen. JC besteht darauf. Erst mit der Ablehnung wird der Weg frei zum Gruselamt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Hartz 4 Empfänger, Einführung §§ 16i und 16e SGB II (Teilhabechancengesetz)
Das Jobcenter hat mich noch nicht aufgefordert einen Antrag auf Rente zu stellen.
Meine Ärztin sagte mir noch vor kurzem das es in meinem Fall schwer wäre eine Rente zu bekommen.
Meine Ärztin sagte mir noch vor kurzem das es in meinem Fall schwer wäre eine Rente zu bekommen.