Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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Klee
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Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#1

Beitrag von Klee »

Hallo

Ich bin seit Mitte Januar leider auch das erste mal in den Genuss gekommen mich mit dem Thema ALG II rumschlagen zu müssen. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen...

Ich habe Mitte Januar den Antrag auf ALG II gestellt im Zusammenhang mit einer Selbstständigkeit. Wie das so immer ist, dauert die Bearbeitung ewig lange und somit habe ich auch noch keine Bewilligung bekommen :never:
Allerdings muss ich trotzdem parallel zum Berufsberater im JC. Nun hatte ich heute meinen ersten Termin bei der guten Dame und bin leider (nicht aus eigenem Verschulden) zu spät da gewesen. Die Strecke zum JC (ca.10 km) wurde gesperrt, somit musste ich die ganze Strecke bin nachhause wieder zurückfahren und eine Alternativstrecke über die Wohnsiedlungen wählen, die für mich viel länger ist :motzki: Leider gibt es hier auf dem Land wirklich keine andere Möglichkeit in diesen Ort zu kommen! Nun war ich 15 -20 min. zu spät da und wurde von der guten Dame nicht mehr aufgenommen, mit einer sehr patzigen Begründung, dass sie ja nun keine Zeit für mich hätte...ich sollte mir einen neuen Termin geben lassen.
Ich würde gerne diese Fahrtkosten, die ich mit dem PKW eines Freundes getätigt habe, von denen erstattet bekommen. Denn mit dem Bus brauche ich leider die doppelte Zeit (ca. 1 h fahrt) und das Ticket kostet 5,99 Euro, ein Weg! Das Auto, welches ich mir leihe, muss ich immer getankt (was ich verbraucht habe) auch wieder zurück geben. Es ist nun echt ärgerlich, dass ich nun nächste Woche wieder hin muss und nur wegen einer Vollsperrung nicht 20 min. später dran kommen kann. Ich möchte die Fahrtkosten von heute und auch für nächste Woche geltend machen. Muss ich solche Forderungen vorher beantragen? Wie viel darf ich erstattet bekommen und muss ich das zwingend vor dem Termin machen? Da mein ALG II Antrag noch in Bearbeitung ist, weiss ich nicht, ob ich das überhaupt beantragen darf??? Allerdings ist dies ein Pflichttermin, den ich Laut Vorladung wahrnehmen muss! Ich bin heute echt so verzweifelt heim gekommen und weiss wirklich keinen Rat mehr. Danke für eure Hilfe :heul:
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Koelsch
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Re: Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum.

Zu Deiner Frage, ja, nach meiner Meinung sind die Fahrtkosten zu ersetzen, auch wenn Du mal einige Minuten zu spät gekommen bist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#3

Beitrag von marsupilami »

:willkommen: im Forum.

Grundsätzlich kannst Du Dir die Fahrtkosten mit ÖPNV erstatten lassen, wenn Du vom JC "eingeladen" wirst.
Für den PKW auch, aber das deckt bei weitem nicht die Kosten.

Du kannst auch versuchen, Dir die Kosten für den geplatzten Termin zu erstreiten, die Frage ist:
Was ist der Aufwand? Was ist der Ertrag?


Ohne jetzt Partei für das JC und gegen Dich zu ergreifen:
Versuche, die nächsten Male pünktlich zu sein.
Es lohnt nicht wg. solchem Kleinkram den Leuten vom JC Gelegenheit zu geben, Dir ein's überzubraten!


Gleich beim Gesprächstermin sagen: ich hatte Fahrtkosten.
Hier ist die Fahrkarte, brauche ich aber noch für die Rückfahrt.

Oder:
Ich mache Fahrtkosten für PKW geltend, km laut xyz-Routenplaner.

I.d. Regel bekommst Du dann ein Formular, wo Du das alles eintragen kannst.
Und dann wird nach längerer Wartezeit überwiesen.
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Muss das sein?
Klee
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Re: Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#4

Beitrag von Klee »

Danke für euren Rat! Ging ja super schnell
Ich möchte mich nicht mit denen Streiten, aber natürlich werde ich es versuchen geltend zu machen. War mit nur nicht sicher, ob ich das hätte gestern quasi beantragen müssen oder ob ich dies im Nachhinein, sprich nächste Woche, beide Strecken (von gestern und die für nächste Woche) geltend machen kann. Einen Versuch ist es allemal Wert :)
Ich würde auch mit dem Bus fahren, jedoch brauche ich für die knapp 10 km wirklich ÜBER 1 STUNDE mit 2 mal Umsteigen :( Ich habe dazu einfach keine Zeit, weil ich als Freiberufliche zu Beginn sehr viele andere Termine wahrnehmen muss...auch wenn in den nächsten Monaten noch nicht so viel Geld fliest...

Denn letztendlich habe ich keinen Nutzen von dieser Berufsberatung, da ich gerade dabei bin mich selbstständig zu machen und ich in meinem Beruf ohne Berufserfahrung für die Kliniken eher uninteressant bin. Ich hoffe, dass die gute Dame dies nächste Woche gut versteht und mich in Zukunft nicht mehr einladen muss ;)
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Koelsch
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Re: Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#5

Beitrag von Koelsch »

Stell einfach den Antrag und dann wirst Du sehen, was passiert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Werden Fahrtkosten erstattet, wenn ich eingeladen werde?

#6

Beitrag von marsupilami »

Mach Dir ein paar Notizen, was Du auf alle Fälle zur Sprache bringen willst.

Hast Du schon mal über einen Beistand nachgedacht?

Hier eine Zusammenfassung für die Gänge zum und Gespräche beim JC:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... 980889.php
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