Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
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Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Hallo zusammen,
ich hoffe mein Beitrag steht im richtigen Bereich - ansonsten bitte verschieben.
Seit dem 01.(02.)05.2012 habe ich eine Stelle als Bürgerarbeiterin in einem Sozialkaufhaus Bönen (wohne selber in Unna) bekommen. So weit, so gut. Brutto 990 €, netto 800 € - so wurde es mir bei Vertragsunterzeichnung mündlich mitgeteilt.
Nun sprach mich ein Arbeitskollege (auch Bürgerarbeiter) an:
1. Es seien nur etwa 780 € netto, also nur unwesentlich mehr als ALG II. Eigentlich lohne sich der Job gar nicht. Alleine schon wegen der enormen monatlichen Fahrtkosten.
2. Es würden mir bis zu 150 € vom JC zustehen (erzählte irgendetwas mit einer Differenz von 990 € bis zu 1150 € die der Betrieb vom JC bekäme). Ich solle gleichzeitig auch mal nachfragen wegen Fahrtkostenübernahme (ca. 78 € bei Fahrt mit Bahn, ca. 65 € bei Fahrt mit Pkw, zumindest aber Kosten für Sozialticket - ca. 30 €). Wenn der Zuschuss bewilligt würde, dann würde auch die GEZ übernommen werden.
Eigentlich wollte ich aber unabhängig vom JC werden. Vorher bekam ich 724 € ALG II. Also ist es schon eine Steigerung für mich, selbst wenn ich alle drei Monate die GEZ-Gebühren selber bezahlen muss. Ich habe unverzüglich Wohngeld beantragt, könnten zwischen 40 € und 90 € werden (lt. Rechner im Internet). Bescheid steht noch aus.
Allerdings möchte ich keine Gelder verschenken, die mir eventuell zustehen. Weder im Internet, noch in diesem Forum habe ich irgendetwas von einen solchen Zuschuss gelesen. Höchstens von ALG II Aufstockung, dann aber unter Anrechnung irgendwelcher Freibeträge und dem Arbeitslohn.
Gibt es einen solchen Zuschuss überhaupt? Oder meint der Arbeitskollege eventuell die Aufstockung mit ALG II? Wäre es nicht sinnvoller den Nettolohn + Wohngeld zu nehmen? Statt der anderen Variante? Ich denke nämlich, dass ich dann nicht den Nettolohn bekäme sondern nur etwas erhöhtes ALG II?
Ach vielleicht kann mir mit einfachen Antworten geholfen werden.
LG
Bianca
ich hoffe mein Beitrag steht im richtigen Bereich - ansonsten bitte verschieben.
Seit dem 01.(02.)05.2012 habe ich eine Stelle als Bürgerarbeiterin in einem Sozialkaufhaus Bönen (wohne selber in Unna) bekommen. So weit, so gut. Brutto 990 €, netto 800 € - so wurde es mir bei Vertragsunterzeichnung mündlich mitgeteilt.
Nun sprach mich ein Arbeitskollege (auch Bürgerarbeiter) an:
1. Es seien nur etwa 780 € netto, also nur unwesentlich mehr als ALG II. Eigentlich lohne sich der Job gar nicht. Alleine schon wegen der enormen monatlichen Fahrtkosten.
2. Es würden mir bis zu 150 € vom JC zustehen (erzählte irgendetwas mit einer Differenz von 990 € bis zu 1150 € die der Betrieb vom JC bekäme). Ich solle gleichzeitig auch mal nachfragen wegen Fahrtkostenübernahme (ca. 78 € bei Fahrt mit Bahn, ca. 65 € bei Fahrt mit Pkw, zumindest aber Kosten für Sozialticket - ca. 30 €). Wenn der Zuschuss bewilligt würde, dann würde auch die GEZ übernommen werden.
Eigentlich wollte ich aber unabhängig vom JC werden. Vorher bekam ich 724 € ALG II. Also ist es schon eine Steigerung für mich, selbst wenn ich alle drei Monate die GEZ-Gebühren selber bezahlen muss. Ich habe unverzüglich Wohngeld beantragt, könnten zwischen 40 € und 90 € werden (lt. Rechner im Internet). Bescheid steht noch aus.
