Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

Bewerbung, Kündigung, Probleme
schlaraffenland

Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#26

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Da braucht ja auch nix geändert zu werden. Es geht doch nur um die Frage, darf :schlaffi: während der Freistellungsphase schon wieder ein braver Steuerzahler werden oder nicht. Das ist also nur eine Frage zwischen noch AG und :schlaffi: , da muss kein Kündigungsschreiben geändert werden sonder nur schriftlich mittem Kopp genickt oder geschüttelt werden.
Richtig, so sehe ich es jetzt auch.

Noch mal die Frage:

Ist es eigentlich erlaubt, dass man zwei sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen gleichzeitig ausübt?
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Günter
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#27

Beitrag von Günter »

Dann benötigst du vermutlich für den Überschneidungsmonat eine zweite Steuerkarte oder du lässt das Gehalt im zweiten Monat beim neuen AG versteuern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#28

Beitrag von Koelsch »

Ja, da sehe ich kein Problem.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#29

Beitrag von schlaraffenland »

OK ;-)
Dankeschön Euch beiden.
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Koelsch
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#30

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Dann benötigst du vermutlich für den Überschneidungsmonat eine zweite Steuerkarte oder du lässt das Gehalt im zweiten Monat beim neuen AG versteuern.
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich meine, das geht doch heute ohnehin alles computeronisch ohne Karte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#31

Beitrag von angel6364 »

Koelsch hat geschrieben:
Günter hat geschrieben:Dann benötigst du vermutlich für den Überschneidungsmonat eine zweite Steuerkarte oder du lässt das Gehalt im zweiten Monat beim neuen AG versteuern.
Ich bin mir zwar nicht sicher, aber ich meine, das geht doch heute ohnehin alles computeronisch ohne Karte.
Erst ab 2012. Dieses Jahr gelten die Lohnsteuerkarten für 2010 übergangsweise weiter, sind also vorzulegen.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#32

Beitrag von kleinchaos »

Ich versteh den ganzen Wirbel nicht.
Firma X kündigt dir zum Tag XX. Du findest was bei Firma Y zum Tag YY, vor dem Tag XX. Du bittest Firma X das Kündigungsdatum auf YY zu ändern. Du hast also nahtlos den neuen Job, ohne dass das AA da jemals zahlen müsste. Wenn du in Firma Y die Probezeit nicht überstehen solltest oder irgendwann gekündigt werden solltest, wer will dir daraus einen Strick drehen?
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#33

Beitrag von schlaraffenland »

kleinchaos hat geschrieben:Ich versteh den ganzen Wirbel nicht.
Vielleicht denke ich ja manchmal zu kompliziert.
Firma X kündigt dir zum Tag XX. Du findest was bei Firma Y zum Tag YY, vor dem Tag XX. Du bittest Firma X das Kündigungsdatum auf YY zu ändern. Du hast also nahtlos den neuen Job, ohne dass das AA da jemals zahlen müsste. Wenn du in Firma Y die Probezeit nicht überstehen solltest oder irgendwann gekündigt werden solltest, wer will dir daraus einen Strick drehen?
Du scheinst Recht zu haben, kleinchaos.

Ist es echt wurscht, wenn das Arbeitsamt jetzt schon weiß (hab mich ja arbeitssuchend dort gemeldet), das mir zum Tag XX gekündigt worden ist, und ich lasse das Kündigungsdatum im Nachhinein auf YY umändern?
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#34

Beitrag von kleinchaos »

Solange es dazu führt dass du von denen kein Geld willst ist alles easy
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#35

Beitrag von schlaraffenland »

Ich überleg mir das.

Die Sache ist noch nicht aktuell, weil die neue Firma mir noch keinen Arbeitsvertrag vorgelegt hat (das Bewerbungsverfahren ist noch im Gange; vielleicht kriege ich den Job ja gar nicht), aber sie wollte die Modalitäten wissen, unter denen ich zum nächsten Monatsanfang bei ihnen anfangen könnte. Und mit dem alten Arbeitgeber müsste ich mich dann eben auch kurzschließen.

Deswegen auch der Thread.
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Koelsch
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#36

Beitrag von Koelsch »

Richtig, mit dem alten AG. Dem aber nicht sofort vorschlagen, ich verzichte auch auf das Gehalt vom letzten Monat - wenn er nicht selbst drauf kommt, du kannst ja nicht alles wissen. :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#37

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Richtig, mit dem alten AG. Dem aber nicht sofort vorschlagen, ich verzichte auch auf das Gehalt vom letzten Monat - wenn er nicht selbst drauf kommt, du kannst ja nicht alles wissen. :unschuld:
Hab mit dem alten AG heute telefoniert und signalisiert, dass ich auf mein Extra-Monatsgehalt auch verzichten würde, wenn ich einen neuen AG habe. Ich finde, Ehrlichkeit währt am Längsten ;-)
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Koelsch
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#38

Beitrag von Koelsch »

Siehste, das hatte ich befürchtet. Man muss zwar immer die Wahrheit sagen, aber man muss die Wahrheit nicht immer sagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#39

Beitrag von schlaraffenland »

:mrgreen:
Robur

Re: Dürfen Kündigungsschreiben nachträglich geändert werden?

#40

Beitrag von Robur »

Hey Schlaffi!

Nu mach es mal nicht schwieriger, als es ist!

Du bekämst eine Sperre, wenn du aufgrund eines Aufhebungsvertrages arbeitslos würdest - wirst du aber nicht, da du im Anschluss ja ne neue Stelle antrittst! Wenn du die evtl. wieder verlierst - dann ist das ein neuer Fall! Dann zählt der Grund, warum du diese neue Stelle verlierst. Sonst würde ja jeder, der ne Stelle selbst kündigt um sich zu verändern und dann seinen Job verliert, sanktionierbar! Dem ist nicht so!

Und die Agentur geht das eh nischt an: du beziehst im Moment keine Leistungen. Du brauchst denen ja keinen Aufhebungsvertrag vorzulegen - einfach ne Mitteilung, dass du nicht mehr arbeitssuchend bist! Verwöhn die mal nicht mit freiwilligen Angaben!!
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