Datenabgleich in der Praxis

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Koelsch
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Datenabgleich in der Praxis

#1

Beitrag von Koelsch »

Gestern Abend lernte ich wieder mal, warum ich geblockt werden muss, und zwar nicht in der Leichtvariante, der Anfangsstufe Alpha, nein, da muss gleich die nächste Stufe ran, der Betablocker. :motzki:

Langzeit eLB gelingt es endlich, durch Eigentinitiative (wie auch sonst) einen Job zu ergattern. Arbeitgeber weiß nix von ALG II-Bezug, und das ist auch gut so, denn Arbeitgeber weiß (natürlich), dass ALG II Bezieher, faul, unfähig und versoffen sind und so jemand wird niemals bei ihm .......
  • eLB teilt dem JC natürlich sofort = am 1. Arbeitstag mit: Ich habe Job, ich brauch Euch nicht mehr
  • JC sacht - wir benötigen Kopie des Arbeitsvertrags
  • bekommen die nachweislich, geschwärzt, Name des Arbeitgebers ist nicht enthalten, Bruttogehalt ausgewiesen, weit oberhalb dessen, wo man theoretisch noch an weiteren ALG II Anspruch denken könnte
  • gestern rief ex-eLB an: Bei der Postöffnung beim AG fiel ihm ein vielseitiges Briefchen auf und versehentlich in die Tasche:
    JC teilt dem AG mit, im Wege des Datenabgleichs habe man erfahren, dass ex-eLB nun bei ihm arbeite. Daher sei AG verpflichtet, dem JC umgehend Kopien der letzten Lohnabrechnungen plus ordnungsgemäß ausgefüllte Einkommensbescheinigungen gemäß Anlage zukommen zu lassen. Sollte AG nicht "gehorchen" so drohe .... (kurzgefasst: 3-mal lebenslänglich und Bein ab)
  • Es folgen etliche Seiten Gesetzestexte in denen die 3-mal lebenslänglich näher begründet werden
Anwalt des ex-eLB ist informiert und wird heute telefonisch und schriftlich die Keule auspacken, inkl. vermutlich entsprechender Information an die Staatsanwaltschaft.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#2

Beitrag von kleinchaos »

Da würde mir der Krummsäbel in der Tasche aber anwachsen zum Artus-Schwert!
Was bilden die sich ein?
ExeLB hat sich doch mit Vertrag abgemeldet. Und somit auf zukünftige Leistungen verzichtet, und wohl auch nicht mehr bekommen. Also was soll der Scheiß?
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Koelsch
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#3

Beitrag von Koelsch »

Richtig - und selbst wenn er noch was bekommen hätte, dann müsste JC dieses Geld von ex-eLB zurückfordern und gut wär's.

ex-eLB wohnt seit "Jahr-und-Tag" in angemessener Wohnung

Kurzrechnung:

416,00 Regelsatz
459,00 Warmmiete
875,00 Gesamtbedarf


Aus dem mitgeteilten Bruttogehalt ergibt sich ein Nettogehalt von ca. € 1.700,00, also mehr als glasklar, dass kein ALG II-Anspruch mehr besteht.
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Günter
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#4

Beitrag von Günter »

Ist wie mit den FeigenDemagogen. Einmal Verbrecher, immer Verbrecher. Ich glaube manche SBs werden nur wegen Skrupellosigkeit und fehlender Gesetzestreue eingestellt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#5

Beitrag von Pegasus »

Man da kriege ich das große :kotz:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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friys
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#6

Beitrag von friys »

Dieser Auskunftsanspruch gibt dem Jobcenter leider ein mächtiges Instrument zur Seite, um Angaben über Beschäftigung und Gehalt zu erhalten und um Falschangaben zu überprüfen.

Bei mir hat man kürzlich argumentiert, dass das JC die erste Lohnabrechnung / Einkommensbescheinigung brauche um zu errechnen, ob und wie viel Bedürftigkeit nach Arbeitsbeginn noch vorliege.

In meiner aktuell gültigen EinV ohne RFB konnte ich den unter "Punkt 5. Zur Integration in Arbeit" enthaltenen Passus "und reicht die Kopie des Arbeitsvertrages ein sowie nach Erhalt die erste Verdienstabrechnung" weg verhandeln. Mein Argument: Ich kann selbst Berechnungen anstellen, ob ich mit Arbeitsaufnahme noch Aufstockungsanspruch habe. Dafür brauche ich die JC-Leistungsabteilung nicht.

Wenn das JC meinen AG trotzdem anschreiben würde, fände ich es spannend wegen Vertragsbruch und Verstoß gegen den Datenschutz vorzugehen. Was wohl die BfDi bzw. der designierte BfDi, Ulrich Kelber als oberster Datenschützer dazu sagen würde?
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kleinchaos
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#7

Beitrag von kleinchaos »

Laut HEGA 03/2013 hat das JC ein Anrecht darauf, Arbeitsverträge, die während des Leistungsbezugs entstehen, zur Akte zu nehmen.
Ob das JC nun das Recht hat den AG anzuschreiben ist sicher umstritten. Der AG jedoch hat keinerlei Recht die Daten des Angestellten ans JC zu geben, wenn der Angestellte dem nicht zustimmt
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angel6364
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#8

Beitrag von angel6364 »

Als ich meinen Bürojob hatte, waren Anfragen vom JC über Kollegen häufig in der Post. Chef hat die auch alle beantworten lassen, ohne jeden Datenschutz.
Ich vermute, das ist auch anderswo tägliches Geschäft.
Nur bei telefonischen Anfragen vom JC (die direkt bei mir landeten) hatte ich wenigstens die Möglichkeit, Auskunft zu verweigern mit dem Hinweis, man möge die Anfrage schriftlich stellen.
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Koelsch
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#9

Beitrag von Koelsch »

kleinchaos hat geschrieben: Di 17. Apr 2018, 21:17 Laut HEGA 03/2013 hat das JC ein Anrecht darauf, Arbeitsverträge, die während des Leistungsbezugs entstehen, zur Akte zu nehmen.
Ob das JC nun das Recht hat den AG anzuschreiben ist sicher umstritten. Der AG jedoch hat keinerlei Recht die Daten des Angestellten ans JC zu geben, wenn der Angestellte dem nicht zustimmt
Aber in der HEGA steht auch oben drüber "Daten nichtleistungsberechtigter Dritter sind zu schwärzen" - und genau das wurde gemacht

Und wenn AG erfährt, der war "ALG II", dann besteht eine große Chance, dass es das war mit dem Job. AG pflegt da wohl "alle Vorurteile" und die Probezeit ist noch nicht um.
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kleinchaos
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#10

Beitrag von kleinchaos »

Daten schwärzen ist ja ok.
Dass das JC irgendwann später über Datenabgleich dran kommt ist weniger schön.

Dem AG, der telefonisch oder schriftlich Auskunft gibt, gehört eine Anzeige wegen Datenschutzverletzung an den Latz geknallt.

Wenn der AG aus diesem Fall jemals Wind bekommen sollte vom ehemaligen Leistungsbezug und er dann kündigt, ist die Kündigung eh fürn Arsch. Das ist kein Kündigungsgrund.
Und gibt der AG Daten heraus ans JC, dann kommt zu der lustigen Diskriminierungsklage noch erhebliches Schmerzensgeld aus einer Datenschutzklage hinzu
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Koelsch
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#11

Beitrag von Koelsch »

Nur, während der Probezeit musst Du keinen Grund nennen für die Beendigung derselben.

Und ein halbwegs "vernünftiger" AG wird sicher nicht kündigen wegen "früher ALG II", da gibt's leider "feinere" Wege.
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kleinchaos
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#12

Beitrag von kleinchaos »

Das ist leider richtig. Also warten bis nach der Probezeit
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tigerlaw
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#13

Beitrag von tigerlaw »

Bevor manche Vermutungen über den Geschehensablauf ins Kraut schießen: Ich habe soeben an den GF des JC persönlich den folgenden Brief gefaxt:
Sehr geehrter Herr B.,

ich vertrete schon seit mehreren Jahren Herrn eLB aus X, X-Straße 11 gegenüber Ihrem Haus.

Mein Mandant hat – selber! – zum 01.12.2017 eine neue sv-pflichtige Stelle gefunden, in deren Umfang er auch den täglichen Posteingang zu bearbeiten hat. Er hatte insoweit nur eine Vorgabe erhalten: Schreiben der Bank dürfe er nicht öffnen.

Er hatte, da er auch erst am 01.12.2017 den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, noch am selben Tag Ihr „Team Selbständige“ in F. über diese Tatsache informiert.

Auf Nachfrage hatte er am 13.12.2017 auch seinen Arbeitsvertrag in den relevanten Auszügen (Beginn, Vergütung, wöchentliche Arbeitszeit, Probezeit und Kündigungsfristen) eingereicht, wobei er alle Informationen, die auf seinen Arbeitgeber hindeuten könnten, gelöscht hatte.

Anhand dieser Angaben dürfte jedem, der sich auch nur ein ganz klein wenig mit den allgemeinen Abzügen einerseits, und den Bedarfen nach SGB II andererseits auskennt, nach nur zwei Sekunden Überlegung klar werden, dass ein Single mit diesem Einkommen keine aufstockenden Leistungen des Jobcenters mehr benötigt!

