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Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 20. Sep 2013, 16:26
von Koelsch
Danke an WillyV für die Übersendung der anliegenden Datei zum Thema Zwangsverrentung

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 14:50
von quinky
Es gibt aber auch Fälle, in denen ist eine Zwangsverrentung, trotz Abzügen, vorteilhaft. Das dürfte zwar nur 5% der Fälle betragen, bei verheirateten schätzungsweise 10%, kommt aber auf jeden Fall auf JEDEN Einzelfall an.

Bevor also zu- bzw. abgeraten wird bzw. gerichtlich vorgegangen wird, sollten erst alle Berechnungen durchgeführt werden. Ich selbst habe freiwillig vorzeitig die rente beantragt, weil sie alles in allem für mich vorteilhaft war. Der RV-Träger hat durch die gesetzliche Möglichkeit, 63 Jahre Zwangsrente, erst garkeine Schwierigkeiten gemacht, die Rente ab 63 durchzuführen.

Gruß
Ernie

Anmerkung
Meine gekürzte Rente ist höher als der Grundbedarf für unsere Zweier-BG, somit rechnet sich die vorzeitige Rente.
Gerne stelle ich das komplette Rechenkonstrukt vor, was aber ein bisschen umfangreicher ist.

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Sa 21. Sep 2013, 15:01
von Koelsch
Mach mal bitte, erstens ist das interessant und zweitens haben wir derzeit hier bzw. im Kreis der Selbstständigenstammtische mehrere Fälle, bei denen es um die Zwangsverrentung geht.

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: So 22. Sep 2013, 08:27
von Christoph
kommt aber auf jeden Fall auf JEDEN Einzelfall an.
Richtig, wenn das ALG2 nicht sehr hoch ist, noch weitere Einkünfte in der BG vorhanden oder ins Haus stehen, dann sollte man rechnen. Es kann durchaus Sinn machen, eine vorzeitige Rente auch mit Abschlägen zu beantragen.

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: So 22. Sep 2013, 11:46
von quinky
Da Kölsch gerde die Berechnung sehen möchte, hier die eigenen ca.-Werte. Eventuelle Rentensteigerungen bzw. Lohnveränderungen außen vor:
ALGII alt war für die BG ca. 1.140€

Rente ab 1.2.2013 (einschl. Betriebsrente) 1370€, Verdienst monatlich ca. 250€ (soll auch noch über ein paar Jahre so bleiben), Rente meiner Frau ab Juli nächsten Jahres ca. 230€

1.)
ALGII-Rechnung:
bis zum normalen Renteneintritt würde es bis Juli 2015 dauern, monatliches ALGII 1140 plus 130€ Selbstbehalt aus Nebenverdienst ergibt 1270€

2.
redizierte Rente
ab 1.1.2013 1370 plus 250 = 1620€ = 350€ mehr

3.
diese monatlich 350€ mehr würden 28 Monate laufen = 9.800€
plus 11 Monate Renten meiner Frau = (Differenz 230€ minus 30€ VP bei Anrechnung auf ALGII) 200€ = 2.200€
Gesamtsumme 12.000€ höhere Einkünfte bis zum theoretischen normalen Renteneintrittsalter ab Juni 2015 bei mir.

4.
ab Juni 2015 hätte ich ca. 100€ mehr Rente (ohne vorzeitige Rente)= 1.200€ im Jahre, sodass erst nach 10 Jahren die frühere Mehrzahlung aufgebraucht ist.

5. Ich wäre dann 75/76 Jahre alt, erst dann würde sich eine Minderung in der Summe einstellen. Wer weiss aber, was bis dahin ist. Tritt bei mir oder meiner Frau Krankheiten ein, spielt Rentenhöhe keine Rolle mehr, da dann unter Umständen wieder Rückfall auf Grundsicherung weil Kosten höher als Rente. Mehr als 2 Jahre keinen Ärger mit Jobcenter, durchaus Mehrverdeinst ohne Anrechnung möglich usw.

6.
Dieses Risiko, erst ab dem 75/76 LJ etwas weniger Geld zu haben, ist bei dieser Situation überschaubar, daher war der frühere Rentenbezug meiner Meinung richtig. Auch durch die frühzeitige Selbststellung der Rente ab 63 lief alles ohne Schwierigkeiten ab. Als das Jobcenter nachfragte, konnte ich den Vollzug der Antragsstellung bereits melden. Auch der Übergang ging reibungslos.

Selbstverständlich muß jeder für sich diese Rechnung aufmachen und das "Für und Wieder" abwägen, ob ers macht oder nicht.
Auch hier ist sogar in der Berechnung noch einiges zu beachten:
Die Geburtsjahrgänge 1950/1951 bekommen nur 7,2% Abzüge, auch wenn sie 2 Jahre/4 Monate bzw 2 Jahre/3 Monate fürher in Rente gehen, diesen bekommen also nur 2 Jahre Abzüge in Rechnung gestellt (statt 8,4 bzw. 8,1%), was bei der Gesamtberechnung durchaus wichtig ist, weil es lebenslänglich gilt.

Gruß
Ernie

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 15:45
von Koelsch
WillyV hat dankenswerterweise ergänzt:

Beitrag im Escher-Ratgeber vom 26.09.2013 bei ca. 00:40, 1. Bericht

Video: Escher - Der MDR Ratgeber | MDR.DE

Und eine sehr umfangreiche Datei übersandt:

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 16:53
von Christoph
Sehr guter Beitrag von Escher.

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 17:31
von Koelsch
:jojo: :jojo:

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 19:08
von Pegasus
Zwei Gruppen von älteren Leistungsberechtigten bleiben von der
Zwangsverrentung vor dem 65. Geburtstag verschont:
bei Alt-58ern
Leistungsberechtigte, die (noch) unter den Schutz der sog. 58er-Regelung
nach§ 65 SGB II i.V.m. § 428 SGB III fallen;
Mhhh bedeutet das für mich/uns, dass wir nicht unter der Alt-58ern fallen", da wir Erstantrag im Oktober 2008 gestellt haben? :kopfkratz:

Weiß nicht, wie das Gutachten des MD ausgefallen ist und hab e am 9.10 das abschließende Gespräch. Die SB meinte, wenn ich weiterhin AU, dann wird sie mich auffordern Rente zu beantragen.

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 19:15
von Koelsch
Ich vermute mal, das wird Dir dann auch "angeraten". Aber dann gucken wir mal.

Hättest Du denn eine Chance Altersrente über SGB II/SGB XII Niveau zu bekommen?

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Fr 27. Sep 2013, 19:28
von Pegasus
Koelsch hat geschrieben:Ich vermute mal, das wird Dir dann auch "angeraten". Aber dann gucken wir mal.

Hättest Du denn eine Chance Altersrente über SGB II/SGB XII Niveau zu bekommen?
Eindeutig nein. Ich wäre immer "Aufstocker"

Re: Zwangsverrentung nach § 12a SGB II

Verfasst: Di 21. Apr 2015, 11:07
von Koelsch
Zu diesem Thema http://www.alg-ratgeber.de/diskussionsb ... 15317.html noch von Willy Voigt übersandt und mir brauchbar erscheinend: