Änderung zu Gunsten Ehrenamtler

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Koelsch
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Änderung zu Gunsten Ehrenamtler

#1

Beitrag von Koelsch »

Seit vorgestern gilt das neue Ehenreamtsstärkungsgesetz

Entsprechend geändert wurden:

Geändert wurden rückwirkend ab 1. Januar 2013 nach Artikel 8, 9 und 10 des Gesetzes:

-- § 11b Abs. 2 SGB II neu: http://www.buzer.de/gesetz/2602/al37618-0.htm

-- § 82 Abs. 3 SGB XII neu: http://www.buzer.de/gesetz/3415/al37622-0.htm

-- § 1 Abs. 7 Alg II-Verordnung neu: http://www.buzer.de/gesetz/8014/al37627-0.htm

Im Zweifel sind rückwirkend ab 1.1.2013 Ü-Anträge zu stellen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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angel6364
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Re: Änderung zu Gunsten Ehenramtler

#2

Beitrag von angel6364 »

Sehr schick! Das sind dann inklusive April 100 Euro Nachzahlung - Kind wird sich freuen.
Ich schick mal ne Mail an den SB der Leistungsabteilung (bei dem geht das). Mal sehen, ob er das von alleine hinkriegt mit den neuen Bescheiden.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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kleinchaos
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Re: Änderung zu Gunsten Ehenramtler

#3

Beitrag von kleinchaos »

Eine kleine Anerkennung ehrenamtlicher Arbeit. Sehr klein
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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