meine neue EGV

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
Dora
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Re: meine neue EGV

#51

Beitrag von Dora »

Andrea hat geschrieben:
keindurchblickmehr hat geschrieben:Wenn die ARGE nicht mit meinem Formulierungen einverstanden ist, dann kann sie das ganze ja als VA erlassen. Hatten wir auch schon mal.
Sicher, wird sie wohl auch - nur was hast du davon?
Ein VA ist gerichtlich voll überprüfbar und muß den Anforderungen nach SGB X entsprechen.
.
Anonym22010

Re: meine neue EGV

#52

Beitrag von Anonym22010 »

Gerichtliches nimmt aber viel Zeit in Anspruch... mir ist lieber ich kriegs ohne gebacken!
Wenn man eine eigene EGV vorlegt, sollte man sie dementsprechend formulieren...
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Günter
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Re: meine neue EGV

#53

Beitrag von Günter »

Eine EGV per VA ist nach der derzeitig vorherrschenden Rechtsprechung bei Verstößen gegen auferlegte Pflichten mangels entsprechender Regelung im Sanktionsparagraphen nicht sanktionierbar.

Warum soll sie darauf verzichten ihre Bestände zum bestmöglichen Preis zu verkaufen. Soll sie, nur weil eine ZA eine 6 Monatsstelle anbietet bei der sie etwas mehr Einkommen hätte als jetzt ihre Selbstständigkeit unter Verlust aufgeben?

Und wie sieht es danach aus? Alles wieder von vorne?

Doch wohl kaum.

Aus den Weisungen zum §10 SGB II unter Punkt 2.1 Gründe, die der Zumutbarkeit nicht entgegen stehen
Solange der erwerbsfähige Hilfebedürftige Leistungen nach diesem
Buch bezieht, ist ein Wechsel der Arbeitsstelle zumutbar, wenn er
damit die Hilfebedürftigkeit nach SGB II längerfristig verringert oder
beendet
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf

-> ohne entsprechende Regelung in der EGV mit der Einschränkung, wenn ich zugunsten einer besser bezahlten Arbeit die Selbstständigkeit beenden soll, dann nur nach Abverkauf meiner Lagerbestände, droht ihr Übles.

RZ 10.28
Es stellt keinen wichtigen Grund dar, eine Arbeit allein wegen einer
Befristung abzulehnen.

Die Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma (Personalleasing) ist zumutbar,
auch wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige erstmals eine solche
Arbeit ausübt.
Vernichtung der Selbstständigkeit wegen einer 3 Monatsstelle?

Und nun wieder Märchenstunde
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Und wie kommt das hier in die Weisungen?
Die Bestimmung kennt keinen Berufsschutz, keinen Anspruch auf
eine Tätigkeit, die der vorhandenen Qualifikation entspricht, und keinen
Schutz vor beruflichem Abstieg.
Beispiel: Akademiker müssen Hilfsarbeiten annehmen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Dora
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Re: meine neue EGV

#54

Beitrag von Dora »

Andrea hat geschrieben:Gerichtliches nimmt aber viel Zeit in Anspruch... mir ist lieber ich kriegs ohne gebacken!
Wenn man eine eigene EGV vorlegt, sollte man sie dementsprechend formulieren...
Sorry - aber du hast den Zweck, das Ziel, das mit der Praxis der EGV verfolgt wird, möglicherweise nicht verstanden. Das Wesentliche sind nicht die "Vereinbarungen", sondern die Zustimmung zum SGB II und insbesondere der Sanktionierbarkeit.

Du hast kein Recht auf eine EGV - die ist eine einseitiger ("subordinationsrechtlicher") Vertrag, bei dem eben deshalb schon das Wort "Vereinbarung" in der Überschrift eine Lüge ist. (Was das Wort "Eingliederung" angeht, ist es leider ganz ähnlich.) Deswegen empfiehlt Münder in seinem Lehr- und Praxiskommentar zum SGB II (§ 15) wiederholt die "vorzugswürdige" Auffassung (s. Müller in Hauck/Noftz/Voelzke), dass bei Weigerung eine EGV abzuschließen ein "atypischer" Fall vorliegt. In einem solchen Fall ist von der Regelverpflichtung des § 15 ("soll mit jedem.....vereinbaren") abzuweichen.