Allerdings möchte ich keine Gelder verschenken, die mir eventuell zustehen. Weder im Internet, noch in diesem Forum habe ich irgendetwas von einen solchen Zuschuss gelesen. Höchstens von ALG II Aufstockung, dann aber unter Anrechnung irgendwelcher Freibeträge und dem Arbeitslohn.
Gibt es einen solchen Zuschuss überhaupt? Oder meint der Arbeitskollege eventuell die Aufstockung mit ALG II? Wäre es nicht sinnvoller den Nettolohn + Wohngeld zu nehmen? Statt der anderen Variante? Ich denke nämlich, dass ich dann nicht den Nettolohn bekäme sondern nur etwas erhöhtes ALG II?
Ach vielleicht kann mir mit einfachen Antworten geholfen werden.
LG
Bianca
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Von Zuschlägen habe ich noch nichts gehört, aber nach den Zahlen, die Du genannt hast, bleibt ein recht erheblicher ALG II Anspruch von € 222,00 im Monat
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Die Fahrtkosten schriftlich, formlos beim JC beantragen.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Sorry, ich verstehe nur "Bahnhof"!
Fahrtkosten schriftlich beantragen - ist klar.
Aber ich beziehe ab dem 01.06.12 doch gar keine Leistungen mehr vom JC, dann kann ich auch keine Fahrtkosten beantragen - oder?! Hätte man überhaupt Aussicht darauf die Kosten für die Nutzung des Pkw erstattet zu bekommen? Oder nicht eher die Kosten fürs Sozialticket?
Möglicher ALG II-Anspruch: laut PDF-File ca. 222 €. Sind aber weniger als 374 €. Oder gäbe es Nettolohn + 222 €? Oder Regelsatz + 222 €?
Fahrtkosten schriftlich beantragen - ist klar.
Aber ich beziehe ab dem 01.06.12 doch gar keine Leistungen mehr vom JC, dann kann ich auch keine Fahrtkosten beantragen - oder?! Hätte man überhaupt Aussicht darauf die Kosten für die Nutzung des Pkw erstattet zu bekommen? Oder nicht eher die Kosten fürs Sozialticket?
Möglicher ALG II-Anspruch: laut PDF-File ca. 222 €. Sind aber weniger als 374 €. Oder gäbe es Nettolohn + 222 €? Oder Regelsatz + 222 €?
- marsupilami
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Nettolohn + 222 + Fahrtkosten.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Du hättest aber nach meiner Meinung Anspruch auf ALG II.
Und meines Wissens kann nach § 16 SGB II Fahrtkostenzuschuss etc. gezahlt werden. Stell einfach mal den Antrag, dann sieht man weiter.
Die Frage ist aber, warum willst Du auf gut € 200 im Monat verzichten? Durch die Bürgerarbeit ist der Druck seitens des JC ja sicher sehr gering geworden.
Und meines Wissens kann nach § 16 SGB II Fahrtkostenzuschuss etc. gezahlt werden. Stell einfach mal den Antrag, dann sieht man weiter.
Die Frage ist aber, warum willst Du auf gut € 200 im Monat verzichten? Durch die Bürgerarbeit ist der Druck seitens des JC ja sicher sehr gering geworden.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Ich will ja auf nichts verzichten! Deswegen doch meine Fragen hier im Forum!
Ich habe von ALG-II NULL Ahnung! Ich hab ein Jahr lang brav ALG-II Regelsatz bezogen und gut wars. Bewerbungskosten wurden erstattet. Erstattung von Heizkosten und Strom für 2011 wurde mir auf Regelsatz angerechnet, weil höher als 374 €.
So sah es bei mir aus.....
Vor allem dachte ich immer, dass ich so lange ich vom JC abhängig bin auch nach deren Vorgaben "tanzen" muss. Ich frage mich wie es nun wäre wegen Urlaub: Laut Arbeitsvertrag 21 Kalendertage, ohne Wochenendtage; Ortsabwesenheit = jeder Tag wird gezählt. Dann aber auch wieder Bewerbungszwang, regelmäßiges Vorsprechen beim JC usw.
