Nicht die "Feine Englische Art"?

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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georg2016
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Nicht die "Feine Englische Art"?

#1

Beitrag von georg2016 »

Hallo,

folgendes Szenario

1.) Eine Stelle bei einem nahmhaften AG wird ausgeschrieben die mir zusagt.
2.) Ich bewerbe mich. Ca. ne Woche danach verschwindet die Anzeige. (Zeichen für mich dass der Bewerbungszeitraum abgelaufen ist.)
3.) Bekomme eine Bestätigung dass meine Bewerbung ankam und das Verfahren bald aufgenommen wird (allerding erst nach Nachfrage, die aber sehr freundlich und vielversprechend beantwortet wurde)

4.) Nun einige Wochen Stille - beim browsern durch die Jobbörse entdecke ich neuerdings ein Stellenangebot einer Zeitarbeitsfirma mit 1:1 der Stellenbeschreibung (also auch dem Text aus der Anzeige usw.) Außer natürlich mit der Angabe der Firma für die gesucht wird. Es ist aber ziemlich sicher dass es sich um den AG handelt.

Auch wenn ich eigentlich weder eine Absage bekam noch zum VG eingeladen wurde und so gesehen keine persönliche Betroffenheit zustande gekommen ist, wenn man es so sieht :D , komme ich mir doch (auch stellvertretend für meine Mitbewerber) ein wenig "verarscht" vor. Vor allem da der Lohn der bei dem IGZ Tarif angegeben wird sehr deutlich unter dem Durschnitt meiner Branche liegt und auch erwartungsgemäß von meinen Mitbewerbern (inkl. mir) auf das Direktangebot "andere" "Gehaltsvorstellungen" angegeben wurden, sodass ich die böse Ahnung habe woher der Wind weht.

Habt ihr auch schon mal sowas erleben dürfen? Oder ist das schlicht alltag?

Ich kann natürlich nicht sagen ob beide Anzeigen parallel geschaltet wurden, kann ja sein dass die durch "zufall" erst heute als Vorschlag kam. In dem Fall wäre es aus meiner Sicht weniger schlimm, da man einfach in der Region keinen großen Zulauf erwartet hat und das Suchgebiet entsprechend ausweiten wollte.
Zuletzt geändert von georg2016 am Di 22. Nov 2016, 23:24, insgesamt 1-mal geändert.
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Koelsch
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#2

Beitrag von Koelsch »

Ich befürchte, das ist heute Alltag in unserem schönen Land
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#3

Beitrag von georg2016 »

@Koelsch
Ich habe die selbe Vermutung, werde mich demnächst wohl telefonisch "erkundigen" :jojo: und da die ZA Stelle ein Vermittlungsvorschlag ist, werde ich mich da wohl auch den Regeln entsprechend bewerben - wird ja irgendwie lustig - noch lustiger wenn ich dann eingeladen und genommen werde.

Wäre dann eher irgendwie peinlich. "Oh Herr XY sie haben sich ja bei uns schon beworben, ihr Interesse muss ja enorm groß sein" :D

Ich glaube kaum, dass die überhaupt keine Auswahl hatten, sodass die zur ZA gezwungen sind. Die hätten es wenigstens zu VG kommen lassen können, hatte ja schon einige, ich wage also die Vermutung, dass es an meinen Unterlagen erstmal nicht liegen kann
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angel6364
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#4

Beitrag von angel6364 »

Gelöscht, Denkfehler
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kleinchaos
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#5

Beitrag von kleinchaos »

Mir kommt da grad der Gedanke: ne Anstellung bei einer ZAF ist ja recht einfach. Wenn du nun genau zu dieser Firma geschickt wirst und genau den Job machen sollst für den du dich ohne ZAF beworben hast, könnte man sich da nicht auf die vorherige Bewerbung berufen und das entsprechende Gehalt inklusive Vertrag einfordern?
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marsupilami
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#6

Beitrag von marsupilami »

@ kc: ich fürchte, das bringt nix.
Dann kündigt die ZAF den Vertrag.
Während der Probezeit ohne Angabe von Gründen.

Ohne irgendwelche Folgen für die ZAF.

