Insolventer AG und Neueinstellung

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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BB17
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Insolventer AG und Neueinstellung

#1

Beitrag von BB17 »

Hallo!

Wie ist eigentlich das Procedere bei einer neu angetreteten Stelle, bei der sich erst im Nachhinein herausstellt, dass der AG kurz vor der Insolvenz steht bzw. nicht in der Lage ist, den vertraglich vereinbarten Lohn regelmäßig oder überhaupt zu bezahlen?

Im Vorstellungsgespräch erfährt der Bewerber so etwas natürlich nicht, und ein AG könnte ein Interesse daran haben, einen Bewerber zu finden, mit dem sich die Insolvenz bzw. das Geschäftschaos noch eine zeitlang herausschieben lässt. Gerade um eigene Schulden wieder auszugleichen.

Daher:
Wie lange muss ein AN auf sein Gehalt warten müssen, und greift dann direkt im 2. Monat schon wieder das Jobcenter?
Weil von irgendwas muss der Mensch doch leben können..... :6:

Merci!
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Koelsch
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#2

Beitrag von Koelsch »

Wenn AG nicht zahlt, ab zum JC und ggf. Lohnansprüche an das JC abtreten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
quinky
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#3

Beitrag von quinky »

Sofort ALGII beantragen.

Begründung:
1. Rückwirkende ALGII-Beantragung ist rechtlich nicht möglich
Beispiel:
Mai gearbeitet, Lohn nicht bekommen, stellt man erst in Juni fest. Für Mai weder ALGI noch ALGII, sofern auch Insolvenz für Mai nicht festgestellt auch kein Insolvenzgeld für Mai möglich.
2.) Bedingt durch die Antragstellung im Mai steht grundsätzlich erstmal ALGII zu, unabhängig ob Lohn gezahlt wird oder nicht.
Das Jobcenter wird die ALGII-Zahlung ablehnen, da ja Lohnzahlung erwartet wird.
a) Erfolgt Lohnzahlung, erledigt sich die ganze Sache von selbst,
b) Erfolgt keine Lohnzahlung, ja sogar steht Insolvenz an, so steht einem (ACHTUNG: Auch nachträglich) ALGII zu.
c) sollte also weder in Mai noch im Juni Lohn erfolgen, ist durch die rechtzeitige Beantragung des ALGII die Rechte gesichert.
d) In diesem Falle ist gegen die Ablehnung des ALGII für Mai Widerspruch (bei länger als 4 Wochen Überprüfungsantrag) möglich UND sämtliche Rechte ebenfalls für Mai sind rechtlich abgesichert
e) da ALGII ANTRAGS-pflichtig ist und NUR ab dem Monat des Antragsdatum Zahlungsanrecht besteht, ist eine solche Vorgehensweise praktisch bei ALLEN Arbeitsverhältnisses!!! Pflicht
f) Es ist ja NIE bekannt, ob ein Arbeitgeber zahlt oder nicht (betrifft SÄMTLICHE Arbeitgeber Deutschlands!!)
g) Diese Vorgehensweise ist dem unsäglichen Zuflussprinzip geschuldet UND der Antragspflicht. Der Staat hat die VÖLLIGE Willkür ob Lohn gezahlt wird oder nicht auf den Arbeitnehmer übertragen und sich aus ALLEN (außer bei ALGI = Entstehungspflicht) Pflichten rausgehalten.

Gruß
Ernie
BB17
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#4

Beitrag von BB17 »

Vielen Dank für eure Antworten!

Ich bin noch nicht in der Situation, aber es geht um eine aktuelle Stellenausschreibung.
Und irgendwas stimmt nicht mit dem AG.
Ich möchte so ein Hick-Hack komplett vermeiden.
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Koelsch
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#5

Beitrag von Koelsch »

Richtig, wie Ernie schreibt: Im Monat der Arbeitsaufnahme (kann kurz vorm Monatsletzten sein) ALG II beantragen. Auch dann wenn JC schon mal "vorsorglich" zu Beginn des Monats die Leistungen eingestellt hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#6

Beitrag von Günter »

Niemals selbst die INso beantragen, der Antragsteller bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen. KV + RV informieren und die zur Strafanzeie wegen Beitragshinterziehung auffordern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Insolventer AG und Neueinstellung

#7

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Mo 8. Mai 2017, 17:14 Niemals selbst die INso beantragen, der Antragsteller bleibt auf den Verfahrenskosten sitzen. KV + RV informieren und die zur Strafanzeie wegen Beitragshinterziehung auffordern.
Das stimmt! Wobei - wenn Beiträöge rückständig sind, wird auch schon so von den Einzugsstellen (jeweilige Krankenkasse) sehr schnell ein Inso-Antrag gestellt.

Wampe meinte aber wohl eher, dass BB17 dort mal nachforschen sollte, ob der AG dort verzeichnet ist.

Insoweit ein Hinweis: Man sollte auf jeden Fall die "Detailsuche" durchführen, muss aber dafür wissen, in welchem Bundesland und in welchem LG-Bezirk die gesuchte Person/Firma ihren Sitz hat. Warum "LG-Bezirk"? Seit knapp 20 Jahren gibt es nicht mehr an jedem einzelnen Amtsgericht eine Abteilung für Konkurssachen, sodnern zentralisiert bei dem Amgtsgericht, das sich am Sitz des zuständigen Landgrichts befindet. Also z.B. AG Köln, auch wenn der mögliche Insolvenz-Aspirant in Bergheim wohnen sollte (Bergheim hat zwar ein eigenes AG. liegt aber im Bezirk des LG Köln)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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