Vetragsrecht
Verfasst: Do 6. Okt 2016, 12:35
ich denke ich bin hier auch nicht so wirklich richtig, aber als armer Mensch, versuche ich mein Problem zu schildern
Kunden machen ein Hundetraining aus, dass sie mit 5 Stunden bezahlen. Vorher standen schon einige stunden vorher für Beratungen da. Diese habe ich aber nicht berechnet
Dann fand ein beratungsgespräch statt welches mind 1,5 Std in Anspruch nahm
dann ein Training mit 1,5 Stunden
diese person verlangte nun eine Trainingsstunde von 30 min. da hätte ich 20 km fahren müssen. Würde ich mich nicht darauf einlassen, verlangt er Geld zurück. Ich bot an zu mir an den ort zu kommen um es dort zu machen . Hinzu sagte ich auch, dass ein solcher Zeitrahmen sinnlos sei.
Heute bekomme ich einen Drohbrief, ich hätte ihm gekündigt. Das stimmt ja nicht. ich sagte nochmals, er kann seine Std weiterhin gerne abarbeiten solle sich aber bitte über den Sinn Gedanken machen bei seiner Grundeinstellung. Er kann gerne einen Juristen beanspruchen, ich werde dann aber auch die Beratungsstunden berechnen
In meinen AGB steht ganz deutlich wer die Kurse abbricht, erhält kein geld zurück! Bei der Volkshochschule doch auch nicht..
So ich habe kein geld, mein Konto überzogen und ein Einkommen jetzt mal grad über den ALG2 Satz. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Die 250,- habe ich natürlich auch verarbeitet.
Ich hoffe, ich finde unter Euch einen Fachmann der mir ein bisserl helfen kann
Kunden machen ein Hundetraining aus, dass sie mit 5 Stunden bezahlen. Vorher standen schon einige stunden vorher für Beratungen da. Diese habe ich aber nicht berechnet
Dann fand ein beratungsgespräch statt welches mind 1,5 Std in Anspruch nahm
dann ein Training mit 1,5 Stunden
diese person verlangte nun eine Trainingsstunde von 30 min. da hätte ich 20 km fahren müssen. Würde ich mich nicht darauf einlassen, verlangt er Geld zurück. Ich bot an zu mir an den ort zu kommen um es dort zu machen . Hinzu sagte ich auch, dass ein solcher Zeitrahmen sinnlos sei.
Heute bekomme ich einen Drohbrief, ich hätte ihm gekündigt. Das stimmt ja nicht. ich sagte nochmals, er kann seine Std weiterhin gerne abarbeiten solle sich aber bitte über den Sinn Gedanken machen bei seiner Grundeinstellung. Er kann gerne einen Juristen beanspruchen, ich werde dann aber auch die Beratungsstunden berechnen
In meinen AGB steht ganz deutlich wer die Kurse abbricht, erhält kein geld zurück! Bei der Volkshochschule doch auch nicht..
So ich habe kein geld, mein Konto überzogen und ein Einkommen jetzt mal grad über den ALG2 Satz. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten. Die 250,- habe ich natürlich auch verarbeitet.
Ich hoffe, ich finde unter Euch einen Fachmann der mir ein bisserl helfen kann