Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
secany86
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Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#1

Beitrag von secany86 »

Hallo Leute,
ich hatte heute Post im Kasten,heute erst... Und soll am Freitag anfangen zu arbeiten,bis morgen will die Frau vom JC über alles bescheid wissen.
Bei dem Träger wo ich mich melden sollte ist natürlich keiner mehr gewesen heut. Einen Termin habe ich morgen früh sowieso bei meiner Fallmanagerin,wie imemr einmal im Monat.

Ich bin seit 7 Jahren krank,aber seit 3 Jahren nicht mehr krankgeschrieben,leide mittlerweile unter psychischen Störungen,massiven Schlafproblemen und habe Schmerzen in Rücken und Hüfte,an der ich 2 mal operiert wurde,Arthrose 2. Grades habe ich mittlerweile an der Hüfte. Habe auch Agressionsprobleme Ich bin 32.
Derzeit gehe ich jeden Monat in die Psychiatrische Institutsambulanz,spreche da mal mit einem Psychologen und einmal mit einem Therapeuten,auf deren anraten sollte ich entweder stationär behandelt werden oder ich suche mir einen richtigen festen Therapieplatz. Also suche ich derzeit einen festen Therapieplatz,was ja nunmal nicht so einfach ist,viele sind voll und haben sehr lange Wartezeiten. Ich möchte mir helfen lassen,weil ich wieder ein normales Leben möchte. In der EGV steht das auch drin,dass ich weiter aktiv darin bestrebt bin mir psychologische Hilfe zu suchen und in Anspruch zu nehmen.
Zum Thema...
Das Problem ist,dass ich in einer Behindertenwerkstatt arbeiten soll,steinigt mich nicht gleich,aber nicht jeder kann damit umgehen,ich kann es nicht,ich komme nichtmal selber mit mir klar. Ich solle diese mit betreuen,um sie kümmern,freundliche Worte zur Motivation,Unterstützung bei Aktivitäten des täglichen Lebens etc.. Für mich ist das absolut nicht zumutbar. Ich bin von Natur aus extrem empathielos,ich kann nichmal mit Kinder umgehen,geschweige denn mit Leuten mit körperlicher und geistiger Behinderung. In dieser Werkstatt ist alles vertreten. Im Grunde sollte man mich nicht auf solche Leute los lassen,habe selbst mit gesunden Menschen so meine Probleme. Aber jede andere Arbeitsgelegenheit würde mir nicht solche Probleme und Kummer bereiten.

Wie komme ich da wieder raus? Habe schon einen Widerspruch geschrieben,mit der Begründung,dass ich mit solchen Menschen nicht umgehen kann,in psychologischer Betreuung bin etc. Gebe ich dann morgen persönlich ab. Dann muss ich Freitag da auch nicht hin solange der Widerspruch in der Schwebe ist oder? Zumal ich ja deswegen auch eine Fallmanagerin habe,da ich dem Arbeitsmarkt eben nicht zur Verfügung stehe,die EGV ist auch von Juni 2018,also eigentlich auch garnicht mehr gültig,oder wie verstehe ich das?

Vielen Dank im Voraus.
Secany
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Günter
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#2

Beitrag von Günter »

:willkommen:

Ich würde der SB sofort klarmachen, dass diese Maßnahme den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt und dass du unverzüglich deinen zuständigen Doc aufsuchst um dir ein entsprechendes Attest ausstellen lässt.

Du musst aber aufpassen, du nicht wegen dauerhafter Arbeitsunfähigkeit in die GruSi abgeschoben wirst.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#3

Beitrag von secany86 »

Also arbeiten möchte ich ja zeitnah wieder,aber ich wollte erstmal eine Therapie machen,um wieder mit mir selber klarzukommen und ins Reine zu kommen. Hab da viel aufzuarbeiten. Grundsicherung war nie ein Thema,Rente und einen Behindertenausweis sollte ich beantragen. Wurde alles abgelehnt.
Aber die Arbeit mit Behinderten...ich bin in dem Dorf wo diese Werkstatt für Behinderte steht aufgewachsen....ich weiss was da abgeht. Habe jetzt erstmal einen Widerspruch geschrieben den ich morgen persönlich abgebe,da steht unter anderem drin,dass ich das psychisch garnicht auf die Reihe kriege etc...Vorallem als Sozialassistentin. Das kann man mir nicht zumuten,bin nicht gerade der sozialste Mensch und habe in diesem Bereich 0 Erfahrung. Habe mehrfach gelesen,dass ich trotz des Widerspruchs wahrscheinlich eine Sanktion von 30% kriegen werde. Also wenn ich den Widerspruch morgen da abgebe muss ich Freitag dort auch nicht zur Maßnahme?
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich würde auch sehr deutlich machen - so ein Job ist Gift für meine Psyche. Du bist auf der Suche nach einem dauerhaften Therapieplatz, und nach Deiner und wohl auch nach Meinung Deines Arztes für soclhe Jobs nicht geeignet.

