km

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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mitEsprit
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km

#1

Beitrag von mitEsprit »

Wenn ich das so lese oder höre,kann die Arge einen auch zum Arbeiten nach sonst wohin verdonnern....
Meine freundin ist jetzt weggezogen,weil sie bei uns nichts gefunden hat(6 jahre H4).Jetzt ist sie ner Umschulung hinterher, die 400km entfernt ist...

Wie ist das:Wieviele km kann die Arge von einem verlangen?

Manche fahren ne std zur Arbeit....leider

Ist das davon abhängig ob man Kinder hat oder ein Auto?

Spritty
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kleinchaos
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Re: km

#2

Beitrag von kleinchaos »

Schwierige Frage, was ist zumutbar? Häufig liest man 150km einfache Entfernung.
Beispiel: ich hatte mich mal für eine Umschulung in Berlin interessiert. Meine Kids sind ja nun erwachsen. Auto hatte ich schon keins mehr. Bis Berlin 120km. Mit dem Auto 1,5 Stunden, mit dem Zug 2 Stunden. Einfache Fahrt. Monatskarte vbb hätte 190€ gekostet. ARGE sagte: zumutbar, ich könne im Zug lernen oder schlafen. Umzug wäre nicht genehmigt worden. Ist aber aus Gründen der fehlenden Einstellungszusage gescheitert.

Wenn die Kinderbetreuung durch die Fahrzeiten nicht gesichert ist, dann ist das schon unzumutbar. Ebenso wenn die Fahrkosten zu hoch sind. In meinem obigen Fall hätte die ARGE die Fahrkosten bezahlt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Christoph
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Re: km

#3

Beitrag von Christoph »

Schwierige Frage, nur in deinem Falle kommt doch eine Umschulung nicht in Frage, deinen Job kannst Du vor Ort ausüben, da musst Du nicht in der Gegend rumfahren, völlig unökonomisch. Außerdem bevorzugen Arbeitgeber Beschäftigte aus der näheren Umgebung, zwar nicht in allen Berufen, in deinem aber ganz sicher. Mach Dir nicht immer so viele Sorgen.
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kleinchaos
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Re: km

#4

Beitrag von kleinchaos »

Nun, die Handwerkskammern bieten ja auch viele Fortbildungen im Friseurhandwerk an. Kosmetik, Fußpflege, Nageldesign, Maskenbildner usw. Oft sogar günstiger als so manches privates "Fortbildungsinstitut".
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mitEsprit
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Re: km

#5

Beitrag von mitEsprit »

ne umschulen will ich nicht......wüsste nicht warum.....und Friseure,gibt es bei uns wie Sand am Meer.Mich hat es nur interessiert was zumutbar ist.
Bei Chaos finde ist das schon n bisschen übertriebn von der Arge..... :ohnemich:

Spritty
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Günter
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Re: km

#6

Beitrag von Günter »

Der §10 SGB II und die Weisungen dazu ist hilfreich.

Die Arbeit ist unzumutbar, wenn .....
wenn die Aufwendungen für die angebotene Arbeit höher
sind als die Einnahmen aus der Arbeit.
(4) Ein sonstiger wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn der
Schutz von Ehe und Familie gefährdet ist.
Der mit der Arbeitsaufnahme verbundene Umzug/ die damit verbundene
doppelte Haushaltsführung gefährden die eheliche bzw. eheähnliche
Lebensgemeinschaft oder eingetragene Partnerschaft
nicht, wenn der Haushaltsvorstand und sein Partner erwerbsfähig
und hilfebedürftig im Sinne des SGB II sind und beide keine Beschäftigung
auf dem ersten Arbeitsmarkt ausüben.
Alleinerziehenden und Familien mit Kindern bzw. pflegebedürftigen
Personen ist ein Umzug nur zuzumuten, wenn die Kinderbetreuung
und/ oder die Pflege von Angehörigen am neuen Arbeitsort gewährleistet
ist. Zu beachten sind Rz 10.10 ff (Kinderbetreuung) und Rz
10.12 ff (Pflege).
Die Arbeit ist zumutbar, wenn ....
(3) Für die Erreichung des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich alle
Verkehrsmittel zumutbar, die dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen
zur Verfügung stehen. Hierunter fällt namentlich auch das Verkehrsmittel,
das er zuletzt nutzte, es sei denn es treten Umstände
auf, die den Einsatz des Verkehrsmittels ausschließen (z.B. Verkauf
oder Stilllegung des PKW).
Kann der Arbeitsort sowohl mit einem Fahrzeug als auch mit öffentlichen
Verkehrsmitteln in einer zumutbaren Pendelzeit erreicht werden,
ist dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zuzumuten, das kostengünstigere
Verkehrsmittel zu nutzen.
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist zuzumuten, Fahrkostenermäßigungen
(z.B. Monatskarten, Schülertarife, Sonderangebote
von Verkehrsverbünden…) in Anspruch zu nehmen, wenn er die
Arbeit rechtzeitig in einer zumutbaren Pendelzeit erreichen kann.
(4) Bei der Beurteilung der zumutbaren Pendelzeiten ist in der Regel
die Entfernung zumutbar, die in der Region bei vergleichbaren
Arbeitnehmern üblicherweise zwischen Wohnort und Arbeitstelle
anfallen. Üblich sind Pendelzeiten, wenn sie nicht nur vereinzelt,
sondern in größerem Umfang anfallen.
Als Vergleichswerte anzusetzen sind:
• bei einer täglichen Arbeitszeit von 6 Stunden: 2,5 Stunden
Pendelzeit,
• bei einer tägliche Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden: 3
Stunden Pendelzeit.
Soweit z.B. in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten oder in
Ballungsgebieten längere Pendelzeiten üblich sind, sollen diese
zugrunde gelegt werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... arkeit.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Christoph
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Re: km

