Hallo alle zusammen,
ich habe da schon mal wieder eine Frage. Ich hatte ja einen befristeten Vertrag bei einer Zeitarbeitsfirma vom 15.3. bis zum 13.4. So, ab dem 29.3. war ich krank geschrieben. Die Firma teilte mir mit, das sie in den ersten vier Wochen bei Krankheit nicht zahlt, ich aber Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen kann. Habe ich versucht. Heute erhielt ich einen Anruf, das die das gesetzlich garnicht zahlen dürfen, weil der Vertrag befristet ist.
Ich hatte ja für die vier Wochen einen Zuschuss von 50% der Fahrkosten bekommen, kann die Arge das zurück fordern? Und wie ist das wenn ich weder Lohn noch Krankengeld bekomme, zahlt die Arge dann nach?
Danke im vorraus für eure Antworten....
Gruß
Cola
befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkostenzus
Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Ich habe den Eindruck, dass hier tatsächlich kein Anspruch auf Krankengeld und Lohnfortzahlung entstanden ist.
Lohnfortzahlung erst bei mind. 3 Monate Vertragsdauer, Krankengeld erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)
Rückzahlung Fahrtkostenvorschuss - wenn das ausgegeben ist (Monatskarte z.B.) dann kann vermutlich nix zurückgefordert werden.
Lohnfortzahlung erst bei mind. 3 Monate Vertragsdauer, Krankengeld erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung (§ 44 Abs. 2 Nr. 3 SGB V)
Rückzahlung Fahrtkostenvorschuss - wenn das ausgegeben ist (Monatskarte z.B.) dann kann vermutlich nix zurückgefordert werden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Fahrtgeld:
Doch.
Hab ich selbst erlebt.
Zumindest das anteilige.
Doch.
Hab ich selbst erlebt.
Zumindest das anteilige.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Auch wenn Du das schon "verbraten" hattest?marsupilami hat geschrieben:Fahrtgeld:
Doch.
Hab ich selbst erlebt.
Zumindest das anteilige.
Da würde ich, gerade bei 50% Zuschuss argumentieren und ggf. klagen: Ohne Job hätte ich mir die Monatskarte nicht gekauft, denn mein Bier kauf ich immer beim Aldi um die Ecke. Ich brauche so was nicht, viel zu teuer.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Aus heutiger Sicht würde ich auch zumindest mal Widerspruch erheben.
Aber im Prinzip ist das halt doof:
Anfang Februar noch 'ne Fahrkarte gekauft und ab Mitte ging ja gar nichts mehr.
Und da haben die für den halben Februar das Fahrgeld zurückverlangt.
Monatskarte hin oder her.
Aber im Prinzip ist das halt doof:
Anfang Februar noch 'ne Fahrkarte gekauft und ab Mitte ging ja gar nichts mehr.
Und da haben die für den halben Februar das Fahrgeld zurückverlangt.
Monatskarte hin oder her.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Denen würde ich die Monatskarte in's Patschhändchen drücken und die restlichen 50% fordern.
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- marsupilami
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Re: befristeter Vertrag, krank, kein Krankengeld, Fahrtkoste
Im Moment werde ich die Patschhändchen ruhig halten.
Die kommen sonst womöglich auf dumme Gedanken!
Also die Leutchen vom JC, nicht die Patschhändchen.
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Signatur?
Muss das sein?
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