Nur will ich irgendwann loskommen vom JC. Nur ich habe panische Angst am Ende weniger zu haben, als wenn ich ALG-II beziehen würde! Darum gehts mir. Deswegen bin ich über jeden Cent froh, den ich mehr als den Regelsatz monatlich bekomme.
Wenn ich nach euren Tipps gehe, hätte ich dann im Monat mehr als 400 € übrig! Da kann doch irgendetwas nicht stimmen! Auch wenn es mich freuen würde. Mein Pkw bräuchte nämlich mal wieder ein paar neue Teile....
Nun mal zum Ablauf. ALG-II wird mit Wirkung vom 01.06.2012 vom JC eingestellt. Bescheid habe ich bereits bekommen. Würde nun ein Antrag auf Veränderungen noch ausreichen wegen Beantragung der Aufstockung oder müsste ich einen komplett neuen Hauptantrag aufüllen? Die Fahrtkosten formlos beantragen?
Ich habe von ALG-II NULL Ahnung! Ich hab ein Jahr lang brav ALG-II Regelsatz bezogen und gut wars. Bewerbungskosten wurden erstattet. Erstattung von Heizkosten und Strom für 2011 wurde mir auf Regelsatz angerechnet, weil höher als 374 €.
So sah es bei mir aus.....
Vor allem dachte ich immer, dass ich so lange ich vom JC abhängig bin auch nach deren Vorgaben "tanzen" muss. Ich frage mich wie es nun wäre wegen Urlaub: Laut Arbeitsvertrag 21 Kalendertage, ohne Wochenendtage; Ortsabwesenheit = jeder Tag wird gezählt. Dann aber auch wieder Bewerbungszwang, regelmäßiges Vorsprechen beim JC usw.
Nur will ich irgendwann loskommen vom JC. Nur ich habe panische Angst am Ende weniger zu haben, als wenn ich ALG-II beziehen würde! Darum gehts mir. Deswegen bin ich über jeden Cent froh, den ich mehr als den Regelsatz monatlich bekomme.
Wenn ich nach euren Tipps gehe, hätte ich dann im Monat mehr als 400 € übrig! Da kann doch irgendetwas nicht stimmen! Auch wenn es mich freuen würde. Mein Pkw bräuchte nämlich mal wieder ein paar neue Teile....
Nun mal zum Ablauf. ALG-II wird mit Wirkung vom 01.06.2012 vom JC eingestellt. Bescheid habe ich bereits bekommen. Würde nun ein Antrag auf Veränderungen noch ausreichen wegen Beantragung der Aufstockung oder müsste ich einen komplett neuen Hauptantrag aufüllen? Die Fahrtkosten formlos beantragen?
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Sofort schriftlichen Weiterbewilligungsantrag stellen. Dort führst Du dann in der Anlage EK die Zahlen aus der Bürgerarbeit auf, und das sollte es gewesen sein.
Kannst Du den Einstellungsbescheid zum 1.6.2012 mal anonym einscannen und hier hochladen? Nicht das da noch irgendwelche "schlimme Sachen" drin stehen, denen man widersprechen muss.
Kannst Du den Einstellungsbescheid zum 1.6.2012 mal anonym einscannen und hier hochladen? Nicht das da noch irgendwelche "schlimme Sachen" drin stehen, denen man widersprechen muss.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Das einzig schlimme in dem Bescheid ist die Frist die ich versäumt habe, also anzugeben, warum mir auch weiterhin ALG-II zustehen solle....
Ansonsten teilte mir das JC noch mit, dass ich den ersten Lohnzettel und den Kontoauaszug auf dem der Geldeingang verzeichnet ist, bei m JC einreichen muss, damit festgestellt werden kann, wieviel Geld ich zurückzahlen muss.
Was vergessen: Laut mündlicher Aussage vom SB beim JC steht mir auch gar kein ALG-II mehr zu, da Netto höher als mein Anspruch von ALG-II.
