Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

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angel6364
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Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#1

Beitrag von angel6364 »

Was haltet Ihr von folgender Situation:

Junge Frau im Alg II-Bezug, Schülerin, arbeitet seit zwei Wochen als Regallauffüllerin, jeweils Mi und Fr, von 20:00 bis 23:00 oder 24:00 Uhr (je nach Arbeitsanfall), Minijob.
Der SB will informiert werden, was aus der Probearbeit am ersten Abend geworden ist.

Werkzeug für die Arbeit wird nicht gestellt, Teppichmesser etc. muss selbst mitgebracht werden. Natürlich gibt es auch keine Arbeitskleidung, die Hosen werden das Knien auf den Böden nicht lange mitmachen.

Sie unterschreibt jedes Mal einen Stundenzettel, einen Durchschlag für sie selbst bekommt sie nicht. Privat führt sie natürlich auch eine Liste.

Dreimal wurde ihr ein Arbeitsvertrag versprochen, nun kam er per Post.

Ein Exemplar, nicht vom AG unterschrieben, nur Postanschrift des AG drauf, kein Telefon, keine Mailadresse. (Haben wir anderweitig gefunden)
Den soll sie morgen Abend unterschrieben abgeben. :angel:

Zur Vergütung steht da folgendes:
Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit 220,00 Euro bei 34,5 Std im Monat. (maximal 450,00Euro).
(Fehler sind nicht von mir ... Auf jedem Blatt steht übrigens "Arbeitsvertag" als Überschrift)
Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird ebenfalls verlangt, allerdings sind die Kosten nicht geregelt.

Firma INCOBA, 90419 Nürnberg, Bucher Str. 11

Mir ist äußerst unwohl bei der Sache.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#2

Beitrag von kleinchaos »

6,37€ ist bissel dürftig?

Der "Arbeitsvertrag" erweckt auch nicht grad Vertrauen, ebenso die Bedingungen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#3

Beitrag von tigerlaw »

angel6364 hat geschrieben:Was haltet Ihr von folgender Situation:

Junge Frau im Alg II-Bezug, Schülerin, arbeitet seit zwei Wochen als Regallauffüllerin, jeweils Mi und Fr, von 20:00 bis 23:00 oder 24:00 Uhr (je nach Arbeitsanfall), Minijob.
Der SB will informiert werden, was aus der Probearbeit am ersten Abend geworden ist.

Werkzeug für die Arbeit wird nicht gestellt, Teppichmesser etc. muss selbst mitgebracht werden. Natürlich gibt es auch keine Arbeitskleidung, die Hosen werden das Knien auf den Böden nicht lange mitmachen.

Sie unterschreibt jedes Mal einen Stundenzettel, einen Durchschlag für sie selbst bekommt sie nicht. Privat führt sie natürlich auch eine Liste.

Dreimal wurde ihr ein Arbeitsvertrag versprochen, nun kam er per Post.

Ein Exemplar, nicht vom AG unterschrieben, nur Postanschrift des AG drauf, kein Telefon, keine Mailadresse. (Haben wir anderweitig gefunden)
Den soll sie morgen Abend unterschrieben abgeben. :angel:

Zur Vergütung steht da folgendes:
Die monatliche Brutto-Vergütung beträgt zur Zeit 220,00 Euro bei 34,5 Std im Monat. (maximal 450,00Euro).
(Fehler sind nicht von mir ... Auf jedem Blatt steht übrigens "Arbeitsvertag" als Überschrift)
Die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses wird ebenfalls verlangt, allerdings sind die Kosten nicht geregelt.

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Mir ist äußerst unwohl bei der Sache.
Also

Zuerst ist das allenfalls nur ein Entwurf des Arbeitsvertrags. Was spricht dagegen, die Ziffern "220,00 €" durch "293,25 €" zu ersetzen?

Sodann einen weiteren Paragrafen: "Verschleißfeste Arbeitskleidung und notwendiges Werkzeug werden vom Arbeitgeber gestellt" einfügen und dann unterschreiben.

Einstellungsdatum natürlich den ersten Arbeitstag einsetzen.

Dass der AG kein Telefon, keine mail etc. angibt ist sicherlich ein Schönheitsfehler, ädert aber nicht an der irksamkeit eines Vertrags, der nur diese Angaben enthält.

Sollte ihr deswegen gekündigt werden (denn ein [mündlicher bzw. konkludenter] Arbeitsvertrag ist ja bereits wirksam), kann sie nach den Regeln des "faktischen Arbeitsverhältnisses" auf den Tariflohn klagen. Eine Sanktion deswegen dürfte auch bei Nürnberger Sozialrichtern keinen Bestand haben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#4

Beitrag von Koelsch »

Das sehe ich auch so. € 6,37 ist mehr als dürftig (wurde da nicht mal was von einem Mindestlohn gemunkelt?)

Arbeitsgerät und Arbeitskleidung muss selbstverständlich vom AG gestellt werden, wobei der natürlich sagen wird, Regal auffüllen geht mit normaler Privatkleidung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Meine Bekannten erhalten für ähnlich körperlich anstrengende Tätigkeiten mindestens 7,50 € pro Stunde. Hier werden 6,38 € angeboten - wie soll das denn ab nächstem Jahr weitergehen? Im Flüchtlingsbereich sollen bei verbotenem illegalen Regalauffüllen um die 1,50 bis 2,50 € gezahlt werden, aber das kann und darf hier keine Referenz sein.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#6

Beitrag von angel6364 »

Noch zwei Punkte, die mir nicht gefallen:
Begründet der Mitarbeiter binnen 1 Jahr nach Beendigung ein Arbeitsverhältnis mit dem Kunden, gilt das Arbeitsverhältnis als vom Arbeitgeber vermittelt. Der Mitarbeiter hat eine Vermittlungsprovision zu zahlen. Die Berechnungsgrundlage der Vermittlungsprovision sind 2 Bruttomonatsgehälter.
Der Vertrag ist auf ein Jahr befristet.

In einer Zusatzvereinbarung wird die Arbeit auf einen Kunden, einen hiesigen Supermarkt, eingeschränkt.
Aus diesem Zusatzblatt wörtlich:
- Für die Abteilung ist eine Arbeitszeitvorgabe von 4 Stunden inkl. 0,75 sprich 2 Paletten Abräumung/Verteilung

- Arbeitsaufgaben: Lieferung Verräumung nach FiFO Prinzip, MHD-Kontrolle, Spiegeln und Abschachteln, sowie sein Arbeitsmaterial und Abfall fachgerecht zu entsorgen.
Mittwoch bekommt sie immer zwei Paletten, Freitag eine.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#7

Beitrag von Koelsch »

Die Vermittlungsprovision ist mehr als suspekt. Und anscheinend ist hier nicht mal ein Stundenlohn sondern durch das "Hintertürchen" ein Akkordvertrag gegeben. 4 Stunden - ist das denn überhaupt machbar?
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#8

Beitrag von angel6364 »

tigerlaw hat geschrieben:
Also

Zuerst ist das allenfalls nur ein Entwurf des Arbeitsvertrags. Was spricht dagegen, die Ziffern "220,00 €" durch "293,25 €" zu ersetzen?

Sodann einen weiteren Paragrafen: "Verschleißfeste Arbeitskleidung und notwendiges Werkzeug werden vom Arbeitgeber gestellt" einfügen und dann unterschreiben.

Einstellungsdatum natürlich den ersten Arbeitstag einsetzen.

Dass der AG kein Telefon, keine mail etc. angibt ist sicherlich ein Schönheitsfehler, ädert aber nicht an der irksamkeit eines Vertrags, der nur diese Angaben enthält.

Sollte ihr deswegen gekündigt werden (denn ein [mündlicher bzw. konkludenter] Arbeitsvertrag ist ja bereits wirksam), kann sie nach den Regeln des "faktischen Arbeitsverhältnisses" auf den Tariflohn klagen. Eine Sanktion deswegen dürfte auch bei Nürnberger Sozialrichtern keinen Bestand haben!
Das Ding einfach ändern - ja, gefällt mir.
Tariflohn ist ein Stichwort: ich finde dazu nix. Wie hoch wäre der denn?
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#9

