Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#51

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#52

Beitrag von angel6364 »

Also doch keine Kündigung durch die AN?
Denn der Vorschlag von Dir entbindet ja nicht vom weiteren sinnlosen Auflaufen jedesmal zu Arbeitsbeginn dort, oder?
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#53

Beitrag von marsupilami »

Wenn AN kündigt, ist Zoff mit dem JC vorprogrammiert, wenn ich das nach Deinen bisherigen Erzählungen und Erfahrungen mit Euren JC's da in der Gegend richtig interpretiere.

Egal, ob AN im Recht ist oder nicht.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#54

Beitrag von Koelsch »

Doch, nach meiner Meinung entbindet das, denn der Auftritt von Chefin dürfte es für AN unzumutbar machen, dort weiterhin aufzurauschen. Da muss Chefin dann schon schreiben - tritt am.... zur Arbeit an. Tut sie aber nicht, weil sie dann glaubt, doch am vertraglichen Fliegenfänger zu kleben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#55

Beitrag von angel6364 »

Gut, dann machen wir das mal so. Muss morgen früh gleich weg, per Einschreiben Einwurf (da kann sie die Annahme nicht manipulieren) natürlich. Denn am Freitag wäre ja schon der nächste Eklat vorprogrammiert.

Ums JC mache ich mir da mal keine großen Gedanken, denn sie ist ja hochoffiziell bereits Schülerin und damit aus der Schusslinie.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#56

Beitrag von Koelsch »

Richtig, JC dürfte da ruhig bleiben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#57

Beitrag von angel6364 »

Diechers Meinung würde mich auch noch interessieren.
Vielleicht guckt er noch mal rein.
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#58

Beitrag von tigerlaw »

Da fühle ich mich aber arg gebauchpinselt ... :verlegen:

Kölsch hat schon recht, einfach weitermachen.

Überlegen wir doch einfach mal: Wo arbetiet Dein Schützling? In einem Geschäft im Lebensmittel-Einzehandel!

Also lassen wir doch einfach mal "die Luft auf das Tarifrecht abfärben", und greifen den Lebensmittel-Einzelhandelstarif für Bayern auf:

http://www.jusmeum.de/tarifvertraege/Ei ... uer_die_38

Da schau schon mal § 2 Nr. 1, nur deklaratorische Wirkung --> AV auch dann möglich, wenn keine Schriftform!

Hier http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/ ... andel.html habe ich die Stundenlöhne gefunden. Schützling sei "Arbeiter", dann haben wir einen Stundenlohn von mindestens 10,48 €.

Anfang September Lohnabrechnung anfordern, mit zwei Wochen Frist. Und wenn die ergebnislos verstrichen sind, zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht tappeln (tunlichst an einem Vormittag) und dort zur "Rechtsantragsstelle" sich durchfragen. Dort dann dem Rechtspfleger die Klage zu Protokoll erklären.

Der "Gütetermin" (Besetzung der "Kammer" nur mit dem Berufsrichter) wird meistens binnen weniger Wochen stattfinden. Da geht es Schlag auf Schlag, alle 10 Minuten eine neue Sache, viele Sachen werden tatsächlich mit einem Vergleich oder eiem Anerkenntnis erledigt. Wenn nicht, gibt es einen "Kammertermin" (dann mit der Kammer in voller Besetzung, also auch zwei ehrenamtliche Richter [ einer von AG-Seite, einer von AN-Seite]). Solche Termine finden aber meistens erst in einigen Monaten statt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#59

Beitrag von angel6364 »

tigerlaw hat geschrieben:Da fühle ich mich aber arg gebauchpinselt ... :verlegen:
Musst ned rot werden. :lachen1:
Kölsch hat schon recht, einfach weitermachen.
Und wenn ich das Schreiben so abfasse, wie Koelsch vorschlug, die "Chefin" das am Freitag definitiv im Briefkasten hat, braucht die AN nicht mehr zweimal pro Woche dort einlaufen?
Denn das ist das Problem im Moment - sie schafft das nicht mehr. Das Gerede erträgt sie nicht.
Überlegen wir doch einfach mal: Wo arbetiet Dein Schützling? In einem Geschäft im Lebensmittel-Einzehandel!

Also lassen wir doch einfach mal "die Luft auf das Tarifrecht abfärben", und greifen den Lebensmittel-Einzelhandelstarif für Bayern auf:

http://www.jusmeum.de/tarifvertraege/Ei ... uer_die_38

Da schau schon mal § 2 Nr. 1, nur deklaratorische Wirkung --> AV auch dann möglich, wenn keine Schriftform!

