LKW Führerschein machen

Bewerbung, Kündigung, Probleme
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marsupilami
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Re: LKW Führerschein machen

#26

Beitrag von marsupilami »

Dann :Daumen: für Ausbildungsplatz und Schulabschluß!
Signatur?
Muss das sein?
Breymja

Re: LKW Führerschein machen

#27

Beitrag von Breymja »

kleinchaos hat geschrieben: Mi 17. Jan 2018, 17:42 Er muss isch auch ausbildungssuchend melden, die Arbeitslosmeldung allein reicht NICHT aus!
Volljährige Kinder
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt der Kindergeldanspruch nur weiterhin bestehen, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet oder bei der Agentur für Arbeit als arbeit- bzw. ausbildungssuchend gemeldet ist. In diesem Fall werden Leistungen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter gezahlt (die Monate, in denen das Kind den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst abgeleistet hat, werden über das 25. Lebensjahr hinaus weiter gezahlt).
http://www.kindergeld.org/
Das kann ich nicht bestätigen. Arbeitssuchendmeldung hat bei mir ausgereicht und so wurde es mir auch erklärt. Ausbildungssuchend wurde ich entsprechend erst ab dem 21. Lebensjahr.
Gibt es Kindergeld für Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr?
Kindergeld kann gezahlt werden, wenn junge Erwachsene
- arbeitslos sind. Und bei einer Agentur für Arbeit oder bei einem Jobcenter arbeitsuchend gemeldet sind. Dies gilt nur bis zu Vollendung des 21. Lebensjahres.
Eine Ausbildungssuchendmeldung ist daher ausdrücklich NICHT erforderlich bis zum 21. Lebensjahr. Auch in deinem Text steht beziehungsweise - weil ausbildungssuchend immer reicht, arbeitssuchend aber nur bis 21.

Quelle: Agentur für Arbeit
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kleinchaos
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Re: LKW Führerschein machen

#28

Beitrag von kleinchaos »

Nun lies nochmal was du geschrieben hast, du widersprichst dir selbst.

Wenn bei dir arbeitsuchend ausgereicht hat ist das Sache der Familienkasse. Ich hab hier nur zitiert und kann diese Zitate durch eigene Erfahrung bestätigen.
Und dass arbeitsuchend allein normalerweise nicht reicht wurde mir durch Rückforderung von Kindergeld schmerzlich klar gemacht
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Breymja

Re: LKW Führerschein machen

#29

Beitrag von Breymja »

Ich hab ebenfalls nur die BA zitiert und kann bestätigen, bis zum 21. Lebensjahr ist nur eine arbeitssuchend Meldung notwendig. Da ist kein Widerspruch. Du interpretierst das "bzw." in deinem Zitat falsch, dass für ein "oder" steht. Die Rückforderung wird daher eine fehlerhafte Ausnahme gewesen sein. Ich kenne genug Kindergeldbeziejer, die nicht ausbildungssuchend sind.
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tigerlaw
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Re: LKW Führerschein machen

#30

Beitrag von tigerlaw »

Was lernt man bereits im 1. Semester Jurastudium? "Ein Blick ins Gesetz kann die Rechtsfindung manchmal erheblich erleichtern" :zwinker:

Also bitte schaut selber in § 32 IV EStG:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: LKW Führerschein machen

#31

Beitrag von Günter »

:Bahnhof:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: LKW Führerschein machen

#32

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Fr 19. Jan 2018, 18:30:Bahnhof:
Jetzt fährt die Eisenbahn wieder ... :zwinker:

Also:

1. Für Kinder unter 18 gibt es auf jeden Fall Kindergeld
2. Von 18 bis 21 wenn arbeitslos und als solcher gemeldet
3. (Sogar) Von 18 bis 25, wenn in Ausbildung usw.
4. Unbegrenzt, wenn das Kind schon vor dem 25. Geburtstag voll erwerbsgemindert war (solches Kindergeld würde ich nicht gerne beziehen ...)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: LKW Führerschein machen

#33

Beitrag von Breymja »

Dann war meine Aussage doch korrekt? Oder wie jetzt? (Okay, Arbeitslosmeldung statt Arbeitssuchendmeldung, richtig?)
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tigerlaw
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Re: LKW Führerschein machen

#34

Beitrag von tigerlaw »

Ja
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Breymja

Re: LKW Führerschein machen

#35

Beitrag von Breymja »

Gut, dachte schon ich wäre völlig bekloppt.
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Günter
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Re: LKW Führerschein machen

#36

Beitrag von Günter »

:zensur: :zensur: :zensur:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: LKW Führerschein machen

