OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

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Abißlwasgehtimmer
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OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#1

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Aktuell ergibt die interne Suche zum Suchbegriff "Ortsabwesenheit" 348 Treffer, primär zu finden im Themenbereich 'Ortsabwesenheit bei Selbstständigen'. Dieses Thema begleitet mich auch als nichtselbstständiger Harzler seit ich die Eingliederungsvereinbarung EGV kenne. Die praktische Handhabung beschäftigt mich kaum, die moralischen Aspekte dagegen sehr.

Bis zur weitgehenden Abschaffung der Residenzpflicht von Asylbewerbern (siehe auch => Die Welt: Asylbewerber können sich nun freier bewegen) fühlte ich mich ähnlich in meiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Die überwiegenden Regelungen des Gesetztes sind seit 01.01.2015, einzelne Vorschriften seit 1. März 2015 in Kraft. Bedürftige ALG II / Hartz IV Empfänger müssen sich aber weiterhin mit dem Aufenthalt innerhalb des zeit- und ortsnahen Bereichs (Nahbereich) auseinander sezten. Merkblätter dazu gibt es zu Hauf. Aber den Online-Artikel der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit Anhaltspunkten, woraus Abwesenheit geschlussfolgert werden kann, finde ich besonders lehrreich. Das Prüfen unserer Kontoauszüge zu Abhebungen auf dem Konto (außerhalb des ortsnahen Bereiches) ist besonders krass. Aber auch die anderen Orientierungshilfen sind nicht ohne, oder?

Den Artikeltext habe ich hier 1:1 übertragen mit dem Hintergedanken, dass er auch nach Entfernen von der BA-Webseite weiterhin verfügbar ist.
Ortsabwesenheit - Anhaltspunkte für eine ungenehmigte Abwesenheit, verspätete Rückmeldung

1.) Auf einem Kontoauszug fällt eine Abhebung an einem ausländischen Geldautomaten auf. Kann aus diesem Sachverhalt geschlussfolgert werden, dass der Kontoinhaber unerlaubt ortsabwesend war?
2.) Im Anschluss an eine zweiwöchige genehmigten Ortsabwesenheit meldet sich die erwerbsfähige leistungsberechtige Person nicht zum Meldetermin nach § 59 SGB II i. V. m. § 309 SGB III zurück.
Wie ist in diesem Fall weiter zu verfahren?

1. Abhebungen auf dem Konto sind ein Indiz für eine Ortsabwesenheit. Im Rahmen der Amtsermittlung sind weitere Anhaltspunkte zu prüfen und die erwerbsfähige leistungsberechtige Person anzuhören.

Weitere Anhaltspunkte können sein:
  • Abbuchungen von Reiseunternehmen oder Firmen außerhalb des ortsnahen Bereiches (etwa Geschäft in Paris, Tankstelle außerhalb des zeit- und ortsnahen Bereiches)
  • Stempel im Pass bei Reisen außerhalb der EU
  • Nichterscheinen zu Terminen ohne Angabe von Gründen
  • Dauernde Nichterreichbarkeit per Telefon
  • Ständiges Verschieben von Terminen
  • Überquellende Briefkästen
  • ständig herabgelassene Jalousien (Hinweise durch den Außendienst)
  • Unflexibilität des Kunden („Maßnahmebeginn unpassend, da keine Zeit“)
  • Anonyme Anzeigen
  • Hinweise von Dritten
  • Keine Reaktion auf Stellen-/ Maßnahmeangebote
  • Anrufe von Telefonen außerhalb des gewöhnlichen Aufenthalts (bei Rufnummernanzeige)
Falls die Ortsabwesenheit im Rahmen der Anhörung verneint wird und ein nachvollziehbarer Beweis der Ortsabwesenheit durch das Jobcenter nicht erfolgen kann, ist von der Richtigkeit der Angaben des Kunden auszugehen.

Einer unerlaubten Ortsabwesenheit kann insbesondere durch eine hohe Kontaktdichte begegnet werden. So sollte insbesondere die Möglichkeit der Meldepflicht zum Zwecke der Vermittlung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit, auch in den typischen Schulferien, genutzt werden. Meldeversäumnisse sind nach § 32 SGB II zu prüfen.

Generell ist bei allen Ortsabwesenheiten, sei es erlaubt oder unerlaubt, zu klären, wie diese finanziert werden. Leistungen nach dem SGB II werden nur bei Vorliegen der Hilfebedürftigkeit nach § 9 SGB II bewilligt, so dass Auslandsreisen ggf. einen Hinweis auf nicht angegebene Vermögenswerte und Einkommensquellen geben können. Unerheblich dabei ist, wenn der Urlaub durch das Schonvermögen finanziert wird.

2. Die Sachverhalte sind hier differenziert zu betrachten.

Zum einen führt der nicht wahrgenommene Meldetermin zur Prüfung einer Sanktion nach § 32 SGB X. Hierzu ist die erwerbsfähige leistungsberechtige Person mündlich im Folgetermin oder schriftlich anzuhören (§ 24 SGB X).

Zum anderen ist weiter zu ermitteln, ob die Ortsabwesenheit ohne wichtigen Grund (insbesondere Erkrankung s. Fachliche Hinweise zu § 7 Rz. 7.67 und 7.68) verlängert wurde bzw. ob Anhaltspunkte (s. erste Antwort) hierfür vorliegen. Bis zur abschließenden Klärung der Anspruchsvoraussetzungen nach § 7 SGB II kann eine vorläufige Zahlungseinstellung nach § 40 Abs. 2 Nr. 4 SGB II i. V. m. § 331 SGB III ausgesprochen werden.

Soweit der Nachweis einer verlängerten ungenehmigten Ortsabwesenheit geführt werden kann, sind die Fachlichen Hinweise zu § 7 Rz. 7.73 zu beachten. Zur Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung ist ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Link => WDB-Beitrag Nr.: 070070
Quelle => Bundesagentur für Arbeit: Ortsabwesenheit - Anhaltspunkte für eine ungenehmigte Abwesenheit, verspätete Rückmeldung
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Koelsch
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#2

Beitrag von Koelsch »

Schon richtig, diese OA-Regelungen sind ein großes Ärgernis. Fraglich bei all diesen "Indizien", wie definiert die BA den ortsnahen Bereich? Da wimmelt es von unbestimmten Begriffen.

Generell aber muss man aus den geschilderten Indizien schon mal den Schluss ziehen: Nur Bares ist Wahres
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Abißlwasgehtimmer
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#3

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

Koelsch 25. Apr 2015, 23:56 #2 hat geschrieben:(...) Nur Bares ist Wahres
:pssst: »Nur Bares ist Wahres. Die Menschen in Deutschland werden ihre Einkäufe nach Einschätzung der Bundesbank auch künftig vorzugsweise in bar bezahlen. Zwar nehme der hohe Bargeldanteil stetig ab, sagte Bundesbank-Vorstand Carl-Ludwig Thiele am Montag zum 25-jährigen Jubiläum der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste in Frankfurt.«
[Quelle: dpa | Handelsblatt 01.12.2014, 12:40 Uhr]
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Abißlwasgehtimmer
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#4

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

25. Apr 2015, 23:42 #1 Abißlwasgehtimmer hat geschrieben:Ortsabwesenheit (...) Die praktische Handhabung beschäftigt mich kaum, ... (...)
... aber intensiver beleuchtet, ergibt sich für mich heute diese Thematik:

Als Leistungsberechtigter nach dem SGB II bin ich generell verpflichtet, meine Erreichbarkeit sicherzustellen, so dass ich in der Lage bin, Aufforderungen und Vorschlägen meines Leistungsträgers unverzüglich Folge zu leisten. Zum so genannten zeit- und ortsnahen Bereichs (Nahbereich) gehören alle Orte in der Umgebung des zuständigen Trägers, von denen aus ich erforderlichenfalls in der Lage bin, den Träger täglich ohne unzumutbaren Aufwand zu erreichen.

Erreichbar zu sein heißt, dass der Arbeitslose sicherzustellen hat, dass er für das Jobcenter (JC) persönlich an jedem Werktag unter seiner Anschrift (Wohnung) durch Briefpost erreicht werden und diese so zur Kenntnis nehmen kann, dass er am darauffolgenden Werktag entsprechen darauf reagieren (z.B. einer Meldung oder Vorstellung Folge leisten) kann.

Der räumliche Bereich, in welchem dem Leistungsbezieher das möglich ist, wird zeit- und ortsnaher Bereich genannt. Das heißt konkret, dass ich in der Lage sein muss, meinen Briefkasten so zu leeren, dass ich am darauffolgenden Werktag auf Einladungen, Jobangebote et cetera reagieren kann.

An einem Tag vor einem Feiertag sowie am Samstag muss man den Briefkasten danach nicht leeren. D.h. man muss beispielsweise von Freitag Abend bis Sonntag Abend nicht an seinem Wohnort anwesend sein, wenn man die Post vom Freitag gelesen hat, denn die vom Samstag muss man erst Sonntag Abend lesen, um gegebenenfalls am Montag reagieren zu können. Diese Abwesenheit zählt gemäß Erreichbarkeitsanordnung (EAO) nicht als Ortsabwesenheit.

Auch ein Aufenthalt im sogenannten Nahbereich zählt laut EAO nicht als Ortsabwesenheit, d.h. wenn man in der Lage ist, seinen Briefkasten werktäglich zu leeren und auf Einladungen, Jobangebote etc. zu fristgerecht zu reagieren. Ebenfalls zählt eine Abwesenheit aufgrund eines nachgewiesenen Vorstellungs-, Beratungs- oder sonstigen Termins aus Anlaß der Arbeitssuche nicht als Ortsabwesenheit i.S.d. EAO - sogar dann nicht, wenn man deshalb einen Termin nicht zeitnah oder ortsnah Folge leisten kann.

Lange Rede, lange Frage: Gehe ich recht in der Annahme, dass ich [keine] Repressalien seitens JC erwarten darf, wenn ich nach einem Tagesausflug, ohne genehmigte Ortsabwesenheit, am gleichen Werktag, also ohne auswärtige Übernachtung, wieder in meinem Domizil eingetroffen bin, obwohl ich eine Abhebung an einem, sagen wir mal 100 km weit entfernten Geldautomaten getätigt habe?
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tigerlaw
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#5

Beitrag von tigerlaw »

"Es kommt drauf an ..." :mrgreen2: :mrgreen2:

Normalerweise werden im lfd. Bezug die Kontoauszüge nicht erneut geprüft, so dass eigentlich nichts "auffallen" sollte.

Aber selbst wenn, müsste m.E. JC nachweisen, dass Du, entgegen Deinem Bestreiten, nicht anwesend warst. Die Abhebung "jwd" wäre nur ein Indiz!

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Günter
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#6

Beitrag von Günter »

Und wenn du in München wohnst und am Mittwoch in Frankfurt morgens dein Geld abhebst, wen juckt es.

Du bist Dienstags mittags nach Leerung des Briefkastens mit einem Freund zu dessen Tochters Geburtstag nach Frankfurt, (Briefkasten wurde geleert, kein Brief deines geliebten JC :heul: ) vor lauter Trauer darüber, dass die dich vergessen haben hast du einen hinter den Knorpel gekippt und musstest in Frankfurt übernachten. Am Mittwoch packte dich die Reue, so dass du sofort Geld für die Rückfahrt abgehoben hast und nach Hause wolltest. Da bist du dann auch eingetroffen und wieder keine Post von der Bande im Briefkasten also bist du am nächsten Tag voller Trauer nach Wien gedüst ......


und wenn du das gefühlvoll erzählst, musste aufpassen, dass dich dein SB nicht heiraten will vor lauter Liebe.

Spaß beiseite, wenn du nach Zustellung deinen Ort verlässt, dann musst du theoretisch am nächsten Tag vor Mitternacht (wass´en Schwachsinn) am übernächsten Tag - denn niemand kann, außer bei Zustellurkunde die Postzustellung genau belegen- abends den Briefkasten leeren. Ich behaupte die Scannerei der Privatzusteller zählt vor Gericht nicht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#7

Beitrag von Olivia Cole »

Günter hat geschrieben:Spaß beiseite, wenn du nach Zustellung deinen Ort verlässt, dann musst du theoretisch am nächsten Tag vor Mitternacht (wass´en Schwachsinn) am übernächsten Tag - denn niemand kann, außer bei Zustellurkunde die Postzustellung genau belegen- abends den Briefkasten leeren. Ich behaupte die Scannerei der Privatzusteller zählt vor Gericht nicht.
:jojo: :jojo:

Selbst wenn einem der/die SB im Zug begegnet, gilt das von Günter Gesagte. Die Wegfahrt wäre zwar ein Indiz für einen Verstoss gegen die EAO, könnte aber ausgeräumt werden durch die zeitige Wiederkehr zur Leerung des Briefkastens vor Mitternacht des Folgewerktages.

In der Konstellation mit dem Maifeiertag beispielsweise könnte man nach meiner Rechtsauffassung straffrei von Donnerstagabend nach Leerung des Briefkastens bis Sonntag abend wegfahren, ohne gegen die Regeln zu verstossen. Denn der Maifeiertag zählt nicht als Werktag, ebensowenig der Sonntag. Am Samstag könnte ein Schreiben eintreffen, welches einen Termin für Montag beinhaltet. Dies wird sichergestellt, indem man sich für Montag vorsorglich bereithält.
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Günter
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#8

Beitrag von Günter »

Und warum den Donnerstag verschenken? Wenn Do-nachmittag ein Schreiben vom JC im Briefkasten liegt, ist dir zwar die Stimmung versaut, aber das ist auch alles, denn handeln kannst du erst am montag. Also fährst du mittwoch nach der Leerung weg und bist Montag früh wieder da. Glaubt jemand am Donnerstag liegt ein Schreiben im Kasten: Montag früh mit gewaschener Brust zum Erschießungskommando in Zimmer 3072 antreten?

Bevor man Vorschriften befolgt, immer erst die Birne einschalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia Cole
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#9

Beitrag von Olivia Cole »

Günter hat geschrieben:Bevor man Vorschriften befolgt, immer erst die Birne einschalten.
Immer dran denken, dass die Birne eingeschaltet gewesen sein könnte.
Donnerstag könnte ja ein Schreiben im Kasten liegen für den gleichen Tag um 16.30 Uhr in Zimmer 3072. Und zwar als Eilbrief mit garantierter Zustellung vor 12 Uhr.
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Günter
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#10

Beitrag von Günter »

Ich bin verpflichtet meinen Briefkasten täglich zu besichtigen. ich bin aber nicht verpflichtet täglich um 11:45 nach Eilsendungen zu fahnden. Also Birne an, Alarmglocke aus. :gunni:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#11

Beitrag von Olivia Cole »

Gibt es dazu Rechtsprechung, (bis) zu welcher Uhrzeit der Gang zum eigenen Briefkasten zu erfolgen hat? Und wann darf man frühestens den Briefkasten leeren, so dass der Gang als für diesen Tag erledigt gilt?

Muss man Schreiben des Jobcenters am gleichen Tag lesen oder darf man sich die Lektüre bis zum folgenden Tag aufsparen?
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Günter
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#12

Beitrag von Günter »

Ein Blick ins Gesetz sollte hilfreich sein.

EAO §1 Abs1 Ende
Der Arbeitslose hat deshalb sicherzustellen, dass das Arbeitsamt ihn persönlich an jedem
Werktag an seinem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt unter der von ihm benannten Anschrift
(Wohnung) durch Briefpost erreichen kann. Diese Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn
der Arbeitslose die an einem Samstag oder an einem Tag vor einem gesetzlichen Feiertag eingehende
Post erst am folgenden Sonn- bzw. Feiertag zur Kenntnis nehmen kann.
http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377922

Briefpost bedeutet normale Zustellung und es bleibt dir freigestellt wann du den Briefkasten leerst.

Du hast doch mit Sicherheit alle Infoschriften gelesen, die man dir bei Antragsabgabe ins Patschehändchen gedrückt hat. Was steht da zu dem Thema?
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#13

Beitrag von Olivia Cole »

Tatsache - Du hast Recht. Der Donnerstag könnte vollumfänglich mitgenutzt werden!

:verlegen:
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Abißlwasgehtimmer
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Re: OA verspätete Rückmeldung ungenehmigte Abwesenheit Ortsabwes

#14

Beitrag von Abißlwasgehtimmer »

:lachen1: Köstlich! @Günter #8 und #10 mit @Olivia Cole#9
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