Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Hope
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Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#1

Beitrag von Hope »

Hallo Allerseits,

es gibt mal wieder ein Problem mit dem JC.
Von diesem wurde ich einer AGH zugewießen obwohl ich selbständig als Webdesigner tätig bin. Nun weiß ich nicht, da ich momentan eben an einem Ohnline-Shop arbeite wie ich das Zeitlich unter einen Hut bringen soll. Hinzu kommen noch familiäre Sorgen und weiß vor lauter Angst nicht noch aus.

Die geforderten Tätigkeiten Erstellung von Flyer und Plakaten habe ich noch nie gemacht dazu würde mir gar nichts einfallen

Dieser Zuweisung ging ein EGV-VA voraus in welcher die Maßnahme schon angekündigt wurde.
Seht ihr Möglichkeiten diese Maßnahme abzuwenden ?
Ich hänge die Schriftsätze mal mit an.
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Koelsch
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#2

Beitrag von Koelsch »

Ist der Online-Shop ein bezahlter Fremdauftrag mit festgelegtem Fertigstellungstermin?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
HarzerUrvieh
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#3

Beitrag von HarzerUrvieh »

!!!

Du hast nicht alle Daten (von Dir) geschwärzt!
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marsupilami
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#4

Beitrag von marsupilami »

Da die Maßnahme wohl morgen beginnen soll, gibt es eigentlich erstmal 2 Haupt-Vorgehensweisen:

Entweder nicht hingehen aber trotzdem dort bei dem Maßnahmeträger anrufen und sagen:
Dringender Auftrag, Termin, Konventionalstrafe (oder wie das heißt).
Oder Doc und krankschreiben lassen und den Schein beim JC nachweislich einreichen und beim Maßnahmeträger entsprechend tel. Bescheid sagen.

Beides führt aber vermutlich nur zu einer "Terminverschiebung".



Oder eben beim Maßnahmträger pünktlich aufschlagen und mit dem klären, was von den Anforderungen Du kannst und was nicht.
Vermutlich kannst Du von dem, was da an Kenntnissen gefordert wird, nicht viel und vom Rest nur ein paar oberflächliche Grundlagen. :zwinker:

Außerdem hast Du keine Ahnung von Pädagogik und damit auch keinen blassen Schimmer, nach welchen pädagogischen Grundsätzen und Anforderungen entsprechende Plakate und Spiele gestaltet werden sollten oder gar müssten.
Abgesehen davon kann man mit Word und Power-Point einiges machen, aber für Plakate und "Brettspiele" und "Quartette" etc. gibt's besseres.
Wenn nicht vorhanden, dann dauert das halt weil eben nicht so einfach umzusetzen.

Man kann Baum fällen mit Axt oder Kettensäge.
Wenn man aber nur ein Küchen-Handbeil hat oder eine 20-cm-Bügelsäge .....

Ansonsten kannst Du Dich eh schlecht auf die Arbeit konzentrieren, weil erhebliche familiäre Sorgen.
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ernest1950
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#5

Beitrag von ernest1950 »

Widerspruch gegen die AGH

1. Arbeitszeit:
7.30-14.00, selbst bei einer Mittagpause von 1 Stunde, gesetzlich 1/2 Stunde vorgeschrieben, ergibt sich eine Arbeitszeit von täglich 5,5 bzw. 6 Stunden mal 5 Tage von 27,5 bis 30 Stunden.
Falschangabe in der Forderung!!!
2. eine AGH MUSS!!! neutral sein, d.h. keinen Arbeitsplatz verdrängen.
Hier werden aber Arbeiten gefordert, die einen Arbeitsplatz verdrängen, also rechtswidrig, u.U. Schadenersatzpflichtig sind!!
3. Hier werden HOHE Anforderungen an den Arbeitsplatz gestellt, die bei einer AGH NICHT vorgesehen ist, denn die Person, die eine AGH ausführen soll, hat praktisch KEINE Kenntnisse (arbeitsferne Einschränkungen).

Ich würde in den "gelben Seiten" nachforschen, welche Firmen solche Arbeiten ausführen und diese Informieren, das hier Wettbewerbsverzerrung durch das Jobcenter (Schadenersatz fordern) betrieben wird.