Ansonsten teilte mir das JC noch mit, dass ich den ersten Lohnzettel und den Kontoauaszug auf dem der Geldeingang verzeichnet ist, bei m JC einreichen muss, damit festgestellt werden kann, wieviel Geld ich zurückzahlen muss.
Was vergessen: Laut mündlicher Aussage vom SB beim JC steht mir auch gar kein ALG-II mehr zu, da Netto höher als mein Anspruch von ALG-II.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Noch was vergessen. Habe eben noch mal nachgesehen. Ist noch gar nicht der Einstellungbescheid. Nennt sich irgendetwas mit "vorläufiger Einstellung"....
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Dann bitte unbedingt scannen und einstellen. Vorläufig, da würde mich doch mal sehr interessieren, worauf die das stützen. Mein erster böser, aber leider viel zu oft richtiger Verdacht - die spinnen.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Aufgrund dessen, dass ich einen Job als Bürgerarbeiterin angenommen habe. Und aus meiner Sicht hat das JC auch recht damit. Damit ist die Anspruchsgrundlage entfallen, schließlich bin ich nicht mehr bedürftig! Ich erhalte theoretisch 80 € (netto) mehr als mit ALG-II. Dazu im besten Fall noch 80 € Wohngeld - was will ich dann noch mehr! So denke ich.
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Nix Schlimmes. Das war eine Anhörung. Leider hast Du nicht reagiert, also erfolgte die vorläufige Einstellung. Schick denen, wie dort geschrieben, erste Lohnabrechnung und Kto.-Auszug mit Gehaltseingang und ein formloses Schreiben dazu, dass nach Deiner Meinung immer noch ein erheblicher Anspruch besteht und beantrage sofortige Weiterzahlung und Nachzahlung.
Wie schon geschrieben und vorgerechnet. Ich bin der Meinung, Du hast keinen WG Anspruch sondern einen erheblichen ALG II Anspruch, wobei ich hier von nur einer Person in der BG ausgegangen bin. Wenn es mehr BG-Mitglieder gibt, müsste man Details wissen und noch mal rechnen.
Wie schon geschrieben und vorgerechnet. Ich bin der Meinung, Du hast keinen WG Anspruch sondern einen erheblichen ALG II Anspruch, wobei ich hier von nur einer Person in der BG ausgegangen bin. Wenn es mehr BG-Mitglieder gibt, müsste man Details wissen und noch mal rechnen.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Ich sagte schon mal: Warum sollte ich reagieren?! Aus meiner Sicht ist alles richtig gelaufen.
Natürlich bin ich nur eine Person in der BG, ansonsten hätte ich es auch geschrieben.
Ich denke schon, dass ich einen Anspruch auf WG habe. So jedenfalls die unverbindliche Auskunft vom WG-Rechner für NRW im Internet. Demnach 85 €.
Soll jetzt keinesfalls heissen, dass ich meine es besser zu wissen!! Nur so ist mein Rechtsempfinden. Ansprüche bestehen so lange Notsituation besteht, wenn nicht mehr, auch kein Anspruch mehr. Um es noch einmal in realen Zahlen auszudrücken: Brutto 990 €, Netto 800 €, vorheriger ALG-II-Bedarf 724,80 €. Netto liegt höher als früherer Anspruch, also ab sofort kein Anspruch mehr. Wohnung kalt 240 €, Nebenkosten 80 €, Heizung 30 €. Wenn die Zahlung vom WG tatsächlich 85 € (Ergebnis WG-Rechner) betragen sollte ist doch "alles in Butter". 800 € + 85 € = 885 € - 350 € = 535 € = 161 € mehr als mit ALG-II.
Natürlich bin ich nur eine Person in der BG, ansonsten hätte ich es auch geschrieben.
Ich denke schon, dass ich einen Anspruch auf WG habe. So jedenfalls die unverbindliche Auskunft vom WG-Rechner für NRW im Internet. Demnach 85 €.
