Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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keindurchblickmehr
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Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#1

Beitrag von keindurchblickmehr »

Hallöchen... wie einige ja vielleicht mitbekommen haben, musste ich mich ja aufgrund eines Vermittlungsvorschlags mit RfB bei der ARGE bewerben. Dies habe ich natürlich getan...die Absage ließ nicht lange auf sich warten...

So... nun spricht mich doch die AV im Rahmen eines Termins genau auf diese Bewerbung an und fragt, ob ich meine Zeugnisse zwischenzeitlich schon wieder gefunden hätte. Die ARGE hatte ja bei der Bewerbung Zeugnisse gefordert, da diese aber während eines Umzugs wohl verschwunden sind, habe ich wahrheitsgemäß geschrieben, daß diese nicht mehr auffindbar sind.

So im nachhinein betrachtet, finde ich es doch eine Frechheit, daß die AV scheinbar meine Bewerbung kennt... Gibt es da keinen Datenschutz mehr ??
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#2

Beitrag von Günter »

Ich behaupte mehr als die Bestätigung deiner Bewerbung darf die Personalstelle nicht an die AV weitergeben. Die Kenntniss des Inhaltes der Bewerbung ist nicht für die Aufgaben der AV erforderlich, wenn dann kann sie die Daten von dir abfragen.

Näheres steht hier

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... x/67d.html

und hier

http://www.sozialgesetzbuch-bundessozia ... bx/69.html

Wobei zu beachten ist, die Stelle die deine Bewerbung erhielt ist die Personalstelle eines Arbeitgebers, die haben nix mit der Arbeitsvermittlung der ARGE zu tun. Von daher ist meiner Meinung nach die Übermittlung deiner Bewerbung rechtswidrig.

Ich würde den Datenschutzbeauftragten einschalten.

Adresse findest du hier

http://www.alg-ratgeber.de/f10t1064-die ... agten.html
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#3

Beitrag von Emmaly »

Da die ARGEn mit der AA zusammenarbeiten, denke ich mir, dass es genauso gehändelt wird.
Die Personalabteilung hat keinen Zugriff auf deine Leistungsdaten.
Bekommen aber ein Schriebs, dass du dich bei denen vorstellen musst. Und der wird genau wie du deinen ausfüllst, ausgefüllt. Wenn die dort dann reinschreiben, dass keine Zeugnisse vorlagen wegen deines Umzuges, dann hat alles seine Ordnung. Leider ist das noch harmlos. Da stehen manchmal andere Sachen drin, die dann zu einer Sanktion führen können.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#4

Beitrag von Günter »

Ich glaube dein Posting ist missverständlich
Leider ist das noch harmlos. Da stehen manchmal andere Sachen drin, die dann zu einer Sanktion führen können.
Was du mit Sicherheit nicht meinst ist schade, da steht nix böses drin, sondern du meinst es ist nicht so gravierend, dass sich der Datenschutz groß drum kümmern wird.

Ich sehe es anders, ein bisschen schwanger ist nicht. Datenschutz muss durchgängig sein. Die Übermittlung der Bewerbungsinhalte ist nicht zulässig.
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Christoph
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#5

Beitrag von Christoph »

Die Arbeitsvermittlerin hat in der Personalabteilung des AG nachgefragt, ob die Bewerbung ihrer Kundin eingegangen und den allgemeinen Anforderungen entsprach, das darf sie. Es gibt dafür extra ein Formblatt.

Die Personalabteilung schickt das entsprechende Formular an den AV: Die Bewerbung war unvollständig, Zeugnisse fehlten.

Finde ich zulässig.
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#6

Beitrag von Günter »

Findest du, soso ..... interessanter ist doch was der Datenschutzbeauftragte zu dem Thema sagt.

Christoph hat geschrieben: Die Personalabteilung schickt das entsprechende Formular an den AV: Die Bewerbung war unvollständig, Zeugnisse fehlten.

Finde ich zulässig.
Genau an der Stelle kann es bereits zu Sanktionen kommen. Nur wie sollst du Zeugnisse versenden, die abhanden kamen.
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Christoph
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#7

Beitrag von Christoph »

Wieso soll es zu einer Sanktion kommen? Wenn die Zeugnisse objektiv in diesem Moment nicht greifbar waren? Die Arbeitsvermittlerin kann vom AG (in diesem Fall zufällig die AfA selber) eine Stellungnahme verlangen, warum die Stellenvermittlung nicht erfolgreich war. Wird doch tagtäglich gemacht.
Das Ergebnis einer eventuellen Kontaktaufnahme teilt der Arbeitgeber der Arbeitsagentur für Arbeit mit.
http://www.bfdi.bund.de/cln_030/nn_5314 ... __nnn=true
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Seti
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#8

Beitrag von Seti »

Und was ist später ????
Willst Du den wahren Charakter eines Menschen sehen : '' GIB IHM MACHT !''