Gruß
Ernie
HarzerUrvieh
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#6

Beitrag von HarzerUrvieh »

Da kann er ja vielleicht sogar selbst Schadensersatz fordern? Die Pflege von Webseiten gehört ja eventuell zu seiner selbständigen Tätgikeit?
Licht ist schneller als Schall. Deshalb wirken manche Menschen hell, bis man sie sprechen hört.
Hope
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#7

Beitrag von Hope »

Koelsch hat geschrieben: So 27. Jan 2019, 17:03 Ist der Online-Shop ein bezahlter Fremdauftrag mit festgelegtem Fertigstellungstermin?
Der Termin ist nicht an ein festes Datum gebunden. Der Auftraggeber drängelt aber schon leicht. Es besteht durchaus die Möglichkeit mir den Auftrag zu entziehen um ihn anderweitig zu vergeben.
schimmy
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#8

Beitrag von schimmy »

Seit wann ist dir das mit der AGH denn bekannt?
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marsupilami
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#9

Beitrag von marsupilami »

Steht im Briefkopf.
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Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#10

Beitrag von Koelsch »

Wenn Kunde "drängelt", dann dürfte das ausreichender Grund sein, die AGH erst mal nicht anzutreten. Mach das aber dem JC unbedingt sehr klar, dass Du durch Teilnahme jetzt erhebliches Einkommen gefährden würdest. Das siehst Du als Verstoß dagegen, alles zu tun, Deine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#11

Beitrag von schimmy »

Auf jeden Fall Widerspruch einlegen gegen die AGH wie von Ernie in Thread 5 beschrieben.
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Koelsch
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#12

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
und dabei gleich Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#13

Beitrag von kleinchaos »

Das sind doch Arbeiten, die eigentlich ausgeschrieben werden müssen. Teilweise entsprechen sie deinem Tätigkeitsprofil.

Ich denke: ablehnen. EU-Wettbewerbskommission informieren? In Deutschland ist das die Wettbewerbszentrale.

Mit dem drohenden Auftragsentzug argumentieren.
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#14

Beitrag von Olivia »

Die die zeitliche Gültigkeit konkretisierende Nebenbestimmung fehlt im EGV-VA. Damit dürfte der Verwaltungsakt nicht hinreichend bestimmt und somit hinfällig sein. Aufgrunddessen kann eigentlich auch keine Zuweisung in die Massnahme stattfinden.

Mal ne ganz andere Frage in dem Zusammenhang: Vielleicht lernt der eLB in der Massnahme ja was?
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friys
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#15

Beitrag von friys »

Olivia hat geschrieben: Mo 28. Jan 2019, 11:49 Mal ne ganz andere Frage in dem Zusammenhang: Vielleicht lernt der eLB in der Massnahme ja was?
... und die Mehraufwandsentschädigung durch die AGH-MAE i. H. v. 2,00 Euro/Std. ist kein Arbeitsentgelt.

Aber vollen Ernstes: Wie absurd ist denn das EGV-VA "3. Ziel - Aufnahme einer Tätigkeit jenseits des ersten Arbeitsmarktes." bei gleichzeitigen Hinweis auf § 2 SGB II "sind Sie verpflichtet, alle Möglichkeiten zu nutzen, Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten."?

Hope hat geschrieben: So 27. Jan 2019, 16:49 [...] wurde ich einer AGH zugewießen obwohl ich selbständig als Webdesigner tätig bin.
[...]
Dieser Zuweisung ging ein EGV-VA voraus in welcher die Maßnahme schon angekündigt wurde.
  • Da nichts Gegenteiliges erkennbar, gehe ich davon aus, dass gegen den Ersatz der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt (EGV-VA) vom 19.11.2018, gültig bis 18.05.2019, keine weiteren Schritte seitens @Hope unternommen wurden. Warum nicht?
  • Der notleidende ALG-II-Selbständige übt seit dem 16.02.2009 eine selbständige Tätigkeit aus. Seit wann bezieht er Sozialleistungen nach dem SGB II vom Jobcenter?
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#16

Beitrag von BB17 »

Die = Eine Zuweisung gilt auch ohne EGV oder EGV-VA, zumal die zeitlichen Angaben hier sehr genau festgelegt sind.
Der ganze Inhalt sieht aber nicht nach AGH aus, das sind Aufträge, die eigentlich ausgeschrieben und vernünftig bezahlt werden müssten.

Warum kommt die Frage erst heute, nachdem der EGV-VA schon seit 19.11.2018 vorlag bzw. die Zuweisung seit 18.1.2019 ?????
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#17

Beitrag von Olivia »

Wie ist der Einführungstermin verlaufen?
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#18

Beitrag von Hope »

Koelsch hat geschrieben: So 27. Jan 2019, 20:19 :jojo: :jojo:
und dabei gleich Anordnung der aufschiebenden Wirkung beantragen
Dem EinV-VA ging ein weiterer vom 6. September voraus, gegen dem schon eine Klage anhängig ist. Der jetzige ist ja quasi eine Fortschreibung? ..und wird somit zum Gegenstand des laufenden Verfahrens ?
Meinem Widerspruch gegen den EinV-VA hatte ich mit einem ER-Antrag verbunden. Der ist leider abgewiesen wurden.
Die Anhänge dazu reiche heute Nachmittag nach.
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#19

Beitrag von Hope »

Olivia hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 09:00 Wie ist der Einführungstermin verlaufen?
Ich wurde am 1. Tag zum JC geschickt mit der Aufforderung eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Ich bin dort dann vorstellig geworden und mir wurde eröffnet das eine neue EinV erforderlich ist, da mit Beginn der AGH eine Änderung in den Verhältnissen standfand, hab aber natürlich nichts unterschrieben. Die neue EinV will man mir als VA zusenden.
Heute am 2. Tag hatte ich zunächst nichts zu tun. Ich saß am PC war eben im Internet unterwegs. Meiner eigenen Arbeit kann ich dort, mangels kompatibler Software ja nicht nachgehen.
Vorhin gegen 10 Uhr kam der erste Auftrag:
- Recherche zu GIMP (Programm für Bildbearbeitung) – Eigenstudium
- Danach Postkarte für eine Kita erstellen.
- Plakat erstellen – Darstellung des Planetensystems (Kindgerecht)
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#20

Beitrag von BB17 »

Hope hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 13:04 Ich wurde am 1. Tag zum JC geschickt mit der Aufforderung eine Eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben. Ich bin dort dann vorstellig geworden und mir wurde eröffnet das eine neue EinV erforderlich ist, da mit Beginn der AGH eine Änderung in den Verhältnissen standfand, hab aber natürlich nichts unterschrieben. Die neue EinV will man mir als VA zusenden.
Das deckt sich mit dem, was ich bereits gestern schrieb.

Es wäre sinnvoll, die neue EGV mal hochzuladen.
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marsupilami
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#21

Beitrag von marsupilami »

Ja, man kann eine Postkarte auch in Gimp erstellen. :unschuld:
Und dann?
Wo soll gedruckt werden?
Am Kindergarten-Büro-Mulitfunktionsfarbdrucker?
Goil.
Kann der denn randlos drucken?
Oder wird da eine Postkarte zentriert auf einem Blatt A4 ausgedruckt und dann mit der Papierschneidemaschine beschnitten?
Kriegt der auch das schwerere und deutlich stärkere Papier, das vermutlich für so eine Postkarte verwendet werden soll, eingezogen oder ist das zu dick?
Die Farbverläufe ordentlich darstellen?
Hat da mal jemand Überlegungen zu den Druckkosten angestellt?
Vermutlich eher nicht.


Das Plakat gibt's für 16,90 € fertig.
https://www.astroshop.de/poster/sonnensystem/41_20

Da hab ich 2-mal für gegoogelt:
Kindgerechte Darstellung des Planetensystems http://tinyurl.com/yanvdz4u
Kindgerechte Darstellung des Planetensystems als Plakat http://tinyurl.com/yaz4ht8b

Das ist in meinen Augen alberne Beschäftigungs-Therapie.
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#22

Beitrag von Olivia »

Hope hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 13:04 Postkarte für eine Kita erstellen
Wieso lässt die Kita die gewünschten Postkarten nicht ganz normal am Markt bei einer Grafiker fertigen?
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marsupilami
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#23

Beitrag von marsupilami »

Und in einer Druckerei drucken?
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Hope
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#24

Beitrag von Hope »

Olivia hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 14:52
Hope hat geschrieben: Di 29. Jan 2019, 13:04 Postkarte für eine Kita erstellen
Wieso lässt die Kita die gewünschten Postkarten nicht ganz normal am Markt bei einer Grafiker fertigen?
Tja das ist eine Gute Frage, ich weiß es nicht. Die Postkarte und das Plakat ist aber auch nur ein Beispiel, es geht nach selben Schema dann weiter. Wo die Arbeiten dann gedruck werden weiß ich nocht nicht, werde morgen mal fragen.
Anbei der Vorherige Schriftwechel: ER Antrag und die Ablehnung des ER.
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Re: Arbeitgelegenheit § 16d SGB II / Selbständigkeit

#25

Beitrag von HarzerUrvieh »

Mal eine "blöde" Frage am Rande:

Hast Du in einer AGH eine "Werkserfüllungspflicht" oder reicht es aus, wenn Du "Dein bestes gegeben hast", nur leider, leider ohne Erfolg?
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