Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

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kleinchaos
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Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#1

Beitrag von kleinchaos »

Hab heut mal eine Frage für meine Nichte.

Sie hat seit einigen Monaten einen Job bei einem privaten Pflegedienst. "Familiäres Betriebsklima".
Einen Lohnnachweis bekommt sie, wenn überhaupt, nur handschriftlich. Inhalt: Bruttolohn, Gesamtabzüge, Nettolohn, Stempel.
Angeblich hat sie Festgehalt. Allerdings ist trotzdem der Lohn teilweise unterschiedlich. Sie arbeitet auch an den Wochenenden, Zuschläge gibts nicht, nur Freizeitausgleich. Allerdings wird dieser ja nirgendwo aufgeführt, ist also nicht nachvollziehbar für sie, wenn Freizeittage gestrichen werden.
Die Inhaberin der Firma weigert sich vehement, überhaupt einen Lohnnachweis auszustellen. Sie bekam nur am ersten Monat einen, es gibt den nächsten erst bei Veränderungen im Lohn.

Dass es diese Regelung bei Gehaltsempfängern im ÖD gibt, weiss ich. Aber das geht ja dort auch nur, wenn es keine Änderungen im Lohn gibt.

Hat da mal jemand nen Rat?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#2

Beitrag von Günter »

Im Zweifelsfall hilft Wiki weiter.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lohnabrechnung
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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torta
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#3

Beitrag von torta »

Das kommt mir komisch vor mit dem Weigern. :kopfkratz:
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Francoise Rosay
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#4

Beitrag von Günter »

Bei der von dir geschilderten Art der Abrechnung habe ich erhebliche Zweifel an der korrekten Abführung der Sozialabgaben und Lohnsteuern.
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kleinchaos
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Günter, eben genau das meine ich auch.
Deswegen hat sie auch Angst. Nochzumal im Bekanntenkreis erst jemand zu ner Geldstrafe verurteilt wurde, weil der AG zu hohe Summen in der Lohnbescheinigung fürs Arbeitsamt eingetragen hat. Dem Bekannten wurde vorgeworfen, er hätte die Zahlen prüfen müssen und es hätte ihm auffallen müssen, dass die nicht korrekt seien.
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#6

Beitrag von Günter »

Die Prüfpflicht eines AN ist auch von seiner Bildung abhängig. Allerdings hat der AN außer der Einschaltung seiner Krankenkasse oder des Finanzamtes wenig Druckmöglichkeiten wenn sich der AG stur stellt.
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kleinchaos
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#7

Beitrag von kleinchaos »

Bleibt ihr also nur der Jahreslohnnachweis fürs Finanzamt?
Allerdings fühlt sie sich ja um geleistete Arbeitsstunden betrogen bzw um den entsprechenden Freizeitausgleich
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#8

Beitrag von Günter »

Über die Überstunden muss sie genau Buch führen und sich die Stundenzettel abzeichnen lassen.

http://berufundchance.fazjob.net/s/Rub8 ... ntent.html
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kleinchaos
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#9

Beitrag von kleinchaos »

Hab ich ihr auch schon empfohlen. Lässt sich aber eben lohnmäßig schlecht überprüfen
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#10

Beitrag von Günter »

Sie hat Anspruch auf nachvollziehbare Abrechnungen.

Wenn sie den nicht durchsetzt verliert sie eventuell Lohnansprüche durch die verkürzte Verjährung.
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marsupilami
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#11

Beitrag von marsupilami »

Wenn der AG die Sozialabgaben nicht ordentlich abführt, dann bleibt die Nicht womöglich auf Löchern in der Einzahlungsbiografie sitzen und muss selbige nachträglich selber stopfen.
Also, ich würd' zumindest mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob ordentlich abgerechnet wird.

Wenn der Lohn schon "handschriftlich" abgerechnet wird, vermute ich auch mal dass es keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gibt.
Deine Nichte soll sich einen Standard-Arbeitsvertrag entweder im ordentlichen Schreibwaregeschäft besorgen oder von der Gewerkschaft.
Den soweit ausfüllen und vom AG unterschreiben lassen.
Wenn der nicht will, weiß Deine Nichte wo sie dran ist.
Dann wird sie garantiert nach Strich und Faden über die hölzerne Nahrungsmittelservierplatte gezogen.

Jaaaa, ich weiß. Deine Nicht freut sich, überhaupt einen Job zu haben.
Aber auch und gerade frau muss sich ja nun nicht alles gefallen lassen.
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Günter
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#12

Beitrag von Günter »

marsu, ich weiß nicht wo du diesen Mist herhast.

Der Arbeitnehmer haftet N I C H T für nicht abgeführte Sozialabgaben.

Das ist eine Straftat des Arbeitgebers.

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b ... index.html
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kleinchaos
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#13

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Marsu,
einen schriftlichen Arbeitsvertrag hat sie.
Das mit der Lohnzettelsache kam erst jetzt aufs Tapet, weil sie ein neues Auto kaufen wollte und einen Teil des Kaufpreises finanzieren wollte. Der Verkäufer hat sich halb totgelacht über den mühsam erkämpften Lohnschein.
Nun hatte ich in meiner Autoverkäufertätigkeit auch schonmal handschriftliche Lohnnachweise. Aber da stand wenigstens alles sauber aufgeführt drin. Das hat dann auch die Bank akzeptiert, allerdings nach telefonischer Nachfrage beim Arbeitgeber. Verständlicherweise.
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#14

Beitrag von Christoph »

Ich würde trotzdem auf alle Fälle bei der Krankenkasse nachfragen, das ist der einfachste und schnellste Weg.
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marsupilami
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#15

Beitrag von marsupilami »

Günter hat geschrieben:marsu, ich weiß nicht wo du diesen Mist herhast.

Der Arbeitnehmer haftet N I C H T für nicht abgeführte Sozialabgaben.

Das ist eine Straftat des Arbeitgebers.

http://www.zoll.de/d0_zoll_im_einsatz/b ... index.html
Der Inhalt des Links sagt aber nichts darüber aus, wer dem AN die Sozialversicherungs-Löcher stopft, wenn der AG trotz Strafverfolgung nicht zahlt/zahlen kann/will.
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#16

Beitrag von Koelsch »

marsupilami hat geschrieben:Der Inhalt des Links sagt aber nichts darüber aus, wer dem AN die Sozialversicherungs-Löcher stopft, wenn der AG trotz Strafverfolgung nicht zahlt/zahlen kann/will.
Das ist mir auch nicht ganz klar. Sicher haftet der Arbeitnehmer nicht, aber wie sieht es aus, wenn AG zum Beispiel 4 Jahre lang keine Beiträge zur Rentenverischerung gezahlt hätte. Werden diese 4 Jahre dann bei der Rente als voll gezahlt berechnet, oder bleibt da die Lücke mit entsprechenden Auswirkungen auf die Rente.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Christoph
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#17

Beitrag von Christoph »

Darum sollte der kluge AN vorbeugen und bei Zweifel sofort bei der KK nachfragen, da können keine 4 Jahre zustandekommen. Ein wenig Eigenverantwortung sollte man hier schon an den Tag legen.
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Re: Lohnnachweis - Wie muss der aussehen?

#18

Beitrag von Günter »

Der Rentenanspruch ist unabhängig von der Einzahlung. Wichtig ist aber dass der AN nachweisen kann, dass die Bruttolöhne und damit die Ansprüche bestehen. Und das geht mit der Jahresmeldung.

Analog dazu hat der AN auch Anspruch auf das Inso-Geld, selbst wenn die Beiträge zur >BA nicht bezahlt wurden.
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