Arbeit:)
Re: Arbeit:)
Die anzeige ist drin im jc für voll und Teilzeit.....na hoffentlich werden da keine schlafenden Hunde geweckt und ich werde Vollzeit losgehen müssen.....
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35659
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: Arbeit:)
Du kannst im Moment nicht Vollzeit.
Kinder, kranker Mann, Basta!
Kinder, kranker Mann, Basta!
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Arbeit:)
So isses, da mach Dir mal keine Gedanken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Arbeit:)
Ich sag nur, stellt einen Antrag auf Pflegestufe und Pflegegeld für deinen Partner, da habt ihr mehr von, weil Pflegegeld anrechnungsfrei ist und die Pflege eine Ausweitung deiner Arbeitszeit verhindert.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Arbeit:)
Aber erst ab Pflegestufe 2
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeit:)
Aber anrechnungsfreies Pflegegeld ist bei Sprittys Situation sicherlich ein "Bringer", auch wenn nur Pflegestufe 1 (235 € oder 245 €).
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Arbeit:)
Ja natürlich.
Es lohnt sich schon den Antrag zu stellen.
Der Schwerbehindertenausweis ist doch sicher schon vorhanden?
Es lohnt sich schon den Antrag zu stellen.
Der Schwerbehindertenausweis ist doch sicher schon vorhanden?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeit:)
Die 20% wurden wieder weggenommen!!!
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Arbeit:)
Widerspruch einlegen und Verschlimmerungsantrag stellen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Arbeit:)
Hallo
Vor ca. 6 jahren war ich bei einer ganz tollen Mutter-Kind Kur,die mir sehr viel was gebracht hat.Jetzt nach dem zweiten Kind dem ganzen Stress...Kinder,kranker Mann...immer stress auf Arbeit weil wer fehlt,würde ich gerne wieder eine beantragen.Wie oft kann man eine beantragen?Muss man sich Urlaub nehmen?Würde auch gerne in den Ferien fahren,damit die grosse nicht soviel verpasst!Die kleine kommt im sommer zur schule aber vielleicht mit n bisschen Glück,würde ich wieder eine bekommen.....was meint ihr dazu?
Eure spritty
Vor ca. 6 jahren war ich bei einer ganz tollen Mutter-Kind Kur,die mir sehr viel was gebracht hat.Jetzt nach dem zweiten Kind dem ganzen Stress...Kinder,kranker Mann...immer stress auf Arbeit weil wer fehlt,würde ich gerne wieder eine beantragen.Wie oft kann man eine beantragen?Muss man sich Urlaub nehmen?Würde auch gerne in den Ferien fahren,damit die grosse nicht soviel verpasst!Die kleine kommt im sommer zur schule aber vielleicht mit n bisschen Glück,würde ich wieder eine bekommen.....was meint ihr dazu?
Eure spritty
Re: Arbeit:)
Antrag stellen und gut ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Arbeit:)
Urlaub musst Du für Kur nicht nehmen http://www.arbeitnehmerschutzbund.de/00 ... 1a603.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Arbeit:)
Darf man 3 wochen Urlaub nehmen am Stück? Kann das der chef verbieten?
Meinen Sommerurlaub hatte ich nur 2 wochen. ...jedoch meine Kollegin 3 da sie nicht in den ferien nimmt! ! Ist das n argument? Ich hätte auch gerne 3 wochen und bin nun mal an die Ferien gebunden!
Lg
Meinen Sommerurlaub hatte ich nur 2 wochen. ...jedoch meine Kollegin 3 da sie nicht in den ferien nimmt! ! Ist das n argument? Ich hätte auch gerne 3 wochen und bin nun mal an die Ferien gebunden!
Lg
Re: Arbeit:)
Liebe Spritty, von Gesetzes wegen hast Du leider nur Anspruch auf zwei zusammenhängende Wochen. Wenn Dein Chef "dringende betriebliche Gründe" angibt, dann ist das erst einmal so. Es sei denn, Du könntest darauf verweisen, dass auch einmal andere sich mit nur zwei Wochen Urlaub begnügen sollten.mitEsprit hat geschrieben:Darf man 3 wochen Urlaub nehmen am Stück? Kann das der chef verbieten?
Meinen Sommerurlaub hatte ich nur 2 wochen. ...jedoch meine Kollegin 3 da sie nicht in den ferien nimmt! ! Ist das n argument? Ich hätte auch gerne 3 wochen und bin nun mal an die Ferien gebunden!
Lg
Den entsprechenden Auszug aus dem BundesUrlaubsGesetz füge ich mal an:
Vielleicht kannst Du dennoch mal mit Deinem Chef darüber sprechen?§ 7
Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
(3) ...
(4) ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Arbeit:)
Die Antwort steht im Gesetz - § 7 Abs. 2 BUrlG
(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen. Kann der Urlaub aus diesen Gründen nicht zusammenhängend gewährt werden, und hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaub von mehr als zwölf Werktagen, so muß einer der Urlaubsteile mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage umfassen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Arbeit:)
red doch erstmal mit deinem arbeitgeber spritty.
meistens kann man doch eine einigung finden.
habe auch oft von angestellten freunden gehört, das ihr arbeitgeber sehr wohl rücksicht nimmt, wenn sie nur in den ferien können wegen schulpflichtiger kinder. andere sind froh, wenn sie nicht in der hochsaison verreisen müssen.
auch bei den tagen zwischen weihnachten und neujahr wird rotiert, so das jeder mal zu seinem recht kommt.
meistens kann man doch eine einigung finden.
habe auch oft von angestellten freunden gehört, das ihr arbeitgeber sehr wohl rücksicht nimmt, wenn sie nur in den ferien können wegen schulpflichtiger kinder. andere sind froh, wenn sie nicht in der hochsaison verreisen müssen.
auch bei den tagen zwischen weihnachten und neujahr wird rotiert, so das jeder mal zu seinem recht kommt.
Re: Arbeit:)
Hallo Ihr Lieben
Bis jetzt hat es immer gut gepasst mit der Abrechnung einreichen doch diesen Monat nicht...dachte bevor ich in den Urlaub gehe schaffe ich es noch bei der Arge einzureichen...wie ist das wennn man ne Woche Urlaub hat? Kann ich die erst am 11 abgeben oder werden die ungeduldig...oder lieber anrufen und bescheid sagen dass man Urlaub hat ne Woche??
lg
Bis jetzt hat es immer gut gepasst mit der Abrechnung einreichen doch diesen Monat nicht...dachte bevor ich in den Urlaub gehe schaffe ich es noch bei der Arge einzureichen...wie ist das wennn man ne Woche Urlaub hat? Kann ich die erst am 11 abgeben oder werden die ungeduldig...oder lieber anrufen und bescheid sagen dass man Urlaub hat ne Woche??
lg
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30960
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: Arbeit:)
Du kannst das einfach später einreichen.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg