Verstöße bei Zeitarbeit: neue Vorschrift der BA

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schlaraffenland

Verstöße bei Zeitarbeit: neue Vorschrift der BA

#1

Beitrag von schlaraffenland »

Hab ich grad im Elo-Forum gesehen, ist also "geklaut", sollte aber bekanntgegeben werden, da wichtig:

Ein paar Auszüge aus der entsprechenden "Hega" (Handlungsempfehlung/Geschäftsanweisung") mit dem Titel
HEGA 08/10 - 07 - Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen (ZAU)
:
Zusammenfassung

Hinweise von Arbeitsuchenden zu erlaubnisrelevanten Verstößen von ZAU [=Zeitarbeitsunternehmen] sind künftig von den Agenturen für Arbeit (AA), insbesondere von den Eingangszonen (EZ), den operativen Bereichen der Grundsicherungsstellen und den Service Centern (SC) aufzunehmen und der zuständigen Regionaldirektion zuzuleiten.
Für die bestmögliche Erfüllung der Aufgabe ist es erforderlich, allen Hinweisen, Anzeigen und Beschwerden gegen ZAU konsequent nachzugehen. Erlaubnisrelevante Beschwerden zu Gesetzesverstößen von ZAU können arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Vorschriften sowie Verstöße gegen alle Arbeitgeberpflichten eines Zeitarbeitgebers nach dem AÜG betreffen. Beispielhaft sind zu nennen die Lohnzahlungspflicht, die Gewährung des Erholungsurlaubes, des Feiertagszuschlages, die Beachtung des Arbeitszeitgesetzes sowie die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und der Lohnsteuer. Keine erlaubnisrelevante Beschwerde liegt u.a. vor, wenn lediglich Unzufriedenheit oder Unmut über die Zeitarbeitsbranche oder ein ZAU artikuliert wird, ohne dass hieraus ein Hinweis auf einen Gesetzesverstoß entnommen werden kann.
Der Kunde ist zu informieren, dass die Prüfung durch die Regionaldirektion nicht die Durchsetzung ggf. vorhandener arbeitsrechtlicher Ansprüche sicherstellen kann und ihm daher empfohlen wird, sich zunächst mit seinem Arbeitgeber in Verbindung zu setzen. Soweit dies nicht erfolgreich sein sollte, besteht die Möglichkeit sich ggf. an einen Rechtsanwalt, eine Gewerkschaft oder an die Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichtes zu wenden. Auf eventuell anfallende Kosten ist hinzuweisen.
Quelle

PS: Es kann sein, dass der Link zu dieser HEGA irgendwann veraltet ist, also nicht mehr aufgerufen werden kann. In einem solchen Falle die folgende Seite aufrufen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27098/S ... suche.html

Und dort im Feld "mit der genauen Wortgruppe" den Suchbegriff "ZAU" eingeben, dann sollte die HEGA in der Trefferliste erscheinen.

PS: @admins: Warum gibt es hier in diesem Forum eigentlich nicht ein eigenständiges Forum über Zeitarbeit?
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Koelsch
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Re: Verstöße bei Zeitarbeit: neue Vorschrift der BA

#2

Beitrag von Koelsch »

Eigenes Zeitarbeit Forum - da sehe ich im Moment keine Notwendigkeit. Zu viele Einzelforen sind nicht förderlich für die Übersichtlichkeit, zu große Einzelforen natürlich auch nicht, deshalb das "im Moment".
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
STOPPELHOPSER323
Beiträge: 2
Registriert: Do 16. Sep 2010, 22:59
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Re: Verstöße bei Zeitarbeit: neue Vorschrift der BA

#3

Beitrag von STOPPELHOPSER323 »

Klingt ja nicht schlecht, aber ob das was bringt glaube ich nicht.
Meine Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen sind bisher so das ich der meinung bin das mindestens 80-90 % dieser Buden geschlossen werden müssten.
Keine einzige Zeitfirma in der ich bis jetzt war hat sich wirklich Gesetzeskonform verhalten.
Ich war schon in Firmen die die trotz Urteile vorsätzlich immer noch falsche Lohnabrechnungen erstellt haben und dieses hab ich auch der BA gemeldet, dort bekam ich nur zur antwort das die Firma schon mehrfach aufgefallen ist, der BA aber die Hände gebunden sind und sie nichts tun können . Das war 2005, und diese Firma ist bis heute in der Zeitarbeit aktiv.
Hinzu kommt noch das bei der BA im Vorstand eine gewisse Ingrid Hofmann sitzt,ich denke mal Ihr kennt sie, schon aus diesem grund glaube ich kaum das sich da was positiv für unsereins entwickeln wird.
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