Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

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marsupilami

Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#1

Beitrag von marsupilami »

Ich hab möglicherweise einen Job in Aussicht, den ich u.U. kurzfristig antreten muss, kann, darf, soll.
Selbstverständlich muss ich den Arbeitsbeginn der ARGE melden.

Angenommen, ich kann im April anfangen und ich melde das so, bekomme ich normalerweise ja im bzw. für April kein Geld.
Ist für mich im Prinzip auch nachvollziehbar.

Das Gehalt kommt aber frühestens Ende April.
Wovon lebe ich im April dann? Wovon kaufe ich die Fahrkarte?

Es gab mal den SGB III § 53 http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0305300
aber laut dieser Seite http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/index.html ist der weggefallen.

Auf der homepage der BA hab ich zu Mobilitätshilfe bzw. Überbrückungsgeld nichts passendes gefunden.
Oder falsch gesucht.

Was tun? :ka:
Für's Ansparen ist es wohl zu spät. :verwirrt:

Einfach formlos irgendwas beantragen?
Christoph
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#2

Beitrag von Christoph »

Angenommen, ich kann im April anfangen und ich melde das so, bekomme ich normalerweise ja im bzw. für April kein Geld.
Wenn man am 1. April anfängt, meldet man die Arbeitsaufnahme am 31. März, dann ist das ALG2 für April längst auf dem Konto.

Das erste Problem also gelöst.
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Günter
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#3

Beitrag von Günter »

Es geht ja nur um den Geldzufluss, findet der wirklich im April statt, oder wie in vielen Fällen erst im folgenden Monat.

Benötigst du außer dem Gehalt noch andere Hilfen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#4

Beitrag von kleinchaos »

Mobi und Überbrückungsgeld als solches gibt es nicht mehr.
Es gibt jetzt ein individuelles Vermittlungsbudget. Daraus kann der SB/FM die für dich individuell beste Menge Förderung entnehmen. Aber beantragt muss es halt werden.
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Emmaly
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#5

Beitrag von Emmaly »

Problem dabei: die Anträge müssen vorher gestellt werden.
Ich denke für den April dann die Monatsfahrkarte vom Amt ausstellen lassen ist das einfachste.

Alles andere muss man mit den FM, pAP oder AV besprechen.
LG Emmaly
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marsupilami

Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#6

Beitrag von marsupilami »

Christoph, der mögliche AG ist ebenfalls Behörde und beantragt garantiert die Eingliederungsbeihilfe für Langzeitarbeitslose.
Und verlass Dich darauf, das kriegen die kurz, knackig und termingerecht hin.
Da kann ich mich nicht erst am 31. melden und sagen: Bin ab morgen in Arbeit, wenn der Antrag auf dieses Eingliederungsbeihilfe schon seit 1 Woche auf dem Tisch liegt.

Günter: Jau. Das Monatsticket kostet über 100 Euronen, also 1/3 des aktuellen "Monatsgehaltes".
Christoph
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#7

Beitrag von Christoph »

Da kann ich mich nicht erst am 31. melden und sagen: Bin ab morgen in Arbeit, wenn der Antrag auf dieses Eingliederungsbeihilfe schon seit 1 Woche auf dem Tisch liegt.
Wieso nicht? Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. April, eine Meldung an diesem Tage ist völlig ausreichend.
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Günter
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#8

Beitrag von Günter »

Der Trick ist, dass du den Antrag auf Mobi-Beihilfe vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages stellen musst.

Da gibt es Urteile, wenn du erst unterschreibst und dann Geld willst, heißt es du warst bei nicht bedürftig.

Heißes Eisen, Koelsch hatte letztens die neuen Weisungen zum geänderten §16 SGB II ins Forum gestellt, ich geh mal suchen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Emmaly
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#10

Beitrag von Emmaly »

Nein Marsu, der 16a nicht.
Günter ich habs es nicht gefunden.
LG Emmaly
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marsupilami

Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#11

Beitrag von marsupilami »

Dann käme nach diesem Artikel http://www.sozialticker.com/eingliederu ... 90112.html evtl. noch der § 45 SGB III in Betracht.

Aber ich mach mich jetzt nicht verrückt, erst muss ich die Zusage überhaupt haben.
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Koelsch
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Re: Mobilitätshilfe oder Überbrückungsgeld oder Darlehen?

#12

Beitrag von Koelsch »

Ich nehme an ihr sucht diese Arbeitshilfe.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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