Den Rest könnt Ihr Euch an den 5 Fingern abzählen.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#7

Beitrag von Olivia »

Vielleicht im Nachgang mal ein Schreiben aufsetzen, dass einem die gleichlautenden Annoncen aufgefallen sind und man sich frage, ob die Bestimmungen des Urheberrechts eingehalten seien, da der Text gleichlautend zu einer anderen Anzeige eines anderen Anbieters sei. AGB dürfen ja auch nicht einfach so kopiert werden.
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#8

Beitrag von georg2016 »

Ich werd mich erstmal telefonisch erkundigen.

Auf jeden Fall wäre das mehr als "undurchdacht" das so 1:1 gleich aufzubauen, da man davon ausgehen kann (hinsichtlich der Region), dass dort die Gefahr besteht, dass da eher die gleichen oder zumindest einige der gleichen Bewerber erscheinen werden.

Also es gibt 3 Möglichkeiten.

1.) Entweder ich missverstehe da etwas und die Anzeige wurde schon vor Wochen geschaltet und einfach "vergessen", die ZA Firma pusht die Anzeige nun immer aufs neue. ODER es war wirklich eine unschuldige Aktion da man keine qualifizierten Bewerber auf direktem Wege gefunden hat und das Recruiting nun Outsorcen will.

2.) Es ist so wie befürchtet und einfach "nicht zu Ende" gedacht

3.) Es ist so wie befürchtet und denen einfach "egal"

Eigentlich noch eine 4.)

4.) Nr.2 und 3 gleichzeitig :D


@marsupilami
Ich fürchte auch das würde nichts bringen.

Es wäre zwar grotesk (wenn 1. zutrifft oder zumindest offiziell als begründung genannt wird) und ich dann plötzlich über die ZAF TROTZDEM genommen werde - Dann wäre ich ja scheinbar doch Qualifiziert, da die Stellenbeschreibung und Auflistung der Aufgaben / Qualifikation wirklich 1:1 gleich ist und davon auszugehen ist dass nur eine Stelle zu besetzten ist.

Aber, es ist immerhin alles rechtens oder nicht? Es wäre einfach eine Einstellung bei der ZAF, dass da bei der Firma irgendwo meine Direkt-Bewerbung rumliegt juckt ja in dem Falle keinen, auch wenn es EIGENTLICH mit dem gesundem Menschenverstand die selbe Stelle ist jedoch halt zu anderen Konditionen und durch den Umweg durch einen "anderen Arbeitgeber" ergo anderer Vertrag usw.

Oder ist das eher so ne Grauzone, bei der man das Ganze seitens der Firma als "rechtlich" nicht ganz einwandfrei sehen könnte?
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marsupilami
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#9

Beitrag von marsupilami »

Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Muss das sein?
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#10

Beitrag von georg2016 »

@marsupilami
Habe auch nicht wirklich lust zu klagen oder überhaupt irgendwas deswegen zu unternehmen sollen die doch machen wenn sie meinen, würde dann wohl sowieso nicht dort arbeiten wollen, selbst wenn ich gewinnen würde. Das Arbeitsklima wäre sicherlich nicht das beste :D

Aber viellecht so ein "Wissensvorteil" bei dem Erkundungsgespräch zu haben, was da nun eigentlich los ist, (sowohl Firma als auch ZAF) kann sicherlich nicht schaden.
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#11

Beitrag von georg2016 »

Wampe hat geschrieben:
georg2016 hat geschrieben:Habt ihr auch schon mal sowas erleben dürfen? Oder ist das schlicht alltag?
Ist nicht unüblich.
Die Leihfirmen sehen auf der Suche nach neuen Kunden genauso in den Stellenanzeigen nach wie die meisten Elos.
Finden die etwas was ihnen erfolgversprechend aussieht, preisen sie der Firma ihre ach so tollen Dienstleistungen an.
Funktioniert leider viel zu oft.
Das heisst strategisch klug wäre es eben "nicht" sich auf das angebot der ZAF zu bewerben, weil man es so sehen könnte: Wenn mich der Arbeitgeber wirklich haben will, wird er auf meine Direktbewerbung reagieren und mit einer Bewerbung auf das Angebot der ZAF würde ich ihm eine Gelegenheit geben mich "günstiger" zu bekommen.

