Mobbing am Arbeitsplatz
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Soll das Ganze dazu dienen, wenn ich jetzt im Krankenstand gedrängt werde, in meinen Akten zu wühlen, um weitere Sanktionen zu verhindern, die ich dann zur Post bringen muss ... mir damit zu unterstellen, dass ich dann auch gefälligst mal Bewerbungen schreiben könnte ... ? Mir ist im übrigen noch was anderes gestern durch den Kopf gegangen gestern zu der Mobbing-Sache. Hab mit einigen Sachen hier im Forum auch nicht hinter den Berg gehalten und will es auch nicht, und finde es auch wichtig nicht um den heißen Brei herum zu reden. Andererseits geht es natürlich nicht um einen persönlichen Rachefeldzug. Mich ärgert es maßlos, wie nicht nur mit mir/mit Menschen heutzutage in Arbeitsverhältnissen umgegangen wird. Irgendwie suche ich noch nach der geeigneten Form über diese Sachen etwas zu sagen.
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Ich glaube, Du solltest nicht zu viel in die Handlungen der SB's hinein interpretieren. Wenn Du Dich bewerben kannst, dann schützt Dich eine AU unter Umständen tatsächlich nicht vor dem Schreiben von Bewerbungen.
Bei Dir seh ich aber die Sache anders. Die Krankheit hat direkten und unmittelbaren Einfluss auf die Art der Jobs, auf die Du Dich zumindest halbwegs sinnvoll bewerben könntest. Wenn Du eine fiebrige Erkältung hast, dann ist ziemlich klar, in 14 Tagen bist Du wieder genau so einsatzfähig, wie vor der Erkältung. Bei Dir scheint es aber genau da zu haken. Niemand kann derzeit halbwegs zuverlässig sagen, wann Du wieder einsatzfähig sein wirst und in welchen Bereichen und in welchem Umfang. Konsequenz - eine sinnvolle Bewerbung ist derzeit objektiv unmöglich.
Bei Dir seh ich aber die Sache anders. Die Krankheit hat direkten und unmittelbaren Einfluss auf die Art der Jobs, auf die Du Dich zumindest halbwegs sinnvoll bewerben könntest. Wenn Du eine fiebrige Erkältung hast, dann ist ziemlich klar, in 14 Tagen bist Du wieder genau so einsatzfähig, wie vor der Erkältung. Bei Dir scheint es aber genau da zu haken. Niemand kann derzeit halbwegs zuverlässig sagen, wann Du wieder einsatzfähig sein wirst und in welchen Bereichen und in welchem Umfang. Konsequenz - eine sinnvolle Bewerbung ist derzeit objektiv unmöglich.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Das seh ich ganz genauso. Ich weiß nur, dass ich nicht wieder genauso einsatzfähig bin wie vorher und so tun kann, als wäre nichts vorgefallen. Schwamm drüber, nächster Job. Das geht nicht. Deshalb weiß ich überhaupt nicht, wie ich in so eim Gespräch reingehen soll. Dann vor allem mit einem SB, der ohnehin auf Krawall gebürstet ist
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Nimm Dir einen Beistand mit, das wirkt oftmals sehr beruhigend auf SB's.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Wie läuft das denn mit dem MD? Ich war da noch nie. Werde ich da durch ARGE hingeschickt oder beantrage ich die NEUeinschätzung nach Genesung, wenn ich z.B. der Ansicht bin, dass ich nicht mehr so einsatzfähig bin
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Üblicherweise schickt Dich die ARGE zum MD. Lass das mal in Ruhe auf Dich zukommen, wenn's so weit ist, gucken wir da auch mal drüber.
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- kleinchaos
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Es gibt schon bissel Hilfen. Regional sicher verschieden. Ich hab da mit dem Sozial-Psychiatrischen Dienst in meiner Stadt gute Erfahrungen gemacht. Die kommen auch mal mit zur ARGE wenns sein muss.
Schau mal hier: http://www.mobbing-hilfe-recht.de/html/ ... tschl.html
Vielleicht gibt es eine Selbsthilfegruppe in deiner Nähe, die machen auch oft Begleitungen. Oder über die Krankenkase nach einer Selbsthilfegruppe suchen.
