Frage zu ausländischem AG

Bewerbung, Kündigung, Probleme
Antworten
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Frage zu ausländischem AG

#1

Beitrag von Antje »

Wenn man für einen AG aus dem Ausland arbeitet (dieses nur in Deutschland), muss der AG einen dann anmelden oder kann er dies auf den AN abwälzen ? Will sagen, kann der AG verlangen, dass der AN alles alleine abführt ? Eine Betriebsnummer liegt nicht vor und kann, wenn ich das richtig verstehe, auch nicht vom AN beantragt werden.
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zu ausländischem AG

#2

Beitrag von Koelsch »

EU-Firma oder Drittland?
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Frage zu ausländischem AG

#3

Beitrag von Antje »

Koelsch hat geschrieben:EU-Firma oder Drittland?
Österreich
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zu ausländischem AG

#4

Beitrag von Koelsch »

OK, ich schau mal, wenn FC Köln übertragen wurde!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zu ausländischem AG

#5

Beitrag von Koelsch »

Sodele, nachdem der 1. FC Köln die Deutsche Meisterschaft im nächsten Jahr und den Gewinn der Champions League im übernächsten Jahr so gut wie sicher gemacht hat, jetzt mal wieder der Ernst des Lebens.

Und da gibt es den berühmten Unterschied zwischen Theorie und Praxis:

Theoretisch ist der ausländische Arbeitgeber nach § 28e Abs. 1 Satz 1 SGB IV zur Abführung der Sozialversicherungbeiträge an die deutschen Träger der SV (Rentenversicherung, Alo-Versicherung, Kranken- und Pflegeversicherung) verpflichtet.

Wenn er das aber praktisch nicht tut, kann die deutsche Sozialversicherung die Beträge bei ihm nicht einklagen. Dann kommt § 28m Abs. 1 SGB IV zum tragen, und dann muss der Arbeitnehmer alle Beiträge abführen, also sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeberanteil.

Und wenn Du jetzt sagst, schöne Sch..., wozu brauch ich dann die EU, kann ich nur sagen, z.B. um Griechenlands, Portugals, Irlands Schulden zu verkleinern und als Deutsche ohne Passkontrolle sogar nach Holland fahren zu können. :unschuld: :unschuld:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Frage zu ausländischem AG

#6

Beitrag von Antje »

Wo muss ich denn aber was anmelden, um nicht in die Verlegenheit zu kommen, Steuersünder zu werden ?
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zu ausländischem AG

#7

Beitrag von Koelsch »

Steuersünder ohnehin nicht, es geht um die Sozialversicherung.

Ich bin mir da nicht sicher, frag mal bei der Krankenversicherung, die müssten das wissen. Lies Dir auch den § 28m SGB IV durch. Es gibt die Möglichkeit (aber nur für Heimarbeiter und Hausgewerbetreibende
§ 12 SGB IV Hausgewerbetreibende, Heimarbeiter und Zwischenmeister

(1) Hausgewerbetreibende sind selbständig Tätige, die in eigener Arbeitsstätte im Auftrag und für Rechnung von Gewerbetreibenden, gemeinnützigen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewerblich arbeiten, auch wenn sie Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen oder vorübergehend für eigene Rechnung tätig sind.
das Du auch noch die Aufzeichnungspflichten (Lohnbuchführung) des Arbeitgebers mit übernehmen muss, zumindest aber musst Du die Meldung nach § 28a SGB IV abgeben. Tust Du das nicht, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Wie Du das machen musst, das muss Dir die Krankenkasse mitteilen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Frage zu ausländischem AG

#8

Beitrag von Antje »

Aber er ist doch fest angestellt und nicht selbstständig......
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Frage zu ausländischem AG

#9

Beitrag von Koelsch »

Dann muss er im Zweifel zahlen, und zwar AG- und AN Anteil. Rein theoretisch hat er dann einen Anspruch auf den AG-Anteil, aber
SGB IV § 28m Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen
Kreikebohm in Kreikebohm, SGB IV 1. Auflage 2008
IV. Anspruch auf den Arbeitgeberbeitragsanteil
Rn 5
Grundsätzlich sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte an der Aufbringung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages beteiligt (§ 249 Abs 1 SGB V, § 58 Abs 1 SGB XI, § 168 Abs 1 Nr 1 SGB VI, § 346 Abs 1 SGB III). Zahlt der Beschäftigte, Heimarbeiter oder Hausgewerbetreibende jedoch die Sozialversicherungsbeiträge an Stelle des Arbeitgebers, hat er nach Abs 4 einen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf den von diesem zu tragenden Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Bei Heimarbeitern und Hausgewerbetreibenden entsteht dieser Anspruch allerdings erst dann, wenn der Arbeitgeber seiner Zahlungsverpflichtung bis zum Fälligkeitstag nicht nachgekommen ist. Übernimmt der Arbeitnehmer die Beitragstragung schon vor dem Fälligkeitstag, entfällt der Anspruch gegen den Arbeitgeber. Der Anspruch ist bei Beschäftigten nach Abs 1 allerdings nur theoretisch, weil wegen der §§ 18–20 GVG keine Möglichkeit für den Arbeitnehmer besteht, den Anspruch auch tatsächlich (ggf gerichtlich) durchzusetzen, falls der exterritoriale Arbeitgeber die Erstattung seines Anteils verweigert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Frage zu ausländischem AG

#10

Beitrag von Antje »

Wie gesagt, würde er ja tun, aber wie, wenn AN keine Betriebsnummer bekommen ?

Ich liebe D.....
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Frage zu ausländischem AG

#11

Beitrag von sleepy5580 »

Erstmal muss Folgendes geklärt werden wie lange und wo wird gearbeitet

1. Wenn das nur Befristet ist kann der AG den AN auch vor Ort versichern

2. Man arbeitet für den AG bei einer anderen Firma (Elektroarbeiten oder ähnliches), dann muss die Kundenfirma die Sozialversicherung abführen.

3. Man macht Tätigkeiten dauerhaft für den AG hier vor Ort, dann ist der AN in Deutschland zu versichern.
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Benutzeravatar
Antje
Benutzer
Beiträge: 290
Registriert: Di 21. Sep 2010, 20:08
Wohnort: Hupen-statt-Klingeln-City

Re: Frage zu ausländischem AG

#12

Beitrag von Antje »

unbefristeter Vertrag
Arbeitsort D
Was schert es die Eiche, wenn sich das Schwein an ihr scheuert?
Antworten

Zurück zu „Rund um den Arbeitsplatz“