Mein Mandant hatte auch mit vollem Bedacht nur eine anonymisierte Fassung des Arbeitsvertrags eingereicht, da er die Tatsache des bisherigen Bezugs von SGB-II-Leistungen vertraulich halten wollte. Ich weiß nicht, ob Sie, sehr geehrter Herr B., sich das vorstellen können, es gibt aber tatsächlich Menschen, die niemals einen Empfänger von SGB-II-Leistungen einstellen würden. Und wenn es „ruchbar“ wird, dass der neu eingestellte Arbeitnehmer zuvor Langzeitarbeitsloser war, kann ihm – insbesondere während der Probezeit – sehr leicht und schnell wieder gekündigt werden.

Just gestern war der (insoweit noch „glückliche“) Umstand eingetreten, dass die für seinen Arbeitgeber bestimmte Post auch tatsächlich meinem Mandanten ausgehändigt wurde, und nicht fälschlich – was wohl öfters vorkommt – irgendwo anders abgegeben wurde mit der Folge, dass die „Weiterleitung“ dann evtl. nicht zu Händen meines Mandanten erfolgen würde. So sah er aber sofort das Schreiben Ihrer Frau SB vom 11.04.2018 und konnte es erst einmal „aus dem Verkehr ziehen“, bevor tatsächlich die o.g. abstrakte Gefahr sich verwirklichen könnte.

Dieses Schreiben ist m.E. ein eklatanter Verstoß gegen alle Datenschutzvorschriften!

Denn zuerst ist jede Behörde darauf angewiesen, sich ihre Informationen so zusammenzutragen, dass es am wenigsten in die Rechte der „Kunden“ eingreift. Was hat denn die Frau SB gehindert, nach Vorlage der DALEB-Auswertung zuerst an meinen Mandanten selber zu schreiben und um Vorlage der aktuellen Lohnabrechnungen zu bitten??? Natürlich hätte sie sie umgehend erhalten, so wie sie jetzt diesem Schreiben beigefügt sind!

Ich bitte Sie deshalb weiterhin dringend darum, Ihre Mitarbeiter dazu anzuhalten, in Zukunft zuerst meinen Mandanten anzuschreiben. Sollte von ihm keine Reaktion kommen, ist immer noch genügend Zeit, sich zur Informationsgewinnung an Dritte zu wenden!

Mit freundlichen Grüßen

:tiger:
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Pegasus
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#14

Beitrag von Pegasus »

Aha dann scheint es ja noch mal gut gegangen zu sein? Mal gut wenn Du die Fax-Nr. vorliegen hast. :-)
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#15

Beitrag von Günter »

Noch ist gar nix gut gegangen, denn wer garantiert, dass der GF auch mal nachdenkt und seinen SB zurückpfeift.
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#16

Beitrag von tigerlaw »

Auf der homepage des JC ist auch die Nummer des GF (bzw. seines Vorzimmers) notiert. Ich werde mit ihm morgen früh noch einmal telefonieren ...
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marsupilami
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#17

Beitrag von marsupilami »

Ich hab ein ungutes Gefühl, was dieses "aus dem Verkehr ziehen" dieses JC-Schreiben an den AG betrifft.

Wenn man pingelig ist, könnte man da ja womöglich eine Unterschlagung draus basteln.
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#18

Beitrag von friys »

tigerlaw hat geschrieben: Di 17. Apr 2018, 22:48Ich bitte Sie deshalb weiterhin dringend darum, Ihre Mitarbeiter dazu anzuhalten, in Zukunft zuerst meinen Mandanten anzuschreiben.
@tigerlaw, bitte - diesen Vorgang auch bei der BfDI einreichen. Ein mit einem BfDI-Geschäftszeichen versehener Vorgang hilft dem JC-GF beim Nachdenken (vgl. #15 von @Günter) und eine BfDI-Rüge erhöht die Chance, dass auch andere Jobcenter darauf hin angesprochen werden.
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#19

Beitrag von tigerlaw »

marsupilami hat geschrieben: Mi 18. Apr 2018, 07:10 Ich hab ein ungutes Gefühl, was dieses "aus dem Verkehr ziehen" dieses JC-Schreiben an den AG betrifft.

Wenn man pingelig ist, könnte man da ja womöglich eine Unterschlagung draus basteln.
Richtig, aber das ist "Notwehr" gewesen. Außerdem hat JC inzwischen die begehrten Gehaltsabrechnungen unmittelbar über mich erhalten, so dass der Zweck des Schreibens an den AG damit erreicht ist.
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Re: Datenabgleich in der Praxis

#20

Beitrag von marsupilami »

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Re: Datenabgleich in der Praxis

#21

Beitrag von Koelsch »

Nein, und so soll's auch bleiben
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