Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

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angel6364
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Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#1

Beitrag von angel6364 »

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/ha ... ken-413548
Kassel (jur). Die Ausgaben der Ärmsten gehören nicht immer zum Existenzminimum. Bei der Bemessung der Hartz-IV-Sätze hat der Gesetzgeber einen sehr weiten Gestaltungsspielraum und kann einzelne Bedarfe aus der Hartz-IV-Berechnung begründet herausnehmen, heißt es in den am Dienstag, 25. September 2012, veröffentlichten schriftlichen Gründen zum Hartz-IV-Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel vom 12. Juli 2012 (Az.: B 14 AS 153/11 R). Denn das soziokulturelle Existenzminimum lasse sich letztlich nur wertend umschreiben. Die Kasseler Richter erklärten damit die seit 2011 geänderte Berechnung der Hartz-IV-Leistungen und deren Höhe für verfassungsgemäß.
Das halte ich für richtig pervers. Mit den Argumenten aus dem Artikel sind Kürzungen nach Wunsch der Regierung Tür und Tor geöffnet.
Was man da nicht alles als "nicht existenzsichernd" oder gar "gesundheitsschädlich" noch aus dem Regelsatz herausrechnen könnte! Berechnen wir den Anteil an Fleisch und tierischen Fetten an den Ausgaben für Ernährung und ziehen den beim Regelsatz ab, ist nämlich gesundheitsschädlich. Ebenso den Zucker. Obst und Gemüse könnte man durch billige Vitaminbrausetabletten ersetzen, nicht existenzsichernd.
Kosten für Kommunikation - ich bitte Euch, braucht man das fürs nackte Überleben?
Mehr als eine Hose? Es ist doch zumutbar, die am Samstag Abend zu waschen (per Hand, Waschmaschine brauchts auch nicht fürs Überleben), weil am Sonntag kein Pflichtamtstermin bevorsteht, und dann das Haus bis zum Trocknen nicht zu verlassen.
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Ich hab keine Hoffnung mehr, dass Gerichte hier irgendetwas verbessern.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
peter-55
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Re: Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#2

Beitrag von peter-55 »

Auszug : Mittwoch , 18. Juli 2012

Verfassungsmäßigkeit der Hartz IV Sätze ,
nach Bundesverfassungsgericht noch offen .

Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 18.07.2012, entschieden , das die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz evident unzureichend und damit verfassungswidrig sind .
Verweise auf die Entscheidung vom B V e r f G 1 BvL 10/10 1 BvL 2/11 .

Das B V e r f G hat eine vorläufige Regelung zur Leistungshöhe für die Asylbewerber getroffen und sich am Regelbedarfsermittlungsgesetz (REGEG) orientiert allerdings ausdrücklich betont, dass hieraus auf keinen Fall geschlossen werden kann, dass die Regelbedarfe verfassungsgemäß sind. Dies bedarf noch einer gesonderten Prüfung .


hier das Zitat aus der Rn 126 der Entscheidung :

...."Ob damit auch die möglicherweise abweichenden Bedarfe derjenigen realitätsgerecht abgebildet werden, auf die das Asylbewerberleistungsgesetz Anwendung findet, ist nicht gesichert. Ebenso wenig kann eine Aussage darüber erfolgen, ob auf dieser Grundlage ermittelte Leistungen an Berechtigte in anderen Fürsorgesystemen einer verfassungsrechtlichen Kontrolle Stand halten können. Da jedoch derzeit keine anderen tauglichen Daten zur Verfügung stehen, bleibt dem Senat nur die Annahme, dass jedenfalls die wesentlichen Grundbedarfe durch Leistungen in einer am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz orientierten Höhe vorübergehend gedeckt werden können."........

Das Heist das Urteil vom BSG - Kassel ist Hinfälig seit dem 18. Juli 2012 .


Peter
quinky
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Re: Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#3

Beitrag von quinky »

Insbesondere kann ein SOZIALRICHTER eine solche Behauptung:

Die Kasseler Richter erklärten damit die seit 2011 geänderte Berechnung der Hartz-IV-Leistungen und deren Höhe für verfassungsgemäß.

überhaupt nicht stellen. Lediglich das Bundesverfassungsgericht kann über die Verfassungsmäßigkeit urteilen!

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#4

Beitrag von Koelsch »

Ich bin mir ziemlich sicher, die Richter haben nicht geschrieben verfassungsgemäß, sondern irgend etwas in der Richtung "nicht offensichtlich verfassungswidrig."
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#5

Beitrag von Koelsch »

Hier der Link zum kompletten Urteil http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... =0&anz=119
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Alles nicht fürs nackte Überleben notwendig - weg damit

#6

Beitrag von Günter »

Hier das Urteil komplett.

http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... linked=urt

Koelsch war schneller. :verlegen:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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