EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Aurora
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EGV

#1

Beitrag von Aurora »

Nach einiger Zeit ohne EGV und VA, soll's eine Neue geben.
Am Tag des Termins ging's mir gesundheitlich so schlecht, dass unmöglich war, dies nicht zu thematisieren.
Kurz, knackig, das nötigste.
Mein Wunsch war ein weiterer Termin, damit die EGV gemeinsam erarbeitet hätte werden können.
Der SB hat das klar und deutlich verstanden und zugesagt.
Schlussendlich wurde mir anstatt des Termins eine EGV per Post zugestellt.

Vielleicht zuviel hinein interpretiert, müsste ich bei Unterschrift das tun, was ein Arzt mir rät.
Auch muss ich den SB Vermittlung nicht detailliert in Kenntnis über Krankheiten, Behandlungen, ... in Kenntnis setzen.
Das Geblubber zum Thema Gesundheit stößt etwas auf, da eine Rechtsgrundlage fehlt.

2018 war das Jahr der Krankmeldung. 2019 bisher ohne, aber endlich in Behandlung von Fachärzten.
Die Auswirkungen zeigen sich häufig als sehr einschränkend.
Würden sehr wahrscheinlich unabhängig von der Art der Beschäftigung auftreten.
Schön wäre es auch, diese Einschränkungen würden von heute an bis in 6 Monaten aufhören.

Nun den, die angesprochene Teilzeitarbeit hätte ich gerne raus.

Was würdet ihr tun?
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Günter
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Re: EGV

#2

Beitrag von Günter »

Ich würde wie folgt antworten:

Da ich aus gesundheitlichen Gründen verhindert war, konnte bisher keine gemeinsame Strategie erarbeitet werden.

Ich schlage folgende Änderungen vor:

Punkt 5 Über meine Gesundheit entscheide einzig und allein ich, der Punkt Gesundheit wird ersatzlos gestrichen.

Selbstständigkeit, es gibt gesetzliche Regeln, die besagen anfangs des BWZ gibt es eine vorausschauende EKS, 2 Monate nach Ende des BWZ gibt es die abschließende EKS und den abschließenden Bescheid. Jegliche darüber hinausgehende bürokratische Hürde beeinträchtigen meine Produktivität und sind ungesetzlich, daher zu streichen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: EGV

#3

Beitrag von Koelsch »

Hört sich gut an
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: EGV

#4

Beitrag von Günter »

Ergänzung.

Punkt 5 Über meine Gesundheit entscheide einzig und allein ich, der Punkt Gesundheit wird ersatzlos gestrichen. Eine sanktionsbewehrten Verpflichtung sich ärztlichen Therapien zu unterziehen, würde bedeuten dem JC vertrauliche gesundheitliche Daten offen zulegen. So gläsern sind ALG II Empfänger nicht.

Selbstständigkeit, .....
Nach meiner Marktanalyse hängt mein wirtschaftlicher Erfolg hauptsächlich von meiner gesundheitlichen Entwicklung ab. Es macht daher keinen Sinn, mir mit unselbstständiger Teilzeitarbeit zu drohen, da ich im Falle gesundheitlicher Einschränkungen auch keiner unselbstständigen Tätigkeit nachgehen kann. Dieser Punkt ist daher auch ersatzlos zu streichen.

Nachbemerkung: Sollten Sie der Meinung sein, sich nicht an die Regeln, die das BSG zum Thema Verhandlungen zum gleichberechtigten Abschluss von Eingliederungsvereinbarungen halten zu müssen und mir Ihre EGV per VA aufs Auge zu drücken, werde ich mich vor dem zuständigen Sozialgericht zur Wehr setzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV

#5

Beitrag von marsupilami »

Zu Punkt 1, Einleitung: da definitiv keine gemeinsame Strategie erarbeitet wurde, wünsche ich /verlange ich folgende Um-Formulierung des ersten Satzes:
Mit dieser Eingliederungsvereinbarung nach § 15 SGB II wird Ihre Eingliederung in Arbeit geregelt.

Zu Punkt 3, Ziele:
"Stabilisierung der Gesundheit" und "Ausbau der Selbstständigkeit/Maximierung des Gewinns" stehen sich diametral gegenüber und sind nicht vereinbar.
Da Gesundheit vorgeht, ist der andere Teil zu streichen und der ganze Rest der EGV entsprechend anzupassen.
D.h. alle nicht auf "Stabilisierung der Gesundheit" abgestellten Passagen sind ersatzlos zu streichen.
Insbesondere Punkt 5.

Zu Punkt 4, Unterstützung durch das JC/JOBBÖRSE - wenn das Profil anonym dort eingestellt wird, wie kann ich überprüfen, dass das genau so ist?
Wer bestimmt die Inhalte dieses Profils?
Wer hat da Zugriff für evtl. Korrekturen, wie zeitnah werden evtl. notwendige Korrekturen durchgeführt und von wem?

Anmerkung: drumherum kommen wirst Du nicht, denn eine Weigerung könnte dahingehend ausgelegt werden, dass Du nicht bereit bist, alles zu tun um in Arbeit zu kommen und macht möglicherweise eine neue Baustelle auf.
Daher alternativ verlangen, dass dieser Punkt vorerst gestrichen wird und nach vollständiger Genesung neu verhandelt wird.

Zu Punkt 5, Integration in Arbeit - GESUNDHEIT:
Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlagen für meine Berichtspflicht zum Thema Gesundheit gegenüber dem Jobcenter.
Die Formulierung "spätestens bei den kommenden Gesprächsterminen" impliziert dass ich auch außerhalb dieser Gesprächstermine über meine Therapie-Erfolge berichten müsste.
Auch dazu wollen Sie bitte die einschlägigen Rechtsgrundlagen benennen.

Zu Punkt 5, Integration in Arbeit - SELBSTSTÄNDIGKEIT
Unabhängig davon, dass ich derzeit aus gesundheitlichen Gründen meine Selbstständigkeit wie in Punkt 3 bereits erwähnt, nicht weiter ausbauen kann, erschließt sich mir die monatliche Rückmeldung über den Verlauf meiner Selbstständigkeit nicht. Ich war bisher der Auffassung, dass das über die v/aEKS geschieht.
Dieser zusätzliche Arbeitsaufwand über die EKS hinaus verringert die für die Akquirierung und Abarbeitung von Aufträgen zur Verfügung stehende Zeit. Nein, ich werde nicht Zeiten für Pausen und notwendige Regeneration dafür verwenden.
Insbesondere die verlangten detaillierten Angaben zu Aufträgen und Kontakten betrachte ich als Geschäftsgeheimnis.
Außerdem fürchte ich, dass ich mit der Preisgabe von Daten von Auftraggebern und Kontakten gegen die derzeit gültigen, erst kürzlich von der EU neu formulierten Vorgaben der DSGVO verstoßen könnte und mich auch Regressforderungen der Geschädigten aussetze.

Weiter: die Festschreibung zur Steigerung des Gewinns auf 6 Monate ist derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht sinnvoll.

Die Genehmigungspflicht für Ausgaben über 150,00 € halte ich für einen unzulässigen Eingriff in meine Geschäftsführung.

Insgesamt ist der Punkt 5 eigentlich komplett rauszustreichen, da es zumindest vorerst um Wiederherstellung und Stabilisierung der Gesundheit und nicht um Integration in Arbeit.

Zu Punkt 8, Schlussformel: der erste Satz ist falsch.
Diese EGV wurde von Herrn/Frau SB [Name] allein am Computer mittels Textbausteinen zusammengestellt, ausgedruckt und vorgelegt. Von "gemeinsam erarbeitet" kann also keine Rede sein.
Ich verlange eine entsprechende Richtigstellung bzw. Umformulierung.

Mündliche Erläuterungen zu erklärungsbedürftigen Punkten sollten schriftlich festgehalten werden und Bestandteil der EGV sein. Ansonsten verlieren diese "erklärungsbedürftigen Punkte" ihre Gültigkeit.
Ich meine mich erinnern zu können, dass Bescheide und Verträge der Vorgabe von Wahrheit und Klarheit unterliegen.