Dann bleibt im so einem Fall einfach zu hoffen, dass diejenigen die sich über die ZAF dort melden wirklich so hart dem Anforderungsprofil nicht entsprechen, dass sich das nichtmal für den günstigeren Arbeitslohn lohnt diese einzustellen.

Irgendwie traurig. :bravo:

Was ich noch akzeptieren würde, wenn man z.B. sagt, dass die Einstellung bei der ZAF so eine Art "Probezeit" ist und es später nach paar Monaten auf eine Übernahme hinausläuft. Sowas machen z.B. manche Dienstleister.

Nach einem Anruf beim Arbeitgeber habe ich erfahren, dass das Verfahren noch läuft und ich scheinbar auch noch "im Rennen" bin, also schwer zu durchschauen das ganze.
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kleinchaos
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#12

Beitrag von kleinchaos »

Für den Arbeitgeber kannst du über die ZAF unter Umständen sogar teurer sein. ZAF hat für ihn den Vorteil der wegfallenden Kündigungsfristen, er braucht keine Bewerbergespräche zu machen, muss sich um nix kümmern. Nichtmal um Lohn. Und wenn die Nase nicht passt brauchst du eben morgen schon nicht mehr kommen, anstatt 2 Wochen Kündigungsfrist in der Probezeit
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georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#13

Beitrag von georg2016 »

@Wampe
Klar ich würde dann auch gezielt nachfragen ob der Wunsch vom Entleiher kommt usw. Generell mache ich da einen großen Bogen um ZAF, und wenn es dann wirklich schon sein müsste würde ich mich hoffentlich nicht über den Tisch ziehen lassen, im Zweifel gleich wegbewerben.
Für den Arbeitgeber kannst du über die ZAF unter Umständen sogar teurer sein.
Und der "Leiharbeiter" bekommt kaum was von dem Kuchen. Mit einem Lohn der kaum vom Mindestlohn entfernt ist. lol
Das als Fachinformatiker

ZAF Firmen sollten illegal sein. :D

Aber Spaß bei Seite manchmal steht da was mit "Zulagen" - was ist darunter zu verstehen?
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#14

Beitrag von georg2016 »

Tariflich vorgesehen sind z.B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszulagen, je nach Entleiher evtl. auch Branchenzuschläge.
Manchmal ist auch eine kleine übertarifliche Zulage drin, ist aber meist auch vom Entleiher abhängig.
Wäre bei einer ZAF auch nicht verkehrt das am Telefon zu erfragen oder? Immerhin wird das da ja offen angegeben welches Lohn es gibt. Und dieser ist ja mehr als lachhaft. (Fast die Hälfte) von dem was es laut Haustarifvertrag bei einer Festeinstellung gäbe.

Ist denn dann davon auszugehen, dass diese Zulagen dazu da sind diese Differenz auszugleichen? (Wäre dann von mir aus OK über die ZAF anzufangen, wenn der Arbeiter nicht so über den Tisch gezogen wird) Und falls ja, wieso geben die es dann nicht sofort so an, ist ja irgendwie verwirrend.
georg2016
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#15

Beitrag von georg2016 »

Wampe hat geschrieben:
georg2016 hat geschrieben: Und über den Tisch gezogen wirst du bei ZAF eigentlich immer, oft sogar so, dass du es auf den ersten Blick nicht einmal merkst.
Beispiele? Bei zu kleinem Lohn kann ich mich doch immer wegbewerben, zumal ich "zu kleinen Lohn" vorher auf dem Vertrag sehe bevor ich den unterschreibe.

Oder meinst du dass man auf 10 Jahre irgendwie gebunden wird und sich nicht wegbewerben kann? :D
schimmy
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Re: Nicht die "Feine Englische Art"?

#16

Beitrag von schimmy »

Wegbewerben ist auch immer so eine Sache, dieses ist auch Branchen abhängig.

Kleiner Lohn das ist ja das wo die Sklavenhändler drauf bauen, der Leiharbeiter hat 40% weniger Lohn als wie ein festangestellter.
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