"Abschiebung" in GruSi wäre ja eigentlich nur nachteilig, wenn ein Vermögen von mehr als € 5.000 vorhanden wäre.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#5

Beitrag von secany86 »

Kriege echt langsam Panik hier,zitter den halben Tag schon,weil ich Angst vor einer Sanktion habe. Bin gerade erst Schuldenfrei geworden nach einigen Jahren,130 Euro weniger und ich wäre wieder in den Schulden. Weiss langsam echt nicht mehr was ich machen soll.
Soll da morgen bescheid geben aber habe noch nichtmal die Frau erreichen können,bei der ich mich in dem Betrieb melden sollte,die war vorhin wohl schon in den Feierabend...denn der Brief kam ja heute erst. Wie soll ich das alles machen innerhalb eines Tages? Hab noch nichtmal was gegessen heute.
Hab morgen früh um 9 schon den Termin bei meiner Fallmanagerin,wollte danach direkt die andere SB kontaktieren,von der ich das Schreiben heute bekam,ich kenne diese Frau nichtmal.
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#6

Beitrag von Koelsch »

Das soll dann die Fallmanagerin arrangieren.

Ich seh da erst mal keine Sanktion, denn Du hast ja wichtige und nachvollziehbare Gründe für Deine ablehnende Haltung. Panik halte ich für deutlich verfrüht
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marsupilami
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#7

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum

Schaffst Du den Termin morgen bei der FM?

Dann nimm' Dir doch diese Notizen, das was Du eingangs gepostet hast, mit.

Moniere die Postlaufzeiten, Du brauchst aufgrund Deiner gesamten (psychischen) Verfassung grundsätzlich längere Vorlaufzeiten.

Wenn FM über "alles" "genau" Bescheid wissen will und dann so kurze Termine setzt, wie soll das gehen?
Was genau ist "alles"?
Wie "genau" darfs denn sein?

Und all das andere auch!


Alternative: Wie gut verstehst Du Dich mit Deinem Hausarzt?

Morgen früh hin, krank schreiben lassen - dieses Kurzfristige hat Dich psychisch völlig von den Socken gehauen.

Die AU umgehend von einer Vertrauensperson gegen Empfangsbescheinigung abgeben lassen oder sie dem JC sonst wie nachweislich zukommen lassen.

Dann die FM SCHRIFTLICH über all das, was Du oben geschrieben hast, informieren.
Auch da dafür sorgen, dass das nachweislich im JC angekommen ist.


Die Arbeit in der Behindertenwerkstatt - wie ist das zustande gekommen?
Ist das eine Zuweisung zu einer Maßnahme?
Wenn ja, bringt der Widerspruch erstmal nix - der hat keine aufschiebende Wirkung.

Der erste Einsatztag ein Freitag?
Vermutlich nicht. Wenn Du noch nicht dort warst, dann wird vermutlich am Freitag erst ein Gespräch stattfinden, ob überhaupt und wo genau man Dich da einsetzen kann/will/soll.
Dann bringst Du dort Deine Bedenken aus Deinem Eingangsposting vor.

Wenn der Laden und das "Management" dort was drauf haben, dann werden sie Deine Bedenken ernst nehmen und Dich entweder überhaupt nicht oder an einer Stelle einsetzen, wo Du mit den dortigen Leuten nicht oder kaum in Berührung kommst.

Und sei versichert: zumindest ich weiß, was es heißt, mit solchen Leuten Umgang zu haben.
Ich hab mal ein halbes Jahr Urlaub- und Krankheitsvertretung für verschiedene Büro-MA in so einem Laden gemacht.
Die Aufgaben ansich waren für mich okay und auch kein direkter tagtäglicher Umgang mit den Leuten, aber doch oft genug um zu entscheiden: schön, dass der "Auftrag" eh befristet ist.

Da muss man von vorneherein eine Ader für haben.
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secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#8

Beitrag von secany86 »

auf dem Zettel steht oben : Im rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung weise ich Sie in eine Arbeitsgelegenheit zu.
Bzeichnung der Maßnahme: Behindertenbetreuung

Dauert der Tätigkeit von : 01.03.2019 bis 31.08.2019
BIS 28. soll ich mich bei der Ansprechpartnerin des Trägers melden,also morgen,ein Rechtsbehelf steht dabei mit dem Verweis,dass Widerspruch zulässig ist.
Morgen möchte die Frau vom JC wissen,wie das Gespräch gelaufen ist,steht ganz dick und mehrmals drin,BIS SPÄTERSTENS 28.02.2019. Eine telefonnummer steht dabei,dass ich mich da melde,habe es versucht,sie hatte bereits Feierabend.
Tätigkeitsbeschreibung steht auch dabei: Freundliche Worte zur Motivation, Unterstützung bei den Aktivitäten des täglichen Lebens,eingehen auf individuelle Bedürfnisse des jeweiligen Behinderten usw.
DIe Absenderin des Brief ist nicht meine Fallmanagerin,sondern eine andere,von der ich noch nie ghört habe. Meine Fallmanagerin will morgen nur wissen,was für Termine anstehen,wann ich in der Psychiatrische Institutsambulanz war,wie es lief,wann der nächste Termin ist usw,die ist eigentlich recht nett.
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kleinchaos
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#9

Beitrag von kleinchaos »

Seh ich so wie Kölsch. So einen Job kann nunmal nicht jeder machen. Und ich weis, wovon ich rede, ich hab auch mal in einer Behindertenwerkstatt ausgeholfen und bin mit denen auf "Klassenfahrt" gefahren. Eine sehr anstrengende Zeit war das, nochzumal ich grad 18 war und keineswegs dafür ausgebildet.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#10

Beitrag von marsupilami »

Dann ganz wichtig diese Postlaufzeit ansprechen!!

"Widerspruch zulässig" ja, aber keine aufschiebende Wirkung! d.h. Du müsstest zu dieser "Arbeitsgelegenheit", bis über den Widerspruch entschieden ist.

Dann eigentlich so, wie ich schon weiter oben gepostet hatte.
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secany86
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#11

Beitrag von secany86 »

Und wenn die Frau morgen am telefon direkt Fragen stellt und ich nich extra dort hinfahren muss und sie für sich entscheidet,dass ich eher nicht geeignet bin? Teile ich das nur der SB morgen mit,dass die mich nicht wollen? ich meine,wenn die mehr über mich wissen würden die mich sowieso nicht dort haben wollen.
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#12

Beitrag von Koelsch »

Dann sagst Du der SB, dass Du mit der Stelle gesprochen hast und dass die zu dem Schluss gekommen sind, dass die Stelle nix für Dich ist. Und dann machst Du SB klar, warum die Stelle nix für Dich ist.
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#13

Beitrag von secany86 »

Ok alles klar. Dann bedanke ich mich schonmal recht herzlich für die Antworten,hat mir mehr weitergeholfen als das stundenlange googeln.
Mal sehen wie das da morgen abläuft :/
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#14

Beitrag von Koelsch »

Gib bitte Laut, wenn Du ein Ergebnis hast
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Olivia
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#15

Beitrag von Olivia »

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB II ist die Arbeitsgelegenheit in dem hier beschriebenen Fall unzumutbar. Ich würde denken, der Paragraph trifft auch auf zugewiesene Arbeitsgelegenheiten (AGH) zu. Nr. 5 desselben Paragraphen könnte auch in Frage kommen, da vorrangig eine Therapie angestrebt wird.
Einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person ist jede Arbeit zumutbar, es sei denn, dass sie zu der bestimmten Arbeit körperlich, geistig oder seelisch nicht in der Lage ist.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/10.html
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#16

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#17

Beitrag von secany86 »

noch eine andere frage. habe jetzt mehrfach gelesen,dass die EGV 6 Monate gültig ist bzw nach 6 Monate erneuert werden sollte und dass die angabe "Gültig: bis auf weiteres" eher unzulässig ist. wie stehts denn damit? meine EGV ist vom 08.06.2018,also schon fast 9 Monate her. von maßnahmen steht da auch überhaupt nichts drin
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#18

Beitrag von Koelsch »

Ist dort denn eine Gültigkeit angegeben, oder steht dieses "bis auf Weiteres" da drin?

Wenn das da steht, dann kannst Du Dich darauf berufen. Du bist Laie und brauchst nicht zu wissen, dass diese Formulierung "zweifelhaft" ist.
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#19

Beitrag von secany86 »

da steht gültig von 8.6.2018 bis "auf weiteres"
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Koelsch
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#20

Beitrag von Koelsch »

also kannst Du Dich als Laie darauf verlassen, dass die noch gültig ist.

Ich sag jetzt erst mal gute Nacht
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#21

Beitrag von secany86 »

das heisst also diese ist tatsächlich noch gültig? aber wie gesagt,von maßnahmen steht dort absolut nichts
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#22

Beitrag von Olivia »

Eine Massnahmezuweisung sollte schon in der EGV festgehalten werden, ansonsten ist die Gültigkeit der Zuweisung zweifelhaft.
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#23

Beitrag von secany86 »

Habe bei der Frau angerufen,bei de rich mich melden sollte und ihr mitgeteilt,dass ich heute Widerspruch gegen die Anweisung einlege,habe ihr meine Lage erklärt und,dass ich eine Arbeit mit solchen Menschen psychisch garnicht bewerkstelligen kann.
Sie sagte nur sie notiert es sich und ich solle das gleich mit der Frau vom JC klären... Das heisst für mich also sicherlich morgen Krankenschein holen.
Könnte mir vorstellen,dass das für die keine triftigen Gründe für mich sind dort zu arbeiten....habe da ein komisches Gefühl
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#24

Beitrag von Olivia »

Kannst Du den Krankenschein nicht gleich heute holen gehen?
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Re: Zuweisung in eine Arbeitsgelegenheit,Im Rahmen einer öffentlich geförderten Beschäftigung

#25

Beitrag von secany86 »

Nee,möchte das ja heut da alles klären,und den Termin mit meiner Fallmanagerin möchte ich wahrnehmen,der steht ja auch schon seit 3 wochen,vielleicht kann die mir nda weiter helfen,die ja eigentlich nett. den widerspruch gebe ick dann auch gleich persönlich ab bei der SB von der der Brief kam
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