Hier http://www.t-online.de/wirtschaft/jobs/ ... andel.html habe ich die Stundenlöhne gefunden. Schützling sei "Arbeiter", dann haben wir einen Stundenlohn von mindestens 10,48 €.
Das wäre schon ein bisserl mehr Lohn, das stimmt. Aber wir hatten das in dem Vertragsentwurf nicht moniert.
Anfang September Lohnabrechnung anfordern, mit zwei Wochen Frist. Und wenn die ergebnislos verstrichen sind, zum örtlich zuständigen Arbeitsgericht tappeln (tunlichst an einem Vormittag) und dort zur "Rechtsantragsstelle" sich durchfragen. Dort dann dem Rechtspfleger die Klage zu Protokoll erklären.

Der "Gütetermin" (Besetzung der "Kammer" nur mit dem Berufsrichter) wird meistens binnen weniger Wochen stattfinden. Da geht es Schlag auf Schlag, alle 10 Minuten eine neue Sache, viele Sachen werden tatsächlich mit einem Vergleich oder eiem Anerkenntnis erledigt. Wenn nicht, gibt es einen "Kammertermin" (dann mit der Kammer in voller Besetzung, also auch zwei ehrenamtliche Richter [ einer von AG-Seite, einer von AN-Seite]). Solche Termine finden aber meistens erst in einigen Monaten statt.
Ich war schon ein paar Mal beim AG als Begleitung dabei. Eigentlich kamen immer nur ziemlich miese Vergleiche raus, und das bisschen Geld, dass dabei rum kam, wurde man für die Kosten los, die man hübsch selber zu tragen hatte.

Aber ohne Arbeitsgericht wirds kaum gehen, sehe ich schon auch so.
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#60

Beitrag von tigerlaw »

angel6364 hat geschrieben: Ich war schon ein paar Mal beim AG als Begleitung dabei. Eigentlich kamen immer nur ziemlich miese Vergleiche raus, und das bisschen Geld, dass dabei rum kam, wurde man für die Kosten los, die man hübsch selber zu tragen hatte.

Aber ohne Arbeitsgericht wirds kaum gehen, sehe ich schon auch so.
Moment mal, sie ist doch Schülerin und Hartzerin -->> PKH?? Hast Du einen Anwalt Deines Vertrauens, der das auf PKH-Basis machen würde? Bei diesem relativ geringen Streitwert tritt noch keine Minderung in den PKH-Gebühren ein ...
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#61

Beitrag von angel6364 »

Das wird ein wenig schwierig. Müsste hier vor Ort sein, denn Fahrtkosten sind nicht mehr drin.
Ich telefonier morgen mal ein bisserl rum, vielleicht find ich einen. Das ist ja Arbeitsrecht, nicht Sozialrecht, da könnte einer zu finden sein.

Mann, bin ich sauer auf die Sch...firma!!!!!!!!
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#62

Beitrag von angel6364 »

So, Schreiben ist weg per Einschreiben.
Und nun gucken wir mal, ob da was kommt.
Mit Anwälten siehts hier nicht so toll aus, ein für Arbeitsrecht brauchbarer vom fachlichen her, mit dem wir, bzw. mein Sohn, aber vom menschlichen schon böse Erfahrungen gemacht haben.
Ich such noch ein bisserl, und notfalls gäbs in der Nachbarstadt noch einen, der taugt. Das geht grad noch von der Entfernung, denn dort muss ich öfter mal was erledigen.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#63

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Günter
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#64

Beitrag von Günter »

Na vielleicht ist es doch Sozialrecht, wenn man das JC wegen Lohndumpings des AG mit ins Boot holt. Die müssen ja sowohl wegen der Sozialversicherung als auch wegen der Aufstockung an der Einhaltung der tarifvertraglichen Regelungen interessiert sein. Oder den AG bei der BA wegen Lohndumping anscheißen, sollen die doch mal den Zollhund von der Kette lassen.

Ich könnte da fies sein ohne Ende. Drecksbande.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#65

Beitrag von angel6364 »

Günter hat geschrieben:
Ich könnte da fies sein ohne Ende. Drecksbande.
Oh ja, das ist das geringste der Probleme - das könnte ich nicht nur, das werde ich.

