Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#76

Beitrag von marsupilami »

:jojo:
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#77

Beitrag von Koelsch »

:bravo: :bravo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#78

Beitrag von tigerlaw »

:bravo: :bravo: :bravo:

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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kleinchaos
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#79

Beitrag von kleinchaos »

Find ich prima. Und ich drück die Daumen. :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen: :Daumen:
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Günter
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#80

Beitrag von Günter »

Spät kommt er, aber er kommt, der gedrückte Daumen. :Daumen: :Daumen: :Daumen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#81

Beitrag von angel6364 »

Schreiben vom Anwalt:
Der Termin der Verhandlung am Arbeitsgericht ist am 14.10. - toll, da bin ich bei der zweiten OA, für eine Woche 675 km weit weg, und die AN kann keinesfalls in der Schule fehlen.
Ihre Anwesenheit ist zwar nicht zwingend nötig, aber sinnig wärs halt schon, wenn jemand dabei wäre.
So was Bescheuertes!
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#82

Beitrag von Koelsch »

Vielleicht mal bei Anwalt fragen, ob Terminverschiebung möglich ist. Natürlich nicht als Grund, dass Du nicht kannst, sondern dass AN nicht kann.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#83

Beitrag von angel6364 »

Haut nicht hin. Sie hat grad mal vom 22.12. bis zum 6.1. Ferien, danach erst wieder fünf Tage im Mai. Die kriegen sonst die Praktika und den Schulstoff nicht unter.
Shit.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#84

Beitrag von Koelsch »

Also bleibt nur, den Anwalt noch mal "zu impfen".
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#85

Beitrag von angel6364 »

:jojo:
Und ich dachte, ich könnte morgen früh in Ruhe packen ...
Stattdessen zum JC und Telefonate - pfui Deibel.
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#86

Beitrag von Koelsch »

:trost: :trost: .....ist doch fast immer so, wenn's kommt, dann kommt's reichlich dicke.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#87

Beitrag von angel6364 »

Heute war wieder ein Gesprächstermin beim Anwalt. Inzwischen ist das alles schon ziemlich erheiternd ...
Die Richterin bei der mündlichen Verhandlung war anscheinend entsetzt über das Verhalten der "Arbeitgeberin" und hat sie erst einmal über Möglichkeiten des Arbeitsrechts belehrt, die keinesfalls beinhalten, jemanden unbezahlt arbeiten zu lassen und dann mündlich nach Hause zu schicken. Die AG faselte nämlich eine irre Geschichte vom mehrwöchiger, unbezahlter Probearbeit und aufgrund der Arbeitsleistung Nichteinstellung und ähnlichem Blabla.
The judge was not amused.
Unausgesprochen, aber in der Luft schwebend während der Verhandlung, sehr wohl laut und nachdrücklich vom Anwalt heute: "Das ist eine Betrügerin!"
Nach der Verhandlung hat die AG eine Kündigung geschickt, "auf Anraten der Arbeitsrichterin", allerdings mit der Vorankündigung einer formvollendeten per Einschreiben, die dann nie kam.
Jedenfalls klagt der Anwalt nun auf jeden einzelnen Monat seit dem ersten Arbeitstag um vollen Lohn, wie er im Vertrag stand.
Die nächste Verhandlung ist im nächsten Jahr in einigen Monaten, das wird sicher lustig ...
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#88

Beitrag von marsupilami »

Dann drück' ich Euch auch da die Daumens.

Was mich bei solchen Geschichten immer wundert:
Offenbar ist solchen AG nie wirklich klar, daß wenn das in die Hose geht, daß es dann nicht nur um ein "paar läppische" EUR Lohn geht, sonder dann ja auch noch die ganze Soz.Ver. dazukommt und die Kosten Anwalt des Klägers bzw. Klägerin.
Gerichtskosten nicht zu vergessen.

Dann zerf ich doch nicht lange rum.
Denn rumzerfen erhöht doch nur die "Nebenkosten".
Und das vermutlich nicht einfach nur linear, sondern eher mit Multiplikator.

