Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

Bewerbung, Kündigung, Probleme
Orchideenblume
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#26

Beitrag von Orchideenblume »

Nette E-Mail ging am Freitag raus - komischerweise wurde bei der ersten Mail die Lesebestätigung bestätigt, Freitag, bei der zweiten Mail, ist bis heute keine eingegangen, obwohl angefordert. Morgen geht ein Einschreiben mit Rückschein mit fast dem gleichen Text wie in der Mail raus :)
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Koelsch
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#27

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#28

Beitrag von marsupilami »

Lesebestätigung kann - muß aber nicht bestätigt werden.

Das ist kein Kriterium.


Ich z.B. gebe grundsätzlich keine!!
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Orchideenblume
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#29

Beitrag von Orchideenblume »

Mach ich auch so - fand es nur sehr amüsant, dass sie beim ersten mal beide bestätigt haben (Geschäftsführerin sowie Personaltyp) ;)
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#30

Beitrag von Orchideenblume »

Jetzt sind wieder ein paar Tage vergangen, zwischendurch kam eine E-Mail der Geschäftsführerin, ich soll doch meine neue Adresse mitteilen, da alle Unterlagen wieder unzustellbar zurück kamen . Habe ihr geschrieben, dass ich sie ihr gerne nochmals mitteile, aber bis 31.05. noch meine alte Adresse gilt. An alte Adresse wollten sie schon mal meinen Gehaltszettel schicken, da war leider die verkehrte Hausnummer angegeben, aber die Kündigung haben sie an die richtige Hausnummer geschickt. Komischer Laden. Habe auch noch einmal geschrieben, dass sie mir bitte das Gehalt bald überweisen sollen. Bis jetzt wurde nichts weiter überwiesen. Zum Glück steht auf der Arbeitsbescheinigung handschriftlich ausgefüllt, dass im April ein Gehalt gezahlt wird.

Diese Machenschaften werde ich auch noch dem Amt mitteilen....
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Koelsch
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#31

Beitrag von Koelsch »

In der Tat anscheinend ein komischer Laden. Weiter am Ball bleiben, aber das machst Du ja.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#32

Beitrag von marsupilami »

Ich würde mit denen nicht mehr per E-Mail kommunizieren.

Nur noch per Brief.
E-Mail ist im Notfall nicht gerichtsverwertbar.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#33

Beitrag von Orchideenblume »

Die letzte Mail habe ich per Einschreiben/ Rückschein rausgeschickt. Soeben erreichte mich ein Einschreiben mit Rückschein der Firma - Wortlaut:

"
04.05.2015
Sehr geehrte Frau Orchideenblume,

leider hat sich bei Ihrer Kündigung ein Fehler eingeschlichen, es sind 2 Wochen Kündigung zum 08.04.2015 und nicht wie geschrieben zum 08.05.2015

Diesen Fehler bedauern wir sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Firma"

Aha - fällt denen also ein, nachdem sie die Arbeitsbescheinigung mit Gehalt und Kündigung zum 08.05.2015 ausgestellt haben (die ich auch so abgeschickt habe). Und zwei Tage nach Kündigungserhalt erhielt ich das Original der Kündigung, da hat auch keiner etwas bemerkt. Kündigungsschreiben kam am 25.03.2015....

Edit: Eine geänderte Arbeitsbescheinigung liegt auch bei.

Und nun?
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Koelsch
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#34

Beitrag von Koelsch »

Mein Vorschlag - nettes Schreiben an die Firma:
Ihre Schreiben waren in sich schlüssig und die Daten wurden nicht nur in einem Schreiben versehentlich genannt. Das Kündigungsdatum 8.5.2015 zieht sich durch mehrere Ihrer Schriftstücke. Ich erachte es als rechtlich unzulässig, nun dieses Datum nachträglich wegen eines angeblichen Fehlers zu meinen Ungunsten ändern zu wollen und bestehe auf Zahlung des ausstehenden Gehalts.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#35

Beitrag von Orchideenblume »

Danke dir :)
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#36

Beitrag von Orchideenblume »

Keine Reaktion auf meinen Brief, war klar :)
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Koelsch
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#37

Beitrag von Koelsch »

Dann bleibt also nur noch Klage
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#38

Beitrag von Koelsch »

Schau auch mal hier, wobei in Deinem Fall es mir sinnvoller erscheint, nicht erst zu mahnen sondern gleich zu klagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#39

Beitrag von marsupilami »

Wo genau meinst Du jetzt mit "hier"?
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#40

Beitrag von Orchideenblume »

Guter Einwand :)

Da die letzten zwei- drei Wochen drunter und drüber gingen, konnte ich mir erst letztes Wochenende einen Anwalt empfehlen lassen. Diese Woche geht noch die Mail mit allen Unterlagen an ihn raus, er wird es sich anschauen, ob es sich lohnt, aber ich denke schon :)
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Günter
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#41

Beitrag von Günter »

Denk bitte dran, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und kein Gewerkschaftsmitglied bist, dann zieh das Arbeitsgerichtsverfahren ohne Anwalt durch. Du bleibst sonst auf den Anwaltskosten sitzen.
Wie ist die Gebühren­er­stat­tung im ar­beits­ge­richt­li­chen Ver­fah­ren ge­re­gelt?

Von der Re­gel, dass der, der den Pro­zes ver­liert, die An­walts­kos­ten des ob­sie­gen­den Geg­ners er­stat­ten muss, gibt es ei­ne prak­tisch be­son­ders wich­ti­ge Aus­nah­me:

Im ar­beits­ge­richt­li­chen Ur­teils­ver­fah­ren ers­ter In­stanz hat man auch dann, wenn man den Pro­zess ge­winnt, kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung sei­ner An­walts­kos­ten (§ 12a Abs.1 Satz 1 Ar­beits­ge­richts­ge­setz).

Der Grund für die­se Aus­nah­me liegt dar­in, dass Ar­beit­neh­mer, die sich in in ar­beits­ge­richt­li­chen Pro­zes­sen meist auf der Kläger­sei­te be­fin­den, nicht mit dem Ri­si­ko be­las­tet wer­den sol­len, im Fal­le des Un­ter­lie­gens die Kos­ten für den An­walt des Ar­beit­ge­bers tra­gen zu müssen. Die­se Ent­las­tung ist sinn­voll, wenn Ar­beit­neh­mer Rechts­schutz der Ge­werk­schaft in An­spruch neh­men können oder rechts­schutz­ver­si­chert sind.

Die Kehr­sei­te die­ser Me­dail­le ist al­ler­dings, dass Ar­beit­neh­mer auch dann kei­nen An­spruch auf Er­stat­tung der ei­ge­nen An­walts­kos­ten ha­ben, wenn sie ei­nen Pro­zess ge­win­nen. Wer zum Bei­spiel ei­nen Lohnrück­stand von 5.000,00 EUR durch ei­nen Rechts­an­walt vor dem Ar­beits­ge­richt ein­kla­gen lässt, ist mit An­walts­kos­ten von 919,28 EUR be­las­tet und hat auch im Fal­le des Ob­sie­gens kei­nen An­spruch ge­gen den Ar­beit­ge­ber auf Kos­ten­er­stat­tung.
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... ehren.html
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tigerlaw
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#42

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:Denk bitte dran, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast und kein Gewerkschaftsmitglied bist, dann zieh das Arbeitsgerichtsverfahren ohne Anwalt durch. Du bleibst sonst auf den Anwaltskosten sitzen.
(...)

Wie heißt es so schön, Günter? "Es kommt drauf an"! :mrgreen2: :mrgreen2:

Im Grundsatz stimmt diese Aussage, es sei denn, dass Orchideenblume nur wenig mehr als H-4 bezieht, dann hat sie genau so einen AnNspruch auf PKH, wie für eine Klage gegen das JC vor dem Sozialgericht!
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angel6364
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#43

Beitrag von angel6364 »

Aber die Fahrtkosten des Anwalts bleiben, oder?
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Günter
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#44

Beitrag von Günter »

Die Worte les ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Wir haben bereits mehrere Urteile des BVerfG gesehen, die erforderlich waren, weil Amtsgerichte und UnRechtspfleger gesetzwidrig die PKH verweigert haben. Wie soll dann das Verfahren hier laufen? Statt der Klage muss erst mal PKH beantragt werden, mit dem Risiko der Ablehnung, weil der Richter der Meinung ist ein Anwalt ist nicht erforderlich? Und wenn PKH, wann fällt die Entscheidung über PKH? Dann kann der Anwalt beauftragt werden und dann sind alle Fristen verstrichen?

Zumindest sollte Orchideenblume das Kostenrisiko kennen.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#45

Beitrag von tigerlaw »

Nein, Günter, überwiegend wird immer die Beratungshilfe verweigert (für die außergerichtlichen Sachen), worauf die Gerichte bzw Rechtspfleger (leider nicht immer) einen aufs Kappendach bekommen, während PKH eigentlich selten verweigert wird (Ausnahmen bestätigen die Regel, erst gestern hat ja eine Userin darüber berichtet).

