Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

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Koelsch
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Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#1

Beitrag von Koelsch »

Arbeitnehmer erhält Kündigung. Arbeitgeber, ein recht großer,,international tätiger Betrieb, hat's eilig und lässt die Kündigung am Freitag nachmittag per Boten überbringen, der sich sogar die PA-Nummer der annehmenden Ehefrau des Arbeitnehmers notiert.

So weit so schlecht:

Die Kündigung, kurz und schmerzlos (aussem Kopp wiedergegeben, hab keine Kopie)
Sehr geehrter Arbeitnehmer,
hiermit kündigen wir Ihr seit dem xxxx (schon mehrere Jahre) bestehendes Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht zum nächstmöglichen Termin. Dies ist nach unserer Rechnung der 31.7.2016.

Der Betriebsrat wurde gem. (irgend ein §) vor der Kündigung befragt. Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt.


Wir weisen Sie darauf hin .... (es folgt lang und breit, dass er sich sofort bei der BA zu melden hat)

Unterschriften
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#2

Beitrag von Günter »

Und was ist deine Frage?

Meine Reaktion wäre 1 Prüfung der Kündigungsfrist.

2. Klage beim Arbeitsgericht, da Begründung der Kündigung und ein Angebot der Abfindung und Urlaubsgeld etc fehlt.

3 Anschreiben an Betriebsrat um näheres über Hintergründe usw zu erfahren

4. Kurzes Anschreiben an BA bin zum 31.07.2016 gekündigt, melde mich vorsorglich arbeitssuchend, Klage auf Kündigungsschutz wird in den nächsten Tagen beim AG eingereicht.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
sleepy5580
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#3

Beitrag von sleepy5580 »

Ich finde keinen Grund, also gehe ich von betriebsbedingt aus. Da Betiebsrat abgelehnt hat gehe ich davon aus das eine Sozialauswahl nicht eingehalten wurde, oder es keinen passenden Kündigungsgrund gibt. Auf jeden Fall Kündigungsschutzklage einreichen auf Weiterbeschäftigung, dann gibt es entweder eine Abfindung oder die Arbeistsstelle zurück.
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Koelsch
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#4

Beitrag von Koelsch »

Betriebsbedingt scheidet aus, de Laden sucht nachweislich Arbeitskräfte, auch für genau den Job.

Der Grund ist dem Arbeitnehmer klar, er war einer der ganz wenigen, der seinem zuständigen "Teamleiter" (gut da heißt das Abteilungsleiter) immer wieder, auch schriftlich, kontra gegeben und dessen Unfähigkeit dokumentiert hat.

Ich denke auch, hier wird sich ein Arbeitsrechtler auf einen einfachen Fall freuen dürfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#5

Beitrag von Günter »

Das denke ich auch, die Kündigung ist stümperhaft.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#6

Beitrag von marsupilami »

Mal ganz vorne angefangen:
Ist so ein Bote überhaupt berechtigt, sich PA-Nummer der empfangenden Ehefrau zu notieren?
Signatur?
Muss das sein?
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Koelsch
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#7

Beitrag von Koelsch »

Ob berechtigt oder nicht, er hat's gemacht und Ehefrau hat gezeigt. Der Zugang kann also kaum noch bezweifelt werden. Das war ja Sinn der Übung. Per Post wär's vermutlich erst morgen angekommen und dann wäre Kündigungstermin eben 1 Monat später.
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sleepy5580
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#8

Beitrag von sleepy5580 »

So jetzt nochmal ein kleiner Hinweis von mir sich den Arbeitsvertrag und den eventuel gültigen Tarifvertag an zu schauen, denn es kann durchaus sein das da andere Termine vereinbart wurden bzw andere Fristen gelten als die gesetzlichen (sehr häufig ist das hier auch der 15. des Monats). Du erwähntest ja auch das das arbeitsverhältnis sehr lange bestand, daher würde ich mir auch noch das Gesetz genauer anschauen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
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schimmy
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#9

Beitrag von schimmy »

Das Kündigungsschreiben ist doch ein Witz, wird vorm Arbeitsgericht keinen Bestand haben.

Wie lange ist der Arbeitnehmer denn im Betrieb beschäftigt?
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Koelsch
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#10

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, aber schon mehrere Jahre. Ich gehe mal davon aus, dass bei der Berechnung der Kündigungsfrist kein Fehler gemacht wurde.
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Koelsch
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#11

Beitrag von Koelsch »

UPDATE

Kündigungsschutzklage ging gestern ans ArbG. Der Anwalt begründete "sehr ausführlich"

Es wurde kein Kündigungsgrund genannt
Es erfolgte keine erkennbare Sozialauswahl
Der Betriebsrat hat der Kündigung nicht zugestimmt.

Das war's
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marsupilami
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#12

Beitrag von marsupilami »

:Daumen:
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Günter
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#13

Beitrag von Günter »

Mehr wird auch nicht erforderlich sein.
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Belisa
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#14

Beitrag von Belisa »

Hallo

bei mir wurde gestern ein Mitarbeiter fristlos gekündigt, nur weil er den Arbeitgeber mit den Betriebsrat Gedroht hat daher meine frage wie ist das Rechtlich er war oder ist Leiharbeiter
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Koelsch
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#15

Beitrag von Koelsch »

Dann wurde sicher nicht ihm gekündigt, sondern seinem (Leih)Arbeitgeber, und das dürfte zulässig sein.
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tigerlaw
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Re: Kündigung mit "Merkwürdigkeiten"

#16

Beitrag von tigerlaw »

Vermutlich wurde auch nicht dem Verleiher gekündigt, sondern dieser nur gebeten, ab dem nächsten Tag einen anderen Sklaven zu schicken, der bisherige sei eine Pfeife (oder was auch immer vorgeschoben wird).

Für den Leih-AN ist es nur wie bei Mensch-ärgere-dich-nicht, es geht "zurück auf Los", und man hat ggf. alle erdienten Zeiten beim bisherigen Entleiher verloren ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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