Hoffentlich tut das endlich mal so weh, dass sie in Zukunft von solchem Sch.. die Finger läßt.
Oder noch besser:
Sie reitet sich noch weiter rein und es kommt noch so ganz nebenbei eine Anzeige wg. Betruges.
Dann ist Schluß mit lustig.
Hoffentlich.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#89

Beitrag von angel6364 »

Bei den Minijobs sind die Sozialversicherungsbeiträge nicht gerade eine Abschreckung, eher schon die ganzen Gerichts- und Anwaltskosten. Aber auch da muss man mal abwarten, wie das Urteil dann aussieht.

Aber unterm Strich machen diese Betrügerfirmen trotzdem noch ordentlich Reibach.
Da wird ein kleines Büro in einer zentral gelegenen Stadt aufgemacht, und dann grasen die nach und nach die umliegenden Städtchen ab, immer nach dem gleichen Schema:
Outsourcing-Verträge mit den Supermärkten schließen, und dann gehts los:
Einige wenige Mitarbeiter werden eingestellt, die - zwar mickrig, aber immerhin - bezahlt werden. Dazu ununterbrochen wechselnd neue Mitarbeiter, bevorzugt Schüler/innen, Erwerbslose, Rentner, vor allem eben arme Leute. Die arbeiten dann eine Weile dort, werden entsorgt, und die nächsten kommen. So kann man enorm viel Lohn einsparen, und zur Wehr setzt sich niemand, weil das mit Kosten und Ärger verbunden ist. Da überlegen viele, ob das bei dem bisschen Lohn rentabel ist.
Wenn in einem Städtle der Ruf dann so schlecht ist, dass sie nicht mehr genug "Ausbeutungsmasse" finden, schließen sie Verträge mit Supermärkten im nächsten Städtle ab. Und das Drecksspiel beginnt von neuem.
Soviel habe ich mittlerweile durch Erzählungen erfahren, und auch der Anwalt kennt mehrere dieser Abzocker.
Den Supermärkten kann man die gleichen Vorwürfe machen, denn die kriegen sehr wohl mit, was da läuft und profitieren vom billigen Preis der Subunternehmer.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#90

Beitrag von tigerlaw »

Nicht nur Betrug, sondern auch Vorenthalten von AN-Anteilen zum SV-Beitrag!

Der Kollege möge doch auch dem Zoll, Abt. für Schwarzarbeit, einen kleinen Tip geben. Die sind imer heiß auf solche Fälle ... :unschuld:

Aus einem Vortragsskript von vor 10 Tagen:
...

Zusammenarbeit

Nach § 2 Abs. 2 SchwarzArbG werden die Zollbehörden bei der Schwarzarbeitsbekämpfung (Finanzkontrolle Schwarzarbeit - FKS) unterstützt von den Einzugsstellen und den Rententrägern. Diese Zusammenarbeit hat sich mittlerweile etabliert; Einzelheiten sind in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Nach einer bewussten Entscheidung des Gesetzgebers werden damit die Rententräger im Verwaltungs- und im Strafverfahren tätig. Diese beiden Verfahren sind durch wesentliche Unterschiede gekennzeichnet (vgl zum Steuer- und Steuerstrafverfahren: Mellinghoff, Stbg 2014 Heft 3 Seite 97).

Verfahrensgrundsätze

Kein Verdacht notwendig nach SchwarzArbG – jedoch Anfangsverdacht nach StPO

Durch das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz wurden weitreichende Prüfungsaufgaben im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Kontrolle auf den Zoll übertragen. Insbesondere in sogenannten gefährdeten Branchen (Gastronomie, Baugewerbe, Fleischzerlegung u.a.) sind erhebliche Prüfungsbefugnisse eingeräumt worden. Dies betrifft das Betreten von Grundstücken und Geschäftsräumen, die Prüfung von Personen und insbesondere von Geschäftsunterlagen.
Innerhalb des von §§ 2 ff. SchwarzArbG gesetzlich vorgegebenen Rahmens steht es grundsätzlich im Ermessen der Zollbehörden, in welcher Weise sie ihre gesetzlichen Aufgaben nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG erfüllen, insbesondere ob, wann und in welcher Form Prüfungen vorgenommen werden. Anders als ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren des nach § 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO zumindest einen Anfangsverdacht voraussetzt, ist ein Prüfung nach dem SchwarzArbG auch ohne konkreten Anlass oder einen besonderen Grad an Verdachts-moment möglich. Die Prüfungen können auch vergangene Zeiträume umfassen.
...
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#91