Aber über Sozialrecht wäre ungünstig. Da hätte ich ebenfalls hohe Kosten im Vorlauf, SG in Nürnberg, Anwalt noch weiter weg.
Und das JC hat definitiv nicht das leiseste Interesse daran, wie viel die Unternehmen zahlen. Die erhöhten Aufstockungsbeträge werden locker durch die erhöhten Sanktionen wett gemacht, wenn Arbeitnehmer sich zur Wehr setzen und dadurch den Job verlieren. :kotz:
Aber ich hab von einem Freund einen Tip bekommen, wie man die Streitereien evtl. ins hiesige Amtsgericht bringen könnte: mit einem Mahnverfahren.
Allerdings konnten wir das nur telefonisch besprechen, und ich+Telefon ist eine ungute Kombination, da hab ich die Hälfte nicht verstanden. Dieses Wochenende werden wir das nochmal genauer durchkauen.
Ich erläutere den Vorschlag dann hier, wenn ich die Vorgehensweise kapiert hab.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#66

Beitrag von Günter »

Ich glaube ich verstehe ihn, ist ja auch ein Mann und keine Frau. Er meint vermutlich Aufstellung der fälligen Beträge machen und die Firma anmahnen, da die nicht zahlen werden, klagen. Aber soweit mir bekannt, geht das trotzdem über das Arbeitsgericht, da Streit aus dem Arbeitsverhältnis. Und dann ist da das Problem beim Arbeitsgericht zahlt in der ersten Instanz jede Partei die eigenen kosten. Dann lieber Anschiss wegen Lohndumping über die BA.
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#67

Beitrag von marsupilami »

Kannst Dich ja schon mal einlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#68

Beitrag von tigerlaw »

Angie, da muss auch ich leider Essig in den Wein kippen: Ein "normaler" Mahnbescheid ist unzulässig.

Steht auch bereits im ersten Abschnitt des von Marsu verlinkten Wiki-Artikels:
Das Mahnverfahren wird bei den zentralen Mahngerichten, unter der Verantwortung eines Rechtspflegers (§ 20 Nr. 1 RPflG) durchgeführt. Abweichend davon ist in Angelegenheiten des Arbeitsrechts das Arbeitsgericht zuständig, in dessen Zuständigkeitsbezirk der Arbeitgeber ansässig ist oder in dem die dem Streit zugrundeliegende Arbeitsleistung hätte erbracht werden sollen (in § 82 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) heißt die entsprechende Formulierung "in dessen Bezirk der Betrieb liegt".).
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#69

Beitrag von angel6364 »

Das hatte ich befürchtet.

Na, dann eben doch anders.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#70

Beitrag von angel6364 »

Update:

Heute findet ein Anwaltstermin statt. Ich übergebe das Desaster in kundigere Hände, bin überlastet. PKH-Antrag bekommen wir dann gleich dort.
Wie erwartet kam keine Reaktion auf unser letztes Schreiben, auch der laut "Arbeitsvertag" vorgesehene Lohnzahlungstermin 15. des Monats verlief ohne jeden Geldeingang bis heute.
Ich hab nun mal alles chronologisch aufgelistet, den ganzen Krempl zusammengepackt und weg damit. Vielleicht reicht ja auch schon ein Schreiben vom Anwalt. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Schrottfirma Wert auf noch mehr Öffentlichkeit und einen Prozess legt.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#71

Beitrag von Koelsch »

Richtig so, jetzt muss Anwalt zum Zuge kommen.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#72

Beitrag von kleinchaos »

:Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#73

Beitrag von marsupilami »

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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#74

Beitrag von angel6364 »

Bin zufrieden mit dem Termin, absolut.
War blitzschnell erledigt, und ich hätte mir gar nicht so viel Mühe machen brauchen, alles exakt aufzulisten.
Der Anwalt hat sich den "Vertrag" angeschaut, gesehen, dass 220 €/Monat drinsteht, und sofort angefangen, eine Klage auf zwei Monatslöhne, also August und September, zu diktieren. Zwischendrin hab ich ein bisserl erzählt von den Abläufen und unserem Schreiben, bei dem Ihr so gut mitgeholfen habt. Fand er sehr gut und war ebenfalls der Meinung, das hätte die AN von der Anwesenheitspflicht zum "zur Verfügung stellen" entbunden.

Am Ende hab ich ihm gesagt, jetzt hätte er mich aber schon überrumpelt - wo ich mir doch alles so schön zurechtgelegt hatte, und dann sei das in zehn Minuten erledigt .... :lachen1:
Er meinte dann, diese spezielle Firma kenne er zwar noch nicht, aber vergleichbare. Die grasen die Städte ab, bis sie alle in Frage kommenden AN für lau oder fast nix ausgebeutet haben und ziehen dann in die nächste Stadt. Solchen Firmen gehöre es nicht besser, als gleich eine vernünftige Klage am Hals zu haben. Mit Mahnschreiben sei da eh nix zu machen, die ignorieren das.

Nun gut, harren wir der Dinge, die da kommen. :jojo:
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#75

Beitrag von Pegasus »

Boh liest sich doch gut. Schaun wir mal was jetzt kommt. :bravo:
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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