Ein paar Auszüge aus der entsprechenden "Hega" (Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung") mit dem Titel
:HEGA 08/10 - 07 - Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU)
Zusammenfassung
Hinweise von Arbeitsuchenden zu erlaubnisrelevanten Verstößen von ZAU [=Zeitarbeitsunternehmen] sind künftig von den Agenturen für Arbeit (AA), insbesondere von den Eingangszonen (EZ), den operativen Bereichen der Grundsicherungsstellen und den Service Centern (SC) aufzunehmen und der zuständigen Regionaldirektion zuzuleiten.
Für die bestmögliche Erfüllung der Aufgabe ist es erforderlich, allen Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden gegen ZAU konsequent nachzugehen. Erlaubnisrelevante Beschwerden zu Gesetzesverstößen von ZAU können arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften sowie Verstöße gegen alle Arbeitgeberpflichten eines Zeitarbeitgebers nach dem AÜG betreffen. Beispielhaft sind zu nennen die Lohnzahlungspflicht, die Gewährung des Erholungsurlaubes, des Feiertagszuschlages, die Beachtung des Arbeitszeitgesetzes sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Keine erlaubnisrelevante Beschwerde liegt u.a. vor, wenn lediglich Unzufriedenheit oder Unmut über die Zeitarbeitsbranche oder ein ZAU artikuliert wird, ohne dass hieraus ein Hinweis auf einen Gesetzesverstoß entnommen werden kann.
QuelleDer Kunde ist zu informieren, dass die Prüfung durch die Regionaldirektion nicht die Durchsetzung ggf. vorhandener arbeitsrechtlicher Ansprüche sicherstellen kann und ihm daher empfohlen wird, sich zunächst mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Soweit dies nicht erfolgreich sein sollte, besteht die Möglichkeit sich ggf. an einen Rechtsanwalt, eine Gewerkschaft oder an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes zu wenden. Auf eventuell anfallende Kosten ist hinzuweisen.
PS: Es kann sein, dass der Link zu dieser HEGA irgendwann veraltet ist, also nicht mehr aufgerufen werden kann. In einem solchen Falle die folgende Seite aufrufen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/S ... suche.html
Und dort im Feld "mit der genauen Wortgruppe" den Suchbegriff "ZAU" eingeben, dann sollte die HEGA in der Trefferliste erscheinen.
PS: @admins: Warum gibt es hier in diesem Forum eigentlich nicht ein eigenständiges Forum über Zeitarbeit?