Beitrag von angel6364 »

Mitteilung an den Zoll geht raus, sobald der ausstehende Lohn gezahlt wird. Sonst wechseln die schnell mal wieder Firmennamen und die Familie tauscht nach dem Konkurs untereinander die Pöstchen - dann gehen die Gläubiger erst mal ziemlich leer aus.
Ich hab selbst mal bei einer solchen Firma gearbeitet. Da musste ich erst einmal die Unterlagen von drei oder vier "Vorgänger-Strohmann-Firmen" auseinanderklabüstern, um funktionsfähige Büroabläufe zu entwickeln ...
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Pegasus
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#92

Beitrag von Pegasus »

Zoll ist ein guter Tipp. Eventuell auch das FA anstupsen? Ich hatte das mal vor einigen Jahren bei einem ähnlichen Fall gemacht. Quasi als Rundumschlag. Leider erhält man vom FA später keine Auskunft. Aber vermutlich wurde dort eine Betriebsprüfung durchgeführt.
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angel6364
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#93

Beitrag von angel6364 »

Neuigkeiten, grad aus dem Briefkasten gefischt. Letzte Woche war Verhandlung. :Daumenhoch:
Nun mal abwarten, ob die überhaupt zahlen und was der RA noch an Fahrtkosten bekommt. Oder muss die Beklagte das zahlen? :kopfkratz:
Wenn Geld fließt, bleiben ja wenigstens die monatlichen Freibeträge. Und die Genugtuung, dieser Abzockerfirma eins ausgewischt zu haben.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#94

Beitrag von Olivia Cole »

Prima! Könnte man evtl. mehrere (monatliche) Freibeträge in Ansatz bringen, so wie wenn das Geld - wenn es denn regulär geflossen wäre - auch in verschiedenen Monaten zugeflossen wäre?
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marsupilami
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#95

Beitrag von marsupilami »

Wenn ich das bisher immer richtig verstanden habe, trägt vor dem Arbeitsgericht erstmal grundsätzlich jeder seine Kosten.
Zu "Kosten" zählen nach meinem Verständnis auch "Fahrtkosten".

Denn wenn die Klage nicht wäre, würden ja keinerlei Kosten und somit auch keine Fahrtkosten entstehen.


Ich denke, wenn der Anwalt diese Kosten geltend macht, müssen die auch erstattet werden.

Und in diesem Falle eben von dem ehemaligen AG.


Ihr müsst Euch dann aber auch da eng dranhalten, nicht dass die inzwischen Insolvenz anmelden oder gar abtauchen und Ihr trotz Urteil leer ausgeht.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#96

Beitrag von quinky »

Olivia Cole hat geschrieben:Prima! Könnte man evtl. mehrere (monatliche) Freibeträge in Ansatz bringen, so wie wenn das Geld - wenn es denn regulär geflossen wäre - auch in verschiedenen Monaten zugeflossen wäre?
AUF JEDEN Fall, hier liegt sogar ein BGH-Urteil vor (zur Zerit nicht zur Hand), das die jeweiligen Freibeträge berücksichtigt werden müssen.

Gruß
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Koelsch
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#97

Beitrag von Koelsch »

Meinst Du das Urteil? http://www.alg-ratgeber.de/alg-grundsic ... 15418.html

Daraus geht aber nichht hervor, dass es Freibeträge für mehrere Monate gibt. Meines Wissens ist das auch nicht der Fall, das wird als einmalige Einnahme ggf auf 6 Monate aufgeteilt.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#98

Beitrag von angel6364 »

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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#99

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: Also gilt - Versuch macht kluch, und man hat ein sicher sehr gutes Argument.
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Re: Arbeitsvertrag Zeitarbeitsfirma

#100

Beitrag von quinky »

Kölsch:

DEIN Urteil bezieht sich WANN das Einkommen angerechnet wird, nicht wie

Angels Urteil bezieht sich WIE das Einkommen angerechnet wird.

In diesem Falle müssen BEIDE Urteile angewandt werden!!
1.) Nach Angels Urteil muß zuerst ermittelt werden, wieviel anrechennares Einkommen ENTSTANDEN ist
2.) Dann nach Kölsch Urteil dieses anrechenbare Einkommen auf den Bezug anrechnen.

Gruß
Ernie
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