Fahrtkostenersatz oder Auslagenersatz-wird das angerechnet?
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Fahrtkostenersatz oder Auslagenersatz-wird das angerechnet?
Hallo,meine neue Arbeitgeberin möchte mir gern Fahrtkostenersatz zahlen. Wie wird das mit ALGII verrechnet? Die Kosten sollen für Fahrten zu Kunden mit meinem Privat PKW erstattet werden.
Re: Fahrtkostenersatz oder Auslagenersatz-wird das angerechn
Sch.... - lass die Finger von solch einer Regelung:
Arbeitgeber zahlt (vermutlich) € 0,30/km, die rechnet das JC als Einkommen und Du kannst dann € 0,10 als Ausgabe gegen rechnen, wobei die aber dann auch erst mal in die € 100 Grundfreibetrag fallen.
Beispiel, wenn keine anderen "Werbungskosten" für den Grundfreibetrag anfallen:
€ 1.200,00 netto in der Tasche mit Fahrtkostenerstattung
€ 1.415,33 netto in der Tasche mit Fahrtkostenerstattung
Lies aber mal hier http://www.handwerksblatt.de/handwerk/n ... -3982.html - vielleicht ergeben sich da ja "Möglichkeiten", z.B. das Diensthandy, oder Kindergartenbeitra
Arbeitgeber zahlt (vermutlich) € 0,30/km, die rechnet das JC als Einkommen und Du kannst dann € 0,10 als Ausgabe gegen rechnen, wobei die aber dann auch erst mal in die € 100 Grundfreibetrag fallen.
Beispiel, wenn keine anderen "Werbungskosten" für den Grundfreibetrag anfallen:
€ 1.100,00 Regelbedarf inkl. Unterkunft
€ 1.200,00 Bruttoeinkommen
€ 900,00 Nettoeinkommen, ergibt auf das ALG II anrechenbares Einkommen von:
€ 600,00 anrechenbares Einkommen, also
€ 500,00 aufstockendes ALG II
Oder, ohne Fahrtkostenerstattung hättest Du€ 1.100,00 Regelbedarf inkl. Unterkunft
€ 1.200,00 Bruttoeinkommen
€ 300,00 Fahrtkostenerstattung = 1000 km/Monat
€ 1.200,00 Nettoeinkommen, ergibt auf das ALG II anrechenbares Einkommen von:
€ 1.200,00 Netto
€ 0.015,33 Werbungskosten
€ 0.100,00 Fahrtkosten = 1000 km/Monat
€0.200,00 Freibetrag
€ 884,67 anrechenbares Einkommen, also
€ 0215,33 aufstockendes ALG II
€ 1.200,00 netto in der Tasche mit Fahrtkostenerstattung
€ 1.415,33 netto in der Tasche mit Fahrtkostenerstattung
Lies aber mal hier http://www.handwerksblatt.de/handwerk/n ... -3982.html - vielleicht ergeben sich da ja "Möglichkeiten", z.B. das Diensthandy, oder Kindergartenbeitra
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Fahrtkostenersatz oder Auslagenersatz-wird das angerechn
Sorry Kölsch,
das:
€ 1.200,00 Netto
€ 0.015,33 Werbungskosten
€ 0.100,00 Fahrtkosten = 1000 km/Monat
€0.200,00 Freibetrag
stimmt nicht!
100,00€ Fahrtkosten
15,33€ Werbungskosten
200,00€ Freibetrag
soweit richtig!, aber:
30,00€ Versicherungspauschale (kommt hinzu!)
xx,xx€ Kfz-Haftpflicht*) (ohne Kasko) (kommt hinzu!)ergibt
einen wesentlich höheren Freibetrag
Kfz-Haftpflicht*)
dieser Betrag ist grundsätzlich abzugsfähig, auch wenn der PKW nicht zur Arbeit benötigt/verwendet wird.
dieser Betrag kommt grundsätzlich zur Versicherungspauschale von 30€ HINZU.
Je nach Höhe der Kfz-Haftpflicht kann sich das also lohnen.
Gruß
Ernie
das:
€ 1.200,00 Netto
€ 0.015,33 Werbungskosten
€ 0.100,00 Fahrtkosten = 1000 km/Monat
€0.200,00 Freibetrag
stimmt nicht!
100,00€ Fahrtkosten
15,33€ Werbungskosten
200,00€ Freibetrag
soweit richtig!, aber:
30,00€ Versicherungspauschale (kommt hinzu!)
xx,xx€ Kfz-Haftpflicht*) (ohne Kasko) (kommt hinzu!)ergibt
einen wesentlich höheren Freibetrag
Kfz-Haftpflicht*)
dieser Betrag ist grundsätzlich abzugsfähig, auch wenn der PKW nicht zur Arbeit benötigt/verwendet wird.
dieser Betrag kommt grundsätzlich zur Versicherungspauschale von 30€ HINZU.
Je nach Höhe der Kfz-Haftpflicht kann sich das also lohnen.
Gruß
Ernie
Re: Fahrtkostenersatz oder Auslagenersatz-wird das angerechn
Danke, Du hast recht, Kfz.-Haftpflicht und Versicherungspauschale kommen noch dazu. Also konnte es unterm Strich doch was mehr in der Tasche geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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