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GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 08:48
von schimmy
Hallo zusammen,

Habe da mal eine Frage zur Angabe einer GDB in der Bewerbung.

Wie schreibe ich das am besten...?

Ich bin im Besitz einer GDB von 20.

Oder wie würdet ihr das Schreiben?

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 08:52
von Günter
Ich würde etwa so schreiben mein Gesundheitszustand (GdB 20) erlaubt mir, die zur Erfüllung meiner Aufgaben notwendige Arbeitsleistung zu erbringen.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 09:02
von marsupilami
Klingt gut.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 09:45
von Olivia
Mein Gesundheitszustand (GdB 20) erlaubt mir, die zur Erfüllung meiner Aufgaben notwendige Arbeitsleistung zu erbringen. Bei Zweifelsfällen muss mein Arzt entscheiden, ob eine bestimmte Tätigkeit noch möglich ist.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 10:01
von schimmy
Kann man das so einbauen in der Bewerbung?

Oder wie seht ihr das?



Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bewerbe ich mich um eine Einstellung in ihrem Unternehmen.

Zuletzt habe ich bei der Firma... als Auslieferungsfahrer gearbeitet. Zu meinen Aufgaben gehörte unter anderen, die Be- und Endladung des LKW sowie die Auslieferung von Backwaren.

Als Lagerarbeiter habe ich in verschiedenen Unternehmen gute Kenntnisse im Bereich Warenannahme, Kommissionierung und Versandverpackung, Warenausgabe, und Grundkenntnisse in der Lagerverwaltung erworben.

Motivation und Flexibilität und die Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten ist für mich selbstverständlich.

Mein Gesundheitszustand (GdB 20) erlaubt mir, die zur Erfüllung meiner Aufgaben notwendige Arbeitsleistung zu erbringen.

Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr.

Mit freundlichen Grüßen

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 10:09
von kleinchaos
Kann man so machen.

GdB 20 hat ja auch keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis. Außer du brauchst beide Hände und bist links lahm.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 10:20
von schimmy
Es geht ja auch nur darum es mitzuteilen,das eine GDB vorliegt.

Danke euch allen für die Hilfe.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:09
von marsupilami
"Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen." :2:

Lass dieses "würde" weg!!

Weil sonst heißt das: Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch würde ich mich sehr freuen, wenn's jetzt nicht gerade Hunde und Katzen regnen würde.

Du freust Dich, wenn man Dich einlädt.
Punkt.

Also:
"Über eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch freue ich mich sehr."

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:15
von schimmy
@marsu... danke für die Antwort, habe deine Änderungen übernommen.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:28
von Günter
Du sollst nicht lügen, freuste dir wirklich?

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:38
von Olivia
:ironiea: ...würde ich mich sehr freuen[, wenn mir danach wäre.]

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: So 29. Okt 2017, 11:49
von schimmy
@Günter... ich freue mich immer, natürlich :lachen1:


.
Olivia hat geschrieben: So 29. Okt 2017, 11:38 :ironiea: ...würde ich mich sehr freuen[, wenn mir danach wäre.]
@Olivia...Aber so was von

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 19:05
von Der Doc
Kommt drauf an ...
Also nen GDBvon 20 würd ich garnicht angeben warum auch ... alles unter 50 ist für den Arbeitgeber irrelevant :)

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 19:07
von Olivia
Ist das nicht Eingehungsbetrug? Den Arbeitgeber über die tatsächliche Leistungsfähigkeit täuschen?

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 19:14
von Koelsch
Kommt drauf an, ob man den Job gerne möchte oder lieber nicht.

Re: GDB Angabe in einer Bewerbung

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 19:53
von marsupilami
Kommt ja auch darauf an, wie sich die Behinderung auf eine Tätigkeit auswirkt.
Wenn man sehbehindert ist und kleine Fitzelteilchen unter einer Lupe kontrollieren soll, dann ist der Job von vorneherein nix.

Wenn ich aber mit 20 % und "G" so einen Job machen soll, ist das doch ideal.