Es handelt sich hier dann also um Schadensersatz für einen Vermögensschaden = JC sagt danke, denn die Schadensersatzzahlung ist natürlich anrechenbares Einkommen.
Die Anwaltskosten im Arbeitsgerichtsprozess aber trägt der eLB zumindest für die erste Instanz selbt, und ich denke mal, die kann er nicht mindernd geltend machen.
Schadenersatz des Arbeitgebers bei Zahlungsverzug umfasst auch zurückzuzahlende Sozialleistungen
Re: Schadenersatz des Arbeitgebers bei Zahlungsverzug umfasst auch zurückzuzahlende Sozialleistungen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Schadenersatz des Arbeitgebers bei Zahlungsverzug umfasst auch zurückzuzahlende Sozialleistungen
Lieber Kölsch, du scheinst doch bei der Bundeswehr gewesen zu sein: "Scharfschuss, Warnschuss, Anruf".
Die Kollegen, die den Kläger in jenem Prozess vertreten haben, waren pfiffig: Sie haben nicht auf Zahlung geklagt, sondern auf Freistellung und damit unmittelbarer Zahlung des Ex-AG an den Regionalinkasso. Somit gerade kein Zufluss beim eLB.
Ich sage: Chapeau!
Die Kollegen, die den Kläger in jenem Prozess vertreten haben, waren pfiffig: Sie haben nicht auf Zahlung geklagt, sondern auf Freistellung und damit unmittelbarer Zahlung des Ex-AG an den Regionalinkasso. Somit gerade kein Zufluss beim eLB.
Ich sage: Chapeau!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Schadenersatz des Arbeitgebers bei Zahlungsverzug umfasst auch zurückzuzahlende Sozialleistungen
Jep, hatte ich überlesen. Steht ja gleich am Anfang.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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