Überzahlung durch JobCenter

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AndyDee
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Überzahlung durch JobCenter

#1

Beitrag von AndyDee »

Moin miteinander,
ich melde mich mal mit einem etwas anderen Thema:
Via Fax informierte ich dem Jc in der ersten Julihälfte über meine Arbeitsaufnahme zum 1.7. und die damit wegfallende Bedürftigkeit meinerseits. Mit diesem Schreiben sicherte ich auch zu, den Beitrag für Juli in Raten zurück zu zahlen.
Am 24.7. bekam ich dann gleich mehrere Schreiben, unter anderem die Information der Zahlungseinstellung wegen angeblicher Arbeitsaufnahme.
Wie ich nun zufällig in einem Telefonat gestern erfuhr, wurde mir aber auch für den August ALG 2 gezahlt. Da Frage ich mich ja nun glatt, wie ich juristisch mit diesem Geld verfahren kann oder gar soll/muss.
Normalerweise würde ich es anstandslos zurückzahlen.
Da aber das Jc sehr eigen ist in der Handhabung von Geldern überlegeich, inwieweit ich den Betrag für August als freundliche Spende interpretieren kann und darf, wo ja am 24.7. auf mein Fax Bezugnehmend geantwortet wurde, die Zahlung aber fortgeführt wurde...

Weiß da wer etwas über die Rechtslage?

Immerhin rief mich die Callcenter-Mitarbeiterin nochmal zurück, obwohl ich ihr mitgeteilt hatte, meine Information, dass ich Arbeit habe und keine Leistungen mehr bräuchte müsse dem Jc reichen, ich würde hier keinerlei Dokumente zusenden.
Sie hätte von mir gerne schriftlich bekommen, dass ich auch den August-Betrag zurückzahlen würde...

Besten Dank im Voraus

Andy
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Koelsch
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#2

Beitrag von Koelsch »

Moin, moin,
die Rechtslage ist leider so, auch den August musst Du zurückzahlen ....... - aber schau bitte mal in eine aktuele Tabelle mit Pfändungstabelle, z.B. http://www.schuldnerhilfe-direkt.de/sch ... grenzen/#1

hier kannst Du recht deutlich sehen, in welcher Höhe Du Raten anbieten kannst.

Aber nicht vertun, Dein "pfändbares" Einkommen ist Dein Nettolohn plus die Zahlung des JC für den jeweiligen Monat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#3

Beitrag von Olivia »

AndyDee hat geschrieben: Mi 16. Aug 2017, 05:56Arbeitsaufnahme erfolgte zum 1.7., und damit fällt die Bedürftigkeit meinerseits weg
Die Bedürftigkeit fällt ab dem Monat weg, in welchem bedarfsdeckendes Einkommen erzielt wird. Dabei gilt das strenge Zuflussprinzip. Sollte also der Arbeitslohn für den Monat Juli erst im Folgemonat August zugeflossen sein, d.h. Kontogutschrift ab 1.8., dann braucht das ALG II für Juli 2017 nicht zurückgezahlt werden. Für August muss eine Rückzahlung erfolgen, diese kann auf Antrag in Raten geschehen. Für Juli müsste ALG II zurückgezahlt werden, sofern noch im Juli Lohn überwiesen und gutgeschrieben wurde.
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Günter
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#4

Beitrag von Günter »

Koelsch hat geschrieben: Mi 16. Aug 2017, 08:18

Aber nicht vertun, Dein "pfändbares" Einkommen ist Dein Nettolohn plus die Zahlung des JC für den jeweiligen Monat

Aber nicht vertun, eine Pfändung wäre frühstens ab September möglich und da steht nur der Lohn ohne ALG II zur Verfügung. Die Pfändungsfreigrenze bezieht sich immer auf das aktuelle Einkommen und nicht auf damals hatten wir ....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#5

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#6

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Mi 16. Aug 2017, 08:33
AndyDee hat geschrieben: Mi 16. Aug 2017, 05:56Arbeitsaufnahme erfolgte zum 1.7., und damit fällt die Bedürftigkeit meinerseits weg
Die Bedürftigkeit fällt ab dem Monat weg, in welchem bedarfsdeckendes Einkommen erzielt wird. Dabei gilt das strenge Zuflussprinzip. Sollte also der Arbeitslohn für den Monat Juli erst im Folgemonat August zugeflossen sein, d.h. Kontogutschrift ab 1.8., dann braucht das ALG II für Juli 2017 nicht zurückgezahlt werden. Für August muss eine Rückzahlung erfolgen, diese kann auf Antrag in Raten geschehen. Für Juli müsste ALG II zurückgezahlt werden, sofern noch im Juli Lohn überwiesen und gutgeschrieben wurde.
Sehe ich etwas anders: August ist klar.

Aber er wird auch Juli-ALG zurückzahlen müssen, egal wann der Lohn gezahlt wird/wurde.
Begründung: er war im Juli nicht mehr bedürftig, da in Arbeit.
Punkt.

Somit kann Juli-ALG im Grunde nur als "Überbrückungs-Darlehen" gewährt werden, bis der Juli-Lohn vom AG Ende des Monats oder Anfang des Folge-Monats eintrudelt.
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Koelsch
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#7

Beitrag von Koelsch »

Nee, das sieht Olivia richtig. Es gilt die heilige Zuflusskuh. Im Juli zwar geschuftet aber (noch) kein Geld = voller Anspruch auf ALG II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#8

Beitrag von kleinchaos »

Falls er im Juli schon Gehalt bekommen hat, aber weils kein voller Monat war eben nur anteilig, ist auch hier zu prüfen inwieweit er bedürftig war
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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tigerlaw
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#9

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 16. Aug 2017, 11:37 Falls er im Juli schon Gehalt bekommen hat, aber weils kein voller Monat war eben nur anteilig, ist auch hier zu prüfen inwieweit er bedürftig war
Nein, KC, Arbeitsaufnahme war bereits am 1.7. (vgl. #1), es wurde nur erst ca. 10-12 Tage später mitgeteilt.

Es kommt aulso tatsächlich darauf an, ob Juli-Lohn noch am 31.7. einging oder erst danach.

Und damit ist auch der Einwurf von marsu obsolet.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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marsupilami
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#10

Beitrag von marsupilami »

Mein Einwurt ist nicht obsolet.

Er war wichtig.

Denn so wurde eindeutig klargestellt, dass tatsächlich Zuflußprinzip gilt.

So!
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Olivia
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#11

Beitrag von Olivia »

Das sehe ich genauso. Der Einwurf war wichtig sowie sachlich gut durchdacht und trägt mit Sicherheit dazu bei, dass der TE besser durchsieht in seinen Angelegenheiten.
AndyDee
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Re: Überzahlung durch JobCenter

#12

Beitrag von AndyDee »

Habt herzlichen Dank für Eure Antworten.
Ich zahl das natürlich auch zurück, wollte nur horchen, wie es sich mit dem Augustgeld verhält.
Da Gehalt bereits im Juli einging, ist dieser Betrag zu erstatten, ja.
Gelingenden Nachmittag / Abend allen noch
Andy
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