Ich hat letzens was interessantes gehört und wüßte gern ob jemand das bestätigen kann.
Ich kenn jemand der im Personalbüro schafft auf recht hoher possition, der erzählte mir ne interessante Geschichte:
Wer zum Bewerbungsgespräch eingeladen wird hat kosten. Laut BGB hat diese Kosten der Arbeitgeber zu erstatten
Viele Arbeitgeber zahlen nicht einen cent ! Und argomentieren damit das sie im Schreiben ja darauf hin weisen würden das Sie keine Kosten erstatten
Also Streckt man die Kosten vor, bekommt sie vom JC wieder ...
Jener Bekannte behauptet nun das sich das JC in Bezug aufs BGB die Kosten sogar gerichtlich wieder holt.
Weiß jemand ob das stimmt ?
Es währe nämlich eine Erklärung für dieses Bizarium das neuerdings keiner mehr einladen will und alles unpersönlich am Telefon machen will
JC Holt sich ausgelegte Fahrkosten beim AG zurück ?
Re: JC Holt sich ausgelegte Fahrkosten beim AG zurück ?
Das halte ich für ein Gerücht.
Der § 670 BGB ist da nach meiner Meinung recht eindeutig:
Der § 670 BGB ist da nach meiner Meinung recht eindeutig:
und wenn der AG im Vorfeld mit dem Kopp geschüttelt hat, dann darf der Beauftragte die Kosten eben nicht mehr für erforderlich halten, also keine Ersazpflicht des AG.Macht der Beauftragte zum Zwecke der Ausführung des Auftrags Aufwendungen, die er den Umständen nach für erforderlich halten darf, so ist der Auftraggeber zum Ersatz verpflichtet.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: JC Holt sich ausgelegte Fahrkosten beim AG zurück ?
Eben das ist doch nur ne Entschuldigung das Sie es noch nichtmal mehr notwendig haben die Leute einzuladen !