Soll jetzt keinesfalls heissen, dass ich meine es besser zu wissen!! Nur so ist mein Rechtsempfinden. Ansprüche bestehen so lange Notsituation besteht, wenn nicht mehr, auch kein Anspruch mehr. Um es noch einmal in realen Zahlen auszudrücken: Brutto 990 €, Netto 800 €, vorheriger ALG-II-Bedarf 724,80 €. Netto liegt höher als früherer Anspruch, also ab sofort kein Anspruch mehr. Wohnung kalt 240 €, Nebenkosten 80 €, Heizung 30 €. Wenn die Zahlung vom WG tatsächlich 85 € (Ergebnis WG-Rechner) betragen sollte ist doch "alles in Butter". 800 € + 85 € = 885 € - 350 € = 535 € = 161 € mehr als mit ALG-II.
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Die Auskunft des Rechners ist nicht verbindlich. Wenn Deine Zahlen stimmen, dann hast Du keinen Anspruch auf WG, weil Dein Bedarf nicht gedeckt ist. Das berücksichtigt der Rechner nicht.
Und wie gesagt - ich komme auf € 222 ALG II plus Deinen Nettolohn wenn Du bisher € 724 ALG II bekommen hast, im Vergleich zu evtl. € 85 WG plus Nettolohn schon ein Unterschied.
Und wie gesagt - ich komme auf € 222 ALG II plus Deinen Nettolohn wenn Du bisher € 724 ALG II bekommen hast, im Vergleich zu evtl. € 85 WG plus Nettolohn schon ein Unterschied.
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- kleinchaos
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Bianca, ohne dass ich jetzt detailiert nachrechne:
die ersten 100€ sind anrechnungsfrei
danach sind noch 20% anrechnungsfrei. 680 x 20% = 136€ so ganz grob übern Daumen.
Die unterschiedlichen Nettobeträge (780 oder 800 oder oder) können von der individuellen Steuerlast abhängen sowie vom Zusatzbeitrag zur KV.
Auch wenn du denkst: nur weg vom JC, ich nehm die 80 Tacken Wohngeld, dann biste schief gewickelt. Die Wohngeldstelle prüft beim Wohngeldantrag ob du mit ALG2 besser kommst. Ist das der Fall, darf die Wohngeldstelle dir kein Wohngeld bewilligen sondern muss dich zum JC schicken.
die ersten 100€ sind anrechnungsfrei
danach sind noch 20% anrechnungsfrei. 680 x 20% = 136€ so ganz grob übern Daumen.
Die unterschiedlichen Nettobeträge (780 oder 800 oder oder) können von der individuellen Steuerlast abhängen sowie vom Zusatzbeitrag zur KV.
Auch wenn du denkst: nur weg vom JC, ich nehm die 80 Tacken Wohngeld, dann biste schief gewickelt. Die Wohngeldstelle prüft beim Wohngeldantrag ob du mit ALG2 besser kommst. Ist das der Fall, darf die Wohngeldstelle dir kein Wohngeld bewilligen sondern muss dich zum JC schicken.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Wieso sollte mein Bedarf nicht gedeckt sein? Natürlich stimmen meine Zahlen!!!
Wenn mein Bedarf mit 724 € gedeckt war, dann doch wohl mit 800 € erst recht. Wenn mit WG, dann doch erst recht.
Wenn mein Bedarf mit 724 € gedeckt war, dann doch wohl mit 800 € erst recht. Wenn mit WG, dann doch erst recht.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Ich glaube ich beende das hier wohl besser..... Hat wohl keinen Sinn mehr weiter zu diskutieren.
Das mit den Freibeträgen habe ich noch nie verstanden, werde ich auch nie und WILL es auch gar nicht!
Ich warte den Bescheid von der WG-Stelle ab. Dann kann ich immer noch überlegen ob ich was machen werde. Wohl aber eher nicht. Dann werde ich wohl auf alles weitere verzichten und den Regelsatz für Mai 2012 ans JC zurückzahlen. Und dann bin ich los davon.
Das mit den Freibeträgen habe ich noch nie verstanden, werde ich auch nie und WILL es auch gar nicht!
Ich warte den Bescheid von der WG-Stelle ab. Dann kann ich immer noch überlegen ob ich was machen werde. Wohl aber eher nicht. Dann werde ich wohl auf alles weitere verzichten und den Regelsatz für Mai 2012 ans JC zurückzahlen. Und dann bin ich los davon.
Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Das ist natürlich Deine Entscheidung, verstehen kann ich es nicht. Aber wenn das, wie kleinchaos und ich erwarten, mit dem WG nicht klappt, melde Dich bitte, dann gucken wir weiter. Schick dem JC aber auf jeden Fall Lohnabrechnung und Kontoauszug, wie in der Anhörung geschrieben.
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- kleinchaos
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Dein Bedarf ohne Job war 724€. Mit Job, durch die Freibeträge, ist der Bedarf zwar immer noch 724€, aber du hast Einkommen, wovon dir Freibeträge gewährt werden. Diese Freibeträge sollen den Aufwand zur Erlangung des Einkommens abdecken. Eben die Fahrkosten, Arbeitskleidung, die Vesperbrote etc
Nachtrag: Ich weis, was ein Auto so kostet an Unterhalt. Mit den Freibeträgen hättest du da etwas mehr Spielraum. Willst du darauf freiwillig verzichten?
Nachtrag: Ich weis, was ein Auto so kostet an Unterhalt. Mit den Freibeträgen hättest du da etwas mehr Spielraum. Willst du darauf freiwillig verzichten?
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Ok. Trotzdem danke.
Natürlich schicke ich die Unterlagen zum JC, ist doch selbstverständlich.
@kleinchaos: Nun ist der "Bahnhof" nur noch größer geworden. Ich verstehe das alles nicht!! Ich habe kein Abitur mit 1.0!!
Nur mal so meine Denkweise:
Anspruch auf ALG-II habe ich, wenn ich nicht für meinen Lebensunterhalt selber sorgen kann. Also wenn ich Wohnung, Nebenkosten, Strom+Heizung und Bedarf zum Leben nicht selber bestreiten kann (wie auch immer!). In Zahlen: Miete kalt 240 €, Nebenkosten 80 €, Heizung 30 €, Strom 35 €, Bedarf zum Leben ca. 350 € im Monat, Rückzahlung an Ex-Arbeitgeber 10 €. Und alle drei Monate 53,94 € GEZ. Alles was darüber liegt, auch wenn es nur 1 Cent ist, deckt meine monatlichen Ausgaben. Alles andere reicht zum Leben und für Rücklagen vollkommen aus.
Natürlich schicke ich die Unterlagen zum JC, ist doch selbstverständlich.
@kleinchaos: Nun ist der "Bahnhof" nur noch größer geworden. Ich verstehe das alles nicht!! Ich habe kein Abitur mit 1.0!!
Nur mal so meine Denkweise:
Anspruch auf ALG-II habe ich, wenn ich nicht für meinen Lebensunterhalt selber sorgen kann. Also wenn ich Wohnung, Nebenkosten, Strom+Heizung und Bedarf zum Leben nicht selber bestreiten kann (wie auch immer!). In Zahlen: Miete kalt 240 €, Nebenkosten 80 €, Heizung 30 €, Strom 35 €, Bedarf zum Leben ca. 350 € im Monat, Rückzahlung an Ex-Arbeitgeber 10 €. Und alle drei Monate 53,94 € GEZ. Alles was darüber liegt, auch wenn es nur 1 Cent ist, deckt meine monatlichen Ausgaben. Alles andere reicht zum Leben und für Rücklagen vollkommen aus.
Zuletzt geändert von Bianca061970 am Mo 28. Mai 2012, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
- kleinchaos
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Ich hab auch kein Abi. Nichtmal mit 4-
Nochmal: du erzielst Einkommen aus Arbeit. Trotz Arbeit bist du weiterhin bedürftig. Das geht nicht nur dir so, das Millionen anderen auch so, dass sie von ihrer Arbeit nicht leben können.
Da du arbeitest, erkennt der Gesetzgeber diverse Ausgaben an. Weil eine Einzelprüfung bei 6 Millionen Menschen wohl doch zu viel wäre, hat der Gesetzgeber gewisse Pauschalen bestimmt. Eben die, dass die ersten 100€ anrechnungsfrei sind. In diesen 100€ sind zB Fahrkosten enthalten.
Mal konkret:
780€ netto
100€ frei, bleiben 680 übrig. Davon 20% ergeben 136€. Plus die die ersten 100€ macht zusammen 236€ Freibetrag.
Dein Bedarf erhöht sich also von 724 auf 960€.
Nochmal: du erzielst Einkommen aus Arbeit. Trotz Arbeit bist du weiterhin bedürftig. Das geht nicht nur dir so, das Millionen anderen auch so, dass sie von ihrer Arbeit nicht leben können.
Da du arbeitest, erkennt der Gesetzgeber diverse Ausgaben an. Weil eine Einzelprüfung bei 6 Millionen Menschen wohl doch zu viel wäre, hat der Gesetzgeber gewisse Pauschalen bestimmt. Eben die, dass die ersten 100€ anrechnungsfrei sind. In diesen 100€ sind zB Fahrkosten enthalten.
Mal konkret:
780€ netto
100€ frei, bleiben 680 übrig. Davon 20% ergeben 136€. Plus die die ersten 100€ macht zusammen 236€ Freibetrag.
Dein Bedarf erhöht sich also von 724 auf 960€.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Aber, warum verstehe ich das nicht?
Wenn ich mit meiner Partnerin zusammenleben würde, könnte ich es vielleicht noch verstehen. Ihr Einkommen, mein Einkommen, ihre Wohnung usw. das passt alles nicht.
Aber so lange ich noch alleine lebe.....
Wenn ich mit meiner Partnerin zusammenleben würde, könnte ich es vielleicht noch verstehen. Ihr Einkommen, mein Einkommen, ihre Wohnung usw. das passt alles nicht.
Aber so lange ich noch alleine lebe.....
- kleinchaos
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Rechne mal nur deine Reparaturkosten fürs Auto. Plus Sprit. Irgendwie musst du ja auch zur Arbeit kommen.
Oder rechne die Monatskarte. Dann der Sparbetrag fürs Ersatzauto, für Reparaturen und Neuanschaffungen von Möbeln usw. Da sind 950€ echt wenig. Weniger als der unpfändbare Betrag für einen Single. Der liegt bei etwas über 1000€. Du bist also immer noch am Existenzminimum.
Oder rechne die Monatskarte. Dann der Sparbetrag fürs Ersatzauto, für Reparaturen und Neuanschaffungen von Möbeln usw. Da sind 950€ echt wenig. Weniger als der unpfändbare Betrag für einen Single. Der liegt bei etwas über 1000€. Du bist also immer noch am Existenzminimum.
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Re: Bürgerarbeit und "Zuschuss vom Jobcenter"
Der Gesetzgeber hat gesagt:
Du allein brauchst € 724,00 ALG II = Existenzminimum, und das bekommst Du, ohne einen Handschlag dafür zu tun, außer Antrag stellen
Wenn Du jetzt aber fleißig arbeitest, dann muss sich das ja zumindest etwas für Dich lohnen. Deshalb wird eben nicht Dein gesamter Nettolohn von Deinem ALG II "abgezogen" sondern nur ein allerdings großer Teil.
Und wenn man das korrekt macht, dann bleiben eben noch € 222 ALG II Anspruch übrig, das ist eben genau der Betrag, den Du dann mehr in der Tasche hast, wenn Du arbeitest.
Du allein brauchst € 724,00 ALG II = Existenzminimum, und das bekommst Du, ohne einen Handschlag dafür zu tun, außer Antrag stellen
Wenn Du jetzt aber fleißig arbeitest, dann muss sich das ja zumindest etwas für Dich lohnen. Deshalb wird eben nicht Dein gesamter Nettolohn von Deinem ALG II "abgezogen" sondern nur ein allerdings großer Teil.
Und wenn man das korrekt macht, dann bleiben eben noch € 222 ALG II Anspruch übrig, das ist eben genau der Betrag, den Du dann mehr in der Tasche hast, wenn Du arbeitest.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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