Der größte Lump im ganzen Land, ist und bleibt der Denunziant

"It's time for another revolution!"
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Wutzeline
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#9

Beitrag von Wutzeline »

Nur wie sollst du Zeugnisse versenden, die abhanden kamen.


SB hätte doch bestimmt verlangen können, sich darum zu kümmern evl. Kopien von den Zeugnissen zu bekommen und dann erst die Sanktion.
Momente scheinen keine Ahnung
davon zu haben,
wie wichtig sie zuweilen sind.

Meine VERGANGENHEIT hat mich zu dem gemacht was ich HEUTE bin.
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marsupilami
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#10

Beitrag von marsupilami »

Christoph hat geschrieben:Die Arbeitsvermittlerin hat in der Personalabteilung des AG nachgefragt, ob die Bewerbung ihrer Kundin eingegangen und den allgemeinen Anforderungen entsprach, das darf sie. Es gibt dafür extra ein Formblatt.

Die Personalabteilung schickt das entsprechende Formular an den AV: Die Bewerbung war unvollständig, Zeugnisse fehlten.

Finde ich zulässig.
Ich finde es etwas befremdlich, wenn hinter meinem Rücken Meinungen/Ansichten über mich und die Qualität meiner Bewerbung ausgetauscht werden, ohne mir Gelegenheit zu geben, mit Fakten dagegenzuhalten.
Und wenn Zeugnisse nicht mehr da sind, sind sie nicht mehr da.
Alles andere wäre Anstiftung zur Urkundenfälschung.
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Christoph
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#11

Beitrag von Christoph »

Marsu, dafür gibt es extra ein Formblatt, was soll daran befremdlich sein?
Darf der AG der Agentur für Arbeit nicht mitteilen, dass der Kandidat z. B. volltrunkend zum Vorstellungsgespräch erschienen? Und es deshalb zu keiner Einstellung kam?
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marsupilami
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#12

Beitrag von marsupilami »

Volltrunkenheit sehe ich als ein Fakt an.
Da diskutiere ich auch nicht lange.

Aber bei Bewerbungsunterlagen ist das wie bei Krankheiten: konsultiere 5 Ärzte und Du bekommst 6 Diagnosen.
Das was der eine für eine gelungene Formulierung empfindet, ist für den anderen schon grenzwertig zum Mangelhaften.

Und was Zeugnisse anbelangt: mehr als die letzten 3 lege ich eh nie dabei.
Und meine Selbständigkeit kann ich auch nicht "bezeugen", weil ich nur eine Referenz über einen kurzen Auftrag habe.
Auf alle anderen habe ich gepfiffen.
Die Teilnehmer sowohl bei den A-Amtskursen als auch VHS- bzw. sonstigen Kursen mussten eh immer ein Formular des jeweiligen "Bildungsträgers" ausfüllen und ihre (Un-)Zufriedenheit mit den Gegebenheiten und dem Dozenten kund tun. Und ich hab die immer gelesen.
Und brauchte ich mich nie zu verstecken.

Also, was soll die Heimlichtuerei hinter meinem Rücken?
Und wenn der AG von der ARGE ein Formblatt bekommt, will ich eine Kopie dieser "Beurteilung".
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#13

Beitrag von Günter »

Nicht jedes Formblatt welches Behörden entwickeln oder verwenden ist auch gesetzeskonform.

Erinnerst du dich an das Antragsanschreiben mit dem sich ALG II Empfänger verpflichten sollten das eigene Kuhdorf nicht zu verlassen, oder die Kölner Idee mit den Zwangsersparnissen, oder die Hamburger mit dem Verbot der Auslandsreisen, oder die Bettlägerigkeitsbescheinigung, um nur einige tolle Formulare zu erwähnen.
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#14

Beitrag von Christoph »

Das kann man nicht miteinander vergleichen.

Es muss doch möglich sein, dass ein AG die beauftragte Agentur für Arbeit über das Ergebnis eines Stellenvorschlages informiert.
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#15

Beitrag von Günter »

Es gibt es den Sanktionstatbestand Vereitlung einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit.

Andere Frage da hat Christoph Recht, lohnt es den Aufwand?
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#16

Beitrag von Christoph »

Und wie will der SB eine Vereitelung einer Einstellung beurteilen? Richtig, er braucht Angaben vom AG. Und sollte es dann zu eine Sanktionsandrohung kommen, hat man natürlich auch das Recht der Akteneinsicht und dann kann Marsu auch die Angaben des AG überprüfen. :zwinker:
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kleinchaos
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#17

Beitrag von kleinchaos »

Von Sanktion war doch gar nicht die Rede?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#18

Beitrag von Christoph »

Richtig, es wurde nur gefragt, ob die Zeugnisse jetzt wieder da sind. Es geht einzig und allein darum, ob die Personalabteilung dem AV einen Hinweis auf die fehlenden Zeugnisse geben durfte. Ich sage: Ja.
keindurchblickmehr
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#19

Beitrag von keindurchblickmehr »

Grins....na da hab ich ja wohl eine Lawine los getreten.... Dabei wollte ich euch nur mal mitteilen, wie das so gehandhabt wird.... Und nein... es war nie die Rede davon, daß ich evtl. sanktioniert werden könnte.... wir haben uns eigentlich nur über die Bewerbungen unterhalten, die ich aufgrund der Vermittlungsvorschläge schreiben musste... und im Rahmen dieses Gespräches kam eben die Rede auf die fehlenden Zeugnisse... mir ist das ja wurscht, jetzt weiß sie zumindest, daß ich eben keine habe... Aber ich konnte sie ja beruhigen...immerhin kann ich notfalls anhand meiner Rentenbelege beweisen, daß ich tatsächlich bei den angegebenen Firmen tätig war... ich kann auch keine Kopien besorgen... da...a.) meine Ausbildung im öffentlichen Dienst nahezu 20 Jahre her ist..die also keine Unterlagen mehr haben... und b.) die anderen Firmen alle zugemacht haben....

Aber wie gesagt...es war ein ganz normales Gespräch..in diesem Gespräch habe ich auch erfahren, daß sehr viel über meine finanzielle Situation in der EDV vermerkt ist... manches sogar falsch ist...aber auch das ist mir egal....

Hätte mich eben einfach interessiert, wie die Sache datenschutzmässig zu sehen ist....wenn´s so ok is...dann ist´s ja auch gut....
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#20

Beitrag von Christoph »

.na da hab ich ja wohl eine Lawine los getreten.
Wieso? Das ist doch hier normal. :totlach:
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#21

Beitrag von Günter »

Christoph hat geschrieben:
.na da hab ich ja wohl eine Lawine los getreten.
Wieso? Das ist doch hier normal. :totlach:
Genau, wenn wir nicht jedes Thema von allen Seiten beleuchten, dann ist hier einer krank allerdings springt dann der Nächste ein :gunni:
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#22

Beitrag von Emmaly »

Ich sehe hier keine Datenschutzverletzung, weil über die fehlenden Zeugnisse berichtet wurde.
Der AV kann sich ja die Anschreiben vorlegen lassen und dann hätte er dies auch als Information gehabt. Folgen hat dies ja nicht.
LG Emmaly
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marsupilami
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#23

Beitrag von marsupilami »

keindurchblickmehr hat geschrieben:...., daß sehr viel über meine finanzielle Situation in der EDV vermerkt ist... manches sogar falsch ist...aber auch das ist mir egal....
Das wäre mir nicht egal.
Was, wenn der nächste SB kommt, da rein schaut und sagt: sie mal einer an. Der mit der Dunklen Brille auf der Nase hat nach meiner Lesart viel zu viel Vermögen/Verdienst .... .... und drückt Dir aufgrund der falschen Zahlen in deren System eine Sperre/Kürzung rein.

Dann geht das Theater los.

Jaaa, ich weiß, vor der Sperre kommt die Anhörung.
Aber selbst die muss nicht sein.

Also, wenn ich schon um falsche Zahlen wüsste, würde ich Richtigstellung verlangen.

Dir ist es doch sicher auch nicht egal, was netto für Deine Arbeit rüberkommt, nur weil Dein AG "was Falsches in seinem System" drinnestehen hat. Schließlich hängt da ja dann das Finanzamt auch mit dran.

Ist meine Meinung.
Machen musst Du selber.
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Günter
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#24

Beitrag von Günter »

Das Finanzamt berechnet die Steuern anhand der Meldungen und gegebenenfalls anhand der Daten von Betriebsprüfungen. Aber niemals anhand von Daten in der ARGE.

Das ist Quatsch.
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keindurchblickmehr
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Re: Datenschutz bei Zwangsbewerbung bei der ARGE

#25

Beitrag von keindurchblickmehr »

@marsu......kann es sein, daß du irgendwas mißverstehst an meinem Thema ??? In der EDV der ARGE steht sehr viel über meine desaströse (ich hoff daß schreibt man so) finanzielle Situation.... und ob da nun zuviel Schulden oder zuwenig Schulden drin stehn... is mir sowas von piepegal....

Ich habe mit keinem Wort erwähnt, daß es in diesem Gespräch mit der AV um irgendwelche Zahlen aus meiner derzeitigen Tätigkeit geht... oder ?? Der Ausdruck finanzielle Situation hat scheinbar nur dich auf die Idee gebracht, dort könnten irgendwelche Daten bzgl. des aktuellen Einkommens gemeint sein.

Also bitte...sei so lieb und dichte nicht weiter an der Geschichte bzgl. evtl. zu hohem Einkommen, Anhörung, Sperre oder sonstwas rum.... Es ging zu keinem Zeitpunkt um dieses Thema. Und mein Finanzamt bekommt meine Zahlen von meiner Steuerberaterin und nicht von der ARGE.
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