- einen gewissen Humor und
- eine gewisse musikalische Bildung
Nein, da kommt Freude auf - Sozialrichter, Anwälte etc. können beruhigt und heiter in die Zukunft blicken, ihr Markt boomt
Nein, Du hast etwas falsch gelesen: Für das Kind wird eine Zeile tiefer der WW-Bedarf (nämlich aus Sozialgeld) ausgewiesen, und auch später in der Einkommensberechnung taucht er in der jeweiligen Spalte auf!Pegasus hat geschrieben:Im Musterbescheid fällt mir auf, das Mehrbedarf Warmwasser nur für die Erwachsenen der Muster-BG berechnet wurden. Ist das richtig?
Im Berechnungsbogen werden wiederum für die 2000-geborene angerechnet.
"nach Einkommensanrechnung", siehe Zwischenüberschriftoder
€ 1.967,37 = Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft und später dann
€ 1.047,49 = Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft,
Ja, auch ich halte "Bedarf" und dann noch einmal "Bedarf" (Anspruch wäre besser; steht auch ganz am Schluss im letzten grauen Balken) für irreführend, aber wenn man die Zwischenüberschrift "Höhe der monatlichen Bedarfe nach Berücksichtigung von Einkommen" (Seite 5 von 8) berücksichtigt, dann ist es doch eigentlich klar, dass halt das zu berücksichtigende Einkommen abgezogen wurde und deshalb ja der KdU-Auszahlbetrag (= KdU-Anspruch = KdU-Bedarf nach Einkommensanrechnung) nicht so hoch ausfällt in dieser Beispielrechnung wie der Bedarf vor Einkommensanrechnung, sondern eben geringer.Die unterschiedlichen Beträge der KdU sind mit der gleichen Benennung versehen.
Allein das ist ein Unding.
Und es gibt keine Erklärung dazu.