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9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 08:50
von kleinchaos
Folgendes Problem:

Ein Bauarbeiter hat einen Arbeitsvertrag, in dem steht als Beginn der Arbeitszeit der Beginn der Arbeit auf der Baustelle.
Nun liegt jedoch, wie bei Bauarbeitern üblich, die Baustelle nicht immer vor Ort, sondern es wird auch mal weiter weggefahren.
Fakt ist jedoch: jeden Morgen muss erst in den Firmensitz gefahren werden, das Firmenauto beladen und dann zur Baustelle gefahren werden. Das sind täglich bis zu 2 Stunden morgens und 2 Stunden abends, die nicht vergütet werden.
Frage 1: Der Passus im AV muss angefochten werden?
Frage 2: Wie lange kann der Lohn nachgefordert werden? Ich meine es sind 3 Jahre, aber Schadenersatz wären 30 Jahre?

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 09:17
von Günter
Die Arbeitszeit ist falsch, wenn der Boss anordnet: Morgens zur Firma, Auto holen und Abends wieder abliefern dann ist Arbeitsbeginn und Ende in der Firma. Aber wie lange er es zurückholen kann? :1:

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 09:31
von Koelsch
Guck mal hier - https://www.anwalt.de/rechtstipps/gehal ... 23230.html

ich befürchte, da hätte er schon viel früher "meckern" müssen. Aber 3 Jahre ist besser als nix.

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 11:50
von Günter
Da die Frist immer am 31.12. zu laufen beginnt, handelt sich es dann 3 Jahre und 7 Monate.

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 12:12
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 15:57
von kleinchaos
Danke. Sind auch immerhin knapp 20000 Euronen

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Fr 28. Jul 2017, 16:13
von Koelsch
Dann lohnt's

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Sa 29. Jul 2017, 08:35
von Christoph
Größere Baufirma oder eher ne Klitsche?

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 12:07
von kleinchaos
Mittel, 30 Leute

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 12:12
von Koelsch
Dann droht vermutlich keine Inso wegen dieser Forderung

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 14:19
von quinky
Ich würde aber beim Chef "Theater machen" sofern er nicht komplett nachzahlt.

Verjährung hin oder her, spielt keine Rolle, DENN

die Möglichkeit wegen Betruges und Sozialbetruges anzuzeigen besteht auch wenn der Lohn teilweise wegen Verjährung nicht gezahlt wird!!
Da würde ich ansetzen.

Gruß
Ernie

Re: 9 Jahre Lohn zurückfordern?

Verfasst: Mo 31. Jul 2017, 16:29
von kleinchaos
Danke Ernie, prima Hinweis