Allerdings etwas verklausuliert.
http://web.de/magazine/geld-karriere/bu ... n-30217754
Hier mal eine Liste der Negativ-Formulierungen.
http://www.arbeitszeugnis.de/presse/geheimcodeliste.pdf
Die Beurteilung der Motivation und Leistung:
5. Die Notenskala im Zeugnis
Zurück zum Zeugnis: Die folgende Auflistung zeigt nun, wie die Noten im beispielhaft ausgewählten Abschnitt Arbeitsbereitschaft im Prinzip ebenso variieren wie bei Bioleks Geschmackstests:
Note 1: "Sie hatte stets eine ausgezeichnete Leistungsmotivation."
Note 2: "Sie hatte stets eine hohe Leistungsmotivation."
Note 3: "Sie hatte eine gute Arbeitsmotivation."
Note 4: "Sie zeigte auch Motivation und Initiative."
In dieser "Positivskala" erfolgt die Beurteilung über eine Abstufung der positiven Bewertung. Hierzu ist dringend anzumerken, dass letztlich nicht jeder einzelne Zeugnissatz "stets höchste Leistungen" bestätigen kann. Aus stilistischen Gründen können Temporaladverben oder einzelne Steigerungsformen durchaus entfallen, es zählt der Gesamteindruck. Ein allzu massiver Einsatz aufwertender Attribute kann zudem den Eindruck eines "Gefälligkeitszeugnisses" erwecken, das man z.B. als Entschädigung für eine konjunkturell bedingte Kündigung erhalten hat. Strikt eingehalten werden sollte diese Struktur aber bei der für die Gesamtnote entscheidenden "Leistungszusammenfassung", hier zählt jeder Buchstabe:
Note 1: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollsten Zufriedenheit aus."
Note 2: "Er führte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit aus."
Note 3: "Er führte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus."
Note 4: "Er führte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit aus."
TIPP: Lesen Sie hierzu auch unsere komplette Übersicht über die Zeugnisstruktur.
TIPP: Vergleichen Sie die Leistungsabschnittein in unserer abgestuften Notenskala in einer Kurzübersicht.
TIPP: Lesen Sie mehr über den vermeintlich unsinnigen Superlativ "vollste". /quote] http://www.arbeitszeugnis.de/arbeitszeugnis-code.php
Zum Thema "vollste Zufriedenheit" schreibt z.B. dieses bereits erwähnte Portal:
http://www.arbeitszeugnis.de/faq.php?faqmod=1&katid=16Ist die gängige Formulierung "vollste Zufriedenheit" - nicht sprachlich unsinnig?!
Mitunter lehnen Vorgesetzte und Personalabteilungen die Formulierung "Er/Sie erledigte alle Aufgaben stets zur vollsten Zufriedenheit" mit der Begründung ab, dass sie sprachlich falsch sei. Denn "voll" könne man nicht steigern. Stattdessen bieten sie die "stets volle Zufriedenheit" als Bescheinigung einer sehr guten Leistung an, doch dies entspricht keinesfalls der Gesamtnote "sehr gut" (Alternativen sind u.a.: "Er/ Sie erledigte alle Aufgaben stets zu unserer größten/höchsten Zufriedenheit" oder "Seine/ Ihre Leistungen waren stets sehr gut"). Der Superlativ "vollste" ist eine Hyperbel, eine bewusste sprachliche übertreibung, die auch laut Duden keinesfalls sprachlich unkorrekt ist. Der Duden zitiert hier Thomas Mann mit der Formulierung "im vollsten Licht". Auch die Aussage "Dies Glas ist voller/leerer als jenes" ist korrekt, und zwar im direkten Vergleich. Und der liegt auch bei der Zufriedenheitsskala von Note 1 bis Note 6 eindeutig vor. Die Tatsache, dass man die "vollste Zufriedenheit" nicht einklagen kann, ändert nichts daran, dass diese Formulierung seit Jahrzehnten die gängigste Bescheinigung einer sehr guten Leistung ist, wie das BAG auch bestätigt:
"Der sehr guten Leistung entspricht die zusammenfassende Beurteilung "zur vollsten Zufriedenheit". Will der Arbeitgeber das Wort "vollste" vermeiden, so muß er eine sehr gute Leistung mit anderen Worten als "volle Zufriedenheit" bescheinigen." - BAG 23.9.1992 - AZR 573/91
"Es erscheint rabulistisch, dem Arbeitnehmer das Adjektiv "vollste" bei der Beurteilung im Zeugnis zu verweigern, wenn es in arbeitsrechtlichen Monographien, Musterbüchern und Zeitschriften gebräuchlich ist." - LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91
"Eine Notenskala mit nur fünf Noten läßt nicht die gesamte Bandbreite der Bewertung zu. Eine Notenskala mit sieben Stufen läßt weitere Bewertungen nach oben wie nach unten zu. Es empfiehlt sich, folgende Notenskala zu übernehmen: "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt" = sehr gute Leistungen; "stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = gute Leistungen; "zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt" = vollbefriedigende Leistungen; "stets zu unserer Zufriedenheit erledigt" = befriedigende Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit erledigt" = ausreichende Leistungen; "im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt" = mangelhafte Leistungen; "zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht" = unzureichende Leistungen." - LAG Hamm 13.2.1992 - 4 Sa 1077/91