Auch zum MD kannst du einen Begleiter mitnehmen.
Schau mal hier: http://www.mobbing-hilfe-recht.de/html/ ... tschl.html
Vielleicht gibt es eine Selbsthilfegruppe in deiner Nähe, die machen auch oft Begleitungen. Oder über die Krankenkase nach einer Selbsthilfegruppe suchen.
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"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Hattest du schon gesschrieben, Klein Chaos. Vielen Dank übrigens für die sehr nützlichen Links. Tagebuch habe ich ja geführt auf euren Rat hin, bin jetzt dabei das zu überarbeiten und dann mal sehen, was ich damit mache. Kontakt zu SHG Mobbing habe ich schon aufgenommen, sind aber nicht bei mir um die Ecke. Die Chancen juristisch was zu werden sind recht mau, hab ich schon rausgefunden. Was den sozial-psychiatrischen Dienst betrifft, um ehrlich zu sein, schreckt mich der Name dieser Institution ziemlich ab, klingt irgendwie nach "Einweisung". Zugegeben - mir gehts zur Zeit nicht gut, aber vielleicht hab ich da auch echt Vorturteile.
- kleinchaos
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Nee, da brauchst du keine Angst zu haben. Bei uns sind die am Gesundheitsamt angeschlossen. Klar können die einen auch einweisen, aber nicht gegen deinen Willen. Es finden da eh meist nur Gespräche statt. Die beraten aber auch, wegen Therapie, Hilfen usw. Also keine Berührungsängste. Versuch macht kluch.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
So weit ich weiß, ist das nichts mit "Einweisung". Ist natürlich was "Offizielles", also muss ein bombastischer, offizieller Name her. Ich würde da mal hingehen, schauen, was die anzubieten haben. Wenn Du damit nicht zurecht kommst, brauchst Du da sicher nicht mehr hinzugehen.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Oki, danke klein Chaos. Ist Christoph eigentlich gar nicht mehr on, er hatte auch immer gute Tipps hier gegeben?
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Wir vermissen ihn auch schon. Möglicherweise eingeschlafen, oder Auszeit, Urlaub oder wie immer man das nennen will.
Bei uns gilt ja (bisher noch) nicht die beliebte Erreichbarkeitsanordnung EAO - sollten wir vielleicht mal drüber nachdenken.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Also mit EAO u.ä. hab ich nichts am Hut ... wollte nur mal fragen ... dann hoffen wir mal, dass er bald wieder an Bord kommt
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Hallo Leute, muss mich nochmal an euch wenden. Angekündigte Sanktionen sind eingetreten, obwohl ich Nachweise vorgelegt habe und im Krankenstand bin. Was nun?
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Weswegen erfolgte die Sanktion jetzt genau. Kannst Du die Begründung hier irgendwie einstellen?
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Hatte ich doch schon, weil ich zu einem Termin vor 9 Monaten nicht erschienen bin und dazu angeblich keine Begründung abgeliefert habe. Mittlerweile habe ich alles hingeschickt, AU von der Woche per Fax in Kopie, E-Mail-Korrespondenz mit dem damaligen Sachbearbeiter von der Woche, wo ich erkrankt war und ich habe noch ein Duplikat der Original-Krankmeldung vom Arzt besorgt.
Es heißt dort:
Folgeeinladung
meiner Einladung am 10.11.2009 sind Sie leider -trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den iin meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwer ... für die Dauer von drei Monaten zu kürzen.
Bitte kommen Sie am 20.07.2010 um 07:45 in die ARGE.
Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen. Bitte bringen Sie zum Termin einen Nachweis über ihre Bewerbungsaktivitäten mit.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht FOlge leisten, wird ihr ALG nochmals um 10 % auf insgesamt 20 % der für sie maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten gesenkt.. Die Absenkung wegen Nichterscheinens zum 10.11.2009 bleibt hiervor unberührt.
