Beistand bei Hausbesuch

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Koelsch
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Beistand bei Hausbesuch

#1

Beitrag von Koelsch »

Danke an WillyV

Frau Kipping hat mal wieder eine Antwort bekommen - und da stell ich mir doch gleich die Frage:

Hausbesuch klopft unangemeldet an mein Pförtlein - kann ich den dann nach Hause schicken mit dem zarten Hinweis: Unangemeldet, das geht ja gar nicht, damit nimmst Du mir mein Recht, einen Beistand herbeizuziehen - denn Beistände wachsen nicht im Garten sondern wollen vorab organisiert werden.
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Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#2

Beitrag von Pegasus »

Aus der Antwort entnehme ich, das ich genau so wie Koelsch beschrieben verfahren kann.
Demnach also nur noch mit Termin Hausbesuche.
Die Antwort sollte man sich ausdrucken und bei Bedarf den "Besuchern" vor die Nase halten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Günter
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#3

Beitrag von Günter »

An diesem Recht hab ich nicht eine Sekunde gezweifelt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Wehdorn
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wer in meiner Wohnung ist bestmme immer ich - ohne § 13 SGB X

#4

Beitrag von Wehdorn »

Absurd: Katja Kipping hat die Bundesregierung angefragt, ob bei Hausbesuchen durch Außendienstmitarbeiter die Betroffenen auch ein Anrecht nach § 13 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch auf Beistand hätten. Frage wie Antwort erscheinen kafkaesk: „my home is my castle“ – wer sich in meiner Wohnung aufhält bestimme immer ich, auch dann wenn der Bedarfsermittlungsdienst angesagt ist. Am besten alle meine Freunde und Freundinnen zum Kaffee oder Brunch. Sofern nicht der Besuchszweck dadurch zu arg behindert wird.

Den Zeitpunkt des amtlichen Besuches bestimme auch immer ich – nach Absprache. Das ist Teil meines grundgesetzlich garantierten Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung.

Quelle: http://www.katja-kipping.de/de/article/ ... uchen.html darin:

http://www.katja-kipping.de/kontext/con ... 0d6445.pdf
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#5

Beitrag von Koelsch »

Das ist sicher korrekt, wenn JC klopft, muss niemand aufmachen. Aber viele trauen sich nicht, und da könnte eben so ein Hinweis ein wenig das Rückgrat stärken.

Hausbesuch muss kein Leistungsberechtigter in die Wohnung lassen, denn hier hat allein er Hausrecht (das sogar verfassungrechtlich geschützt ist, weil es seine Wohnung ist, Art. 13 GG). Folge jedoch, wenn der vom JC durch Verweigerung des Hausbesuch gewünschte Beweis nicht erbracht werden kann, dann muss der eLB die Folgen der Ausfalls des Beweismittels tragen. Wird dem Hausbesuch aber zugestimmt, kann - natürlich - in der Wohnung sein, wer will - nicht nur "Beistände". Mit welchem Recht sollte die Behörde das bitte verhindern?

Mein Gedanke ist da ja eher, kann man mit dem Hinweis auf den § 13 Abs. 4 SGB X diese unseligen unangemeldeten Hausbesuche zusätzlich abblocken.
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Wehdorn
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#6

Beitrag von Wehdorn »

"Mein Gedanke ist da ja eher, kann man mit dem Hinweis auf den § 13 Abs. 4 SGB X diese unseligen unangemeldeten Hausbesuche zusätzlich abblocken."

Ja sicher, aber erst als "Extra" wenn alles andere auf Unverständnis stösst.

Richtig, wir müssen es ja nicht auf Teufel-komm-raus auf einen Rechtstreit ankommen lassen, sondern können auch geschickt dem Unwissen und Unvermögen der SBs nachhelfen.
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angel6364
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#7

Beitrag von angel6364 »

Hmm. Ich mach aufgrund der Zustände hier im Haus sowieso nie die Tür auf, wenn ich nicht weiß, wer draußen steht.
Aber Ihr habt mich auf eine Idee gebracht. Bin ja nun seit zwei Monaten krank geschrieben, und seitdem klingelts öfter mal bei mir, inklusive aggressivem Hämmern gegen die (Glas)Wohnungstüre. Aber kein Ton dazu, sind also nicht die Nachbarn (die wissen das und sagen was, ist ja hellhörig genug, dann weiß ich, wers ist, ich nehm ja von der Post immer Pakete für die Nachbarn an).
Könnte schon JC sein. Bin schon auf die Vorladung zum Amtsarzt gespannt - das wird lustig.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
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marsupilami
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#8

Beitrag von marsupilami »

Nicht umsonst kündigt sich der Ablesedienst für die Verbrauchsmeßgeräte innerhalb des Hauses und der Wohnungen schon mit 4 Wochen Vorlauf an.

Mit Aushang an der Haustüre und mit dem gleichen Info-Blatt nochmal in jeden Briefkasten.

Der kündigt sogar den Zeitraum (z.B. zwischen 08:00 und 09:00) an und ist bis jetzt immer pünktlich gewesen.
Signatur?
Muss das sein?
Tantrix
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#9

Beitrag von Tantrix »

Wo steht geschrieben, was der ED vom JC in der Wohnung des "Kunden" machen darf (nach Termin Absprache)? Z.B. Fotos machen, Schränke und Zimmertüren ungefragt öffnen, in den Schränken rumwühlen . Darf das JC die Zahlungen einstellen, wenn der unangemeldete Hausbesuch abgelehnt wird?
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Koelsch
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#10

Beitrag von Koelsch »

Das ist letztlich nirgends geregelt. Zahlungseinstellung werden die niemals mit dem verweigerten Hausbesuch begründen, sondern damit, dass Du Deine Bedürftigkeit nicht hast nachweisen können.
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Günter
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Re: Beistand bei Hausbesuch

#11

Beitrag von Günter »

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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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