Arbeitslos wegen Krankheit

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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ludara
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Arbeitslos wegen Krankheit

#1

Beitrag von ludara »

Hallo,

letzte Woche habe ich überraschend meinen Arbeitsplatz verloren. Bei uns in der Arbeit war die Auftragslage nicht gerade gut und ich bin auch noch an einer Kehlkopfentzündung erkrankt. Wie ich mein Attest in der Arbeit vorbei brachte bekam ich direkt die Kündigung in die Hand gedruckt. Ich war wirklich sehr erstaunt.

Meine Frage an euch, ist das überhaupt rechtlich, dass mich mein Chef zu diesen Zeitpunkt kündigt? Kann ich dagegen gerichtlich vorgehen?
k4ffel03ff3l
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#2

Beitrag von k4ffel03ff3l »

was für eine branche ?
wieviel mitarbeiter ?
Zuletzt geändert von k4ffel03ff3l am Fr 12. Apr 2013, 21:28, insgesamt 2-mal geändert.
der alternativlos? -mitnichten !

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Koelsch
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#3

Beitrag von Koelsch »

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, während einer Krankheit dürfe nicht gekündigt werden. Es darf sogar wegen Krankheit gekündigt werden, und zwar sind in der Rechtsprechung anerkannt:
  • Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
  • Kündigung wegen langandauernder Arbeitsunfähigkeit
  • Kündigung wegen krankheitsbedingtem dauerndem Unvermögen, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen
  • Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter Leistungsminderung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#4

Beitrag von Pegasus »

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, während einer Krankheit dürfe nicht gekündigt werden.
Ja leider.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
k4ffel03ff3l
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#5

Beitrag von k4ffel03ff3l »

die Krankeit ist doch wumpe :schwein:

den Rest klärt das Arbeitsgericht !
der alternativlos? -mitnichten !

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tigerlaw
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#6

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, während einer Krankheit dürfe nicht gekündigt werden. Es darf sogar wegen Krankheit gekündigt werden, und zwar sind in der Rechtsprechung anerkannt:
  • Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen
  • Kündigung wegen langandauernder Arbeitsunfähigkeit
  • Kündigung wegen krankheitsbedingtem dauerndem Unvermögen, die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen
  • Kündigung wegen erheblicher krankheitsbedingter Leistungsminderung
Ja eben.

Deshalb waren die Fragen von k4ffel03ff3l auch durchaus berechtigt:

Wieviele MA hat der Betrieb? (Mehr als 10 "zählende" MA [also ohne Azubis, und bis zu 20 STd/Woche zu 0,5, bis zu 30 STd/Woche zu 0,75]?)
Seit wann arbeitest Du da? (Seit mehr als sechs Monaten?)

Wenn beide Fragen mit "ja" beantwortet sind, dann gilt das Kündigungsschutzgesetz, anderenfalls kannst Du nur "analog" begründen. Aber auch wenn nur eine oder keine der Fragen mit "nein" beantwortet werden, müsstest Du dennoch innerhalb der nächsten drei Wochen Klage zum Arbeitsgericht erheben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
k4ffel03ff3l
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#7

Beitrag von k4ffel03ff3l »

tigerlaw hat geschrieben:Aber auch wenn nur eine oder keine der Fragen mit "nein" beantwortet werden, müsstest Du dennoch innerhalb der nächsten drei Wochen Klage zum Arbeitsgericht erheben!
sehr guter und wichtiger Hinweis :bravo:

weil das Verfahren vor dem Arbeitsgericht erstinstanzlich kostenfrei ist und außerdem kein Anwaltszwang herrscht, im Zweifel immer zum Arbeitsgericht und Kündigungssschutzklage erheben !
der alternativlos? -mitnichten !

Meine Meinung: der € muß weg, koste es was es wolle !
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Günter
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#8

Beitrag von Günter »

Es ist nicht kostenfrei. Eigene Anwaltskosten hat jede Partei selber zu tragen und die Gerichtskosten zahlt wie in jedem Prozess der Verlierer.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
k4ffel03ff3l
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#9

Beitrag von k4ffel03ff3l »

die Kosten sind ein Witz !
Das führt bei einem Kündigungsschutzverfahren eines Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € zu einem Gegenstandswert von 9.000 € (drei Monatsgehälter) und damit zu Gerichtskosten bei streitiger Entscheidung von 362 €. Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens erster Instanz liegen damit 1/3 unter den "normalen Gerichtsgebühren",
http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_ein ... eutschland

meist kommt es zu einem Vergleich............................
@te könnte sich auch nochmal melden :Pegasus:
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tigerlaw
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#10

Beitrag von tigerlaw »

k4ffel03ff3l hat geschrieben:die Kosten sind ein Witz !
Das führt bei einem Kündigungsschutzverfahren eines Arbeitnehmers mit einem Bruttomonatsgehalt von 3.000 € zu einem Gegenstandswert von 9.000 € (drei Monatsgehälter) und damit zu Gerichtskosten bei streitiger Entscheidung von 362 €. Die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens erster Instanz liegen damit 1/3 unter den "normalen Gerichtsgebühren",
http://de.wikipedia.org/wiki/Kosten_ein ... eutschland

meist kommt es zu einem Vergleich............................
@te könnte sich auch nochmal melden :Pegasus:
Stiimmt, die Tabelle sieht für Arbeitsgerichtsverfahren (Nr. 8210, 8211 KV zu GKG) in der Tat niedrigere Gebührensätze als in der "normalen" Gerichtsbarkeit vor. Wie es ja auch der Verfasser des Wikipedia-Artikels geschrieben hat: Aus sozialen Gründen, damit auch gering bemitelte Arbeitnehmer ihr gutes Recht vor Gericht suchen können.

Ähnlich ist es ja auch in der Sozialgerichtsbarkeit: Bei Klagen von Leistungsemfängern werden überhaupt keine Gerichtskosten erhoben, vgl. § 197a SGG!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
ludara
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#11

Beitrag von ludara »

ludara hat geschrieben:Hallo,

letzte Woche habe ich überraschend meinen Arbeitsplatz verloren. Bei uns in der Arbeit war die Auftragslage nicht gerade gut und ich bin auch noch an einer Kehlkopfentzündung erkrankt. Wie ich mein Attest in der Arbeit vorbei brachte bekam ich direkt die Kündigung in die Hand gedruckt. Ich war wirklich sehr erstaunt.
danke, aber habt ihr das auch mal so erlebt?
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Koelsch
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Re: Arbeitslos wegen Krankheit

#12

Beitrag von Koelsch »

Am eigenen Leib nicht, aber in meinem Bekanntenkreis zweimal schon.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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