Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen Daten

Maßnahmen, Ein-Euro-Jobs, Eingliederungsvereinbarungen, Praktika und was es sonst so gibt
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ArmutPerGesetz
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Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen Daten

#1

Beitrag von ArmutPerGesetz »

Moin moin liebes Forum :bravo:

Meine "Bildungsmaßnahme" läuft langsam aus, und ich möchte nun Einsicht in die erhobenen Daten nehmen. Und zwar möchte ich nicht nur die Einsicht in aller erhobenen Daten, sondern ich möchte eine Kopie davon für meine Akte. Weiterhin wünsche ich die Kopie der täglich erfassten Berichte über mich. (Je Tag wird so ca. eine DINA4 Seite verfaßt, manchmal sicher auch wesentlich weniger)

Folgendes habe ich gefunden:
Der "Kunde" darf auch eine Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen Daten verlangen. Der Bildungsträger muss auch dem Kunden mitteilen, dass er, der Träger, einen abschließenden Bericht an das Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit sendet. Der "Kunde" kann dann Einsicht in diesen Bericht- wie überhaupt in seine Daten - verlangen. Und ggf. widersprechen, korrigieren etc.
Ich finde dazu jedoch keine § , die solche Bildungsträger immer gerne haben möchten, man kennt das ja.

Kann mir jemand helfen? Welche § sind hier anzuwenden?

Danke schon mal... Matthias
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Günter
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#2

Beitrag von Günter »

Versuche es mal hiermit
§ 1 Grundsatz
(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.
http://www.gesetze-im-internet.de/ifg/

http://de.wikipedia.org/wiki/Informatio ... bestimmung
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
ArmutPerGesetz
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#3

Beitrag von ArmutPerGesetz »

Danke Günter,

ich habe folgendes gefunden:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__80.html

Ist das Jobcenter damit gemeint, oder auch der Bildungsträger?

Grüsse Matthias
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Günter
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#4

Beitrag von Günter »

Das betrifft auch von der Behörde beauftragte Firmen und Träger.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#5

Beitrag von marsupilami »

Wo hast Du denn das, was Du zitierst gefunden?

Wenn beim Bildungs- bzw. Maßnahmeträger in deren AGB's o.ä., dann berufe Dich doch darauf!

Wenn der sich ziert, kannst Du ihn ja mal fragen, ob er sicher ist, dass sein Gebaren wirklich nicht an die Öffentlichkeit soll oder einer Überprüfung durch ein Gericht stand hält.


Außerdem kannst Du auch damit argumentieren, dass Du - egal was der Maßnahmeträger schreibt und von entsprechenden Gesetzen hält, wie Günter ausgegraben hat - immer beim JC Akteneinsicht bekommst.
Die zicken da manchmal auch ein bischen rum, sind aber verpflichtet Akteneinsicht zu gewähren.
Signatur?
Muss das sein?
ArmutPerGesetz
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#6

Beitrag von ArmutPerGesetz »

@Günter , Danke!
marsupilami hat geschrieben:Wo hast Du denn das, was Du zitierst gefunden?

Wenn beim Bildungs- bzw. Maßnahmeträger in deren AGB's o.ä., dann berufe Dich doch darauf!

Wenn der sich ziert, kannst Du ihn ja mal fragen, ob er sicher ist, dass sein Gebaren wirklich nicht an die Öffentlichkeit soll oder einer Überprüfung durch ein Gericht stand hält.


Außerdem kannst Du auch damit argumentieren, dass Du - egal was der Maßnahmeträger schreibt und von entsprechenden Gesetzen hält, wie Günter ausgegraben hat - immer beim JC Akteneinsicht bekommst.
Die zicken da manchmal auch ein bischen rum, sind aber verpflichtet Akteneinsicht zu gewähren.
Hi Marsu,

https://www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/arc ... -2286.html 3ter Beitrag! Ich hab das zwar durchgelesen den Thread, aber irgendwie komm ich zu keinem Ergebnis dort.

Ob sich die zieren, ka? Ich hab sowas zuvor noch nicht probiert beim Bildungsträger. Aber die zierten sich schon bei Abschluß etwas, von daher denk ich mal das Ihnen das nicht schmecken wird.

Grüsse Matthias
ArmutPerGesetz
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#7

Beitrag von ArmutPerGesetz »

Hallo,

in meinen Vertrag mit dem Bildungsträger habe ich gerade folgendes entdeckt:
Der Bildungsträger ist im Rahmen bestehender Verträge verpflichtet .... personenbezogene Daten sowie ggf. besondere Arten personenbezogener Daten nach §3 Abs. 9 BDSG zu erfassen zu verarbeiten zu übermitteln
Nun lese ich was besondere Arten personenbezogener Daten überhaupt sind:

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html
Besondere Arten personenbezogener Daten sind Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Diesen Teil möchte ich widerrufen, damit bin ich nicht Einverstanden! Was gehört dem Amt das an an was ich glaube?

Ich werd mal was formulieren und dann hier posten...

Grüsse Matthias
ArmutPerGesetz
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Re: Bildungsträger - Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen D

#8

Beitrag von ArmutPerGesetz »

Hallo,

folgendes hätte ich mal "ausbaldowert", Verbesserungen natürlich erwünscht :)
Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der informationellen Selbstbestimmung beantrage ich die Aushändigung [in Kopie] aller über mich gespeicherten, übermittelten und erhobenen Daten und deren Umfang, der Art und der Zweck der
erfolgten Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten, bis zum 01.06.2012.

Dieser Antrag umfasst auch ausdrücklich die über meine Person erstellten Berichte, Stellungnahmen und weiteren Informationen laut Klausel 1 der „Erklärungen des Teilnehmers“

Hiermit widerrufe ab sofort meine Zustimmung zur Übermittlung, Speicherung und zur Verarbeitung von „besonderen Arten personenbezogener Daten nach §3 Abs. 9 BDSG“ laut Klausel 3 der„Erklärungen des Teilnehmers“

Sollten bereits besondere Arten personenbezogener Daten laut §3 Abs. 9 BDSG, verarbeitet, erhoben oder übermittelt worden sein, fordere ich hiermit die unverzügliche Aushändigung der erhobenen Daten, der Art und der Zweck der erfolgten Erhebung. Weiterhin fordere ich die Löschung dieser bezeichneten Daten.
Grüsse Matthias
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