#7

Beitrag von Christoph »

In anderen Städten und Gemeinden gibt es auch reichlich Arbeitslose, da muss man nicht wegen eines Allerweltsberufes in der Gegend rumfahren.
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kleinchaos
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Re: km

#8

Beitrag von kleinchaos »

Übertrieben ist gut, das ist noch gar nix. Die Rentenversicherung ist da noch spendabler. Ich sollte berufliche Reha beantragen. Hab ich gemacht. Die RV offerierte mir eine Umschulung zur Immobilienkauffrau in Leipzig. Ok, sie verlangten keine tägliche Fahrt. Aber von Umzug keine Rede. Unterbringung im Internat, wöchentliche Heimfahrt. Kost ja nix. In der Zeit hätte die RV aber meine Wohnungsmiete auch weitergezahlt. Welcher Irrsinn für 2 Jahre.
Nun, ich wollte nicht zur Kur fahren, damit mangelnde Mitwirkung = keine Umschulung
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Re: km

#9

Beitrag von Christoph »

Jetzt will man langzeitarbeitslose Jugendliche aus dem Raum Halle/Leipzig sogar schon zum Fitmachen nach Holland schicken. An die Kosten für Fahrt und Unterkunft scheint dabei keiner zu denken.
Die Zusammenarbeit mit den Holländern rühre daher, dass es in dem Nachbarland bereits ausgiebige Erfahrungen mit der Qualifikation Jugendlicher durch Einstellung in Firmen gebe. "Unter anderem damit ist es in Holland gelungen, die vor Jahren noch sehr hohe Arbeitslosigkeit auf ein Niveau von fünf bis sechs Prozent zu reduzieren"
http://www.mz-web.de/servlet/ContentSer ... 6799959889
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Re: km

#10

Beitrag von kleinchaos »

Gibts in den Häfen keine billigen Asiaten und Arfikaner (die klassischen billigen) mehr als Schauerleute? Sind die deutschen Jugendlichen, da ja Praktikanten, einfach billiger?
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Re: km

#11

Beitrag von Christoph »

Logistik ist vielfältiger, nicht nur Hafen, da hätten wir als Ausbildungsstätte zum Beispiel DHL in Leipzig. Nein, wir verschicken die jungen Leute nach Holland. Gut, die das freiwillig wollen, soll ja auf manchen Gebieten sehr liberal in Holland zugehen. :aufgemerkt:
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Re: km

#12

Beitrag von kleinchaos »

Kaffeeläden?
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Re: km

#13

Beitrag von Christoph »

Da bekommt die Headline gleich eine völlig andere Bedeutung :unschuld:
Teilnehmer schnuppern in holländischen Firmen Praxisluft
Auch Kaffeeläden müssen beliefert werden.
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Re: km

#14

Beitrag von kleinchaos »

Milchaufschäumer im Coffeeshop.
Achnee, ist ja nicht Logistik.
Aber den gelieferten Coffee ordentlich einstapeln ist doch schon Logistik?
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Re: km

#15

Beitrag von mitEsprit »

Hoffe das droht uns nicht....wegen meinen Kindern...naja und mein Männe ist eh AU,da hoffe ich, dass das mal gar nicht in Frage kommt.Hoffe das ändert sich nicht wenn er "Renter"ist.....

Spritty
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Re: km

#16

Beitrag von Christoph »

Also unter diesem Gesichtspunkt werden sich sicher genügend freiwillige Massnahmeteilnehmer finden lassen. :totlach:

Spritty, hör auf Dir Sorgen zu machen, du hast zwei Kinder für die Du verantwortlich bist.
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Re: km

#17

Beitrag von mitEsprit »

naja,deswegen macht man sich ja Sorgen....wenn man das alles so liest.....


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Re: km

#18

Beitrag von Christoph »

Das betrifft nur Jugendliche ohne eigene Kinder. Dein Mann ist gesundheitlich nicht in der Lage die Kinder allein zu versorgen und gut.
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