Eingliderungsvereinbarung
Eingliderungsvereinbarung
Hallo Leute,
ich hatte mitte september einen termin bei der arge nur konnte ich den termin nicht wahrnehmen weil ich krank war und auch die krankmeldung persöhnlich abgegeben habe..
meine sachbearbeiterin hat daraufhin eine egv gemacht sie unterschrieben und mir zugeschickt...nun habe ich eine sanktion von 30 % weil sie meint ich wäre der vereinbarung nicht nachgekommen....
was kann ich dagegen tun ist das rechtsgültig????
danke im voraus
Ps habe ihr vor meinem termin anfang november per email vor der sanktion anfang oktober mitgeteilt das ich mich beworben habe und ihr die nachweise zum termin vorlegen werde das hat sie nicht interessiert und sanktion durchführt
ich hatte mitte september einen termin bei der arge nur konnte ich den termin nicht wahrnehmen weil ich krank war und auch die krankmeldung persöhnlich abgegeben habe..
meine sachbearbeiterin hat daraufhin eine egv gemacht sie unterschrieben und mir zugeschickt...nun habe ich eine sanktion von 30 % weil sie meint ich wäre der vereinbarung nicht nachgekommen....
was kann ich dagegen tun ist das rechtsgültig????
danke im voraus
Ps habe ihr vor meinem termin anfang november per email vor der sanktion anfang oktober mitgeteilt das ich mich beworben habe und ihr die nachweise zum termin vorlegen werde das hat sie nicht interessiert und sanktion durchführt
Re: Eingliderungsvereinbarung
Ein paar Informationen musst du uns schon geben, die Forums-Kristallkugel hat irgend ein Depp zu Weihnachten fallen lassen und nun isse hin.
Hat dir deine SB nur eine EGV zur Unterschrift zu gesandt oder gleich eine EGV per Verwaltungsakt (VA) erlassen?
Welche Verstöße gegen die EGV hast du begangen?
Wann wurde die Sanktion erlassen?
Hat dir deine SB nur eine EGV zur Unterschrift zu gesandt oder gleich eine EGV per Verwaltungsakt (VA) erlassen?
Welche Verstöße gegen die EGV hast du begangen?
Wann wurde die Sanktion erlassen?
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Eingliderungsvereinbarung
ich habe eine egv bekommen nur mit der unterschrift der dame vom arge das ich unterschreiben soll oder sonst was stand nicht drauf
Re: Eingliderungsvereinbarung
durch die am 19.09.2014 per verwaltungsakt geschlossenen egv
sanktion seit 1.12.
sie hatte mir bis 7.11.14 zeit gegeben die nachweise zu bringen und ich habe ihr per email mitgeteilt das ich sie ihr zu unserem termin am 24.11 mitbringen werde
sanktion seit 1.12.
sie hatte mir bis 7.11.14 zeit gegeben die nachweise zu bringen und ich habe ihr per email mitgeteilt das ich sie ihr zu unserem termin am 24.11 mitbringen werde
- marsupilami
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Re: Eingliderungsvereinbarung
Und warum die Sanktion?
Hast Du auch vor der Sanktion ein Schreiben bekommen, wo sie das ankündigt und Dir Gelegenheit gibt, Dich dazu zu äußern?
Hast Du auch vor der Sanktion ein Schreiben bekommen, wo sie das ankündigt und Dir Gelegenheit gibt, Dich dazu zu äußern?
