Vermittlungsbudget - erst nach Prüfung

Bewerbung, Kündigung, Probleme
Antworten
Benutzeravatar
Emmaly
Benutzer
Beiträge: 4668
Registriert: Sa 4. Okt 2008, 21:12
Wohnort: Land Brandenburg

Vermittlungsbudget - erst nach Prüfung

#1

Beitrag von Emmaly »

jeder sollte die ARGE befragen, ob pauschal oder per Einzelnachweis.

Es sind Kann-Leistungen.

Bei uns gibt es max. 130 € im Jahr (wäre eine Halbierung, oder?).
Bei mir wurde in der Eingliederungsvereinbarung die Zahlung nach Prüfung fest geschrieben. Die Leistungsabteilung prüft. Einen Antrag muss man vor Kostenentstehung stellen.

Reisekosten zu Vorstellungsgespräche können nach vorheriger Beantragung im Tagespendelbereich (50 km) übernommen werden.

Es können weitere Leistungen beantragt werden, wenn dies der Verbesserung der Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt dient (= Fahrtkosten zu Praktika).
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89322
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Vermittlungsbudget - erst nach Prüfung

#2

Beitrag von Koelsch »

So weit ich weiß, gibt es zu diesem ganzen Komplex überhaupt noch keine Durchführungshinweise. D.h. jede ARGE macht was sie will und in vielen Fällen will sie vermutlich gar nix machen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Antworten

Zurück zu „Rund um den Arbeitsplatz“