Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

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Koelsch
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Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

#1

Beitrag von Koelsch »

Elke Tießler-Marenda vom Deutschen Caritasverband hat eine aktualisierte Fassung der Arbeitshilfe "Freizügigkeit der Unionsbürger/innen - Zugang zu Transferleistungen" erstellt:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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kleinchaos
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Re: Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

#2

Beitrag von kleinchaos »

Danke. Das kommt grade richtig und hilft mir bei einem aktuellen Fall.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

#3

Beitrag von Koelsch »

Dazu passend:

Liebe Kolleg_innen,

hier findet ihr eine aktualisierte Fassung der Übersicht "Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer". In dieser sind nun die neuen Aufenthaltserlaubnisse § 17a, 23 Abs. 4 und 25b AufenthG eingearbeitet. Wenn ich mich nicht verzählt habe, kommen wir nun auf gut 80 unterschiedliche Aufenthaltszwecke - es wird langsam etwas unübersichtlich...

Manches kann man so oder anders sehen, zudem kommt immer wieder neue Rechtsprechung, die manche Regelungen (etwa bestimmte Leistungsausschlüsse im SGB II für einzelne Gruppen) korrigiert. Es ist nicht möglich, in einer solchen Übersicht jede einzelne Detailregelung mit den entsprechenden Erläuterungen einzubauen. Die Tabelle kann daher natürlich nur eine grobe Orientierung bieten und ersetzt keineswegs eine intensive Auseinandersetzung mit jedem Einzelfall.

Liebe Grüße

Claudius
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Koelsch
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Re: Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

#4

Beitrag von Koelsch »

Die Strategie des Trüffelschweins: Hartz IV für arbeitsuchende Unionsbürger*innen‏



Die Strategie des Trüffelschweins: Hartz IV für arbeitsuchende Unionsbürger*innen
Willy Voigt Der Kontaktliste hinzufügen 11:49 Behält diese Nachricht oben im Posteingang. Fotos
An: Willy Voigt@koeln.de
willy.voigt@koeln.de


Arbeitshilfe hier:
http://www.migration.paritaet.org/index ... Urteil.pdf


Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Alimanovic: Leistungsausschluss im SGB II auch für EU-BürgerInnen bestätigt, die bereits in Deutschland gearbeitet haben

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachdem der EuGH bereits im vergangen Jahr im Fall Dano den Leistungsausschluss im SGB II für EU-BürgerInnen im Falle nicht arbeitsuchender EU-BürgerInnen für europarechtskonform erklärt hat, gilt dies nach dem Urteil vom 15.09.2015 nun auch für EU-BürgerInnen, die bereits in Deutschland gearbeitet haben.

Nach dem jetzigen Urteil im Fall Alimanovic, können EU-BürgerInnen, die weniger als ein Jahr in Deutschland gearbeitet haben und unfreiwillig arbeitslos geworden sind, sich längstens für das Fortbestehen ihrer Arbeitnehmereigenschaft, also für sechs Monate, auf das Gleichbehandlungsgebot berufen und in dieser Zeit Leistungen nach dem SGB II beziehen. Danach sind sie zwar weiterhin freizügigkeitsberechtigt und dürfen sich in Deutschland aufhalten, bekommen aber keine sozialleistungsrechtliche Unterstützung mehr. Es sei denn es findet sich ein weiterer Aufenthaltsgrund als der allein zum Zweck der Arbeitssuche. Für die Praxis heißt das, die Beraterinnen und Berater werden zum Trüffelschwein und müssen nach weiteren Aufenthaltsgründen suchen. Unterstützt werden Sie dabei von unserer neuen Arbeitshilfe, die Claudius Voigt von der GGUA, dankenswerterweise sehr schnell erstellt hat.

Grundsätzlich ändert sich für die Praxis der sozialen Beratung von UnionsbürgerInnen durch das EuGH-Urteil daher nicht viel: Es wird weiterhin darum gehen, das Grundrecht auf ein menschenwürdige Existenzminimum für die Betroffenen durchzusetzen – und damit nebenbei die Teilhabechancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Nur die Argumente sind nun andere: Statt mit dem Anspruch auf Gleichbehandlung aufgrund Europarecht muss nun verstärkt mit nationalem Recht gearbeitet werden. Die Grundlage ist nun vorrangig das verfassungsmäßig garantierte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums in Deutschland. Auch hierzu finden Sie in der neuen Arbeitshilfe Formulierungshilfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Koelsch
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Re: Freizügigkeit Unionsbürger - Zugang zu Transferleistungen

#5

Beitrag von Koelsch »

Zu dem Thema sandte mir Willy Voigt den anhängenden Ratgeber des RA Robert Stuhr
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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