Vermutlich wäre uns allen lieber ohne Gerichtliches Alles "gebacken" zu kriegen. Aber wir alle, auch die VermittlerInnen und SachbearbeiterInnen und RichterInnen haben dieses Hartz IV nicht gemacht und der erklärte Wille des Gesetzgebers angesichts der massiven Kritik von Experten war, das Gesetz nicht zurück zu nehmen, sondern Mängel von Hartz IV mittels der Rechtsprechung in der Praxis zu heilen. Es geht also oft gar nicht anders als mit "Gerichtlichem".

Vermutlich wäre uns allen und inzwischen selbst denen, die (noch) ausreichend bezahlte Arbeit haben, lieber gewesen, der Gesetzgeber hätte diese Mißgeburt Hartz IV gar nicht erst in Kraft treten lassen.
.
Anonym22010

Re: meine neue EGV

#55

Beitrag von Anonym22010 »

Hätte ich nicht so gut verstanden hätte ich bislang entweder unterschrieben -

oder wäre vor Gericht gelandet...

bisher haben die sich an mir die Zähne ausgebissen... und ich hoffe, das bleibt so!

Ich versuchs jedenfalls immer erst mal mit Überzeugung... solange ich besser informiert bin als die klappt das auch...deshalb bin ich heilsfroh daß es die Internetforen gibt... ohne die säh es schlecht aus.

Ich hab eigene "Eingliederungsvereinbarungen" bislang immer so abgefaßt, daß man sie hätte akzeptieren können... und eine Erklärung abgegeben, warum nicht sanktioniert werden darf...wenn man dann lieber keine abschließt: auch gut!

Beim letzten Mal wurde mir gesagt, VA - weil ich ja dochnicht unterchreiben würde. Dann hab ich sie aber doch mitbekommen zum prüfen - warum eigentlich, wenn sie nicht verhandelbar wäre?

Termin zum Durchsprechen kam nicht... ich warte nun seit 4 Monaten fast... :-)
Dora
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Re: meine neue EGV

#56

Beitrag von Dora »

Klar kannst du Vorschläge machen - du hast aber keinen Anspruch darauf, dass darauf eingegangen wird. Das meinte ich.
Andrea hat geschrieben:....
Beim letzten Mal wurde mir gesagt, VA - weil ich ja dochnicht unterchreiben würde. Dann hab ich sie aber doch mitbekommen zum prüfen - warum eigentlich, wenn sie nicht verhandelbar wäre?

Naja - zwischen prüfen und verhandeln ist ja auch ein kleiner Unterschied, oder? Prüfen kann man zu hause, verhandeln nur mit der ARGE bzw. den VertreterInnen. Und die lass ich z.B. nicht in meine Wohnung... ;)
.
Anonym22010

Re: meine neue EGV

#57

Beitrag von Anonym22010 »

Dora hat geschrieben:Klar kannst du Vorschläge machen - du hast aber keinen Anspruch darauf, dass darauf eingegangen wird. Das meinte ich.
Andrea hat geschrieben:....
Beim letzten Mal wurde mir gesagt, VA - weil ich ja doch nicht unterchreiben würde. Dann hab ich sie aber doch mitbekommen zum prüfen - warum eigentlich, wenn sie nicht verhandelbar wäre?

Naja - zwischen prüfen und verhandeln ist ja auch ein kleiner Unterschied, oder? Prüfen kann man zu hause, verhandeln nur mit der ARGE bzw. den VertreterInnen. Und die lass ich z.B. nicht in meine Wohnung... ;)
.
Ok, da hast recht. Darauf bin ich nicht gekommen, weil ich schon beim ersten Blick auf den Wisch äußee: Das geht aber nicht :kopfkratz:

Die wissen genau, daß ich sie nur mitnehme, um ihnen aufzeigen zu können, was alle nicht ok ist... :jumpi:
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