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:Die Vermittlungsprovision ist mehr als suspekt. Und anscheinend ist hier nicht mal ein Stundenlohn sondern durch das "Hintertürchen" ein Akkordvertrag gegeben. 4 Stunden - ist das denn überhaupt machbar?
Kommt auf die Abteilung an. Bisher war sie in der "Schon"-Abteilung Süßwaren, da ist es zu schaffen. In anderen teilweise nicht.
Das würde ich dann auch mal umformulieren, ich grübel noch, wie.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#10

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#11

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben:Die Vermittlungsprovision ist mehr als suspekt. Und anscheinend ist hier nicht mal ein Stundenlohn sondern durch das "Hintertürchen" ein Akkordvertrag gegeben. 4 Stunden - ist das denn überhaupt machbar?
Nicht nur das, sondern m.E. gesetzeswidrig: Arbeitsvermittlung war lange Zeit Monopol der BA. Jetzt gibt es zwar private Arbetisvermittler, aber doch auch nur nach Zulassung?

(Ich muss aber gestehen, ich habe mich damit noch nicht befassen müssen, schreibe nur aus dem Bauch! :verlegen: :pssst: )
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#12

Beitrag von angel6364 »

Auf der Seite http://www.incoba.de/ finde ich nichts über eine Zulassung als privater Arbeitsvermittler, außerdem finde ich das eh nicht akzeptabel, wenn man das nicht vorher weiß.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#13

Beitrag von angel6364 »

Ich werde das Teil morgen mal ein bisserl "anpassen" und stells dann hier ein zum Bemeckern.
Zu erwarten ist folgendes:

- die Chefin winkt ab und die AN kann gehen.
- die Chefin nimmt das Ding mit und die AN schiebt die nächste Nachtschicht ohne Vertrag.

Wie verfahren wir denn dann weiter, wenn sie sie nach Hause schicken?
Schreiben, in dem wir den ausstehenden Lohn fordern, danach Arbeitsgericht?
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kleinchaos
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#14

Beitrag von kleinchaos »

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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#15

Beitrag von angel6364 »

Yep, sehr schön.
Das nehmen wir dann als Argumentationshilfe fürs JC, wenn die Sanktion auf Null kommt, weil wir das gestrichen und damit die "Arbeitsaufnahme verhindert haben".
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#16

Beitrag von kleinchaos »

Wenn der Einsatzbetrieb sie haben will, dann geht das damit auch ohne Sperrklausel.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#17

Beitrag von angel6364 »

Seh ich auch so.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#18

Beitrag von marsupilami »

Nur mal so:
Waren bei dem Mindestlohn nicht mal Ausnahmen im Gespräch?
Zeitungsausträger, Langzeitarbeitslose, Schüler, ....?

Oder ist das vom Tisch?

Und ab wann soll der überhaupt gültig sein?
Ich hab da dunkel was von 2015 in Erinnerung?

Falls dem so ist, könnte es schwierig werden, auf diese 8,50 zu beharren.
Wenig ist es allemal.
Vor allem zu so später Stunde!!

Vorschlag: die eine Hälfte der Differenz von aktuellem Std-Lohn auf die 8,50 als Normallohn plus die andere Hälfte als Nachtzuschlag. Dann sind das wenigstens die 8,50.


Nächster Punkt, der mich generell irritiert:
Schülerin, geht also noch zur Schule, wieso dann JC und SB?
Darf sie überhaupt schon arbeiten, also älter als 15 Jahre?

Was sagen die einschlägigen Schutzgesetze zu dieser Nachtarbeit?
Oder ist sie schon volljährig?
Die Arbeitsvorgaben sind eindeutig Akkordarbeit durch die Hintertür, Frage: darf sie so jung überhaupt Akkordarbeit?


Ist das Leiharbeit?
Dann gilt § 1 AÜG
Diese Zulassung muß auf Verlangen vorzeigt werden.
Haben übrigens nicht auch die Leiharbeit-Buden Tarifverträge?
Wenn ja, welcher?

Ist sie dort im Rahmen eines Werkvertrages?
Dann versuchen rauszukriegen, was die Angestellten des Supermarktes kriegen und das einfordern.
Betriebsrat des Kaufhauses ansprechen!


Fahrtkosten zur Arbeits- /Einsatzstelle?
Wie ist das geregelt?
Steht das im AV?

Führungszeugnis:
Wenn die eines wollen, sollen sie zahlen.
Schriftlich fixieren!!

Stundenzettel:
Auf Durchschlag bestehen!!
Notfalls Kopie oder mit dem Handy abfotografieren!! Halt kukken daß alles drauf ist, vor allem Unterschriften.
Ich hatte damals so Durchschlagsformulare von der Leihfirma.
Ich hab eingetragen, der Abt.Leiter in der Fa. in der ich eingesetzt war, hat unterschrieben und dann ging 1 Blatt in's Büro der Leih-Bude und den Durchschlag behielt ich!

Irgendwann mal gab's für die Leute die an PC-Arbeitsplätzen eingesetzt waren, sogar eine Excel-Datei.
Die gleich fix und fertig alles ausrechnete.
Und sogar richtig.
(nachdem von mehreren Leuten - auch von mir - div. Mängel moniert worden waren. Fast alle hatten die gleichen Fehler entdeckt und auch die gleichen Lösungsvorschläge)

Aber das ist ja schon wieder geschreddert und fällt unter die Rubrik "Opa's Erzählungen aus dem Krieg"
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#19

Beitrag von Günter »

Schülerin mit Nebenjob ist nicht sanktionierbar. Schule geht vor, sie kann den Job jederzeit an den Nagel hängen, Begründung die schulischen Leistungen sinken.

Nachtarbeit geht nur, wenn sie über 18 ist. Dito Akkordarbeit (Angabe der Zahl der Paletten pro Schicht = Akkord)
Jugendliche haben Anspruch auf eine ununterbrochene Freizeit von zwölf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit. Nachtarbeit (zwischen 20 und 6 Uhr), Samstags-, Sonn- und Feiertagsarbeit sind grundsätzlich verboten; ebenfalls untersagt ist die Beschäftigung mit gesundheitlich oder sittlich gefährdenden Arbeiten. Dies gilt besonders für Arbeiten, die die physische und psychische Leistungsfähigkeit des Jugendlichen übersteigen, und für Akkordarbeit (§§ 22, 23).
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/r ... gendschutz
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#20

Beitrag von angel6364 »

Ich habs nun leider nicht mehr geschafft, die Änderungen erst mal hier einzustellen. Zu viel um die Ohren heute.
Aber ich denke mal, wenn sie heute mit dem geänderten, nicht unterschriebenen "Arbeitsvertag" anrollt und zwei vom AG unterschriebene Exemplare inkl. der Änderungen verlangt, wird das Arbeitsverhältnis flott enden.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#21

Beitrag von Koelsch »

Das möchte ich nicht völlig ausschließen :unschuld: :zwinker:
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#22

Beitrag von angel6364 »

Ich war schon recht sanft.
Beginn des Arbeitsverhältnisses hab ich auf das Datum der Probearbeit zurückgesetzt, den Absatz mit der Vermittlungsprovision gestrichen, die Arbeitszeitvorgabe auf 4 Stunden gekürzt (ohne den Palettenzusatz, also damit kein Akkord mehr), die Kosten des Führungszeugnisses dem AG aufgehalst, ebenso die Bereitstellung nötigen Werkzeugs.

Sonst nix.

Hab heute noch erfahren, dass die meisten Mitarbeiter nicht mal ein Messer zum Kartonöffnen haben, die machen das mit den Fingernägeln. :kotz:
Dementsprechend sehen die Hände aus.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#23

Beitrag von marsupilami »

Ich denke auch, dass das reicht.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#24

Beitrag von Günter »

:jojo: :jojo: :jojo:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#25

Beitrag von Olivia Cole »

Auch wenn ich jetzt nicht direkt etwas beitragen kann, möchte ich bemerken, dass ich Lieferanten- und Kundenverträge nur zu gern (handschriftlich) abändere. Einfach ein Zusatzvotum reinschreiben, eine Ergänzung, die eigenen Wünsche. Niemand hindert Dich, Deiner eigenen Gestaltungsfähigkeit Ausdruck zu verleihen. Es zählt immer der einzelvertraglich festgehaltene Wille. Es gibt auch die Möglichkeit, innerhalb des Vertrages auf ein Addendum zu verweisen, in welchem die eigenen Wünsche konkretisiert werden.
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