Richtig, so sehe ich es jetzt auch.Koelsch hat geschrieben:Da braucht ja auch nix geändert zu werden. Es geht doch nur um die Frage, darf :schlaffi: während der Freistellungsphase schon wieder ein braver Steuerzahler werden oder nicht. Das ist also nur eine Frage zwischen noch AG und :schlaffi: , da muss kein Kündigungsschreiben geändert werden sonder nur schriftlich mittem Kopp genickt oder geschüttelt werden.
Noch mal die Frage:
Ist es eigentlich erlaubt, dass man zwei sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen gleichzeitig ausübt?