Es heißt dort:
Folgeeinladung
meiner Einladung am 10.11.2009 sind Sie leider -trotz meiner Belehrung über die Rechtsfolgen - nicht nachgekommen. Sie haben mir bisher auch keinen wichtigen Grund mitgeteilt, der Sie daran gehindert hat, den Termin wahrzunehmen. Ich beabsichtige deshalb, Ihr Arbeitslosengeld II um den iin meinem vorangegangen Einladungsschreiben genannten Prozentwer ... für die Dauer von drei Monaten zu kürzen.
Bitte kommen Sie am 20.07.2010 um 07:45 in die ARGE.
Ich möchte mit Ihnen über Ihr Bewerberangebot bzw. ihre berufliche Situation sprechen. Bitte bringen Sie zum Termin einen Nachweis über ihre Bewerbungsaktivitäten mit.
Wenn Sie ohne wichtigen Grund dieser erneuten Einladung nicht FOlge leisten, wird ihr ALG nochmals um 10 % auf insgesamt 20 % der für sie maßgebenden Regelleistung für die Dauer von drei Monaten gesenkt.. Die Absenkung wegen Nichterscheinens zum 10.11.2009 bleibt hiervor unberührt.
- kleinchaos
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Eindeutig rechtswidrig, wenn ihm die Situation bekannt war (Krankmeldung, Mailverkehr nachweisbar)
Widerspruch schreiben und Montag abgeben, zeitgleich beim SG eA stellen.
Widerspruch schreiben und Montag abgeben, zeitgleich beim SG eA stellen.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Das hört sich noch nicht nach Sanktion an, sondern nach Anhörung und Androhung einer weiteren Sanktion.
Für den angeblichen Termin 10.11.09 hast Du ja anscheinend alles vorgelegt, jetzt zum Termin bist Du ebenfalls krank geschrieben. Auch das ist der ARGE bekannt.
Da dürfte also absolut gar nichts passieren. So weit die Theorie.
Ich würde der geschätzten SB noch mal kurz die Fakten zusammenfassen (ohne erneut Anlagen dazu zu heften). Weise kurz darauf hin, dass alle erforderlichen Unterlagen mehrfach vorliegen. Die Verhängung einer Sanktion bei dieser Faktenlage sei grob rechtsmißbräuchlich.
Füge den Satz hinzu, dass Du darum bittest, Dir unverzüglich die Adresse und den Ansprechpartner der die Fachaufsicht führenden Dienststelle zukommen zu lassen.
Für den angeblichen Termin 10.11.09 hast Du ja anscheinend alles vorgelegt, jetzt zum Termin bist Du ebenfalls krank geschrieben. Auch das ist der ARGE bekannt.
Da dürfte also absolut gar nichts passieren. So weit die Theorie.
Ich würde der geschätzten SB noch mal kurz die Fakten zusammenfassen (ohne erneut Anlagen dazu zu heften). Weise kurz darauf hin, dass alle erforderlichen Unterlagen mehrfach vorliegen. Die Verhängung einer Sanktion bei dieser Faktenlage sei grob rechtsmißbräuchlich.
Füge den Satz hinzu, dass Du darum bittest, Dir unverzüglich die Adresse und den Ansprechpartner der die Fachaufsicht führenden Dienststelle zukommen zu lassen.
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- kleinchaos
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Außerdem kommen die damit eh nicht durch, der zeitliche Abstand ist viel zu groß
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
OK, aber den Widerspruch trotzdem machen und Eilantrag stellen?
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Noch nicht, Du hast ja noch keinen Bescheid. Erst muss ein Bescheid da sein, dann gehen Widerspruch und auch eA.
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
NEE, nur zu wenig auf dem Konto. Dann werd´ich jetzt erst mal das Brieflein an SB aufsetzen. Bald schlag ich meinen Wigwam vor dem SG auf. Jeden Tag flattert dort eine neue Beschwerde in die Tür.
- kleinchaos
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Ja
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Re: Mobbing am Arbeitsplatz
LG von Zeppeline
Re: Mobbing am Arbeitsplatz
Ich finde Mobbing ist wirklich etwas total schreckliches. Die Menschen die davon betroffen sind leiden wirklich sehr darunter. Ich finde es aber schon gut, dass in den letzten Jahren verschärft dagegen vorgangen wird. Eine gute Freundin von mir war auch mal von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen und es war wirklich eine sehr schreckliche Zeit.