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Eingliderungsvereinbarung
ja zum 7,11.14 und ich habe ihr per email geantwortet und ihr meine lage geschidert da ich gesundheitliche probleme habe und in psychatrische behandlung bin...und zu dem habe ich ihr in der mail mitgeiteilt das ich die nachweise zum nächsten termin vorlegen werde aber dennoch sanktion...
beim letzten termin sagte sie es tue ihr leid und sie würde es mit den kolllegen besprechen und mir eine info zukommen lassen aber auch nichts und daher rief ich heute an man sagte sie sei im urlaub und man wartet auf den bericht der psychologin (amtsärztin)
beim letzten termin sagte sie es tue ihr leid und sie würde es mit den kolllegen besprechen und mir eine info zukommen lassen aber auch nichts und daher rief ich heute an man sagte sie sei im urlaub und man wartet auf den bericht der psychologin (amtsärztin)
Re: Eingliderungsvereinbarung
Dann würde ich da mal sofort einen Widerspruch formulieren und dort den Sachverhalt nochmals schildern. Insbesondere, dass Du der Tante schriftlich mitgeteilt hast, die Bewerbungsnachweise zum Termin mitzubringen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliderungsvereinbarung
Dann würde ich dem JC mitteilen, dass du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist, die Auflagen des VA zu erfüllen und Ihnen die Möglichkeit einräumst, die Sanktion bis zum 10.01.2015 zurückzunehmen, da du sonst einen Rechtsanwalt mit einer entsprechenden Klage beauftragst.
Das ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, ich habe nach deinen Postings das Gefühl, dass dich die Situation überfordert. Kämpfe nicht alleine, nimm einen Anwalt, beantrage PKH (Prozesskostenhilfe) und lass den Dingen seinen Lauf.
Das ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit, ich habe nach deinen Postings das Gefühl, dass dich die Situation überfordert. Kämpfe nicht alleine, nimm einen Anwalt, beantrage PKH (Prozesskostenhilfe) und lass den Dingen seinen Lauf.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Eingliderungsvereinbarung
mittlerweile habe ich eine neue egv aber was bringt es mir mein geld ist sowieso weniger gewesen weil meine miete angeblich zu hoch wäre und nun nochmal 30% das sind 117 euro noch was ich habe gerade mal 260 euro oder so für jeden monat und musste mir immer wieder geld borgen...
überfordern und es belatet mich sehr ich habe angstzustände usw und die amts psychologin hat mich auch für ne weile krank gemeldet
überfordern und es belatet mich sehr ich habe angstzustände usw und die amts psychologin hat mich auch für ne weile krank gemeldet
Re: Eingliderungsvereinbarung
Dann solltest Du gute Aussichten haben, das mit Anwalt und Widerspruch aus der Welt zu bekommen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Eingliderungsvereinbarung
Viel Glück, wir unterstützen dich gerne, aber in dem Fall benöigst du zusätzlich juristische Hilfe durch einen Anwalt in deiner Nähe.
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Re: Eingliderungsvereinbarung
danke euch,,,,
Wünsche euch allen einen guten rutsch ins neue jahr
Wünsche euch allen einen guten rutsch ins neue jahr
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Eingliderungsvereinbarung
Wenn ich so was lese, geht mir immer sofort der Hut hoch.
Du bist krankgeschrieben, voraussichtlich noch längere Zeit. EGV ist unnötig, Bewerbungen aufgrund der noch längeren Krankheitsdauer sinnlos, weil du nicht sofort anfangen kannst zu arbeiten.
Gegen die Sanktion Widerspruch einlegen und sofort zum Anwalt.
Hilfreich könnte ein Verein für Hartz 4 bei euch in der Stadt sein, manchmal der VdK oder der SoVD. Gesundheitsamt, dort den Sozialpsychiatrischen Dienst, einschalten.
Und ganz wichtig: niemals allein zum Jobcenter
Du bist krankgeschrieben, voraussichtlich noch längere Zeit. EGV ist unnötig, Bewerbungen aufgrund der noch längeren Krankheitsdauer sinnlos, weil du nicht sofort anfangen kannst zu arbeiten.
Gegen die Sanktion Widerspruch einlegen und sofort zum Anwalt.
Hilfreich könnte ein Verein für Hartz 4 bei euch in der Stadt sein, manchmal der VdK oder der SoVD. Gesundheitsamt, dort den Sozialpsychiatrischen Dienst, einschalten.
Und ganz wichtig: niemals allein zum Jobcenter
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg