Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

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Koelsch
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Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

#1

Beitrag von Koelsch »

Danke an Norbert Hermann

<<...>>

Anlage Auszug aus Destatis, "Wirtschaft und Statistik", Ausgabe Dezember 2012

https://www.destatis.de/DE/Publikatione ... mber12.pdf

Dort findet sich eine sehr umfangreiche Liste aller regelbedarfsrelvanter Güter. Natürlich sind darin keine Heizöfen enthalten.

Anders das Jobcenter Bochum:

„Ein Kohleofen ist ein Haushaltsgerät und somit gilt, dass eine Ersatzbeschaffung aus dem Regelbedarf anzusparen und selbst zu bestreiten ist.“ (Total Banane!)

Hingegen: SG_S Urteil vom 28.05.2014 S 18 AS 1411/11

"Der Kläger könne die Ersetzung der Öfen nicht vom Vermieter verlangen, auch seien derartige Kosten nicht in der Regelleistung enthalten." Sie stellten "Kosten der Unterkunft dar, welche nach § 22 Abs. 1 SGB II zu übernehmen seien."

****************************

Aus dem tacheles-Forum: (Danke an Herrn Z.!)

Regelbedarfsrelevante Elektro-Geräte

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2077114

Home [ ‹ ] • Forum Übersicht • [ › ] Kontakt
regel-bedarfs-relevante Elektro-Geräte:
Datum: Gestern 21:12 NEU
Autor: Herr Z.
Homepage: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktu ... -luege.pdf
Betreff: regel-bedarfs-relevante Elektro-Geräte:
Text: regel-bedarfs-relevante Elektro-Geräte:

Das Statistische Bundesamt hat eine Ausarbeitung zu regelbedarfsrelevanten Produkten herausgegeben:

http://www.destatis.de/DE/Publikationen ... mber12.pdf ab Seite 1122


Dort als regelbedarfsrelevant genannte Produkte:

Kühlschrank

Kühl- und Gefrierkombination

Gefrierschrank o. -truhe

Waschmaschine (Hedonik)

Wäschetrockner

Geschirrspülmaschine

Herd mit Backofen

Mikrowellenherd

Schwedenofen

Dunstabzugshaube, Ventilator o. a. Klimagerät

Boden- o. Handstaubsauger (kein Akku)

Nähmaschine

Elektrisches Back-, Grill- und Bratgerät

Kaffee- o. Teemaschine (keine Espressomaschine)

Heiz- und Kochgerät mit elektrischer Beheizung

Espressomaschine

Handmixer

Bügeleisen


Es handelt sich bei dieser Aufzählung des Statistischen Bundesamtes (wenn die die Produkte nicht kennen, wer dann ?) um regelbedarfsrelevante Produkte, also das, was der Gesetzgeber als Existenz-Minimum eingestuft hat.

Fehlende Produkte (bzw. deren Finanzierung) müssen daher mit Antrag auf Erst-Ausstattung beim örtlichen Jobcenter erhältlich sein.

§ 24 Abs. 3 SGB II:

"(3) Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten, ...

Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__24.html


Für SGB XII siehe § 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII:

"(1) Leistungen für

1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

... werden gesondert erbracht."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__31.html



Im Regel-Bedarf soll nur Geld für Ersatz-Beschaffung enthalten sein, ohne Alt-Gerät kann also auch nicht ersatz-beschafft werden.


Zu dem hier

http://forum.tacheles-sozialhilfe.de/fo ... Id=2077019

aufgeworfenen Fall, sei anzumerken, dass es sich um regel-bedarfs-relevante Produkte handelt, somit offenkundig keinerlei Bezug zu KdU besteht und das Vorhandensein einer "bewohnbaren" (wie auch immer das definiert sein mag) Unterkunft gerade nicht voraussetzt.

Hilfe-Bedürftige dürfen nämlich auch mehrerer Räumlichkeiten anmieten, die somit nicht alle "bewohnbar" sein müssen, siehe BSG B 4 AS 1/08 R.

http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esg ... b&id=86870


Der o.g. Obdachlose hätte somit nur einen "Abstell-Raum" für sein Waschmaschine "angemietet" und solange dessen Kosten innerhalb der "Angemessenheits-Grenze" des Jobcenters liegen, ist das Jobcenter sogar nach seinen eigenen Vorstellungen verpflichtet, diese Kosten zu übernehmen, d.h. auch Wasser und Strom, falls dort zu bezahlen.




Herr Z.
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marsupilami
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Re: Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

#2

Beitrag von marsupilami »

Ähhhh ..... :kopfkratz:

Diese Liste macht mir Kopping!

Denn da wird aufgelistet:

....
....
Kaffee- o. Teemaschine (keine Espressomaschine)

Heiz- und Kochgerät mit elektrischer Beheizung

Espressomaschine also doch??

Handmixer

...
...


Ich lad mir gerade das Teil herunter um selber nachzuschauen.
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Koelsch
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Re: Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

#3

Beitrag von Koelsch »

Oder zusätzlich - Kaffeemaschine (Teemaschine braucht kein Mensch) plus Espressomaschine?

Ich werd mir die Liste nicht herunterladen, bei der schnellen www-Verbindung, die ich habe, dürfte das Stunden dauern. :angel: :gaga:
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marsupilami
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Re: Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

#4

Beitrag von marsupilami »

Steht tatsächlich so drinne, auf Seite 1135.


Heißt dann aber vermutlich, dann wenn man bereits Kaffeemaschine hat bzw. beantragt, kann man nicht noch zusätzlich Espressmaschine haben.


Aber zur eigentlichen Problematik:
Wenn das JC gesagt hätte: keine WaMa, weil es in der Stadt 3 oder 5 (oder sonstige Anzahl) Waschsalons gibt, mußt Du nicht unbedingt eigene WaMa haben.

Aber selbst da bin ich mir nicht sicher, ob das JC einfach so auf solche Einrichtungen verweisen kann.

Aber rumzuzicken und auf Formalien rumreiten (was ist eine Wohnung, was eine Unterkunft, was macht den Unterschied), das sind - nach meiner Ansicht - juristische Spitzfindigkeiten ('tschuldigung, tiger), die dem Hilfebedürftigen nicht weiter helfen.
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Olivia Cole
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Re: Liste aller regelbedarfsrelevanter Güter

#5

Beitrag von Olivia Cole »

:verwirrt: Wo ist die Anschaffung von Fahrrädern, bzw. wieso sind diese mangels Masse irrelevant? Wieso gibt es für Friseur nur 6,81 € im Monat? Wiese ist der Anteil für Nahrungsmittel so absurd niedrig? Wieso ist für Strom so wenig Geld enthalten? Wieso ist für Imbiss so wenig vorgesehen, wenn fürs Restaurant das Geld sowieso nicht reicht? (Damit der Abstand gewahrt bleibt?)
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