#37

Beitrag von 7up »

geh doch zum bund, da kriegste dein lkw führerschein
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kleinchaos
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Re: LKW Führerschein machen

#38

Beitrag von kleinchaos »

Aber nicht mit Nullbock
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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marsupilami
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Re: LKW Führerschein machen

#39

Beitrag von marsupilami »

7up hat geschrieben: Do 25. Jan 2018, 05:11 geh doch zum bund, da kriegste dein lkw führerschein
Falsch!
Doch nicht jede Soldatin oder jeder Soldat bekommt automatisch die Möglichkeit zur Kraftfahrausbildung. Außerdem ist die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr nicht mehr mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis gleichzusetzen.
Doch wer nun meint, dass die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr mit dem herkömmlichen Führerschein gleichzusetzen ist, der irrt. Wie der Name schon verrät, berechtigt die Dienstfahrerlaubnis lediglich zum Führen von speziellen Dienstfahrzeugen der Bundeswehr. Die Fahrerlaubnis hat zwar auf zivilen Straßen Gültigkeit, allerdings nur für das jeweilige Dienstfahrzeug. Zudem ist der Bundeswehrführerschein auf die Dauer des Dienstverhältnisses beschränkt.
Da auch beim Bund die finanziellen Mittel beschränkt sind, kann nicht jeder Soldat bzw. jede Soldatin eine Kraftfahrausbildung genießen. Nur wer den Dienstführerschein aufgrund seiner zugeteilten Einsatztätigkeit unbedingt benötigt, kann sich um den Bundeswehrführerschein bewerben. Zu den Auswahlkriterien zählt zudem die Dauer der Wehrpflicht. Berufssoldaten werden somit eher für die Kraftfahrausbildung ausgewählt, als ein freiwillig Wehrdienstleistender.
etc. etc.
http://www.fahrschule-123.de/bundeswehr/


Auch die Bundeswehr selbst macht von vorneherein Einschränkungen:
Doch nicht jeder Soldat macht automatisch den Führerschein. Vorraussetzung ist die dienstliche Notwendigkeit, charakterliche und gesundheitliche Eignung sowie wenig oder keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
http://tinyurl.com/ydehdn9u

Nachtrag:
https://www.gutefrage.net/frage/lkw-fue ... ht-gueltig
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7up
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Re: LKW Führerschein machen

#40

Beitrag von 7up »

Führerscheine von der Bundeswehr werden anerkannt - allerdings muss man sie sich natürlich wieder mal gegen Gebühr umschreiben lassen.
Vorher überlegen; wenn man was schreibt, aber keine Ahnung hat!
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Günter
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Re: LKW Führerschein machen

#41

Beitrag von Günter »

7up hat geschrieben: Mo 26. Feb 2018, 10:52
Vorher überlegen; wenn man was schreibt, aber keine Ahnung hat!

Wer fällt mir da sofort ein? :1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: LKW Führerschein machen

#42

Beitrag von tigerlaw »

Sagen wir so: Ich kann mich auch noch dran erinnern, dass früher die Fahrerlaubnis der Bundeswehr shclicht auf eine zivile FE umgeschrieben wurde.

Wenn man aber in dem Link, aus dem Marsu zitiert hatte, genauer hineinschaut, kann man u.a. folgendes lesen:
Außerdem ist die Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr nicht mehr mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Wer Chancen auf den Führerschein auf Staatskosten hat und wie die Umschreibung für den zivilen Gebrauch funktioniert, erklären wir hier.
D.h. wenn das falsch sein sollte, hätte nicht Marsu den Blödsinn verzapft, sondern die Schreiber bei www.fahrschule-123.de

Also, 7Up, bitte nicht das alte Bundeswehrmotiv anwenden: "Scharfschuss - Warnschuss - Anruf"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: LKW Führerschein machen

#43

Beitrag von vierzehnnothelfer »

so viel ich weiß steht es dem Jungen zu, den Hauptschulabschluss zu machen und in der Zeit
Kindergeld zu bekommen. Sollte er schleunigst machen, den Abschluss braucht er sowieso, egal was er macht.
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Re: LKW Führerschein machen

#44

Beitrag von Olivia »

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Re: LKW Führerschein machen

#45

Beitrag von kleinchaos »

Der BW-Lappen wird schon anerkannt als solcher, jedoch muss er den Berufskraftfahrerschein noch machen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: LKW Führerschein machen

#46

Beitrag von 7up »

Das is aber schade, dass es das nicht mehr gibt, dass man den Schein von der BW mit übertragen kann. Das wusste ich nicht.
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