Und noch was feines für alles VV-geplagten.

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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schimmy
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Und noch was feines für alles VV-geplagten.

#1

Beitrag von schimmy »

Mit einer Bewerbung muss der HE aber sein Interesse an der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses zum Ausdruck bringen und gerade auch bei der Formulierung eines Bewerbungsschreibens alles unterlassen, was dieser Intention nach Maßgabe eines objektiven Empfängerhorizonts erkennbar entgegenläuft (BSG 5.9.2004 B 7 a AL 14/05 R - NZS 2007, 268). Die zum SGB III entwickelten Anforderungen an ein Bewerbungsschreiben (s.a. BSG 9.12.2003 - B 7 AL 4331/03)sind übertragbar, ihre gravierende Nichtbeachtung steht der Nichtbewerbung gleich (LSG BE-BB 13.12.2006 - L 18 AS 1191/06).[/I]
Die Urteile im Web suchen. Dort werden die Anforderungen (Marktüblichkeit) nachlesbar sein. Und noch was feines für alles VV-geplagten. Zitat aus selber Quelle Zitat:
Der HE muss sich nicht vorteilhafter darstellen, als er tatsächlich ist (s.a. LSG HH 7.2.2002 - L 5 AL 53/00 - info also 2003, 149[Bewerbungsschreiben mit unangemessenen Inhalt]); er darf von sich aus auf gesundheitliche Einschränkungen seines Leistungsvermögens, familiäre Betreuungspflichten oder ein gewerkschaftliches Engagement hinweisen, sein Lebensalter und die Dauer der Arbeitslosigkeit bezeichnen (BSG 9.12.2003 - B 7 AL 106/02 R - SozR 4-4100 § 119 Nr.§), soweit er nicht seine angebliche Nichteignung für die angebotene Arbeit unmissverständlich im Bewerbungsschreiben zum Ausdruck bringt.
Das ist nur eine Sache der Formulierung
Olivia
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Re: Und noch was feines für alles VV-geplagten.

#2

Beitrag von Olivia »

Das ist interessant! Es darf also durchaus hingewiesen werden auf Gesundheitsstörungen und Langzeitarbeitslosigkeit?
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Koelsch
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Re: Und noch was feines für alles VV-geplagten.

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Und noch was feines für alles VV-geplagten.

#4

Beitrag von marsupilami »

Eine Langzeitarbeitslosigkeit geht ja auch schon aus dem Lebenslauf hervor.

Ein halbes Jahr kann man evtl. noch durch entsprechende Formulierungen kaschieren, aber darüberhinaus wird es nach meiner Ansicht nach eng.
Ganzes Jahr und mehr ehrenamtlich in Vollzeit beschäftigt?

Denn: ein(e) Bewerberin darf ja in dem LeLauf auch nicht lügen. Wenn das im Laufe des Arbeitsverhältnisses herauskommt, ist das u.U. ein Grund zur fristlosen Kündigung.
Was wiederum eine Steilvorlage für das JC ist!
Kündigung selbst verursacht! -> Sperre!
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Und noch was feines für alles VV-geplagten.

#5

Beitrag von Olivia »

@Marsu: Danke für die gute Argumentation, bei der Wahrheit bleiben zu müssen. Manche Bewerbungskurs-Leiter fordern ja dazu auf, den Lebenslauf zu schönen, um die Chancen zu erhöhen.
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