Beratungshilfeformularverordnung seit 9.1.14 in Kraft

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Koelsch
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Beratungshilfeformularverordnung seit 9.1.14 in Kraft

#1

Beitrag von Koelsch »

Es gibt jetzt neue Formulare für Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe (Bürokratieabbau?)

Die Formulare im Anhang und dazu der Kommentar der Bundesrechtsanwaltskammer
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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tigerlaw
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Re: Beratungshilfeformularverordnung seit 9.1.14 in Kraft

#2

Beitrag von tigerlaw »

Die Änderungsvorschläge der Bundesrechtsanwaltskammer sind im Bereich der Beratungshilfe weitgehend umgesetzt worden.
Bei der PKH ist dies nicht so sehr der Fall. Insbesondere die "Gefahren" bei Punkt K werden nicht genügend problematisiert, auch nicht im Erläuterungsteil. Bei den Abschnitten B und C wurden die Empfehlungen umgesetzt.
Die Verfasser der Stellungnahme haben aber wohl nicht beachtet (vermutlich haben sie selten "Hartzer" als Mandanten ... :gaga: ), dass die Vermögensfreibeträge im Bereich SGB-II erheblich höher sind, die PKH aber auf den Sätzen der Sozialhilfe basiert. Deshalb ist die ERläuterung "vor E" im Formular für mich schon nachvollziehbar.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Beratungshilfeformularverordnung seit 9.1.14 in Kraft

#3

Beitrag von tigerlaw »

An anderer Stelle wurde ja schon einmal auf das kleine Programm "PKH-Fix" verwiesen.

Zum 1.1.2014 haben sich die Freibeträge geändert.

Der Programmierer hat das Programm nicht fortentwickelt, sondern jetzt ein EXCEL-Tool erstellt. Man kann es auf der Seite http://www.pkh-fix.de/ herunterladen!

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