Orchideenfee sollte dem ausgesuchten Anwalt den Fall vortragen, und wenn der (bzw. die) dann der Ansicht ist, dass die Sache nicht aussichtslos ist (irgendwann hat man die entsprechende Erfahrung zu einer fundierten Einschätzung), dann wird er/sie auch für PKH das Mandat übernehmen.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#46

Beitrag von tigerlaw »

angel6364 hat geschrieben:Aber die Fahrtkosten des Anwalts bleiben, oder?
Angel, da hast Du den falschen Ansatzpunkt:

Wenn Mandat an Anwalt erteilt wird, hat dieser Anspruch gegen seinen Mandanten auf Bezahlung. Ein Element der Bezahlung sind die Fahrkosten.

Und wenn der Mandant einen Kostenerstattungsanspruch gegen seinen Prozessgegner für die Anwaltskosten hat, dann umfasst dieser Anspruch auch die Fahrkosten. Im Prozess vor dem ArbG ist aber die Besonderheit, dass jede Partei ihre eigenen Kosten trägt, also keinen Erstattungsanspruch (für den Fall des Obsiegens) hat.

Wenn aber antragsgegmäß PKH bewilligt wurde, dann hat Anwalt Erstattungsanspruch an Gerichtskasse auch hinsichtlich der Fahrtkosten.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#47

Beitrag von angel6364 »

Aber ist denn da in den PKH auch alles mit inbegriffen? Wir haben halt schon die bittere Erfahrung gemacht, dass die Fahrtkosten (nicht ohne!) des Anwalts da nicht drin sind, was im ländlichen Bereich durchaus drastisch sein kann.

Nachtrag: ups, jetzt haben wir gleichzeitig gepostet. Gut zu wissen, was Du da schreibst. Dann haben sie meinen Großen schon mal beschissen. Bei der Kleinen weiß ichs nun besser, merci!
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#48

Beitrag von tigerlaw »

Meistens wird PKH "zu den Bedingungen eines ansässigen Anwalts" bewilligt.

In der Sache von HELZ, wo ich für sie ein obsiegendes Urteil erstritten habe, war ich nicht selber nach Berlin gefahren, sondern hatte eine liebe Anwlatsfreundin dorthin geschickt (dies erfolgt allgemein so, dass die entstehenden Honorare hälftig geteilt werden). Denn meine Fahrtkosten von Aachen nach Berlin wären nicht mit festgesetzt worden.

Und so ähnlich war es doch auch damals mit kein-Durchblick-mehr, sie blieb auf den Reisekosten ihrer Anwältin (aus dem nördlichen Niedersachsen) sitzen. Es sei denn, es ist ein so komplizierter Fall, dass nur die Koryphäe, die 700 km entfernt ihre Kanzlei hat, diese Sache richtig behandeln könnte, dann könnte man als Richter evtl. erwägen, PKH uneingeschränkt zu bewilligen.

Etwas anderes ist es jedoch, wenn die Partei extra zum Anwalt zum Informationsgespräch fahren müsste, damit dieser aus dem Gerichtsort nach nebenan zum Gericht gehen kann: In solch einem Fall müsste PKH alle Kosten umfassen, die entstehen, wenn der Anwalt aus demselben Ort Hintertupfingen zum örtlich zuständigen Gericht Obertupfngen fahren muss.
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#49

Beitrag von tigerlaw »

Kommt noch was von Dir? Ich habe vorerst alle :gaga:
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Re: Wie lange arbeiten ohne Arbeitsvertrag?

#50

Beitrag von angel6364 »

Ich: Ort 1
Anwalt: Ort 2, 12,5 km auf gerader Linie zum Gericht in Nürnberg, Ort 3, von mir aus ca. 40 km weit weg.
Mein Sohn hatte vor Jahren bei derselben Kanzlei wie jetzt einen Prozess in Nbg in der ersten Güteverhandlung gewonnen, allerdings hat er trotz PKH den ganzen zugesprochenen Betrag ziemlich genau als Fahrtkosten an die Kanzlei überweisen müssen.
Tochter hat jetzt auch PKH, Güteverhandlung scheiterte, nachfolgende Verhandlung wurde als Versäumnisurteil (Gegnerin war nicht erschienen) gefällt.
Geldflüsse sind noch am Laufen, bin gespannt.
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