Das wäre mein Senf dazu.
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Günter
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Re: EGV

#6

Beitrag von Günter »

Zu Punkt 3, Ziele:
"Stabilisierung der Gesundheit" und "Ausbau der Selbstständigkeit/Maximierung des Gewinns" stehen sich diametral gegenüber und sind nicht vereinbar.
Da Gesundheit vorgeht, ist der andere Teil zu streichen und der ganze Rest der EGV entsprechend anzupassen.
D.h. alle nicht auf "Stabilisierung der Gesundheit" abgestellten Passagen sind ersatzlos zu streichen.
Insbesondere Punkt 5.
Gesundheit und deren Stabilisierung ist keine sanktionsbewehrte Aufgabe und daher bin ich für meine Formulierung
Punkt 5 Über meine Gesundheit entscheide einzig und allein ich, der Punkt Gesundheit wird ersatzlos gestrichen. Eine sanktionsbewehrten Verpflichtung sich ärztlichen Therapien zu unterziehen, würde bedeuten dem JC vertrauliche gesundheitliche Daten offen zulegen. So gläsern sind ALG II Empfänger nicht.
Was du zum Thema Selbstständigkeit schreibst ist mM nach Quatsch, denn damit machst du ihre Selbstständigkeit zum Hobby, bzw zum Zeitvertreib.

Ich würde es bei meinen Änderungsvorschlägen belassen und erst mal sehen, wie das "Gewerbe" anläuft. Dann kann man immer noch die anderen Punkte angehen, die werden im ersten BWZ noch keine Rolle spielen,.
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Aurora
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Re: EGV

#7

Beitrag von Aurora »

Das wurde daraus. Schaut bitte nochmal drauf.
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Günter
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Re: EGV

#8

Beitrag von Günter »

Gefällt mir gut, kein Wort zuviel.
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Koelsch
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Re: EGV

#9

Beitrag von Koelsch »

Doch :baeh: - im 3. Absatz ist ein "ist" zu viel. Ausgleichend dazu fehlt im vorletzten Absatz ein "es"
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: EGV

#10

Beitrag von marsupilami »

2019_03_18 EGV Änderungsvorschlag V_m.docx
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Aurora
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Re: EGV

#11

Beitrag von Aurora »

Wenn zuviel fehlt nimmt man/frau den Feinschliff :Auri:
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Koelsch
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Re: EGV

#12

Beitrag von Koelsch »

Würde ich auch so machen
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marsupilami
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Re: EGV

#13

Beitrag von marsupilami »

Aurora hat geschrieben: Mo 18. Mär 2019, 19:25 Wenn zuviel fehlt nimmt man/frau den Feinschliff :Auri:
Du darfst selbst (nach-)schleifen und entscheiden.
Es ist wie immer nur ein Vorschlag!
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Günter
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Re: EGV

#14

Beitrag von Günter »

Ich bin der Meinung, was gut ist, sollte man nicht verwässern.
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Re: EGV

#15

Beitrag von Aurora »

Wie wird der nächste Schritt aussehen, nachdem eine veränderte EGV mit geringfügigen Änderungen unterschrieben werden soll.

Schwer tue ich mich damit, weil die Ziele -
Stabilisierung der Gesundheit und Ausbau der Selbständigkeit / Gewinnmaximierung – kollidieren.

Die juristisch angreifbaren Vorgaben zu Punkt 5 Integration in Arbeit,
Gesundheit wurde geändert.
Übrig blieb das Leistungsfähigkeitsbetreffende Änderungen des Gesundheitszustandes unverzüglich zu melden seien.

Selbständigkeit
Die monatlich gewünschten Vorlagen zu Einnahmen, Ausgaben, Kundeninformationen sind verschwunden.

Bleiben noch die Forderungen Gewinnsteigerung oder Teilzeitarbeit und der allseits beliebte Passage mit den Sonderbeschaffungen, dies hat das JC stehen lassen.

Punkt 8 wurde ebenfalls moniert und blieb unverändert.


Dass die Wiederherstellung der Gesundheit für mich erste Priorität hat, wurde dem SB ausdrücklich gesagt, da es mir während des kurzen Termins so extrem schlecht ging, dass ein Überspielen der Symptome unmöglich war. Symptome deren einschränkende Auswirkungen sich im Berufsalltag – egal ob Selbständig oder in Anstellung – einschränkend auswirken.

Ich tendiere dazu es auf einen VA ankommen zu lassen. Allerdings würde ich mir vorab noch erklären lassen, was genau die bei Punkt 5 Gesundheit wollen.
Mir ist ehrlich gesagt nicht klar was sie genau erwarten. AU oder vielleicht doch ein „Alles wieder gut ich kann jetzt arbeiten.“
Dass es momentan schwer bis kaum möglich ist, wurde dem SB gesagt.

Was also machen?
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Koelsch
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Re: EGV

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich sehe die Ziele als Folge:

Erst haste gesund zu werden, dann kannste Selbstständigkeit zum brummen bringen und dann kannste dem JC Tschüss sagen. Das ist kein Widerspruch, sondern eine logische Abfolge hintereinander, also unterschreiben.

Die Schlussformel Pkt. 8 ist doch halbwegs normal = alle 6 Monate wird geguckt
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Re: EGV

#17

Beitrag von Günter »

Ich würde wie folgt vorgehen.

Bei der Unterschrift würde ich schreiben

Ich unterschreibe nur unter dem Vorbehalt, dass meine Anmerkungen, die auf einem separatem Blatt angefügt sind beachtet werden und daher erwarte ich, dass mir das Doppel mit rechtsgültiger Unterschrift der SB zurück gesandt wird.

Anlage zur Eingliederungsvereinbarung vom ....

Die Unterzeichner sind sich darüber einig, dass die Wiederherstellung der Gesundheit oberste Priorität hat und dass die wirtschaftliche Entwicklung der Selbstständigkeit derzeit von der Gesundheit abhängig ist.

Daher ist es derzeit nicht absehbar, wie sich die Selbstständigkeit entwickelt. Es macht aber keinerlei Sinn bei eingeschränkter Leistungsfähigkeit mit zusätzlicher Teilzeitarbeit zu drohen. Der entsprechende Absatz in Punkt 5 wurde daher von mir wegen Sinnlosigkeit gestrichen.

Sonderausgaben werden von mir auf das Notwendigste beschränkt, ich werde auch versuchen dem JC Informationen über größere Anschaffungen rechtzeitig zukommen zu lassen, wenn es zeitlich möglich ist, aber es gibt keinerlei gesetzliche Ermächtigung für die JCs Ausgaben zu genehmigen. Ich trage das wirtschaftliche Risiko, deshalb unterliegt auch nur mir die Entscheidung über notwendige Ausgaben.


Datum Unterschrift eHB



Datum Unterschrift JC


Sollten Sie mit den Ergänzungen nicht einverstanden sein, werde ich mich gegen einen eventuellen VA gerichtlich zur Wehr setzen.
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marsupilami
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Re: EGV

#18

Beitrag von marsupilami »

Ich hab da nach wie vor einiges zu bemängeln:

Punkt 3, Ziele: Wie Koelsch, in der Fassung von Günter festnageln: Diese Reihenfolge mit Herstellung der Gesundheit als oberste Priorität.

Punkt 4, JOBBÖRSE: Wozu, da doch erst die Gesundheit hergestellt werden soll und dann die Selbstständigkeit ausgebaut werden soll.
Und wer passt was genau "nach Bedarf" an? JC bzw. FM hat nicht an meinem Profil rumzufummeln, nur weil's gerade passt.
Mich wollten sie auch mal als Wirtschaftsingenieur o.ä. "verkaufen", obwohl ich die entsprechende Ausbildung gar nicht hatte.
Und wer muss das dann verkaufen und womöglich die potentiellen AG anlügen?
Ich hab der Tante höflich und in ruhigem Ton aber sehr bestimmt gesagt: das muss raus, das kann ich so nicht verkaufen und anlügen tu ich die Leute nicht, nur weil's ihr gerade reinpasst.

EINREICHUNG VON UNTERLAGEN: was genau heißt ALLE? Was ist mit Schwärzung von Sozial-Daten unbeteiligter Dritter?

Punkt 5, GESUNDHEIT: es gibt bei Bedarf AU. Punkt. Wenn keine AU, dann voll arbeitsfähig.
Evtl. noch Benachrichtigung, falls - was ich nicht wünsche - KH-Aufenthalt notwendig werden sollte, von wann bis wann voraussichtlich.
Aber schon das ist zuviel.

Was also soll das? Muss ich mich jeden morgen bei SB/FM tel. melden: mir geht es heute gut, ich kann arbeiten.?


SONDERANSCHAFFUNGEN: was genau ist das?
Es gibt Betriebsausgaben - Basta!!
Deren Notwendigkeit bestimmt der/die Geschäftsinhaber*in á la Günter.
Auf Streichung dieser Formulierung bestehen bzw. Umwandlung in Betriebsausgaben und die Tätigkeit der selbigen in die Hände der Geschäftsleitung legen, wie Günter schon schrub!


Punkt 9, Rechtsfolgenbelehrung: Sanktionen jeglicher Art/Dauer aussetzen, bis das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.



"Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften ..... oder unter www....... einsehen."
Ich meine mir erinnern zu können, dass es da einschlägige Urteile gibt, dass dieser Hinweis alleine nicht ausreicht.
Bin zu faul zum Suchen.
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Günter
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Re: EGV

#19

Beitrag von Günter »

"Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften ..... oder unter www....... einsehen."
Ich meine mir erinnern zu können, dass es da einschlägige Urteile gibt, dass dieser Hinweis alleine nicht ausreicht.
Bin zu faul zum Suchen.

Gerade deshalb sollte man es drin lassen. Im Zweifelsfall ist das ungültig.
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marsupilami
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Re: EGV

#20

Beitrag von marsupilami »

Drinne lassen kann man/vrau das ja, aber bemeckern, dass das eben nicht vollständig ist.
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Re: EGV

#21

Beitrag von Aurora »

Bei Günter's Version werden durch die Unterschrift Nägel mit Köpfen gemacht.
Bei marsu's Version entnehme ich vielmehr ein "verhandeln".
Unter diesen Bedingungen - -a, b, c, - kann ich mir vorstellen, einen Vertrag mit Ihnen abzuschließen.
Darüberhinaus klären Sie mich vor Vertragsunterschrift darüber auf, was Sie unter "Alle" einzureichenden Unterlagen verstehen, ...


Das mit der AU nagt an mir. AU = voll arbeitsunfähig. Nix darf o. kann gemacht werden. Evtl droht Abschiebung in SGB keine Ahnung was.
Die Symptome sind auch ohne AU da, was die Möglichkeit erlaubt in dieser Zeit immerhin etwas anleiern zu können.
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Günter
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Re: EGV

#22

Beitrag von Günter »

Gut, dann würde ich den Anhang um folgenden Punkt ergänzen.

Dem JC ist bekannt, dass ich Vollzeitselbstständig im Rahmen meiner gesundheitlichen Einschränkungen bin.

Daher ist es im Rahmen der Datenvermeidung im Sinne der einschl. gesetzlichen Vorschriften nicht geboten irgendwelche Daten von mir in ihrer Jobbörse an Dritte weiterzugeben, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Ich beantrage daher die Löschung meines Profils.

Alles was ihr zum Punkt Gesundheit rum.... könnt ihr euch sparen. Wenn sich die Gesundheit drastisch verändert dann steigern sich entweder die Umsätze oder die brechen ein. Umsatz hoch bedarf keiner Erklärung, Umsatz wegen Gesundheit runter, dann muss eh neu nachgedacht werden. Also was soll´s.

Mal so meine Sicht zum Thema AU, die dient Angestellten dazu, dem AG die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen. Der Selbstständige braucht die nur, wenn er nicht zum JC - warum auch immer - gehen kann.
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Re: EGV

#23

Beitrag von Aurora »

Eine Rückmeldung seitens des JC lässt weiterhin auf sich warten.
Olivia
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Re: EGV

#24

Beitrag von Olivia »

Eventuell wird keine EGV mehr erlassen. Es handelt sich nur um eine Soll-Vorschrift.

Was die Löschung aus der Jobbörse angeht: hier sollte man überlegen, ob man nachfragt, da ansonsten auch die EGV-Verhandlungen wieder Gegenstand des Schriftwechsels werden könnten.
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