Meine "Bildungsmaßnahme" läuft langsam aus, und ich möchte nun Einsicht in die erhobenen Daten nehmen. Und zwar möchte ich nicht nur die Einsicht in aller erhobenen Daten, sondern ich möchte eine Kopie davon für meine Akte. Weiterhin wünsche ich die Kopie der täglich erfassten Berichte über mich. (Je Tag wird so ca. eine DINA4 Seite verfaßt, manchmal sicher auch wesentlich weniger)
Folgendes habe ich gefunden:
Ich finde dazu jedoch keine § , die solche Bildungsträger immer gerne haben möchten, man kennt das ja.Der "Kunde" darf auch eine Abschrift bzw. Ausdruck der erhobenen Daten verlangen. Der Bildungsträger muss auch dem Kunden mitteilen, dass er, der Träger, einen abschließenden Bericht an das Jobcenter bzw. Agentur für Arbeit sendet. Der "Kunde" kann dann Einsicht in diesen Bericht- wie überhaupt in seine Daten - verlangen. Und ggf. widersprechen, korrigieren etc.
Kann mir jemand helfen? Welche § sind hier anzuwenden?
Danke schon mal... Matthias